Schlagwort: Jugendstrafrecht

  • Sprengstoffanschlag in Köln: Gericht spricht Urteil

    Sprengstoffanschlag in Köln: Gericht spricht Urteil

    Sprengstoffanschlag in Köln: Gericht spricht Urteil im Umfeld des „Kölner Drogenkriegs“

    Nach dem Sprengstoffanschlag in Köln auf ein Modegeschäft hat das Amtsgericht Köln am Donnerstag (18. Dezember 2025) ein Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte einen 19-jährigen Niederländer nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren und vier Monaten Haft. Der Angeklagte soll die Tat im September 2024 begangen haben, als er noch 18 Jahre alt war.

    Tatablauf: Stein, eingeschlagenes Schaufenster und Sprengsatz im Laden

    Nach den Feststellungen des Jugendschöffengerichts ging der Täter frühmorgens zu dem Geschäft in der Kölner Innenstadt. Er schlug das Schaufenster mit einem Pflasterstein ein. Danach platzierte er einen Sprengsatz in einer Plastiktüte im Laden und zündete ihn. So entstand der Sprengstoffanschlag in Köln mit massiven Folgen.

    Außerdem filmte der Täter die Detonation mit seinem Handy. Er schickte das Video anschließend an den Auftraggeber. Das Gericht ging davon aus, dass er den Job über Snapchat bekam. Ein bislang unbekannter Fahrer brachte ihn laut Urteil in die Nähe des Tatorts und holte ihn danach wieder ab.

    2.000 Euro versprochen, 600.000 Euro Schaden verursacht

    Für den Anschlag sollen ihm 2.000 Euro versprochen worden sein. Gleichzeitig richtete die Explosion einen enormen Schaden an. Nach Angaben aus dem Verfahren entstanden durch die Detonation und den folgenden Brand rund 600.000 Euro Sachschaden am Laden und am Gebäude. Der Angeklagte erklärte über seine Verteidigerin, er habe mit dem Geld Schulden aus Verkehrsdelikten in den Niederlanden begleichen wollen.

    Verbindung zum „Kölner Drogenkrieg“ und weiterer Prozess am Landgericht

    Die Ermittler ordnen den Sprengstoffanschlag in Köln dem Umfeld des sogenannten „Kölner Drogenkriegs“ zu. Als mutmaßlicher Drahtzieher gilt ein 24-Jähriger, der aktuell vor dem Kölner Landgericht steht. Hintergrund soll ein Konflikt um gestohlene Drogen sein. In diesem Zusammenhang kam es seit 2024 immer wieder zu Gewalt, darunter weitere Anschläge sowie Geiselnahmen.

    Weitere Infos zum Gericht findest Du bei der Presse-Seite des Amtsgerichts Köln. Grundlagen zum Jugendstrafverfahren erklärt außerdem die NRW-Justiz.

    Mehr Meldungen aus dem Bereich NRW und Köln-Bonn liest Du auch in unseren Rubriken Köln-Bonn sowie Deutschland.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Praktikant zeigt Kindern in Kita Gewaltvideo – Kripo ermittelt

    Praktikant zeigt Kindern in Kita Gewaltvideo – Kripo ermittelt

    Praktikant zeigt Kindern in Marsberger Kindertagesstätte Gewaltvideo

    In Marsberg sorgt ein schwerwiegender Vorfall in einer Kindertagesstätte für Aufsehen. Ein 14-jähriger Schüler steht im Verdacht, Kindern während seines Praktikums Gewaltdarstellungen auf seinem Handy gezeigt zu haben. Nach bisherigen Informationen handelt es sich um ein Tötungsvideo, das mehrere Kinder später ihren Eltern beschrieben haben.

    Eltern informieren Polizei

    Am 06. Oktober 2025 erhielt die Polizei in Marsberg entsprechende Hinweise. Eltern meldeten sich, nachdem ihre Kinder von dem verstörenden Video berichtet hatten. Der Jugendliche war als Praktikant in einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Marsberg eingesetzt. Der Vorfall soll sich bereits Ende September ereignet haben.

    Schule bringt den Fall zur Anzeige

    Die Schule des Tatverdächtigen reagierte umgehend, nachdem sie von dem möglichen Vorfall erfahren hatte, und erstattete Anzeige. Die Polizei bestätigte, dass die Kriminalpolizei die Ermittlungen übernommen hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen nach dem genauen Ablauf und den Hintergründen der Tat.

    Ermittlungen zum Tatablauf laufen

    Die Ermittler prüfen derzeit, wie der 14-Jährige in den Besitz des Videos kam und unter welchen Umständen er es den Kindern zeigte. Auch wird untersucht, welche Kinder die Aufnahmen gesehen haben und welche psychologischen Folgen der Vorfall für sie haben könnte. Die Polizei steht im engen Austausch mit der Kita-Leitung und den Eltern der betroffenen Kinder.

    Nach Angaben der Polizei wird geprüft, ob sich der Jugendliche möglicherweise wegen des Verbreitens von Gewaltdarstellungen strafbar gemacht hat. Da er erst 14 Jahre alt ist, greift das Jugendstrafrecht. Weitere Details zum Inhalt des Videos oder zur Identität des Jugendlichen gibt die Polizei derzeit nicht bekannt. 

    Hinweise zu ähnlichen Vorfällen nimmt die Polizei Nordrhein-Westfalen entgegen. Weitere aktuelle Polizeimeldungen aus der Region finden Sie unter BlaulichtMYK News oder in der Rubrik Deutschland.

  • Jugendliche Schüler wegen schwerer Tat vor Gericht

    Jugendliche Schüler wegen schwerer Tat vor Gericht

    Jugendliche Schüler wegen schwerer Tat in Niedersachsen vor Gericht

    In Niedersachsen stehen derzeit 2 16-jähriger vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, einen Mitschüler in einer verlassenen Ruine angegriffen, schwer misshandelt und vergewaltigt zu haben. Der Fall sorgt für großes Aufsehen, da sowohl das junge Alter der Angeklagten (beide damals 14 Jahre) als auch die Umstände der  grausamen Tat im Mittelpunkt stehen.

    Verhandlung unter Jugendstrafrecht

    Da die Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch sehr jung war, wird das Verfahren nach dem Jugendstrafrecht geführt. Ziel ist es, neben der Aufklärung der Tat auch die weitere Entwicklung der Jugendlichen zu berücksichtigen. Das Gericht prüft nun, inwiefern sie schuldfähig sind und welche Konsequenzen angemessen sind.

    Ort der Tat: Eine verlassene Ruine

    Die Tat soll sich in einem leerstehenden Gebäude ereignet haben. Der Ort war zuvor bereits als Treffpunkt von Jugendlichen bekannt. Ermittler und Justizbehörden betonen, dass solche Plätze immer wieder zu gefährlichen Situationen führen können.

    Folgen für Opfer und Angeklagten

    Der betroffene Mitschüler leidet weiterhin unter den Geschehnissen. Neben dem juristischen Verfahren stehen daher auch Hilfsangebote und Betreuung im Vordergrund. Für den Angeklagten geht es nun darum, welche Maßnahmen das Gericht festlegt – von erzieherischen Auflagen bis hin zu strengeren Sanktionen.

    Bedeutung des Falls für die Öffentlichkeit

    Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit schweren Straftaten unter Jugendlichen. Experten fordern verstärkte Prävention, mehr Aufklärung im Schulumfeld sowie sichere Freizeitangebote, um solche Vorfälle künftig zu verhindern.

  • Verurteilung wegen des Doppelmordes !

    Verurteilung wegen des Doppelmordes !

    Mordprozess in Leipzig: BGH bestätigt Schuldsprüche gegen jugendliche Täter

    Leipzig –

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen zweier Jugendlicher gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig zurückgewiesen. Das am 26. November 2024 ergangene Urteil ist somit rechtskräftig.

    Das Landgericht Leipzig hatte die beiden zur Tatzeit 16 Jahre alten Angeklagten wegen mehrerer schwerer Straftaten verurteilt. Die Hauptverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach Jugendstrafrecht statt.

    Urteile wegen Mord, versuchtem Mord und Brandstiftung

    Die Richter verurteilten den Angeklagten F. zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren. Die Mitangeklagte Z. erhielt sechs Jahre und sechs Monate Jugendstrafe.

    Beide wurden unter anderem wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Außerdem wurden sie wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung in 14 Fällen verurteilt.

    Doppelmord und Brandstiftung aus niedrigen Beweggründen

    Laut Urteil drang F. in der Nacht zum 16. Februar 2024 in die Wohnung der Familie der Angeklagten Z. ein. Dort tötete er die Mutter und den Lebensgefährten der Mitangeklagten mit einem Messer. Auch auf deren Bruder ging er in gleicher Weise los und hielt ihn anschließend für tot.

    Um die Tat zu vertuschen, legte F. Feuer in der Wohnung. Dabei nahm er bewusst in Kauf, dass weitere Hausbewohner durch Rauchgase verletzt werden könnten.

    Die Wohnung wurde vollständig zerstört und ist seitdem unbewohnbar. Der Bruder der Mitangeklagten konnte schwer verletzt gerettet werden.

    Angeklagte Z. unterstützte Tatplanung und -ausführung

    Z. selbst war zur Tatzeit nicht vor Ort. Dennoch teilte sie den Tatplan und unterstützte die Umsetzung aktiv. Ihre Mitwirkung erfolgte sowohl im Vorfeld als auch nach der Tat.

    Das Gericht wertete dies als Mittäterschaft.

    Bewertung durch das Landgericht

    Die vollendeten Tötungen wurden als heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen eingeordnet (§ 211 StGB). Im Fall des Bruders sah das Gericht das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht gegeben. Zusätzlich bejahte es eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB.

    Die Brandstiftung bewertete das Gericht als besonders schwere (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB). Zugleich stellte es eine versuchte gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB fest – bezogen auf alle übrigen Hausbewohner.

    Keine Rechtsfehler – Urteil bleibt rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil umfassend. Die Revisionen der Angeklagten blieben erfolglos. Der BGH stellte keine Rechtsfehler fest, die zu einer Aufhebung des Urteils geführt hätten.

    Damit ist das Urteil des Landgerichts Leipzig endgültig rechtskräftig.

  • Urteil wegen Mordes an ehemaligem Pastor rechtskräftig

    Urteil wegen Mordes an ehemaligem Pastor rechtskräftig

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der zwei Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Einen Angeklagten hat das Landgericht als Heranwachsenden wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Gegen den zur Tatzeit erwachsenen Angeklagten hat es wegen Raubes eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt.

    Nach den Urteilsfeststellungen bedachte das 77 Jahre alte spätere Tatopfer den erwachsenen Angeklagten, mit dem er ein sexuelles Verhältnis unterhielt, mehrfach großzügig mit Geldbeträgen. Dieser nahm an, der Geschädigte habe bedeutende Wertgegenstände in seiner Wohnung verborgen. Deshalb verabredete er mit dem Heranwachsenden und einem gesondert verfolgten Mittäter, dass diese das Opfer in seiner Wohnung aufsuchen und durch Drohungen oder Gewaltanwendung zur Preisgabe der Verstecke bringen sollten; eine Tötung des Opfers war nicht geplant. Am Abend des 30. Juni 2020 verschafften sie sich Einlass in die Wohnung, brachten den Geschädigten zu Boden und knebelten ihn zeitweilig. Weil ihre Forderungen erfolglos blieben, drückte ihm der gesondert Verfolgte ein Kissen auf Mund und Nase, um ihn zu ersticken. Der heranwachsende Angeklagte hielt das Opfer währenddessen fest. Er erkannte, dass der Geschädigte sterben könnte, nahm den Tod des Opfers aber hin, um die Suche nach Geld oder Wertgegenständen zu ermöglichen. Unmittelbar nach dem Tod des Geschädigten durchsuchten die beiden die Wohnung und entwendeten zumindest ein Mobiltelefon.
    Außerdem steckten sie den Wohnungsschlüssel ein, um später in der Wohnung nach weiteren Wertgegenständen suchen zu können.

    Das Landgericht hat hinsichtlich des heranwachsenden Angeklagten die Mordmerkmale der Habgier und der Ermöglichung einer anderen Straftat bejaht. Auf ihn hat es Jugendstrafrecht angewendet. Dem erwachsenen Angeklagten hat es die Tötung nicht zugerechnet und ihn daher nur des Raubes für schuldig befunden.

    Die Überprüfung des Urteils auf die Revisionen der Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Auch die Verfahrensbeanstandung des erwachsenen Angeklagten ist ohne Erfolg geblieben.
    Die allein gegen den Heranwachsenden gerichtete und auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft war ebenfalls unbegründet. Insbesondere hielt die Anwendung des Jugendstrafrechts der rechtlichen Überprüfung stand. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.