Schlagwort: Karlsruhe

  • Tödlicher Unfall auf der A5 – Mercedes-Fahrer überfahren

    Tödlicher Unfall auf der A5 – Mercedes-Fahrer überfahren

    Tödlicher Unfall auf der A5 bei Achern: Mercedes-Fahrer steigt nach Crash aus und wird erfasst

    Ein tödlicher Unfall auf der A5 bei Achern hat am 1. Weihnachtsfeiertag viele Verkehrsteilnehmer geschockt. Der Vorfall passierte am Donnerstag (25. Dezember 2025) am späten Nachmittag zwischen den Anschlussstellen Appenweier und Achern in Richtung Karlsruhe. Zunächst krachte ein Sattelzug in das Heck eines Mercedes. Danach nahm das Geschehen eine tragische Wendung.

    Erst Auffahrunfall mit Sattelzug – dann der folgenschwere Moment – Tödlicher Unfall auf der A5 bei Achern

    Nach bisherigen Informationen bremste der 49-jährige Mercedes-Fahrer nach einem Überholmanöver stark ab. Dadurch konnte der Fahrer des Sattelzugs nicht mehr rechtzeitig reagieren. Der Lkw prallte in das Heck des Mercedes. Der Mercedes-Fahrer blieb dabei zunächst unverletzt und steuerte sein Auto auf den Standstreifen.

    Doch dann traf der Mann eine Entscheidung, die ihm das Leben kostete. Er stieg aus, ging wenige Schritte weiter und betrat die Fahrbahn. Es war dunkel, und die Situation wirkte unübersichtlich. Offenbar nahm er die Markierungen nicht richtig wahr.

    Renault-Fahrer kann nicht mehr ausweichen

    Ein herannahender Renault erfasste den 49-Jährigen frontal. Der 65-jährige Fahrer konnte nicht mehr ausweichen. Rettungskräfte starteten sofort die Reanimation. Trotzdem starb der Mann noch am Unfallort. Auch der Renault-Fahrer sowie der Lkw-Fahrer standen anschließend unter Schock.

    Mehrstündige Sperrung und Ermittlungen der Polizei

    Die Polizei sperrte die A5 in Richtung Norden für die Unfallaufnahme und die Bergung mehrere Stunden. Außerdem laufen Ermittlungen zum genauen Ablauf. Der tödliche Unfall auf der A5 bei Achern zeigt erneut, wie gefährlich ungesicherte Wege auf Autobahnen sind. Schon wenige Meter können in Sekunden zur tödlichen Zone werden, gerade bei Dunkelheit und hohem Tempo.

    Wer nach einer Kollision auf der Autobahn anhalten muss, sollte möglichst im Fahrzeug bleiben, Warnblinkanlage aktivieren und Hilfe rufen. Außerdem zählt jede Sekunde, weil nachfolgende Fahrer oft keine Chance zum Ausweichen haben. Und gerade an Feiertagen verdichtet sich der Verkehr schnell.

    Weitere aktuelle Meldungen rund um Unfälle und Verkehr findest Du in unserer Rubrik Verkehr. Wenn die Polizei nach Zeugen sucht oder Fahndungen veröffentlicht, lohnt sich außerdem ein Blick in Fahndung. Für überregionale Entwicklungen und größere Lagen empfehlen wir Dir zusätzlich Deutschland.

    Offizielle Informationen und Kontaktwege der zuständigen Dienststellen findest Du auch beim Polizeipräsidium Offenburg sowie beim Polizeirevier Achern.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Revision im Fall Totschlag mit Waffenbesitz: Nebenklägerin strebt Mordverurteilung an

    Revision im Fall Totschlag mit Waffenbesitz: Nebenklägerin strebt Mordverurteilung an

    Mordrevision in Karlsruhe: Nebenklägerin fordert härteres Urteil

    Die Revision im Totschlagsfall vor dem BGH rückt in einem der aufsehenerregendsten Gewaltdelikte des Jahres 2023 in den Fokus der Öffentlichkeit. Das Landgericht Waldshut-Tiengen verurteilte den Angeklagten am 18. November 2024 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Die Kammer sah den Tatbestand des Totschlags erfüllt und stellte zudem das unerlaubte Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe fest. Nun will die Nebenklägerin eine Verurteilung wegen Mordes erreichen.

    Gewalttat am 23. Dezember 2023 in einem Naturfreundehaus

    Nach den Feststellungen des Gerichts hielt sich der Angeklagte während der Weihnachtsfeiertage in einem angemieteten Naturfreundehaus auf. Dort erschoss er am 23. Dezember 2023 einen in einer benachbarten Unterkunft lebenden tunesischen Staatsangehörigen.

    Die Tatwaffe: eine halbautomatische Selbstladepistole, für die er keine Erlaubnis besaß.

    Die Revision im Totschlagsfall vor dem BGH befasst sich auch mit der besonders brutalen Beseitigung der Leiche. Der Angeklagte zerteilte den Körper mit einer Machete in sechs Teile, umwickelte diese mit Maschendraht und warf sie anschließend in den Rhein. Ermittler fanden später mehrere Leichenteile, was zur Aufklärung des Falls beitrug.

    Nebenklägerin strebt Mordverurteilung an

    Mit ihrer Revision will die Nebenklägerin erreichen, dass das Urteil nicht wegen Totschlags, sondern wegen Mordes erfolgt. Sie argumentiert, dass die Merkmale Heimtücke oder niedrige Beweggründe erfüllt seien. Das Gericht in Karlsruhe muss nun prüfen, ob das Urteil des Landgerichts Bestand hat oder eine Neuverhandlung notwendig wird.

    Termin vor dem Bundesgerichtshof

    Die Hauptverhandlung über die Revision im Totschlagsfall vor dem BGH findet am 16. Dezember 2025 um 11:30 Uhr im Sitzungssaal E 004, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.  

    Weitere Hintergründe zu Kriminalfällen in Deutschland finden Leser unter: Deutschland sowie im Bereich News. Für amtliche Informationen empfiehlt sich zudem die Website der Polizei.

  • LKW fährt sich in Baustelle der A65 bei Rohrbach fest – Vollsperrung in Richtung Karlsruhe

    LKW fährt sich in Baustelle der A65 bei Rohrbach fest – Vollsperrung in Richtung Karlsruhe

    LKW fährt sich in Baustelle der A65 bei Rohrbach fest

    Am Montagmorgen, dem 22. September 2025, kam es auf der Autobahn A65 in Fahrtrichtung Karlsruhe zu einem Zwischenfall, der für erhebliche Verkehrsbehinderungen sorgte. Ein LKW-Gespann geriet im einspurigen Baustellenbereich kurz vor der Anschlussstelle Rohrbach nach rechts von der Fahrbahn in den Grünstreifen und fuhr sich dort fest.

    Unfallursache: Unachtsamkeit des Fahrers

    Nach ersten Ermittlungen übersah der LKW-Fahrer ein vor ihm abbremsendes Fahrzeug. Um eine Kollision zu vermeiden, wich er nach rechts aus und landete im aufgeweichten Erdreich neben der Fahrbahn. Aufgrund der nassen Witterungsverhältnisse konnte das schwere Fahrzeug nicht mehr aus eigener Kraft auf die Fahrbahn zurückkehren.

    Vollsperrung der A65 für Bergungsarbeiten

    Die Bergung des LKW-Gespanns gestaltete sich aufwendig. Spezialfahrzeuge mussten anrücken, um den Lastwagen wieder auf festen Untergrund zu ziehen. Während dieser Arbeiten sperrte die Polizei die A65 in Fahrtrichtung Karlsruhe für rund zwei Stunden vollständig. Der Verkehr staute sich zeitweise mehrere Kilometer zurück.

    Polizei und Einsatzkräfte im Dauereinsatz

    Die Polizei Rheinland-Pfalz koordinierte die Maßnahmen vor Ort und leitete den Verkehr weiträumig um. Auch die Feuerwehr unterstützte die Sicherung der Unfallstelle. Glücklicherweise blieb es bei Sachschäden; verletzt wurde niemand.

    Folgen für den Verkehr

    Viele Pendler mussten am Montagmorgen längere Fahrzeiten in Kauf nehmen. Erst nach Abschluss der Bergungsarbeiten konnte die Autobahn wieder freigegeben werden. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, im Baustellenbereich besonders aufmerksam und vorsichtig zu fahren, um ähnliche Vorfälle zu verhindern.

    Weitere aktuelle Meldungen aus dem Straßenverkehr finden Sie in unserer Rubrik News sowie im Bereich Deutschland.

  • Schwerer Verkehrsunfall zwischen Tanklaster und Straßenbahn

    Schwerer Verkehrsunfall zwischen Tanklaster und Straßenbahn

    Schwerer Verkehrsunfall auf der L 552 zwischen Tanklaster und Straßenbahn

    Update: 

    Nach derzeitigem Kenntnisstand verletzte sich bei dem Verkehrsunfall zwischen einem Tanklaster und einer Straßenbahn der Fahrer des Tanklasters schwer. Das Schadensbild und ob sich weitere Personen bei dem Unfall verletzten ist nach wie vor nicht bekannt.

    Die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind nach wie vor unter Einbeziehung eines Polizei-, sowie eines Rettungshubschraubers mit einer hohen Kräfteanzahl im Einsatz. Die L 552 an der Ortseinfahrt Zeutern ist nach wie vor zum Zwecke der Unfallaufnahme und Bergungsarbeiten in beide Fahrtrichtungen gesperrt.

    Die Polizei hat eine Pressesammelstelle in der Industriestraße 70, auf Höhe der “Alte Fischerei” an der Ortseinfahrt Zeutern eingerichtet.

    Karlsruhe

    Aus bislang unbekannter Ursache kollidierte am Dienstagmittag auf der Landesstraße 552 kurz vor der Ortseinfahrt Zeutern gegen 14:15 Uhr ein Tanklaster mit einer Straßenbahn.

    Nach derzeitigem Kenntnisstand stehen sowohl der Tanklaster als auch die Straßenbahn in Brand. Das genaue Schadensbild und ob sich Personen bei dem Verkehrsunfall verletzten, ist bislang nicht bekannt.

    Die L552 ist derzeit zum Zwecke der Unfallaufnahme und Bergungsarbeiten in beide Fahrtrichtungen gesperrt. Die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sind mit einem großen Kräfteansatz im Einsatz. 

  • AfD-Wahlkampfflyer „Abschiebeticket“ – Polizei ermittelt wegen Volksverhetzung

    AfD-Wahlkampfflyer „Abschiebeticket“ – Polizei ermittelt wegen Volksverhetzung

    AfD-Wahlkampfflyer „Abschiebeticket“: Polizei Karlsruhe ermittelt wegen Volksverhetzung

    Ein Wahlkampfflyer des AfD-Kreisverbands Karlsruhe sorgt bundesweit für Empörung und ist nun ein Fall für die Polizei. Wegen des Verdachts der Volksverhetzung laufen Ermittlungen gegen Verantwortliche der AfD.

    „Abschiebeticket“ sorgt für Empörung

    Das umstrittene Flugblatt, das optisch einem Flugticket nachempfunden ist, richtet sich an sogenannte „illegale Einwanderer“. Auf dem Flyer ist ein Abflugdatum auf den Tag der Bundestagswahl am
    23. Februar 2025 angegeben. Weiterhin steht darauf: „Von: Deutschland – Nach: sicheres Herkunftsland“.

    Ein QR-Code auf dem Flyer führt auf die Website des AfD-Kreisverbands Karlsruhe-Stadt.
    Berichten zufolge wurden die Flyer in sozialen Netzwerken geteilt und in Briefkästen von Personen
    mit Migrationshintergrund eingeworfen.

    Anzeige wegen Volksverhetzung angekündigt

    Die Linkspartei hat bereits angekündigt, Anzeige zu erstatten. Die Polizei bestätigte, dass Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufgenommen wurden. Ein Polizeisprecher erklärte,
    dass bisher keine konkreten Beschuldigten identifiziert seien. Die Ermittlungen werden fortgeführt,
    und die Ergebnisse sollen der Staatsanwaltschaft übergeben werden.

    Parallelen zur NPD-Wahlkampagne 2013

    Die Aktion der AfD erinnert stark an eine Wahlkampagne der rechtsextremen NPD aus dem Jahr 2013. Damals hatte die NPD ähnliche „Abschiebetickets“ verteilt, was ebenfalls breite Kritik und
    juristische Konsequenzen nach sich zog.

    Reaktionen der AfD: Unbeirrtes Festhalten am Flyer

    Trotz der Kritik und Ermittlungen zeigt sich die AfD unbeirrt. Laut eigener Aussage werde der
    Flyer „in möglichst großer Zahl“ verteilt. Bis zu 30.000 Stück sollen gedruckt worden sein. Die Druckvorlage wurde anderen Kreisverbänden zur Verfügung gestellt.

    Der Karlsruher AfD-Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard betonte, dass die Flyer nicht gezielt
    in Briefkästen von Personen mit ausländischen Namen eingeworfen würden.

    Kritik von politischen Gegnern

    Sahra Mirow, Landesvorsitzende der Linken in Baden-Württemberg, verurteilte die Aktion scharf. Sie erklärte, die AfD spalte mit solchen Aktionen die Gesellschaft und verbreite Hass. Sie kündigte an,
    sich der Anzeige des Bundestagskandidaten Marcel Bauer anzuschließen.  

  • 85jähriger fährt 18 km auf Autobahn als Falschfahrer

    85jähriger fährt 18 km auf Autobahn als Falschfahrer

    Geisterfahrer auf der A5: 85-Jähriger fährt 18 Kilometer auf der falschen Fahrbahn

    Am frühen Montagmorgen sorgte ein Geisterfahrer auf der A5 zwischen Karlsruhe und Kronau für Aufsehen. Der 85-Jährige fuhr 18 Kilometer auf der falschen Fahrbahn in Richtung Süden, bevor die Polizei ihn stoppen konnte.

    Verkehrsteilnehmer melden Geisterfahrer in der Nacht

    Nach Angaben der Polizei gingen die ersten Meldungen gegen 1 Uhr ein. Mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten einen Wagen, der in südlicher Fahrtrichtung auf der falschen Spur unterwegs war. Dank der Hinweise konnte die Polizei schnell reagieren und Einsatzkräfte zur A5 schicken.

    Geisterfahrer bei Bad Schönborn gestoppt

    In Höhe von Bad Schönborn gelang es der Polizei, das Fahrzeug des 85-jährigen Mannes anzuhalten. Dabei stellten die Beamten fest, dass der Mann einen verwirrten Eindruck machte. Um weitere Gefahren auszuschließen, wurde sein Führerschein an Ort und Stelle einbehalten.

    Glück im Unglück: Keine Verletzten gemeldet

    Trotz der gefährlichen Situation verlief der Vorfall glimpflich. Nach Angaben der Polizei wurde niemand verletzt. Um Unfälle zu verhindern, sperrten die Einsatzkräfte den Verkehr in Richtung Norden kurzzeitig. Dadurch konnte die Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer minimiert werden.

    Ursachen und Konsequenzen: Was passiert jetzt?

    Der Geisterfahrer gab laut Polizei keinen klaren Grund für seine Handlung an. Es wird vermutet, dass Verwirrung und möglicherweise gesundheitliche Probleme eine Rolle gespielt haben könnten. Der Vorfall wird nun weiter untersucht. Der 85-Jährige muss mit einem Verfahren rechnen.

    Polizei warnt vor gefährlichen Situationen im Verkehr

    Dieser Vorfall zeigt erneut, wie gefährlich Situationen mit Geisterfahrern auf Autobahnen sind. Die Polizei betont, wie wichtig es ist, in solchen Fällen Ruhe zu bewahren und sofort den Notruf zu wählen.  

  • Tragischer Polizeieinsatz – Mann (48) stirbt nach Schuss aus Polizeiwaffe

    Tragischer Polizeieinsatz – Mann (48) stirbt nach Schuss aus Polizeiwaffe

    Schusswaffengebrauch bei polizeilichem Einsatz in Bruchsal

    Karlsruhe

    Am Morgen des 13. Januar 2025 verstarb in Bruchsal ein 48-jähriger Mann infolge eines polizeilichen Schusswaffengebrauchs.

    Zu dem Schusswaffengebrauch kam es, als der Betroffene mit polizeilicher Unterstützung aufgrund
    eines Unterbringungsbeschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe von seinem Wohnort in Bruchsal in
    eine psychiatrische Klinik verbracht werden sollte.

    Der Mann, der auf vorheriges Klingeln und Klopfen nicht reagierte, griff die im Einsatz befindlichen Beamten unmittelbar an, nachdem die Polizeibeamten die Wohnungstüre von außen geöffnet hatten.

    Hierbei war der Mann mit einem Messer und einem Fleischerbeil bewaffnet. Es kam zum Einsatz
    eines Polizeihundes und zum polizeilichen Schusswaffengebrauch.

    Der hierbei Getroffene wurde durch die bereits am Einsatzort befindlichen Rettungskräfte sofort versorgt, verstarb jedoch noch vor Ort. In Abstimmung mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Karlsruhe führt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg die Ermittlungen.

    Über diese Mitteilung hinausgehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen
    zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.

  • Mann stellt sich vor fahrenden ICE

    Mann stellt sich vor fahrenden ICE

    Mann stellt sich vor fahrenden ICE

    Ketsch

    Donnerstagnacht (2. Januar) begab sich ein Mann vor einen durchfahrenden Zug in den Gleisbereich.
    Kurz vor einem Zusammenprall sprang er zur Seite. Die Bundespolizei ermittelt.

    Gegen 23:30 Uhr begab sich der 53-jährige deutsche Staatsangehörige auf Höhe der Ortschaft Ketsch
    in den Gleisbereich. Der Triebfahrzeugführer des durchfahrenden ICE 273 (Laufrichtung Berlin – Basel) erkannte den Mann im Gleis und leitete eine Schnellbremsung ein.

    Kurz vor dem Zusammenprall mit dem Zug, sprang der Tatverdächtige zur Seite und aus dem Gleisbereich.

    Beamte der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe fahndeten im Nahbereich des Tatorts nach dem Mann. Dieser wurde schließlich gestellt und vorläufig festgenommen.

    Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 53-Jährige einer Spezialklinik übergeben.

    Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

    Bei dem Vorfall wurden keine Personen verletzt.

    Die Bundespolizei warnt immer wieder davor, sich unbefugt in den Gleisbereich zu begeben. Züge fahren mit sehr hohen Geschwindigkeiten und nähern sich fast lautlos. Selbst beim Erkennen einer Gefahr
    im Gleisbereich, kann ein Zug aufgrund seiner technischen Beschaffenheit nicht zum sofortigen
    Stillstand gebracht werden.

    Der Bremsweg kann sich auf einen Kilometer belaufen. Schwere oder gar tödliche Unfälle sind daher
    keine Seltenheit. Nähere Informationen zum richtigen Verhalten auf Bahnanlagen finden Sie unter www.bundespolizei.de.

  • Mann stirbt in Karlsruhe nach Sturz von Hochhaus

    Mann stirbt in Karlsruhe nach Sturz von Hochhaus

    Mann stirbt in Karlsruhe nach Sturz von Hochhaus

    Am ersten Weihnachtsfeiertag ist ein Mann beim Sturz vom Dach eines 13-stöckigen Hauses ums Leben gekommen. Nach ersten Ermittlungen der Polizei war Alkohol im Spiel.

    In Karlsruhe ist ein 33-Jähriger am ersten Weihnachtsfeiertag vom Dach eines 13-stöckigen Wohnhauses gestürzt. Der Mann erlag vor Ort den Verletzungen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Abend mitteilten.

    Alkohol getrunken, dann vom Dach gefallen

    Der Mann und eine weitere Person hielten sich demnach am Mittwochmorgen über einen längeren Zeitraum auf dem nicht öffentlich zugänglichen Flachdach des Hochhauses auf. Dort sollen die beiden Alkohol zu sich genommen und sich ungesichert auf dem Dach bewegt haben.

    Dabei sei der 33-Jährige gegen 8:45 Uhr von der Dachkante hinunter aus etwa 40 Metern Höhe auf ein Vordach gestürzt, hieß es weiter. Er habe so schwere Verletzungen erlitten, dass er noch vor Ort gestorben sei.

    Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen gibt es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.

    SWR 

  • Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt.

    Nach den Urteilsfeststellungen nahm der Angeklagte, der als Fotograf von Kindermodels international tätig war, in einer Vielzahl von Fällen sexuelle Handlungen an und mit präpubertären männlichen Kindern vor.

    Soweit der Angeklagte freigesprochen wurde, hat der Bundesgerichtshof die Sache auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

    Die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss mit der Maßgabe verworfen, dass die in einem Fall erfolgte Verurteilung wegen einer tateinheitlich begangenen Körperverletzung entfiel; insoweit war Verfolgungsverjährung eingetreten. Mit dieser Maßgabe ist die Verurteilung des Angeklagten rechtskräftig.

  • Zollhund “Eric” findet Drogen im Wert von über 34.000 Euro

    Zollhund “Eric” findet Drogen im Wert von über 34.000 Euro

    Karlsruher Spürnase schlägt wieder zu
    Zollhund “Eric” findet Drogen im Wert von über 34.000 Euro

    Karlsruhe

    Bei der Kontrolle eines Reisebusses an der französischen Grenze entdeckte der Karlsruher Zoll Drogen im Wert von über 34.000 Euro, die durch Spürhund “Eric” erschnüffelt wurden.

    Der aus Frankreich kommende Fernreisebus wurde am vergangenen Sonntag von den Einsatzkräften überprüft, wobei Insassen mitsamt Gepäckstücken von den Einsatzkräften und
    Rauschgiftspürhund “Eric” untersucht wurden.

    Dieser schlug an einer Reisetasche an, in welcher die Beamten daraufhin über 3 Kilogramm Cannabis
    und knapp 5 Gramm Kokain fanden.

    Die Drogen hätten einen Straßenverkaufswert von über 34.000 Euro.

    “Wir sind sehr stolz auf unseren tierischen Kollegen Eric!” sagt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe, “Im Februar entdecken wir mit seiner Hilfe über 330 Kilogramm Cannabis, mit einem Marktwert von über 3,3 Millionen Euro und im vergangenen Dezember knapp 500 Kilogramm Rauschgift!”

    Die Ermittlungen in diesem Fall werden nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft vom Zollfahndungsamt Stuttgart übernommen. Weitere Angaben können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht werden.

  • Vier Jahre scheinselbstständig – Beiträge in Höhe von 57.000 Euro hinterzogen

    Vier Jahre scheinselbstständig – Beiträge in Höhe von 57.000 Euro hinterzogen

    Vier Jahre scheinselbstständig / Beiträge in Höhe von 57.000 Euro hinterzogen

    Karlsruhe

    Vier Jahre war der 46-jährige Fahrer eines Transportunternehmens aus der Vorderpfalz scheinselbstständig. Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 57.000 Euro
    nicht abgeführt und aufgrund dessen nunmehr ein Strafbefehl gegen den Unternehmer erlassen.

    Ermittlungen des Ludwigshafener Zolls ergaben, dass bei einem in der Vorderpfalz ansässigen Transportunternehmens über einen Zeitraum von über vier Jahren ein angeblich selbstständiger Fahrer nachweislich bei der Firma beschäftigt und somit “scheinselbstständig” war.

    “Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass vermeintlich selbstständig tätige Personen tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis für den Arbeitgeber tätig sind und demnach bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern hätten angemeldet werden müssen.” erklärt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.

    Insgesamt entstand dem Fiskus ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von
    über 57.000 Euro.

    Kürzlich wurde ein Strafbefehl gegen den 48-jährigen Inhaber des Unternehmens rechtskräftig. Ihm wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen á 100 Euro und damit insgesamt 15.000 Euro, auferlegt.

    Zusatzinformation:

    Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Über 8.600 Zöllnerinnen und Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.

  • Taxiunternehmer wegen Lohnmanipulation verurteilt

    Taxiunternehmer wegen Lohnmanipulation verurteilt

    Taxiunternehmer wegen Lohnmanipulation verurteilt

    Karlsruhe

    Nach einer umfangreichen Kontrolle in der Taxibranche hatte der ZOLL im Jahr 2013 ein Ermittlungsverfahren gegen eine Taxiunternehmerin und deren Ehemann wegen Vorenthaltens
    und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.

    Beiden Beschuldigten lag zur Last, Umsatzlisten der Fahrer manipuliert zu haben, um deren Bruttolöhne zu verringern und hierdurch auch die Sozialabgaben zu reduzieren. Dies geschah ohne das Wissen der Fahrer. Um den Fahrern den vereinbarten Nettolohn zu zahlen, wurden Gehaltsabrechnungen
    modifiziert und zusätzliche Zahlungen geleistet.

    Der Gesamtschaden betrug über 96.000 EURO.

    Das Landgericht Karlsruhe hat die Beschuldigten nun rechtskräftig zu Geldstrafen von
    insgesamt 30.600,- EURO verurteilt und sie müssen zusätzlich rund 81.600,- EURO an fehlenden Sozialversicherungsabgaben nachzahlen.

    Diese Verurteilung zeigt, dass Lohnmanipulation nicht toleriert wird und Konsequenzen hat. Die Rechte der Arbeitnehmer müssen respektiert werden und Gesetzesverstöße werden konsequent geahndet.

  • Drei Männer bestehlen schlafenden Reisenden im Zug

    Drei Männer bestehlen schlafenden Reisenden im Zug

    Drei Männer bestehlen schlafenden Reisenden im Zug

    Karlsruhe / Schwetzingen

    Samstagnacht (11. Mai) haben drei Tatverdächtigen einen schlafenden Reisenden im Zug bestohlen. Das Diebesgut wurde wiedergefunden.

    Gegen 23:30 Uhr befand sich der 19-jährige Geschädigte in der S9 auf dem Weg von Karlsruhe nach Graben-Neudorf. Während er schlief entwenden ihm die zwei 26- und 31-jährigen algerischen sowie der 36-jährige tunesische Staatsangehörige dessen Rucksack. In diesem befanden sich neben Kleidung auch zwei hochwertige mobile Endgeräte.

    Über die Ortungsfunktion der Mobilgeräte konnte der Geschädigte diese später an einer Adresse in Schwetzingen orten. Ein Mitarbeiter der Unterkunft gab gegenüber den Beamten der Bundespolizei an, zuvor die drei Tatverdächtigen mit einem Rucksack in gesehen zu haben. Diese begaben sich in ihre Zimmer.

    Bei Antreffen der Tatverdächtigen fanden die Beamten schließlich einen großen Teil des Diebesgutes, unter anderem die Elektronikgeräte, auf.

    Die 26-, 31- und 36-jährigen Männer erwartet nun ein Strafverfahren wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls.

  • Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung

    Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung

    Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung

    Karlsruhe

    Die Bundesanwaltschaft hat gestern (6. Mai 2024) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters
    des Bundesgerichtshofs vom 2. Mai 2024

    die deutsche Staatsangehörige Hanna S.

    in Nürnberg von Beamten des Landeskriminalamts Sachsen mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Mittelfranken festnehmen lassen.

    Gegen die Beschuldigte besteht der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer
    kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB) sowie der gefährlichen Körperverletzung in
    zwei Fällen (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 StGB).

    In dem Haftbefehl wird ihr im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

    Die Beschuldigte schloss sich spätestens Anfang Februar 2023 einer linksextremistischen Vereinigung an. Deren Angehörige teilen eine militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet.

    Die Vereinigung hat es sich zum Ziel gesetzt, mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen. Vor diesem Hintergrund verübten Mitglieder der Vereinigung im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest mindestens fünf körperliche Angriffe auf Personen, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren.

    Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten “Tags der Ehre”, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest kommen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945 zu gedenken.

    Hanna S. beteiligte sich am 10. und 11. Februar 2023 zusammen mit anderen Mitgliedern der Vereinigung an zwei Überfällen auf öffentlichen Plätzen in Budapest.

    Dabei schlugen die Angreifer mehrfach mit Schlagstöcken und anderem Schlagwerkzeug auf insgesamt drei Personen ein und besprühten diese mit Pfefferspray. Die Geschädigten erlitten multiple Prellungen und Platzwunden insbesondere im Bereich des Kopfes.

    Hanna S. wurde gestern (6. Mai 2024) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

  • Zwei Festnahmen wegen des Verdachts des Völkermords

    Zwei Festnahmen wegen des Verdachts des Völkermords

    Zwei Festnahmen wegen des Verdachts des Völkermords, Verbrechens gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechens sowie der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat (IS)”

    Karlsruhe

    Die Bundesanwaltschaft hat gestern (9. April 2024) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. März 2024 die irakischen Staatsangehörigen

    Twana H. S. und Asia R. A.

    in Regensburg und im Landkreis Roth durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen.

    Die Beschuldigten sind des Völkermordes (§ 6 Abs. 1 VStGB), des Verbrechens gegen die Menschlichkeit
    (§ 7 Abs. 1 VStGB) sowie des Kriegsverbrechens gegen Personen (§ 8 Abs. 1 VStGB) dringend verdächtig. In diesem Zusammenhang wird ihnen auch die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen (§ 129a Abs.
    1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

    In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender
    Sachverhalt zur Last gelegt:

    Twana H. S. und Asia R. A. waren nach islamischem Recht verheiratet und gehörten zwischen Oktober 2015 bis Dezember 2017 im Irak sowie in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” (IS) als Mitglieder an.

    Sie hielten sich spätestens seit Ende 2015 ein damals fünfjähriges sowie ab Oktober 2017 ein weiteres, damals zwölfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavinnen. Twana H. S. vergewaltigte beide Kinder mehrfach. Asia R. A. richtete dafür das Zimmer her und schminkte eines der Mädchen. Zudem beuteten die Beschuldigten die Sklavinnen wirtschaftlich aus, indem sie diese unentwegt zur Hausarbeit und Kinderbetreuung heranzogen.

    Die Ausübung ihrer eigenen Religion war den Mädchen untersagt; stattdessen mussten sie nach
    den Vorgaben der Beschuldigten islamische Gebete und Glaubensregeln befolgen. Auf vermeintliche Verfehlungen der Kinder reagierten die Beschuldigten mit harscher körperlicher Gewalt.

    Bei einer Gelegenheit schlug Twana H. S. das ältere Mädchen mit einem Besenstiel. Asia R. A. verbrühte die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser und zwang beide Kinder wiederholt zur Bestrafung, für jeweils eine halbe Stunde auf einem Bein zu stehen. Vor ihrer Ausreise aus Syrien im November 2017 reichten die Beschuldigten die Mädchen an andere IS-Mitglieder weiter. Dies alles diente dem erklärten Ziel des IS, den jesidischen Glauben zu vernichten.

    Die Beschuldigten wurden am 9. und 10. April 2024 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

  • Besonders schwerer Fall des Diebstahls an der Bahnstrecke

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls an der Bahnstrecke

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls an der Bahnstrecke

    Karlsruhe

    Am Donnertag (14. März) wurde die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe informiert, dass es durch unbekannte Täter auf der Bahnstrecke 3443 zwischen Karlsruhe-Knielingen und Wörth (Pfalz) zu
    einem Glasfaser- sowie Kupferkabeldiebstahl gekommen ist.

    Gegen 04:00 Uhr wurde durch bislang unbekannte Täter im Bereich Karlsruhe-Knielingen ein Kabelschacht geöffnet und das darin befindliche Glasfaserkabel durchtrennt. Weiterhin wurden noch
    ca. 150 Meter Kupferkabel entwendet, welches für die Erdung benötigt wird.

    Der Bahnverkehr auf der Strecke 3443 zwischen Karlsruhe – Wörth (Pfalz) ist aufgrund der
    nun erforderlichen Reparaturarbeiten an Signalkabeln aktuell stark beeinträchtigt.

    Die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe hat die Ermittlungen wegen der Störung Öffentlicher Betriebe sowie des besonders schweren Falls des Diebstahls aufgenommen und sucht in diesem
    Zusammenhang Zeugen des Vorfalls.

    Personen, die sachdienliche Angaben zum Tathergang und/oder der Täterschaft machen können, werden gebeten, sich mit der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe in Verbindung zu setzen. Dies kann telefonisch unter der Rufnummer 0721 – 12016 0 oder über das Kontaktformular unter www.bundespolizei.de erfolgen.

  • Anklage wegen Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen, Kriegsverbrechen und Mord erhoben

    Anklage wegen Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen, Kriegsverbrechen und Mord erhoben

    Anklage wegen Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen, Kriegsverbrechen und Mord erhoben

    Karlsruhe

    Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Dezember 2023 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die syrischen Staatsangehörigen

    Mohammad A. und Asmael K.

    erhoben.

    Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer oder mehreren terroristischen Vereinigungen
    im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) hinreichend verdächtig.

    Zudem werden ihnen Kriegsverbrechen in Form von Geiselnahme mit Todesfolge (§ 8 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 VStGB) sowie – im Falle von Asmael K. – Tötung von nach dem humanitären Völkerrecht geschützten Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB) und Mord (§ 211 StGB) vorgeworfen.

    In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

    Spätestens seit Ende April 2011 ging das syrische Regime mit brutaler Gewalt gegen Regimekritiker vor. Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung mit Hilfe von Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen in Syrien zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, bei dem sich die
    staatlichen syrischen Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpften.

    Mohammad A. gründete im Herbst 2012 in der syrischen Hauptstadt Damaskus eine sogenannte Katiba, der bis zu 50 Kämpfer angehörten. Mit dieser bewaffneten Kampfeinheit gliederte er sich im November 2012 in die ausländische terroristische Vereinigung “Ahfad al-Rasul-Brigaden (AR)” ein. Bei der AR handelte es sich um einen rund 15.000 Mitglieder starken Militärverband, der zwischen Sommer 2012
    und Anfang 2014 existierte und den Sturz des syrischen Regimes mit Waffengewalt herbeiführen wollte.

    Zur Erreichung ihres Ziels verübte die AR wiederholt auch Sprengstoffattentate auf staatliche Einrichtungen in Syrien. Der Angeschuldigte plante und befehligte als Anführer seiner Katiba im März 2013 einen Anschlag auf ein Gebäude der syrischen Sicherheitskräfte im Damaszener Ortsteil Yarmouk. Spätestens Ende 2013 lief Mohammad A. zur ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat (IS)” über. Er war eng mit den örtlichen Führungskräften des IS verbunden und übte als “Emir” die Befehlsgewalt über rund 200 IS-Kämpfer aus.

    Asmael K. schloss sich im Jahr 2013 in Damaskus ebenfalls dem IS
    als Kämpfer an.

    Ende 2013 verschleppte Mohammad A. mit der von ihm befehligten IS-Kampfeinheit zu unterschiedlichen Gelegenheiten in Damaskus zwei Gegner der Vereinigung. Die Opfer wurden in IS-Haftanstalten festgehalten und Mitte Januar 2014 zusammen mit zehn weiteren Gefangenen exekutiert.
    Asmael K. beteiligte sich an der Festnahme eines Opfers.

    Zudem bewachte er die zwölf Gefangenen am Hinrichtungsort und schoss auf mindestens eine Person.

    Mohammad A. wurde am 8. März 2023, Asmael K. am 20. März 2023 festgenommen. Beide befinden
    sich weiterhin in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 11 vom 8. März 2023 und Nr. 15 vom 22. März 2023).

  • Mit Fäkalien Vorplatz des HBF Karlsruhe schlimm verunreinigt

    Mit Fäkalien Vorplatz des HBF Karlsruhe schlimm verunreinigt

    Karlsruhe

    Am Montagnachmittag (18. September) hat eine 41-Jährige den Bahnhofsvorplatz des Karlsruher Hauptbahnhofs mit ihren Fäkalien verunreinigt.

    Gegen 16:30 Uhr wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof durch die Deutsche Bahn AG über die Verunreinigung informiert. Die Beamten stellten vor Ort die 41-Jährige fest. Diese hatte es nicht mehr geschafft, ihre Notdurft bis zur Toilette anzuhalten und verrichtete ihr Geschäft im Eingangsbereich
    zur Haupthalle.

    Die Deutsche Bahn AG beseitigte die Verunreinigung.

    Der 41-Jährigen wurde ein Hausverbot ausgesprochen.

    Die Frau erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Verunreinigung einer Bahnanlage.