Schlagwort: Kinderpornografie

  • Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: 55-Jähriger in Untersuchungshaft

    Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: 55-Jähriger in Untersuchungshaft

    Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern: 55-Jähriger in Untersuchungshaft

    Wiesbaden

    Am Donnerstag, dem 10. Juli 2025, wurde in Offenbach ein 55-jähriger Mann festgenommen.

    Grund war ein bestehender Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt – Zweigstelle Offenbach.

    Der Mann steht im Verdacht, schwere sexuelle Straftaten an Kindern im Ausland begangen zu haben.

    Die Festnahme erfolgte durch das Hessische Landeskriminalamt (HLKA).

    Hintergrund der Ermittlungen

    Ausgangspunkt waren Ermittlungen in Pakistan Ende Mai 2025.

    Dort führten Sicherheitsbehörden Maßnahmen gegen eine mutmaßliche Tätergruppe
    durch.

    Diese Gruppe soll Jungen zwischen sechs und zehn Jahren sexuell missbraucht haben.

    Die Taten sollen in einem Gaming-Center mit Livestream-Equipment stattgefunden haben.

    Das Missbrauchsmaterial wurde offenbar aufgezeichnet und verkauft. Rund 50 Kinder sollen betroffen sein.

    Beteiligung eines Deutschen

    Bei den Verdächtigen handelt es sich um zwei Männer aus Pakistan und einen Deutschen.

    Der 55-Jährige aus Offenbach soll persönlich in Pakistan Missbrauch begangen haben.

    Zusätzlich soll er andere zu Taten angestiftet haben. 

    Er soll Anleitungen zur Aufnahme der Taten gegeben haben. Das Material wurde offenbar über Messenger und das Darknet verbreitet.

    Durchsuchungen und Beweismittel

    Am 10. Juli wurden Wohnung und Arbeitsplatz des Mannes durchsucht. Dabei sicherten Ermittler Mobiltelefone, Tablets, Datenträger und Unterlagen. Auch eine Digitalkamera wurde
    beschlagnahmt.

    Weiterer Verdächtiger in Hessen

    Ebenfalls am 10. Juli wurde ein 17-Jähriger in Bad Homburg durchsucht. Er steht im Verdacht, beim Vertrieb des Missbrauchsmaterials geholfen zu haben. Auch bei ihm wurden mehrere digitale Geräte beschlagnahmt.

    Haft und weitere Schritte

    Der 55-Jährige wurde am 11. Juli dem Haftrichter vorgeführt. Der Richter ordnete Untersuchungshaft an.

    Die Ermittlungen werden von der Einheit „FOKUS“ des HLKA geführt.

    Über die Einheit FOKUS

    Die Spezialeinheit „FOKUS“ wurde 2020 gegründet. Seit 2024 ist sie fester Bestandteil der hessischen Polizei.

    Ziel ist die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Insgesamt arbeiten
    rund 300 Personen bei FOKUS, darunter 170 Ermittler.

    Weitere Informationen erteilt ausschließlich die Staatsanwaltschaft Darmstadt.

  • 20-Jähriger wegen schwerer Online-Straftaten festgenommen – Verdacht auf Mord und Cybergrooming

    20-Jähriger wegen schwerer Online-Straftaten festgenommen – Verdacht auf Mord und Cybergrooming

    Soko Mantacore vollstreckt Haftbefehl wegen Verdachts des vollendeten und versuchten Mordes

    Am 17. Juni 2025 verhafteten Einsatzkräfte der Sonderkommission „Mantacore“ einen 20-jährigen Mann in Hamburg. Unterstützt wurden sie dabei von Spezialeinheiten der Polizei.

    Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde auch seine Wohnung durchsucht.

    Hintergrund ist ein umfangreiches Ermittlungsverfahren im Bereich Cybergrooming und sexualisierte Gewalt im Internet. Das Verfahren wird von der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft geführt. Die Ermittlungen zeigen internationale Verbindungen.

    Schwere Vorwürfe gegen den Tatverdächtigen

    Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen seinem 16. und 19. Lebensjahr mehr als 120 Straftaten begangen zu haben.

    Die Taten richteten sich gegen insgesamt acht Kinder und Jugendliche.

    Die Delikte betreffen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung.

    Die Kontakte fanden über soziale Medien und verschlüsselte Plattformen statt.

    Mitglied der Online-Gruppierung „764“

    Der Tatverdächtige soll ein aktives Mitglied der extremistischen Online-Community „764“ gewesen sein.

    Diese Gruppe ist international vernetzt und auf besonders verletzliche Kinder und Jugendliche ausgerichtet.

    Ziel war es, die Betroffenen emotional abhängig zu machen.

    Auf dieser Basis soll der Verdächtige seine Opfer zu Selbstverletzungen und sexuellen Handlungen gedrängt haben.

    Taten unter Live-Zuschauern im Netz

    Die Kinder und Jugendlichen verletzten sich laut Ermittlungen teilweise live vor der Kamera.

    Der Täter soll die Aufnahmen gespeichert haben, um die Opfer mit der Veröffentlichung zu erpressen.

    Ein Opfer, ein 13-jähriger Junge aus dem Ausland, beging Suizid vor laufender Kamera.

    Laut den Ermittlern geschah dies auf Anweisung über ein anderes, bereits manipuliertes Kind.

    Verdacht: Mord in mittelbarer Täterschaft

    Die Staatsanwaltschaft Hamburg geht derzeit von Mord in mittelbarer Täterschaft aus.

    Auch in weiteren Fällen soll der Beschuldigte Suizidversuche ausgelöst haben.

    Der Mann sitzt seit dem 17. Juni 2025 in Untersuchungshaft.

    Er wird zudem beschuldigt, kinderpornografisches Material erstellt und verbreitet zu haben.

    Polizei und Staatsanwaltschaft warnen Eltern und Erziehungsberechtigte

    Im Rahmen einer Pressekonferenz informierten der Polizeipräsident, der Generalstaatsanwalt und das Landeskriminalamt über den Fall.

    Dabei wurde eindringlich auf Gefahren im digitalen Raum hingewiesen.

    So schützen Sie Kinder vor Online-Missbrauch

    • Sprechen Sie offen mit Ihren Kindern über deren Online-Kontakte.

    • Nutzen Sie Jugendschutzprogramme und Kindersicherungen.

    • Seien Sie präsent, wenn Kinder und Jugendliche soziale Netzwerke nutzen.

    • Achten Sie auf plötzliche Verhaltensänderungen oder Rückzug.

    • Misstrauen Sie anonymen Geschenken oder ungeklärten Geldeingängen.

    • Beobachten Sie, ob Ihr Kind auffällig viel Zeit allein am Bildschirm verbringt.

    Mehr Tipps finden Sie auf www.klicksafe.de.

    Warnzeichen ernst nehmen

    Folgende Hinweise können auf Manipulation durch Täter im Netz hindeuten:

    • Extreme Rückzugstendenzen

    • Nutzung schwer einsehbarer Apps wie Telegram, Discord

    • Verletzungen am Körper (Schnittwunden, Symbole)

    • Verschlechterung der schulischen Leistungen

    • Interesse an extremen Online-Inhalten oder Verschwörungserzählungen

    • Plötzliche Angst vor bestimmten Online-Kontakten

    • Aggressives oder auffällig stilles Verhalten

    Diese Zeichen können Hinweise auf psychische Manipulation sein.

    Nehmen Sie Verdachtsmomente ernst und wenden Sie sich an die Polizei.

  • Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern – 41 Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz und eine Festnahme

    Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern – 41 Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz und eine Festnahme

    Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Mainz

    Die rheinland-pfälzische Polizei hat sich mit zahlreichen Durchsuchungen an einer europaweiten Aktion gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Verbreitung, den Erwerb und Besitz von Kinderpornografie beteiligt.

    Die Maßnahmen richteten sich in Rheinland-Pfalz insgesamt gegen 49 Beschuldigte (47 männlich, zwei weiblich). Ein Mann im Alter von 51 Jahren aus dem Landkreis Alzey-Worms wurde im Rahmen der Durchsuchungen festgenommen.

    Dem Beschuldigten wird der sexuelle Missbrauch von Kindern sowie der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Mehr als 100 Einsatzkräfte der Polizei Rheinland-Pfalz waren für die insgesamt
    41 Durchsuchungen im gesamten Bundesland im Einsatz.

    Koordiniert wurde die Aktion in Rheinland-Pfalz vom Landeskriminalamt (LKA). Sichergestellt wurden eine Vielzahl an Datenträger wie Laptops, Festplatten und Smartphones. Diese werden nun im weiteren Verlauf gesichtet und ausgewertet.

    Insgesamt beteiligten sich zwölf Staaten (Polen, Dänemark, Estland, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Rumänien, Spanien, Schweden, Bulgarien) im Zeitraum vom 24. bis zum 27. März an
    der konzertierten Operation zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet.

    Die “Operation Fever” genannte Maßnahme führte zu insgesamt 166 Festnahmen in Europa. Die Festgenommenen hatten kinderpornografische Filme und Bilder produziert, pädophile Foren betrieben, Material über sexuellen Kindesmissbrauch verbreitet oder besessen und in vielen Fällen Kinder körperlich misshandelt.

    Europaweit kam es zu insgesamt 774 Durchsuchungen. Die Federführung für die Einsatzmaßnahmen lag bei den polnischen Behörden. Beteiligt an der Operation waren unter anderem auch Europol und das FBI.

    Anzahl der Durchsuchungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz:

    PP Mainz: 14

    PP Koblenz: 14 PP Rheinpfalz: 8 PP Trier: 3 PP Westpfalz: 2

  • Schlag gegen kinderpornografische Streaming-Plattform im Darknet

    Schlag gegen kinderpornografische Streaming-Plattform im Darknet

    Schlag gegen kinderpornografische Streaming-Plattform im Darknet

    Wiesbaden

    Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) unterstützen das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und das Bayerische Landeskriminalamt bei ihren Ermittlungen gegen eine Streaming-Plattform im Darknet, auf der der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gezeigt wurde.

    Ziel ist es, in einer bundesweit und international koordinierten Aktion mit dem Namen “Operation Stream” die Nutzer der Plattform “KidFlix” zu identifizieren.

    Zu diesem Zweck beteiligten sich Ermittlerinnen und Ermittler des HLKA sowie der Polizeipräsidien Südhessen, Südosthessen und Westhessen im Auftrag der ZIT an der konzertierten Operation.
    Zwischen 10. und 23. März wirkten insgesamt 38 Staaten an der Aktion mit.

    Die weltweite Koordination übernahm Europol auf Ersuchen des Bayerischen Landeskriminalamts.

    Bei “KidFlix” handelte es sich um eine Plattform, die ausschließlich im
    Darknet erreicht werden konnte und die alleine der Veröffentlichung
    kinder- und jugendpornografischer Inhalte diente.

    Nach der Registrierung mit dem frei wählbaren Nutzernamen und Passwort konnten Nutzer dort inkriminierte Inhalte streamen, über den Chat schreiben und Verlinkungen zu inkriminierten Inhalten einfügen.

    Die Startseite zeigte bereits eine Auswahl an inkriminierten Videos. Den Nutzern standen hierbei kostenfrei ca. 54.000 inkriminierte Inhalte zum Abruf zur Verfügung. Daneben konnte Premiumzugänge erworben werden – entweder gegen die Zahlung einer Gebühr oder durch entsprechende eigene,
    neue Uploads sowie Bewertungen von bereits vorhandenen Dateien.

    Die polizeilichen Maßnahmen in Hessen richteten sich gegen insgesamt sieben Beschuldigte, die im Verdacht stehen, Nutzer der Streaming-Plattform “KidFlix” gewesen zu sein.

    Es handelt es sich um Männer im Alter von 22 bis 42 Jahren aus den Städten Wiesbaden und Darmstadt sowie aus den Landkreisen Groß-Gerau, Main-Kinzig, Offenbach und Kassel.

    Gegen die Beschuldigten wird wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerb und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte gemäß § 184b Strafgesetzbuch (StGB) ermittelt.

    Bei Wohnungsdurchsuchungen wurden 141 deliktsspezifische Gegenstände – darunter Laptops, Tablets, USB-Sticks, Speicherkarten und Smartphones – sichergestellt.

    Die am Einsatz beteiligten hessischen Polizeikräfte gehören allesamt der Einheit FOKUS an,
    die ausschließlich Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen bekämpft.

    Über die Beschlagnahme der Plattform durch die ZKI der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und das Bayerische Landeskriminalamt informiert ein Sperrbanner.

  • Landesweite Razzia gegen Kinderpornografie in Rheinland-Pfalz

    Landesweite Razzia gegen Kinderpornografie in Rheinland-Pfalz

    Polizeiaktion gegen Kinderpornografie in Rheinland-Pfalz: Landesweiter Durchsuchungstag

    Mainz

    Mit einem landesweiten Durchsuchungstag ist die Polizei in Rheinland-Pfalz am heutigen Dienstag gegen die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie vorgegangen.

    Insgesamt wurden in Rheinland-Pfalz 15 Wohnungen durchsucht – vier im Bereich des Polizeipräsidiums Mainz, vier im Bereich des Polizeipräsidiums Westpfalz, drei im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, drei im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz sowie eine Wohnung im Bereich des Polizeipräsidiums Trier.

    Den männlichen Tatverdächtigen im Alter zwischen 29 und 64 Jahren wird nach § 184b StGB
    die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen.

    Bei den Durchsuchungen stellten die Ermittler Asservate im dreistelligen Bereich (u. a. Datenträger und Smartphones) sicher, die nun ausgewertet werden. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) koordinierte den landesweiten Durchsuchungstag.

    Die Verfahren werden durch die mit der Sachleitung von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz betraute Staatsanwaltschaft Koblenz bearbeitet.

    “Man darf nie vergessen, dass all den abscheulichen Bildern und Videos der reale Missbrauch
    von Kindern zugrunde liegt”, betont LKA-Präsident Mario Germano die Wichtigkeit des Handelns.

    “Wir werden daher nicht lockerlassen, weitere Täter, die zur Verbreitung von Kinderpornografie beitragen, ausfindig zu machen und strafrechtlich zu verfolgen.”

    Die Durchsuchungen fanden in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten statt:

    – Landkreis Bad Dürkheim
    – Landkreis Donnersbergkreis
    – Landkreis Südwestpfalz
    – Landkreis Kusel
    – Landkreis Westerwaldkreis
    – Landkreis Mayen-Koblenz
    – Kaiserslautern
    – Ludwigshafen
    – Mainz
    – Speyer
    – Trier
    – Zweibrücken

     

  • Kriminalpolizei Wittlich startet Präventionskampagne gegen Kinderpornografie

    Kriminalpolizei Wittlich startet Präventionskampagne gegen Kinderpornografie

    Kriminalpolizei Wittlich startet Präventionskampagne gegen Kinderpornografie

    Wittlich, Salmtal

    Die Fallzahlen im Bereich “Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie” steigen stetig. Eine Vielzahl der Beschuldigten sind hierbei Jugendliche, die meist Inhalte mit anderen Jugendlichen oder Kindern über Messenger und Soziale Netzwerke teilen, ohne sich über die strafrechtlichen Konsequenzen bewusst
    zu sein.

    Kinder und Jugendliche haben immer früher ein eigenes Smartphone und wachsen daher mit sozialen Medien auf. Ob Recherchen im Internet als Hausaufgabe oder das private Chatten – das Smartphone
    ist ein ständiger Begleiter im Alltag.

    Leider verbergen sich jedoch viele Gefahren im Internet. Das unbedachte Klicken, Weiterleiten oder Versenden kann schnell zum Verhängnis werden.

    Die Kriminalinspektion Wittlich möchte mit der Präventionskampagne “Nein zu Kinderpornografie” Kinder und Jugendliche, sowie die Eltern, zum bewussteren Umgang mit solchen Inhalten bewegen
    und über die Gefahren und Konsequenzen informieren.

     

    Ziel ist es, über die Gefährlichkeit von sexualisierter Gewalt im Internet und über die Gefahren beim leichtfertigen Weiterleiten und Versenden solcher Inhalte bei Kindern und Jugendlichen aufzuklären
    und zu sensibilisieren.

    Weitreichende Folgen der Verbreitung solcher Inhalte können eingeleitete Ermittlungs- und Strafverfahren für die Kinder und Jugendlichen, die ab einem Alter von 14 Jahren selbst strafmündig sind, oder aber auch für die Eltern sein.

    Hierbei gilt zu verstehen, dass pornografische Inhalte nicht nur als klassische Bild- und Videodatei, sondern auch als sog. Sticker und GIF´s auf den Smartphones existieren können.

    Als Startschuss der Präventionskampagne suchte das Fachkommissariat für Sexualdelikte und Gewalt gegen Frauen der Kriminalinspektion Wittlich, am Montag, den 19. Februar, die Integrierte Gesamtschule Salmtal (IGS Salmtal) auf.

    IGS Salmtal nimmt an Präventionskampagne teil

    Die IGS Salmtal erklärte sich bereit, als erste weiterführende Schule im Dienstgebiet der Kriminalpolizei Wittlich an der Präventionskampagne teilzunehmen.

    Neben dem Dialog zwischen Ermittlern und Lehrkräften wurden an der Schule die ersten Flyer und
    Plakate ausgehändigt, die wiederrum auf die genannten Gefahren hinweisen sollen.

    In diesem Flyer werden Verhaltenstipps sowohl für Lehrer als auch Eltern angeboten, sollte auf dem Smartphone des eigenen Kindes oder Teenies zu Hause “Kinder- und Jugendpornografie”
    entdeckt werden.

    Bis zum Sommer 2024 sollen alle 55 weiterführenden Schulen im Dienstgebiet der Kriminalinspektion Wittlich aufgesucht und sensibilisiert werden.

    Die IGS Salmtal wird als Reaktion auf die Initiative einen Projekttag veranstalten, an welchem die Schülerinnen und Schüler Themen zu sexualisierter Gewalt, Missbrauchsdarstellungen und damit einhergehenden Strafverfahren behandeln.

    Die Ergebnisse sollen sodann im Rahmen eines potentiellen Elternabends den Eltern,- und Lehrerschaft vorgestellt werden. Die Flyer zur Kampagne “Nein zu Kinderpornografie” finden Sie unter: https://s.rlp.de/wQ9ij

  • Vizebürgermeister von Lünen verhaftet worden !

    Vizebürgermeister von Lünen verhaftet worden !

    Schwerwiegender Kinderpornografie-Verdacht erschüttert Lünen

    In einem schockierenden Fall, der derzeit die Medienwelt erschüttert, steht der stellvertretende Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski, unter dem dringenden Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie und sexuellen Missbrauchs an einer Minderjährigen. Die Geschichte, die sich
    hinter diesen Anschuldigungen verbirgt, wirft einen dunklen Schatten auf die politische Szene
    Nordrhein-Westfalens.

    Laut Berichten meldete sich eine 16-jährige Jugendliche aus Bochum bei der Polizei und behauptete, Daniel Wolski über eine Dating-Seite getroffen zu haben. Diese schockierenden Behauptungen führten zu einem Haftbefehl gegen den stellvertretenden Bürgermeister von Lünen. Der Fall zieht weite Kreise und sorgt für große Aufmerksamkeit.

    Die Verteidigerin des beschuldigten Politikers, Arabella Pooth, bestätigte die Verhaftung und äußerte sich überrascht über die Entwicklung. Sie hat Akteneinsicht beantragt und schweigt zu den Vorwürfen im Detail. Die Festnahme sorgte auch in der Lokalpolitik für Bestürzung. Lünens Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns zeigte sich schockiert über die Anschuldigungen und hofft auf eine zügige Klärung durch die Ermittlungsbehörden.

    Der Fall begann mit der mutigen Anzeige der 16-jährigen Bochumerin bei der Polizei.
    Die Polizei durchsuchte daraufhin im März die Wohnung des stellvertretenden Bürgermeisters von Lünen.

    Aufgrund der ausgewerteten Beweismittel und der Fluchtgefahr wurde Daniel Wolski
    schließlich festgenommen. Bisher wurde noch keine offizielle Anklage erhoben, aber sollte
    sich der Verdacht bestätigen, droht dem Politiker eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr.

    Die Ermittlungen in diesem besorgniserregenden Fall werden weitergeführt, und die Öffentlichkeit verfolgt gespannt, wie sich die Situation entwickeln wird. Dieser Fall wirft ein grelles Licht auf die Wichtigkeit, solche Vergehen ernsthaft zu verfolgen und Gerechtigkeit sicherzustellen.

  • Bundespolizei nimmt mutmaßlichen Besitzer von Kinderpornografie fest – Herausgerissene Passseite führt auf die Spur eines Verbrechens

    Bundespolizei nimmt mutmaßlichen Besitzer von Kinderpornografie fest – Herausgerissene Passseite führt auf die Spur eines Verbrechens

    Flughafen München

    Flughafen München: Durch eine fehlende Passseite ist die Bundespolizei am Flughafen München am
    6. März auf die Spur eines Kinderpornografie-Falls gekommen. Die Beamten nahmen einen 54-jährigen US-Amerikaner bei seiner geplanten Ausreise nach Atlanta/USA fest.

    Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Atlanta/USA gab der Mann an, er habe eigentlich in die Ukraine fliegen wollen, um dort humanitäre Hilfe zu leisten. Die dortigen Grenzbehörden hatten ihn jedoch nicht einreisen lassen, sodass er nun zurück nach Hause müsse. Bei der genauen Überprüfung des vorgelegten Reisepasses stellten die Beamten fest, dass die letzte Seite des Dokuments fehlte – sie war offensichtlich herausgerissen worden. Zur Klärung des Sachverhaltes wurde der 54-Jährige mit zur Dienststelle genommen.

    Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten die fehlende Passseite auf. Auf dieser war vermerkt, dass der Inhaber in den USA bereits wegen eines Sexualdelikts an Minderjährigen verurteilt worden war. Mit diesem Hinweis wurde mit Einverständnis des 54-Jährigen sein Mobiltelefon durchsucht. Dort fanden sich in der Bildergalerie eindeutige Fotos, die auf den Verdacht auf Besitz von kinderpornographischem Material begründeten. Die zuständige Staatsanwaltschaft Landshut beantragte daraufhin einen Untersuchungshaftbefehl. Daraufhin übergaben die Bundespolizisten den Beschuldigten der Kriminalpolizeiinspektion Erding zur weiteren Sachbearbeitung. Dort wurde eine Strafanzeige wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften gestellt und der Beschuldigte wird heute, am 7. März, dem Haftrichter vorgeführt.

    Hintergrund:

    Bereits seit 2017 gibt es in den USA das Megan’s Law: Das Gesetz erlaubt es den Behörden, einen schriftlichen Vermerk über einen verurteilten Sexualstraftäter in dessen Reisepass einzutragen.