Schlagwort: Körperverletzung mit Todesfolge

  • Tödliche Verbrühung eines Kleinkinds: BGH bestätigt 11 Jahre Haft für Angeklagten aus Itzehoe

    Tödliche Verbrühung eines Kleinkinds: BGH bestätigt 11 Jahre Haft für Angeklagten aus Itzehoe

    Tödliche Verbrühung eines Kleinkinds: Urteil des Landgerichts Itzehoe rechtskräftig

    Nach einer tödlichen Verbrühung eines Kleinkinds hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den Angeklagten bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Itzehoe rechtskräftig. Der Angeklagte muss eine Freiheitsstrafe von elf Jahren verbüßen.

    Revision vor dem Bundesgerichtshof ohne Erfolg

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig verwarf die Revision des Angeklagten. Das Gericht stellte fest, dass das Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler enthält. Damit bleibt die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen bestehen.

    Tatablauf: Kind in zu heißes Wasser gedrückt

    Am Tattag betreute der Angeklagte den zwei Jahre und neun Monate alten Sohn seiner Lebensgefährtin. Trotz des Widerstands des Kindes entschied er, es zu baden. Obwohl er wusste, dass aus der Leitung sehr heißes Wasser kam, überprüfte er die Temperatur nicht.

    Er rechnete mit der Möglichkeit, dass das Wasser zu heiß war. Dennoch setzte er das Kind in die Badewanne und drückte es bis zur Brust ins Wasser. Das Kind erlitt dabei sofort erhebliche Schmerzen und schrie laut.

    Schwere Verletzungen und späterer Tod

    Der Angeklagte hielt das Kind mehrere Sekunden im heißen Wasser fest und verhinderte, dass es die Wanne verlassen konnte. Erst als sich die Haut großflächig rötete, nahm er das Kind heraus.

    Das Kind erlitt Verbrühungen zweiten und dritten Grades auf 56 Prozent der Körperoberfläche. Erst etwa eine Stunde später informierte der Angeklagte die Mutter, die anschließend den Notruf wählte.

    Trotz intensivmedizinischer Behandlung verstarb das Kind nach fünf Wochen an den Folgen einer Infektion. Diese Komplikation stellt ein typisches Risiko bei schweren Verbrühungen dar.

    Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz

    Das Landgericht Itzehoe konnte keinen Tötungsvorsatz feststellen. Es bewertete die Tat daher als Körperverletzung mit Todesfolge. Gleichzeitig erkannte das Gericht eine Misshandlung von Schutzbefohlenen.

    Der Bundesgerichtshof bestätigte diese rechtliche Bewertung vollständig. Die Entscheidung zur tödlichen Verbrühung des Kleinkinds bleibt damit endgültig bestehen.

    Weitere aktuelle Meldungen findest Du auch in unseren Bereichen News, Deutschland und Fahndungen.

    Offizielle Informationen stellt auch der Bundesgerichtshof bereit.

  • 63-Jähriger stirbt nach körperlicher Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Dortmund

    63-Jähriger stirbt nach körperlicher Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Dortmund

    Tödliche Auseinandersetzung am Dortmunder Hauptbahnhof – 63-Jähriger stirbt nach Angriff

    Nach einer tödlichen Auseinandersetzung am Dortmunder Hauptbahnhof ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Vorfall ereignete sich bereits kurz vor Weihnachten, hatte jedoch erst Tage später ein tödliches Ende.

    Streit zwischen Taxi- und Uber-Fahrer eskaliert

    Am 23. Dezember 2025 kam es gegen 16:20 Uhr im Bereich der Taxistände vor dem Dortmunder Hauptbahnhof zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Ein 37-jähriger Dortmunder, der als Taxifahrer arbeitete, geriet mit einem 63-jährigen Uber-Fahrer in Streit. Im Verlauf der Auseinandersetzung schlug der jüngere Mann seinem Kontrahenten ins Gesicht.

    Der 63-Jährige stürzte infolge des Schlages zu Boden und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Rettungskräfte brachten den Mann umgehend in ein Krankenhaus. Ärzte stellten zu diesem Zeitpunkt bereits Lebensgefahr fest.

    Schwerverletzter stirbt im Krankenhaus

    Trotz intensiver medizinischer Behandlung verschlechterte sich der Zustand des Mannes in den folgenden Tagen. Am 4. Januar 2026 verstarb der 63-jährige Dortmunder schließlich im Krankenhaus an den Folgen seiner Verletzungen. Damit erhielt der Fall eine neue strafrechtliche Dimension.

    Die Polizei Dortmund richtete daraufhin eine Mordkommission ein. Staatsanwaltschaft und Polizei führen die Ermittlungen nun gemeinsam wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die tödliche Auseinandersetzung am Dortmunder Hauptbahnhof beschäftigt seitdem auch die Öffentlichkeit.

    Mordkommission übernimmt Ermittlungen

    Die Ermittler prüfen aktuell den genauen Ablauf der Tat, mögliche Zeugenhinweise sowie den Hintergrund des Streits. Insbesondere der Konflikt zwischen Taxi- und Uber-Fahrern rund um den Hauptbahnhof steht dabei im Fokus der Untersuchungen.

    Weitere Informationen zu ähnlichen Polizeieinsätzen findest Du auch in unseren Bereichen News, Verkehr und Deutschland.

    Behörden bitten um Hinweise

    Die Polizei bittet mögliche Zeugen, die den Vorfall am 23. Dezember beobachtet haben, sich zu melden. Offizielle Informationen stellt die Polizei Dortmund bereit. Auch die Staatsanwaltschaft Dortmund informiert über den Fortgang der Ermittlungen.

    Für Presseanfragen steht Staatsanwältin Maribel Andersson unter der Telefonnummer 0231/926-26123 zur Verfügung. Die Ermittlungen zur tödlichen Auseinandersetzung am Dortmunder Hauptbahnhof dauern derzeit an.

  • Brutaler Angriff in Essen: Jugendliche sollen 81-Jährigen tödlich verletzt haben

    Brutaler Angriff in Essen: Jugendliche sollen 81-Jährigen tödlich verletzt haben

    Körperverletzung mit Todesfolge in Essen

    Am 3. November des vergangenen Jahres wurde ein damals 80-jähriger Mann auf einem Spielplatz an der Hofterbergstraße in Essen im Zuge eines Streits mit Jugendlichen niedergeschlagen. Der Mann verstarb einige Wochen später im Krankenhaus an den Folgen der erlittenen Verletzungen.

    Verbale Auseinandersetzung eskaliert

    Nach derzeitigen Erkenntnissen kam es am 3. November gegen 13:00 Uhr zwischen dem 80-jährigen Rentner und einer Gruppe Jugendlicher zu einer verbalen Auseinandersetzung.

    Der Vorfall ereignete sich auf dem Spielplatz zwischen der Frida-Levy-Gesamtschule und der Münsterschule.

    Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung schlugen die Jugendlichen auf den Mann ein. Der 80-Jährige stürzte infolgedessen zu Boden und erlitt schwere Verletzungen.

    Rettungsdienst alarmiert

    Ein Zeuge verständigte daraufhin den Rettungsdienst. Die Einsatzkräfte brachten den schwer verletzten Mann umgehend in ein Krankenhaus. Trotz medizinischer Behandlung verstarb der 80-Jährige einige Wochen später an den Folgen der Körperverletzung.

    Ermittlungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Erst durch das eingeleitete Todesermittlungsverfahren erlangte die Polizei Kenntnis von der Körperverletzung am 3. November. Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Essen ermittelt das Polizeipräsidium Essen nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Essen.

    Polizei bittet um Hinweise

    Die Polizei Essen sucht Zeugen, die Hinweise zu der Tat oder zu den bislang unbekannten Tatverdächtigen geben können. Personen, die sachdienliche Angaben machen können, werden gebeten, sich telefonisch unter 0201/829-0 oder per E-Mail an hinweise.essen@polizei.nrw.de zu melden.

  • 18jähriger stirbt bei Zahnarztbehandlung

    18jähriger stirbt bei Zahnarztbehandlung

    Urteil im Strafverfahren gegen einen Anästhesisten und eine Zahnärztin

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über Revisionen gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg entschieden, welches eine im Mai 2016 tödlich verlaufene Narkosebehandlung zum Gegenstand hatte.

    Der seinerzeit 18- jährige Geschädigte erlitt im Rahmen einer durch den Angeklagten Dr. A als Anästhesist betreuten Vollnarkose ein Lungenödem und verstarb hieran.

    Die Narkose war für Zwecke einer umfangreichen Zahnsanierung eingeleitet worden, die an diesem Tag durch die Angeklagte Dr. M ambulant in ihrer Zahnarztpraxis durchgeführt wurde.

    Körperverletzung mit Todesfolge 

    Das Landgericht hat den Angeklagten Dr. A wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

    Die Angeklagte Dr. M wurde vom gleichen Vorwurf freigesprochen.

    Soweit das Urteil den Angeklagten Dr. A betrifft, hat der Bundesgerichtshof es auf dessen Revision im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Hinsichtlich des Freispruchs der Angeklagten Dr. M hat er es auf die Revision der Staatsanwaltschaft vollständig aufgehoben.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts sollte bei dem unter ständigen Schmerzen wegen stark kariöser Zähne leidenden Patienten, der sich aus Furcht jahrelang nicht hatte behandeln lassen, eine Zahnsanierung unter Vollnarkose stattfinden.

    Für die Durchführung der Betäubung, für die einschließlich Einleitungs- und Aufwachphase mit einer Dauer von acht Stunden gerechnet wurde, gewann die Angeklagte Dr. M den Angeklagten Dr. A. Dieser klärte den Patienten nicht darüber auf, dass seine apparative Ausstattung nicht den Mindestanforderungen der ärztlichen Leitlinien entsprach und diesen zuwider auch kein begleitendes Personal eingesetzt werden würde.

    Da sich der Umfang der morgens um 9:00 Uhr begonnenen Behandlung als größer erwies
    als gedacht, dauerte diese nach Ablauf der vorgesehenen Zeit weiter an.

    Gegen 17:30 Uhr stellte der Angeklagte Dr. A erstmals eine abfallende Sauerstoffsättigung und Pulsfrequenz des Patienten fest, dessen Werte sich bald weiter verschlechterten.

    Um 18:10 Uhr betätigte die Angeklagte Dr. M auf sein Geheiß den Notruf. Ein von den
    Sanitätern – erstmals – angeschlossenes EKG-Gerät zeigte eine Nulllinie an.

    Der Patient verstarb noch am Abend im Krankenhaus.

    Der Tod beruhte auf der Narkose, während der es bedingt durch die Spontanatmung durch einen engen Beatmungstubus zu einem schweren Lungenödem gekommen war.

    Dem Angeklagten Dr. A war bewusst, dass seine Behandlung standardwidrig war und er hierüber nicht aufgeklärt hatte. Es war für ihn vorhersehbar, dass sich die typischen Risiken einer Vollnarkose erfüllen und zum Versterben des Patienten führen konnten.

    Er ging jedoch im Vertrauen in seine Fähigkeiten davon aus, dies vermeiden zu können.

    >Die Angeklagte Dr. M. erkannte die Standardwidrigkeit nicht und vertraute darauf, dass der Angeklagte Dr. A die Anästhesie mit der gebotenen Sorgfalt ausführen werde.

    Das Landgericht hat die Narkose durch den Angeklagten Dr. A als vorsätzliche Körperverletzung in Gestalt einer das Leben gefährdenden Behandlung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) gewertet.

    Mangels ausreichender Aufklärung habe der Geschädigte in den Eingriff nicht wirksam eingewilligt. Es hat außerdem den für den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) erforderlichen Zusammenhang zwischen dem Grunddelikt der Körperverletzung und der Todesfolge darin gesehen, dass der Auftritt eines Lungenödems eine spezifische Gefahr einer Vollnarkose darstelle.

    Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten Dr. A hat im Schuldspruch keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

    Der Strafausspruch unterlag dagegen der Aufhebung, weil das Landgericht einen
    Verbotsirrtum (§ 17 StGB) des Angeklagten für möglich erachtet, jedoch die damit eröffnete Möglichkeit einer Strafmilderung nicht erörtert hat.

    Zudem hat der Angeklagte mit einer Verfahrensrüge erfolgreich geltend gemacht, dass die Frage,
    ob wegen einer möglichen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung eine Kompensation veranlasst sein könnte, nicht ausreichend geprüft wurde.

    Auch den Freispruch der Angeklagten Dr. M hat der Senat aufgehoben.

    Bei seiner Wertung, dass sie auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Anästhesie habe vertrauen dürfen, hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass die Narkose für eine außerordentlich lange Dauer geplant war und diese Planung zudem auf unsicherer Grundlage entstanden war, weil der Geschädigte eine vorherige Untersuchung seiner Zähne nur eingeschränkt zugelassen hatte.

    Ferner hat das Landgericht nicht untersucht, ob die Angeklagte Dr. M nach Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Behandlungsdauer dem Gebot gegenseitiger Information und Koordination gegenüber dem Anästhesisten gerecht geworden ist.

    Gegen beide Angeklagte, bei Dr. A nur hinsichtlich der Strafzumessung und der Kompensationsfrage, muss durch das Landgericht daher erneut verhandelt und entschieden werden.

  • Frau ersticht Eritreer nach Po-Grapscher am Bahnhof

    Frau ersticht Eritreer nach Po-Grapscher am Bahnhof

    Tödliche Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Kaiserslautern: Frau nach Messerstich angeklagt

    Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz –

    Ende Juni 2024 ereignete sich eine tragische Auseinandersetzung am Hauptbahnhof Kaiserslautern. Eine junge Frau (20) zog ein Messer, nachdem sie von einem Mann (64) aus Eritrea belästigt wurde. Der Mann starb an den Folgen eines Stichs ins Herz. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.

    Der Vorfall am Hauptbahnhof

    Die Angeklagte, eine 20-jährige US-Amerikanerin, war an einem Samstagnachmittag im Kaiserslauterer Hauptbahnhof unterwegs. Auf einer Rolltreppe soll der Mann sie unsittlich berührt haben. Laut Ermittlungen entwickelte sich daraufhin ein Wortgefecht.

    Im Verlauf der Auseinandersetzung zog die Frau ein Klappmesser. Sie führte Stichbewegungen in Richtung des Mannes aus, offenbar um ihn auf Abstand zu halten. Schließlich wich der Mann zurück. Die Frau setzte jedoch nach, es kam zum fatalen Messerstich.

    Hergang laut Staatsanwaltschaft

    Die Staatsanwaltschaft schildert, dass der Mann den Arm der Frau festhielt. Diese befreite sich und stach im selben Bewegungsablauf zu. Der Stich traf das Herz. Der Mann verstarb noch am Tatort.

    Die Angeklagte gab an, nicht absichtlich auf das Herz gezielt zu haben. Diese Aussage deckt sich mit den Erkenntnissen der Ermittler. Videoaufnahmen sollen zeigen, dass die Frau keine Tötungsabsicht hatte.

    Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Mord oder Totschlag wird der Frau nicht vorgeworfen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau den Mann verletzen, aber nicht töten wollte.

    Flucht und spätere Selbststellung

    Nach der Tat flüchtete die Angeklagte und wurde zunächst von der Polizei gesucht. Später stellte sie sich freiwillig bei einer Dienststelle in Landstuhl. Sie wurde in Untersuchungshaft genommen, jedoch mittlerweile wieder freigelassen.

    Entscheidung über die Hauptverhandlung steht aus

    Die Entscheidung, ob und wann die Hauptverhandlung stattfindet, liegt nun bei der Jugendkammer. Das Verfahren wird mit Spannung erwartet. Es könnte wichtige Fragen zur Grenze von Notwehr und Selbstverteidigung klären.

  • Mann nach Injektion im SM-Studio verstorben – Mordkommission ermittelt

    Mann nach Injektion im SM-Studio verstorben – Mordkommission ermittelt

    Mann nach Injektion verstorben – Mordkommission ermittelt

    Charlottenburg-Wilmersdorf –

    Wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge wurden gestern Abend in Charlottenburg die Ermittlungen von einer Mordkommission und der Staatsanwaltschaft Berlin aufgenommen.

    Gegen 17.45 Uhr alarmierte eine 39-jährige Sexarbeiterin Rettungskräfte zu einem Studio in der
    Otto-Suhr-Allee. Nach den bisherigen Ermittlungen und Aussagen kollabierte kurz zuvor ein 41-jähriger Mann, wohl der derzeitige Freund der 39-Jährigen, während gemeinsamer sexueller Handlungen und wurde unter Reanimationsmaßnahmen in ein Krankenhaus gebracht, wo er verstarb.

    Bei den ersten polizeilichen Ermittlungen wurde bei dem Verstorbenen die Injektion eines Anästhetikums festgestellt. Nach den ersten Aussagen soll die 39-Jährige ihrem Bekannten die Injektion gegeben haben. Sie wurde festgenommen und der 2. Mordkommission des Landeskriminalamtes übergeben. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Berlin soll der Leichnam des 41-Jährigen heute obduziert werden. Die Ermittlungen dauern an.

  • 52-Jähriger bricht nach Auseinandersetzung im HBF Hannover zusammen und stirbt

    52-Jähriger bricht nach Auseinandersetzung im HBF Hannover zusammen und stirbt

    52-Jähriger bricht nach Auseinandersetzung im HBF Hannover zusammen und stirbt

    Hannover

    Zwei 36 und 52 Jahre alte Männer sind am Dienstag, 05.12.2023, im Hauptbahnhof Hannover in Streit geraten. Im Verlauf des Gerangels schlug der 36-Jährige auf seinen Kontrahenten ein, der Sekunden
    später zusammenbrach und reanimiert werden musste. Der 52-Jährige starb wenig später im Krankenhaus.

    Nach bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei Hannover geriet der 36-jährige Seelzer gegen 00:45 Uhr zwischen den Gleisen 1 und 2 des Hauptbahnhofs Hannover mit einer kleinen Gruppe von Männern
    in Streit. Nach Zeugenangaben eskalierte der Streit und entwickelte sich zu einem Gerangel.

    In dessen Verlauf schlug der 36-Jährige einmal auf den 52-Jährigen aus Wunstorf ein. Der ältere Mann brach daraufhin zusammen. Die hinzugerufenen Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Hannover versuchten den Mann bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu reanimieren.

    Zur weiteren medizinischen Versorgung wurde der 52-Jährige mit einem Rettungswagen in
    ein Krankenhaus gebracht, wo er kurze Zeit später verstarb.

    Währenddessen nahmen die Polizeibeamten der Bundespolizeiinspektion den 36-Jährigen vorläufig fest und brachten ihn zur Wache, wo weitere polizeiliche Maßnahmen, unter anderem die
    Spurensicherung, durchgeführt wurden.

    Während des Gesprächs stellten die Beamten leichten Alkoholgeruch fest. Einen freiwilligen Atemalkoholtest lehnte der 36-Jährige zunächst ab. Ein Richter ordnete eine Blutentnahme an.

    Der 36-Jährige wurde nach Rücksprache mit der Bereitschaftsanwaltschaft für Kapitaldelikte in den Polizeigewahrsam der Polizeidirektion Hannover gebracht und soll im Laufe des Vormittags einem Haftrichter vorgeführt werden. Der 36-Jährige verhielt sich während der gesamten Maßnahmen kooperativ.

    Zu den Hintergründen der Auseinandersetzung liegen der Polizei derzeit keine Erkenntnisse vor.

    Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an. Zeugen, die Hinweise zum Tathergang geben können, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-5555 zu melden.  

  • Verurteilung wegen tödlichen Angriffs auf Hertha-Fan rechtskräftig

    Verurteilung wegen tödlichen Angriffs auf Hertha-Fan rechtskräftig

    Verurteilung wegen tödlichen Angriffs auf Hertha-Fan rechtskräftig

    Beschluss vom 20. November 2023 – 5 StR 342/23

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines 25 Jahre alten Rostockers wegen einer im Nachgang des Relegationsspiels zwischen Hertha BSC Berlin und dem Hamburger SV am 19. Mai 2022 in Berlin begangenen Körperverletzung mit Todesfolge bestätigt.

    Nach den Urteilsfeststellungen fühlte sich der Angeklagte nach dem Fußballspiel in der Nähe des Berliner Olympiastadions von dem 55 Jahre alten Opfer, einem Anhänger von Hertha BSC, provoziert. Er lief ihm daher wütend hinterher, um “ihm eine Ansage zu machen”, und beleidigte ihn. Der Geschädigte, der seinen Nachhauseweg fortsetzen wollte, fühlte sich von dem aufgebrachten und aggressiven Angeklagten bedrängt und bedroht.

    Er fasste ihn deshalb beidseitig am Kopf, um einen Sicherheitsabstand zu ihm herzustellen und ihn “herunterbringen”. Um seiner Wut freien Lauf zu lassen, entschloss sich der Angeklagte nun, den sich keines Angriffs versehenden Geschädigten körperlich zu attackieren und schlug ihn mit der Faust kräftig ins Gesicht. Dieser verlor das Bewusstsein und fiel ohne Schutzreflexe ungebremst zu Boden. Er schlug mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt auf und erlitt einen beidseitigen offenen Schädelbasisbruch.

    Trotz einer langwierigen und schmerzhaften intensivmedizinischen Behandlung verstarb der Geschädigte infolge der Verletzungen am 21. Juni 2022. Der Angeklagte hatte aufgrund einer Boxsporterfahrung erkannt, dass sein Faustschlag die Gefahr in sich barg, schwerwiegende Verletzungen herbeizuführen.
    Der infolge der Verletzungen eingetretene Tod des Geschädigten war für ihn vorhersehbar.

    Das Landgericht Berlin hat den nicht vorbestraften und aufgrund Alkohol- und Kokainkonsums vermindert schuldfähigen Angeklagten deshalb wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie zur Zahlung eines Hinterbliebenengeldes an
    den Sohn des Getöteten verurteilt.

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.