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  • Autofahrerin mit Luftballon im Mund gestoppt: Verdacht auf Lachgas am Steuer

    Autofahrerin mit Luftballon im Mund gestoppt: Verdacht auf Lachgas am Steuer

    Autofahrerin mit Luftballon im Mund gestoppt: Verdacht auf Lachgas am Steuer

    Eine junge Autofahrerin ist in der Nacht zu Mittwoch einer Polizeistreife in der Innenstadt aufgefallen, weil sie während der Fahrt einen Luftballon im Mund hatte. Die Beamten stoppten die 25-Jährige kurz vor halb drei Uhr in der Schneiderstraße und führten eine Verkehrskontrolle durch. Als die Einsatzkräfte die Fahrerin auf den Ballon ansprachen, gab sie nach Angaben der Polizei an, Lachgas konsumiert zu haben.

    Im Innenraum des Fahrzeugs entdeckten die Beamten demnach zwei Flaschen des Gases sowie eine Packung Luftballons. Damit erhärtete sich der Verdacht, dass die Frau unter dem Einfluss berauschender Mittel am Straßenverkehr teilgenommen haben könnte. Die Polizei leitete weitere Maßnahmen ein und untersagte der Fahrerin die Weiterfahrt.

    Lachgas am Steuer: Polizei untersagt Weiterfahrt und stellt Schlüssel sicher

    Da der Verdacht auf Lachgas am Steuer bestand, griffen die Einsatzkräfte konsequent durch. Die Beamten untersagten der 25-Jährigen die Weiterfahrt und stellten den Fahrzeugschlüssel vorläufig sicher. So sollte verhindert werden, dass sie ihre Fahrt fortsetzt und sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. 

    Verdacht auf berauschende Mittel: Fahrerlaubnisbehörde wird informiert

    Die Polizei kündigte außerdem an, die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über das Ergebnis der Kontrolle zu informieren. Damit kann geprüft werden, ob weitere Schritte erforderlich sind. Solche Mitteilungen können im Einzelfall Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben, wenn sich der Verdacht auf Lachgas am Steuer bestätigt oder weitere Auffälligkeiten vorliegen.

    Die Kontrolle zeigt erneut, wie aufmerksam Polizeistreifen im Innenstadtbereich unterwegs sind. Ungewöhnliche Beobachtungen wie ein Luftballon im Mund können dabei ein wichtiger Hinweis auf möglichen Konsum von berauschenden Mitteln sein.

    Warum Lachgas am Steuer besonders gefährlich ist

    Lachgas kann kurzfristig zu Benommenheit, Schwindel oder verlangsamten Reaktionen führen. Wer in diesem Zustand ein Fahrzeug führt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Gerade im Stadtverkehr mit Kreuzungen, Fußgängern und Radfahrern zählt jede Sekunde Reaktionszeit.

    Die Polizei warnt deshalb regelmäßig davor, berauschende Mittel vor oder während der Fahrt zu konsumieren. Auch wenn Lachgas häufig verharmlost wird, kann der Konsum im Straßenverkehr erhebliche Folgen haben.

    Weitere Meldungen rund um Verkehr und Polizei

    Mehr aktuelle Einsätze und Polizeimeldungen findest Du auch in unseren Themenbereichen:

    Offizielle Informationen und Präventionshinweise zum Thema Drogen im Straßenverkehr bietet unter anderem die Polizei auf ihren Informationsseiten, zum Beispiel hier:

  • Nicht lustig: 19-Jähriger konsumierte Lachgas während der Autofahrt – Polizei beschlagnahmte den Führerschein

    Nicht lustig: 19-Jähriger konsumierte Lachgas während der Autofahrt – Polizei beschlagnahmte den Führerschein

    Nicht lustig: 19-Jähriger konsumierte Lachgas während der Autofahrt – Polizei beschlagnahmte den Führerschein

    Dortmund

    Für einen 19-jährigen Lachgas-Konsumenten endete am 14. März 2024 auf der Hansastraße in Dortmund eine Autofahrt durch die Innenstadt. Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein des jungen Mannes und untersagte ihm das Führen von Kraftfahrzeugen. Jetzt laufen weitere Ermittlungen.

    Der Dortmunder, der die Fahrerlaubnis seit 2022 besitzt, fiel einem Streifenteam der Polizei um 21:40 Uhr auf:

    Mit einem Mercedes bog er vom Königswall auf die Hansastraße ab, um dann im Gegenverkehr auf
    das Einsatzfahrzeug der Polizei zuzusteuern.

    Durch starkes Abbremsen konnte die Polizei einen Zusammenstoß verhindern. Der Mercedes-Fahrer
    wich aus und fuhr an der Polizei vorbei. Dabei beobachtete das Streifenteam, wie beide Insassen je
    einen aufgeblasenen Luftballon vor dem Mund hielten.

    Auf dem Königswall wurde der Mercedes angehalten. In dem Auto lagen zwei nicht gesicherte Lachgas-Flaschen, was einen Verstoß gegen das Gefahrgutgesetz (die Flaschen stehen unter Druck) und in diesem Fall konkret eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

    Der Verstoß gegen das Gefahrgutgesetz kann in diesem Fall 300 Euro kosten. Wäre der Fahrer auch Halter des Mercedes, würden 800 Euro gefordert.

    Zudem steht der Fahrer unter dem Verdacht, bei Konsum eins Rauschmittels ein Fahrzeug geführt zu haben. Zu beiden Verstößen leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Die Ermittlungen zu beiden Verstößen sind nicht abgeschlossen.

    Als Rauschmittel konsumiert, löst Lachgas (= Distickstoffmonoxid) kurzfristig Halluzinationen aus. Der Konsum beeinträchtigt das Gefühl für Raum und Zeit, sodass insgesamt die Wahrnehmungsfähigkeit
    und Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist. Damit steigt das Unfallrisiko. Lachgaskonsum kann auch
    langfristig im Körper wirkende Schäden auslösen.

    2023 ist die Zahl der unter Einfluss von Rauschmitteln verursachten Verkehrsunfälle um 70 Prozent auf insgesamt 126 Fälle gestiegen. Das alles sind Straftaten.

    Allein in den ersten Wochen den neuen Jahren (seit Anfang 2024 bis Mitte Februar) zählte die Polizei in Dortmund 24 und in Lünen 14 Unfälle, bei denen die Verursacherinnen und Verursacher unter dem Einfluss von Rauschmitteln standen. Auf den 526 Autobahn-Kilometern im Regierungsbezirk Arnsberg waren es in diesem Zeitraum ebenfalls 14 Fälle.

    Die Zahlen für Alkoholkonsum als Unfallursache (1. Januar bis 16. Februar 2024):

    Dortmund: 64

    Lünen: 9 Autobahnen: 43

    Vor dem Hintergrund dieser Zahlen wird die Polizei den Lachgaskonsum und den Konsum von anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr verstärkt Kontrollen.

  • Schwerer Unfall im Gewerbegebiet – Lachgas ?!

    Schwerer Unfall im Gewerbegebiet – Lachgas ?!

    Verkehrsunfall im Birkesdorfer Gewerbegebiet: Junger Fahrer und Mitfahrer verletzt

    Ein nächtlicher Vorfall im Birkesdorfer Gewerbegebiet sorgte für Aufsehen, als ein 22-jähriger Fahrer aus Düren in den frühen Morgenstunden des Sonntags die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Gegen 03:30 Uhr durchfuhr er eine Linkskurve mit überhöhter Geschwindigkeit und geriet von der Fahrbahn ab.

    Bild von der Unfallstelle

    Der PKW, besetzt mit drei jungen Insassen, darunter zwei Frauen, kollidierte heftig mit einem am rechten Fahrbahnrand abgestellten Klein-LKW, der Kühlwaren transportierte. Die Wucht des Aufpralls schleuderte den Van gegen einen Baum, der daraufhin abknickte und gegen einen benachbarten Sattelzug stieß. Der entstandene Sachschaden wird auf mehrere zehntausend Euro geschätzt.

    Die Feuerwehr musste den Baum später fällen und zerlegen, während Abschleppdienste das nicht mehr fahrbereite Auto des Unfallverursachers und den Transporter entfernten.

    Glücklicherweise wurden alle vier Insassen, im Alter von 17 bis 22 Jahren, nach dem Unfall in nahegelegene Krankenhäuser gebracht. Die ärztliche Untersuchung ergab, dass keine bleibenden Schäden zu erwarten sind.

    Die örtliche Polizei hat Ermittlungen gegen den jungen Fahrer eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass seine unreife Fahrweise die Sicherheit der Mitfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet hat.

    Zusätzlich wird untersucht, ob Lachgas, das am Unfallort sichergestellt wurde, zu diesem riskanten Fahrmanöver beigetragen hat. Die genauen Umstände sind noch unklar und Gegenstand der laufenden Untersuchungen.