Schlagwort: Landgericht Berlin

  • Berlin: Verurteilter Vergewaltiger wegen Justizfehler auf freiem Fuß

    Berlin: Verurteilter Vergewaltiger wegen Justizfehler auf freiem Fuß

    Justizfehler in Berlin: Verurteilter Vergewaltiger kommt frei

    Ein schwerwiegender Justizfehler in Berlin sorgt derzeit für Entsetzen. Obwohl ein 37-jähriger Mann im Juni 2025 zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt wurde, befindet er sich wieder auf freiem Fuß. Hintergrund ist ein gravierender Verfahrensfehler am Landgericht Berlin.

    Sieben Jahre und neun Monate Haft – doch keine Vollstreckung

    Das Landgericht Berlin verurteilte den Mann wegen mehrfacher Vergewaltigung sowie massiver Bedrohungen. Nach Überzeugung des Gerichts bedrohte er seine ehemalige Partnerin in Berlin-Hellersdorf mit einem heißen Bügeleisen und einem Messer. Anschließend vergewaltigte er sie. Wenige Monate später soll er sie erneut zweimal vergewaltigt und wiederum mit einem Messer eingeschüchtert haben. Zudem warnte er sie, mit niemandem über die Taten zu sprechen.

    Angesichts der Schwere der Vorwürfe und der ausgesprochenen Haftstrafe galt der Mann als gefährlich und fluchtgefährdet. Dennoch führte eine Justiz-Panne in Berlin dazu, dass er nun freigelassen wurde.

    Fehlendes Protokoll verhindert wirksame Zustellung

    Nach der Urteilsverkündung versäumte es der Vorsitzende Richter offenbar, ein notwendiges Verhandlungsprotokoll zu erstellen. Ohne dieses Dokument konnte das schriftliche Urteil den Verteidigern nicht ordnungsgemäß zugestellt werden. Dadurch entstand eine erhebliche Verfahrensverzögerung.

    Das Kammergericht Berlin entschied daraufhin, dass die weitere Untersuchungshaft unverhältnismäßig sei. In dem Beschluss heißt es, die Fortdauer der Haft beruhe auf gravierenden, der Justiz zuzurechnenden Verzögerungen. Damit bestätigte sich die folgenschwere Justiz-Panne in Berlin, die nun bundesweit für Diskussionen sorgt.

    Richter entbunden – Schutz für das Opfer

    Der betroffene Richter wurde inzwischen von seinem Vorsitz entbunden. Berichten zufolge leidet er an einer Suchterkrankung. Die Justizbehörden reagierten damit auf die massive Kritik an dem Ablauf des Verfahrens.

    Besonders brisant: Der Verurteilte soll seiner Ex-Partnerin mit Rache gedroht haben. Die Frau hatte ihn bereits 2024 angezeigt. Behörden brachten sie mittlerweile an einen sicheren Ort, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Informationen zum Opferschutz stellt unter anderem die Polizeiliche Kriminalprävention bereit.

    Debatte über Verantwortung in der Berliner Justiz

    Die Justiz-Panne in Berlin wirft grundsätzliche Fragen zur Organisation und Kontrolle innerhalb der Gerichte auf. Kritiker fordern strengere interne Prüfmechanismen, um vergleichbare Fälle künftig zu verhindern. Gleichzeitig betonen Rechtsexperten, dass rechtsstaatliche Prinzipien auch bei schweren Straftaten gelten und Verfahrensrechte strikt eingehalten werden müssen.

    Weitere aktuelle Meldungen aus der Hauptstadt finden Sie in unserer Rubrik Deutschland sowie unter News. Entwicklungen zu Gerichtsverfahren und sicherheitsrelevanten Themen veröffentlichen wir fortlaufend.

  • Bushido gewinnt Millionenprozess gegen Abou-Chaker

    Bushido gewinnt Millionenprozess gegen Abou-Chaker

    Bushido gewinnt Millionenprozess gegen Abou-Chaker: Kammergericht bestätigt Urteil

    Der jahrelange Streit zwischen Rapper Bushido (bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi) und seinem früheren Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Am 20. Januar 2026 wies das Kammergericht Berlin die Berufung Abou-Chakers zurück. Damit bleibt das Urteil des Landgerichts Berlin bestehen. Bushido gewinnt Millionenprozess – und das Urteil bringt jetzt eine klare finanzielle Folge.

    Worum es in dem Verfahren ging

    Im Kern drehte sich der Konflikt um Zahlungen aus früheren Jahren. Bushido überwies nach Angaben aus dem Verfahren über längere Zeit hohe Beträge, die als Managementhonorare verstanden wurden. Gleichzeitig stritten beide Seiten über die Grundlage dieser Zahlungen. Bushido gewann vor dem Landgericht bereits im September 2023. Danach ging Abou-Chaker in die nächste Instanz – allerdings ohne Erfolg.

    Kammergericht: Berufung scheitert

    Mit der Entscheidung vom 20. Januar 2026 schließt das Kammergericht Berlin das Berufungsverfahren ab. Damit gilt: Bushido gewinnt Millionenprozess auch in der zweiten Instanz. Nach den bekannten Informationen muss Abou-Chaker knapp 1,8 Millionen Euro zahlen. Zusätzlich kommen Zinsen hinzu. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens. Das Kammergericht setzte den Streitwert des Berufungsverfahrens auf etwas über drei Millionen Euro fest.

    Warum das Urteil so wichtig ist

    Das Urteil schafft aus Sicht der Richter klare Leitplanken für die wirtschaftliche Abwicklung der früheren Zusammenarbeit. Gleichzeitig endet damit ein weiterer Abschnitt eines Konflikts, der die Berliner Justiz seit Jahren beschäftigt. Für Bushido bedeutet die Entscheidung vor allem Planungssicherheit. Für Abou-Chaker bedeutet sie einen deutlichen Rückschlag, weil er seine Position vor Gericht nicht durchsetzen konnte.

    Ein Streit mit langer Vorgeschichte

    Der Bruch zwischen beiden Männern löste in den vergangenen Jahren mehrere Verfahren und öffentliche Debatten aus. Trotzdem bleibt der Kern dieses Zivilstreits klar: Geldflüsse, Vertragsfragen und die Bewertung der damaligen Zusammenarbeit standen im Mittelpunkt. Jetzt liefert das Kammergericht eine endgültige Antwort für dieses Berufungsverfahren. Und weil Bushido gewinnt Millionenprozess, rückt die Frage nach der tatsächlichen Zahlung und der Höhe der Zinsen in den Fokus.

    Mehr Informationen zu den Gerichten findest Du hier: Kammergericht Berlin, Landgericht Berlin sowie die Rechtsprechungsdatenbank des Landes Berlin.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Mord beim Segeln: Prozess um Todeskampf in der Ostsee

    Mord beim Segeln: Prozess um Todeskampf in der Ostsee

    Mord beim Segeln: Prozess um Todeskampf in der Ostsee

    Ein Segeltrip endet tödlich, und jetzt klärt ein Berliner Gericht die entscheidende Frage: War es Mord beim Segeln oder ein gescheiterter Rettungsversuch? Zwei langjährige Segelkameraden gerieten auf einem Trimaran in einen heftigen Streit. Kurz danach trieb einer von ihnen leblos im Wasser.

    Was am 1. August 2024 auf der „Jolly Rose“ geschah

    Nach einer Regatta segelten die beiden Männer auf dem Trimaran „Jolly Rose“ weiter. Laut Anklage eskalierte die Lage auf See, und der 65-jährige Andreas F. soll seinen Segelfreund, den 71-jährigen Berliner Rechtsanwalt Thomas B., im Schärenmeer vor Schweden heimtückisch ertränkt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Andreas F. zuvor schwere Verletzungen verursachte und danach eine Entdeckung verhindern wollte.

    Besonders brisant: Es existiert ein Video aus dem Wasser. Es zeigt laut Berichten einen erbarmungslosen Kampf, und die Aufnahmen spielen im Prozess eine zentrale Rolle. Genau deshalb diskutiert das Gericht jeden Handgriff, jede Bewegung und jede Sekunde.

    Anklage und Verteidigung: Mord beim Segeln oder Rettung?

    Die Anklage zeichnet ein klares Bild. Sie sieht keinen Rettungsversuch, sondern einen gezielten Angriff. Demnach drückte der Angeklagte sein Opfer so lange unter Wasser, bis Luftblasen aufstiegen.

    Andreas F. bestreitet das. Er stellt den Vorfall als Unglück dar. Er behauptet, er habe helfen wollen, aber irgendwann fehlte ihm die Kraft. Diese Version überzeugt das Gericht bislang nicht, und deshalb läuft der Prozess weiter.

    Die Aussage der Ehefrau sorgt für neue Details

    Im Gericht sagte Birgit F. aus, die als Ehefrau das Zeugnis verweigern dürfte. Sie entschied sich dennoch für eine Aussage. Sie beschrieb ihren Mann als zugewandt und beliebt. Gleichzeitig sprach sie über frühere Probleme mit Alkohol und Depressionen. Außerdem erwähnte sie berufliche Konflikte aus der Vergangenheit. Im Saal wirkte der Angeklagte dabei auffällig emotional.

    Der Fall bleibt auch deshalb so aufgeladen, weil sich vieles im Wasser abspielte und nur wenige objektive Spuren existieren. Das Gericht konzentriert sich nun auf die Gesamtschau aus Video, Zeugenaussagen und Ablauf auf dem Boot. Ein Urteil erwartet das Gericht am 13. Januar.

    Mehr Informationen findest Du auch bei offiziellen Stellen: Staatsanwaltschaft Berlin, Landgericht Berlin (Strafsachen) und Polizei Berlin. Außerdem lohnt sich ein Blick in unsere Rubriken Deutschland und Verkehr, weil wir dort regelmäßig ähnliche Gerichts- und Einsatzlagen einordnen.

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  • Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Mitwirkung an einer Selbsttötung

    Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Mitwirkung an einer Selbsttötung

    BGH bestätigt Totschlagsurteil gegen Freitodbegleiter

    Der Bundesgerichtshof hat ein viel beachtetes Urteil zur strafbaren Suizidhilfe bestätigt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf die Revision eines pensionierten Arztes, den das Landgericht Berlin I wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt hatte. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Abgrenzung zwischen erlaubter Suizidhilfe und strafbarer Tötung auf.

    Depressive Erkrankung als zentraler Faktor

    Nach den Feststellungen des Landgerichts befand sich die 37-jährige Geschädigte in einer akuten depressiven Episode einer manisch-depressiven Grunderkrankung. In dieser Situation wandte sie sich an den Angeklagten, der als sogenannter Freitodbegleiter tätig war. Bereits nach einem etwa 90-minütigen Kennenlernen erklärte er seine Bereitschaft, ihre Selbsttötung aktiv zu unterstützen.

    Der Arzt verzichtete bewusst auf ein Abwarten oder die Einbindung einer Sterbehilfeorganisation. Obwohl ihm bekannt war, dass schwere Depressionen die freie Willensbildung erheblich beeinträchtigen können, nahm er für sich in Anspruch, die Freiverantwortlichkeit eigenständig beurteilen zu können. Diese Fehleinschätzung bildete später einen zentralen Punkt der gerichtlichen Bewertung.

    Ambivalenter Todeswunsch und manipulative Zusicherungen

    Nach einem ersten, gescheiterten Suizidversuch, den die Frau überlebte, brachten Rettungskräfte sie in eine psychiatrische Klinik. Während des Klinikaufenthalts zeigte sich ihr Todeswunsch als hochgradig ambivalent. Sie schwankte zwischen neuem Lebensmut und erneuten Suizidgedanken. Der Angeklagte erkannte diese Labilität, hielt jedoch weiter engen Kontakt zu ihr.

    Besonders schwer wog aus Sicht des Gerichts, dass der Angeklagte der Frau zusicherte, ihr Sterben notfalls durch zusätzliche Medikamente sicherzustellen. Diese Zusicherung entsprach nicht der Wahrheit und beeinflusste die Entscheidung der Geschädigten maßgeblich. Damit, so das Landgericht, hielt der Angeklagte das Geschehen steuernd in der Hand.

    BGH sieht keinen Rechtsfehler

    Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Bewertung. Die Richter gingen davon aus, dass die Geschädigte ihren Entschluss nicht freiverantwortlich getroffen hatte. Aufgrund der depressiven Erkrankung, der nachgewiesenen Willenslabilität und der manipulativen Einflussnahme des Angeklagten liege ein Totschlag in mittelbarer Täterschaft vor. 

    Für einen früheren Suizidversuch hatte das Landgericht den Angeklagten hingegen freigesprochen, da sich eine fehlende Freiverantwortlichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht sicher feststellen ließ. Auch diese Differenzierung hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand.

    Weitere Hintergründe zu aktuellen Gerichtsentscheidungen findest Du in unserem Bereich News sowie in der Rubrik Deutschland. Offizielle Informationen stellt auch der Bundesgerichtshof bereit.

    Mit dem nun rechtskräftigen Urteil setzt der BGH ein deutliches Zeichen: Wer bei nicht freiverantwortlichen Suizidentscheidungen aktiv eingreift, macht sich strafbar. Die Entscheidung dürfte die rechtliche Diskussion um Suizidhilfe in Deutschland nachhaltig prägen.

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  • Angeklagte (31) steht vor Gericht nach Angriff auf 100-jährige Frau

    Angeklagte (31) steht vor Gericht nach Angriff auf 100-jährige Frau

    Brutaler Überfall in Berlin: Angeklagte (31) steht vor Gericht nach Angriff auf 100-jährige Frau

    Vor dem Landgericht Berlin begann dieser Woche ein aufsehenerregender Prozess wegen mehrerer brutaler Raubüberfälle auf hochbetagte Frauen. Im Mittelpunkt steht Cindy S. (31) aus Berlin-Spandau. Sie soll mehrere Seniorinnen überfallen und beraubt haben, darunter eine Frau, die mittlerweile 100 Jahre alt ist. Die Vorwürfe sind schwerwiegend und sorgen in der Hauptstadt für Bestürzung.

    Mutmaßliche Täterin gestand Taten und zeigte Reue

    Die Angeklagte saß sichtlich bewegt auf der Anklagebank, als sie vor dem Gericht über ihre Taten aussagte. Dabei weinte sie mehrfach und entschuldigte sich für ihr Verhalten. Sie räumte ein, dass sie sich der Schwere ihrer Handlungen nicht vollständig bewusst gewesen sei. Trotzdem stehen ihr mehrere Anklagepunkte ins Haus, darunter Raub und gefährliche Körperverletzung. :contentReference[oaicite:0]{index=0}

    Erster Überfall: Gewalt gegen eine 78-jährige Bekannte

    Der erste Überfall ereignete sich am 17. Juni 2024 in einem Wohnhaus in Berlin-Spandau. Die Angeklagte klingelte maskiert bei einer langjährigen Bekannten, einer 78-jährigen Frau. Ohne Vorwarnung sprühte sie der Seniorin Pfefferspray ins Gesicht, stieß sie zu Boden und schlug mehrfach den Kopf der Frau auf den Boden. Anschließend raubte sie Bargeld und Schmuck, bevor sie flüchtete. Die betroffene Frau erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Augenverätzung. :contentReference[oaicite:1]{index=1}

    Brutaler Angriff auf 100-jährige Frau mit Rollator

    Nur wenige Stunden später kam es zum zweiten Überfall – diesmal mit einem der ältesten Opfer, die der Prozess je gesehen hat. Die Angeklagte soll eine zufällige 100-jährige Passantin, die gerade mit ihrem Rollator unterwegs war, mit brutaler Gewalt angegriffen haben. Dabei zog sie die Seniorin vom Rollator weg und riss an ihrer Tasche, bis der Riemen riss. Die Frau stürzte zu Boden und erlitt mehrere Verletzungen. Anschließend floh die Täterin mit etwa 100 Euro aus dem Geldbeutel der Frau. :contentReference[oaicite:2]{index=2}

    Dritter Überfall in Pflegeeinrichtung

    Der dritte Vorwurf betrifft einen weiteren Raub in einer Pflegeeinrichtung, in der die 31-jährige kurz zuvor gearbeitet hatte. Dabei soll sie einer weiteren Seniorin während eines Spaziergangs eine Halskette und zwei Eheringe vom Hals gerissen haben. Auch diese Tat deutet auf ein skrupelloses Vorgehen hin, da das Opfer der Angeklagten vertraute. :contentReference[oaicite:3]{index=3}

    Hintergrund und Motiv

    Laut Angaben der Angeklagten lag ihr Motiv in finanziellen Problemen und in ihrer Spielsucht. Sie habe dringend Geld für Drogen und Online-Casinos gebraucht, so ihre eigene Aussage vor Gericht. Sie betonte gleichzeitig, dass sie inzwischen eine Therapie gemacht habe und derzeit nüchtern lebe. :contentReference[oaicite:4]{index=4}

    Fortsetzung des Prozesses

    Der Prozess um die brutalen Überfälle auf hilflose Seniorinnen wird am 28. Januar fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft der 31-jährigen unter anderem besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung vor. Die Öffentlichkeit und viele Berliner verfolgen den Fall mit großem Interesse. :contentReference[oaicite:5]{index=5}

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

     

  • Geldautomaten-Sprenger ertrinkt auf der Flucht

    Geldautomaten-Sprenger ertrinkt auf der Flucht

    Geldautomatensprenger vor Gericht – Flucht per Boot endet tödlich

    Berlin – Ein spektakulärer Kriminalfall steht am Landgericht Berlin: Ein Mann muss sich wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und schweren Diebstahls verantworten. Beim Versuch, nach der Sprengung eines Geldautomaten am Charité Campus Virchow-Klinikum zu fliehen, kenterte ein Schlauchboot – sein Komplize ertrank. Der andere Täter floh mit der Beute, überquerte Grenzen und wurde schließlich in Spanien gefasst.

    Sprengung am Campus Virchow-Klinikum

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den Geldautomaten mithilfe eines hochexplosiven Gasgemischs gesprengt und rund 255.480 Euro erbeutet zu haben. Anschließend flohen beide Männer mit einem Motorroller, bevor sie in einem Boot weiter entkamen. Das Boot kenterte nahe der Alten Schleuse in Charlottenburg – ein Täter ertrank, der andere floh weiter. Ermittlungen verweisen auf eine organisierte Bande, die Automatensprengungen bundesweit verübte.

    Prozessauftakt am Berliner Landgericht

    Nun steht der 38-jährige Überlebende vor Gericht. Ihm drohen, laut BILD, harte Strafen, auch aufgrund der Nutzung von Sprengstoff und der verheerenden Folgen der Tat. 

    Einige Hintergründe zu Automatensprengungen in Berlin findest du bei der Generalstaatsanwaltschaft (Berlin.de). Aktuelle Entwicklungen aus der Hauptstadt und diesen Fall begleiten wir live auf BlaulichtMYK – Aktuelle Prozesse. Ein Überblick über Geldautomatensprengungen und Sicherheit gibt’s außerdem auf unserem Kanal zum Thema.

  • Amokfahrt über Stadtautobahn

    Amokfahrt über Stadtautobahn

    Landgericht Berlin 

    Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision
    des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin verworfen, das seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und Maßnahmen nach §§ 69, 69a StGB angeordnet hat.

    Nach den Feststellungen entschloss sich der an einer paranoiden Schizophrenie erkrankte Beschuldigte unter dem Eindruck akuten Wahnerlebens, mit seinem Kraftfahrzeug Motorradfahrer gezielt anzufahren, um sie zu töten. In Umsetzung dieses Tatplans fuhr er unter anderem gezielt auf drei arg- und wehrlose Motorradfahrer auf, die hierdurch schwer verletzt wurden. Das sachverständig beratene Landgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt krankheitsbedingt ohne Schuld gehandelt hat. Es hat seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, weil der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung auch in Zukunft für die Allgemeinheit gefährlich ist.

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die mit mehreren Verfahrensrügen und sachlich-rechtlichen Beanstandungen geführte Revision des Beschuldigten verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.

    Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.