Schlagwort: Landgericht Köln Urteil

  • Verurteilungen im Mordfall auf der Mülheimer Insel !

    Verurteilungen im Mordfall auf der Mülheimer Insel !

    Verurteilungen im Mordfall auf der Mülheimer Insel !

    Das Landgericht Köln hat zwei Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung verurteilt.

    Der erwachsene Angeklagte erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die beiden heranwachsenden Angeklagten wurden unter Einbeziehung vorheriger Vorstrafen zu Einheitsjugendstrafen von neun und zwei Jahren verurteilt.

    Tathergang

    Die Tat ereignete sich in der Nacht des 10. März 2024 auf der Mülheimer Insel zwischen Rhein und Hafen. Zwei der Angeklagten hatten den Getöteten, ein ehemaliges Mitglied ihrer Drogenbande, entführt. Einer stach mehrfach in die Brust des Opfers. Der andere hielt den Getöteten mit einer Schrotflinte von Gegenwehr ab.

    Die beiden Täter wollten Vergeltung üben, den Gehorsam des Opfers bestrafen und ihre Macht im Drogenmilieu demonstrieren. Das Opfer starb an Blutverlust und Funktionsversagen des Atmungssystems.

    Der dritte Angeklagte erleichterte die Tat, indem er eine Sporttasche für den Transport der Schrotflinte übergab. Eine direkte Beteiligung an Mord oder Freiheitsberaubung konnte dem dritten Angeklagten nicht nachgewiesen werden.

    Rechtskraft

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wies die Revisionen der drei Angeklagten zurück. Das Urteil des Landgerichts Köln ist damit rechtskräftig.

  • Hammer-Urteil des Landgerichts Köln: „Dubai-Schokolade“ muss wirklich aus Dubai kommen

    Hammer-Urteil des Landgerichts Köln: „Dubai-Schokolade“ muss wirklich aus Dubai kommen

    „Dubai-Schokolade“ muss wirklich aus Dubai kommen

    Das Landgericht Köln hat eine weitreichende Entscheidung getroffen.

    „Dubai-Schokolade“ darf nur dann als solche bezeichnet werden, wenn sie tatsächlich aus Dubai stammt. Zwei Händler, die Schokolade mit dieser Bezeichnung vertrieben, obwohl diese nicht in den
    Vereinigten Arabischen Emiraten hergestellt wurde, wurden nun gestoppt.

    Hintergrund des Urteils: Verbraucher könnten getäuscht werden

    Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Gefahr der Verbraucherirreführung.
    Die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ oder „The Taste of Dubai“ suggeriere eindeutig, dass die Produkte in Dubai produziert wurden. Diese Annahme sei für einen Durchschnittsverbraucher naheliegend,
    so die Richter. Die Verwendung der Bezeichnung für Produkte ohne geografischen Bezug zu Dubai
    sei daher unzulässig.

    Die Beschlüsse wurden am 20. Dezember 2024 (Az. 33 O 513/24) und am 6. Januar 2025 (Az. 33 O 525/24) erlassen. Betroffen sind die deutschen Unternehmen Medi First GmbH („Miskets Dubai Chocolate“) und KC Trading UG („The Taste of Dubai“). Beide dürfen ihre Produkte nicht mehr unter diesen Bezeichnungen vertreiben. Andernfalls drohen empfindliche Strafen von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft.

    Wer klagte gegen die Händler?

    Die Klägerin, die MBG International Premium Brands GmbH aus Paderborn, hatte die einstweiligen Verfügungen beantragt. Interessant ist, dass MBG selbst keine „Dubai-Schokolade“ vertreibt. Sie importiert jedoch den sogenannten „Habibi-Riegel“ direkt aus Dubai. Das Unternehmen sieht in der irreführenden Bezeichnung anderer Anbieter einen klaren Wettbewerbsverstoß.

    Schokolade aus Dubai: Ein Hype mit Folgen

    Der Erfolg von Dubai-Schokolade hat in den letzten Jahren auch in Deutschland für Aufmerksamkeit gesorgt. Dabei wird nicht jede vermeintliche „Dubai-Schokolade“ tatsächlich in den Emiraten hergestellt. Einige Produkte stammen aus der Türkei oder werden in Deutschland produziert. Diese Praxis sorgt immer wieder für Streitigkeiten.

    Bereits im Dezember 2024 hatte Andreas Wilmers, der offizielle Exporteur der Marke „Fex“, den Schokoladengiganten Lindt abgemahnt. Grund war angeblich irreführende Werbung für deren
    Dubai-Schokolade. Auch gegen Discounter wollte Wilmers vorgehen, bislang kam es jedoch zu keiner Gerichtsverhandlung.

    Entscheidung mit Signalwirkung

    Das Kölner Urteil könnte Signalwirkung für die gesamte Branche haben. Händler und Hersteller, die Schokolade mit Bezug zu Dubai bewerben, müssen künftig genau prüfen, ob ihre Produkte wirklich aus Dubai stammen. Auch für andere geografisch betonte Produktbezeichnungen könnte die Entscheidung eine rechtliche Grundlage schaffen.

    Eine Hauptverhandlung in diesem Fall steht noch aus. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass das Urteil wegweisend für ähnliche Streitigkeiten wird.