Schlagwort: Landgericht Köln

  • Sprengstoffanschlag in Köln: Gericht spricht Urteil

    Sprengstoffanschlag in Köln: Gericht spricht Urteil

    Sprengstoffanschlag in Köln: Gericht spricht Urteil im Umfeld des „Kölner Drogenkriegs“

    Nach dem Sprengstoffanschlag in Köln auf ein Modegeschäft hat das Amtsgericht Köln am Donnerstag (18. Dezember 2025) ein Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte einen 19-jährigen Niederländer nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren und vier Monaten Haft. Der Angeklagte soll die Tat im September 2024 begangen haben, als er noch 18 Jahre alt war.

    Tatablauf: Stein, eingeschlagenes Schaufenster und Sprengsatz im Laden

    Nach den Feststellungen des Jugendschöffengerichts ging der Täter frühmorgens zu dem Geschäft in der Kölner Innenstadt. Er schlug das Schaufenster mit einem Pflasterstein ein. Danach platzierte er einen Sprengsatz in einer Plastiktüte im Laden und zündete ihn. So entstand der Sprengstoffanschlag in Köln mit massiven Folgen.

    Außerdem filmte der Täter die Detonation mit seinem Handy. Er schickte das Video anschließend an den Auftraggeber. Das Gericht ging davon aus, dass er den Job über Snapchat bekam. Ein bislang unbekannter Fahrer brachte ihn laut Urteil in die Nähe des Tatorts und holte ihn danach wieder ab.

    2.000 Euro versprochen, 600.000 Euro Schaden verursacht

    Für den Anschlag sollen ihm 2.000 Euro versprochen worden sein. Gleichzeitig richtete die Explosion einen enormen Schaden an. Nach Angaben aus dem Verfahren entstanden durch die Detonation und den folgenden Brand rund 600.000 Euro Sachschaden am Laden und am Gebäude. Der Angeklagte erklärte über seine Verteidigerin, er habe mit dem Geld Schulden aus Verkehrsdelikten in den Niederlanden begleichen wollen.

    Verbindung zum „Kölner Drogenkrieg“ und weiterer Prozess am Landgericht

    Die Ermittler ordnen den Sprengstoffanschlag in Köln dem Umfeld des sogenannten „Kölner Drogenkriegs“ zu. Als mutmaßlicher Drahtzieher gilt ein 24-Jähriger, der aktuell vor dem Kölner Landgericht steht. Hintergrund soll ein Konflikt um gestohlene Drogen sein. In diesem Zusammenhang kam es seit 2024 immer wieder zu Gewalt, darunter weitere Anschläge sowie Geiselnahmen.

    Weitere Infos zum Gericht findest Du bei der Presse-Seite des Amtsgerichts Köln. Grundlagen zum Jugendstrafverfahren erklärt außerdem die NRW-Justiz.

    Mehr Meldungen aus dem Bereich NRW und Köln-Bonn liest Du auch in unseren Rubriken Köln-Bonn sowie Deutschland.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Volksverhetzung durch Verharmlosung: KZ-Tor mit Aufschrift „Impfen macht frei“

    Volksverhetzung durch Verharmlosung: KZ-Tor mit Aufschrift „Impfen macht frei“

    Verurteilung wegen Volksverhetzung aufgrund der Veröffentlichung einer Abbildung des Eingangs eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift “Impfen macht frei”

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Februar 2025 ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt.

    Ein 65-jähriger Mann wurde rechtskräftig der Volksverhetzung schuldig gesprochen.

    Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 50 Euro.

    Karikatur mit Holocaust-Verharmlosung auf Facebook gepostet

    Im April 2020, zu Beginn der Corona-Pandemie, veröffentlichte der Mann eine verstörende Abbildung auf Facebook.

    Sie war für alle Nutzer sichtbar und trug den Untertitel „Die Pointe des Coronawitzes“.

    Die Darstellung zeigte ein Lagertor mit der Aufschrift „Impfen macht frei“.

    Diese Anordnung erinnerte deutlich an das Tor des Konzentrationslagers Auschwitz.

    Links und rechts standen zwei Wächter in schwarzer Uniform mit großen grünen Spritzen.

    Hinter dem Tor waren zwei Porträts mit Blumen zu sehen.

    Eines zeigte eine überzeichnete Darstellung eines Chinesen, das andere Bill Gates.

    Letzterer ist Mitbegründer von Microsoft und als Gesundheitsspender bekannt.

    Landgericht: Verharmlosung des Holocausts

    Das Landgericht Köln sah in der Darstellung eine bewusste Relativierung des NS-Völkermords.

    Es erkannte eine Verharmlosung der historischen Gräueltaten in Konzentrationslagern.

    Der Vergleich mit Corona-Maßnahmen wirke verharmlosend und provokant zugleich.

    Das Bild stelle die Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 auf eine Stufe mit nationalsozialistischen Verbrechen.

    BGH sieht keine Rechtsfehler

    Der Angeklagte legte Revision beim Bundesgerichtshof ein – ohne Erfolg. Der zuständige 3. Strafsenat überprüfte das Urteil umfassend. Er konnte keine rechtlichen Fehler feststellen.

    Die Beurteilung des Landgerichts war detailliert und nachvollziehbar. Die Darstellung habe das
    Vertrauen in die Rechtsordnung untergraben.
    Zudem könne sie aggressive Emotionen hervorrufen und
    zu gesellschaftlicher Spaltung führen.

    Aufruf zur Gegenwehr gegen staatliche Maßnahmen?

    Das Gericht sah in der Karikatur auch einen möglichen Aufruf zur Widerstandshaltung.

    Der Eindruck könne entstehen, man müsse sich vor einem angeblichen Impfzwang schützen.

    Diese Interpretation hielt das Gericht für rechtlich vertretbar.

    Urteil ist rechtskräftig

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun endgültig rechtskräftig. Die strafrechtliche Bewertung der Veröffentlichung ist damit abgeschlossen.

     

  • Gericht stoppt Aldi-Verkauf von DUBAI Schokolade

    Gericht stoppt Aldi-Verkauf von DUBAI Schokolade

    Gericht stoppt Aldi-Verkauf von DUBAI Schokolade

    Landgericht Köln untersagt Verkauf der „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ durch ALDI Süd

    Das Landgericht Köln hat mit einem aktuellen Beschluss (Az. 33 O 544/24) entschieden: Der Discounter ALDI Süd darf die Schokolade „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ nicht mehr verkaufen.

    Der Grund: Die Schokolade stammt nicht aus Dubai, sondern aus der Türkei. Laut den Richtern liegt hier die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher vor.

    Hintergrund des Rechtsstreits

    Die Schokolade „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ war bislang Teil des ALDI-Sortiments und wurde online für 3,79 Euro angeboten. Der Name und die Verpackung des Produkts könnten bei Kunden die Erwartung wecken, dass es sich um ein authentisches Produkt aus Dubai handelt. Tatsächlich wird die Schokolade jedoch in der Türkei hergestellt.

    Der Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen ALDI Süd wurde von Andreas Wilmers, Geschäftsführer der Alina Wilmers Verwaltungs GmbH, eingereicht. Wilmers ist nach eigenen Angaben offizieller Exporteur der echten Dubai-Schokolade „Fex“. Bereits im Dezember 2024 mahnte Wilmers sowohl
    ALDI Süd als auch andere Handelsketten wie Lidl ab, die ebenfalls Dubai-Schokolade im Sortiment führten.

    Erhebliche Konsequenzen für ALDI Süd

    Mit der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln droht ALDI Süd nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, sollte die Schokolade weiterhin verkauft werden.
    Auf Anfrage erklärte ALDI Süd: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich ALDI SÜD zu einem laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußert.“

    Im Online-Shop von ALDI Süd ist das Produkt mittlerweile nicht mehr verfügbar. Dort wird angezeigt: „Dieser Artikel ist vermutlich nicht mehr in der Filiale erhältlich.“

    Weitere Verfahren gegen Handelsketten laufen

    Der Fall ALDI Süd ist nicht der erste Rechtsstreit um irreführend bezeichnete Dubai-Schokolade. Bereits zuvor hat das Landgericht Köln gegen andere Anbieter ähnliche Beschlüsse erlassen. Diese mussten den Verkauf von Nachahmerprodukten einstellen, um eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden.

    Andreas Wilmers kündigte an, weiterhin rechtlich gegen Unternehmen vorzugehen, die vermeintliche Dubai-Produkte vertreiben. Sein Ziel: Den Schutz der Originalmarke und die Verhinderung von irreführendem Marketing.

    Verbraucher sollten genau hinschauen

    Für Verbraucher bedeutet dieser Fall, dass sie bei Produkten mit geografischen Bezeichnungen besonders aufmerksam sein sollten. Eine vermeintliche Herkunftsangabe wie „Dubai“ kann schnell zu falschen Erwartungen führen.