Schlagwort: Landgericht Nürnberg-Fürth

  • Angriff auf Polizisten: Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth nun rechtskräftig

    Angriff auf Polizisten: Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth nun rechtskräftig

    Angriff auf einen Polizisten: Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth rechtskräftig

    Der Angriff auf einen Polizisten in Nürnberg-Fürth hat nun ein endgültiges juristisches Ende gefunden. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen und damit das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigt. Die Richter sahen keinen Rechtsfehler zulasten des Angeklagten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Haftstrafe wegen versuchten Totschlags bestätigt

    Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Hinzu kamen der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung nun vollumfänglich.

    Mit der Zurückweisung der Revision stellte der Bundesgerichtshof klar, dass die rechtliche Würdigung sowie die Strafzumessung keinen Anlass zur Beanstandung boten. Der Angriff auf einen Polizisten wiegt aus Sicht der Justiz besonders schwer, da er nicht nur das individuelle Opfer betrifft, sondern auch den Rechtsstaat insgesamt.

    Tumultartige Auseinandersetzung an Bushaltestelle

    Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es in der Nacht an einer Bushaltestelle zu tumultartigen Auseinandersetzungen zwischen Hochzeitsgästen. Mehrere Beteiligte gerieten aneinander, sodass die Polizei alarmiert wurde. Ein Polizeibeamter versuchte, einen körperlichen Angriff zu unterbinden, an dem die Schwester des Angeklagten beteiligt war.

    In dieser Situation griff der Angeklagte den Beamten von hinten an. Er legte dem Polizisten einen Würgegriff an und hielt diesen mehrere Sekunden lang aufrecht. Dabei nahm er den Tod des Beamten billigend in Kauf. Erst durch das entschlossene Eingreifen weiterer Polizeibeamter gelang es, den Angegriffenen aus dem Würgegriff zu befreien.

    Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler

    Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil umfassend auf Grundlage der vom Angeklagten erhobenen Sachrüge. Die Richter stellten fest, dass das Landgericht Nürnberg-Fürth den Sachverhalt korrekt gewürdigt und das Recht fehlerfrei angewendet hatte. Damit bleibt die Verurteilung wegen des Angriffs auf einen Polizisten bestehen.

    Fälle wie dieser unterstreichen die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Einsatzkräften. Weitere Berichte zu vergleichbaren Fällen findest Du in unserem Bereich News sowie unter Deutschland. Informationen zu Angriffen auf Einsatzkräfte stellt auch die Polizei bereit. Offizielle Entscheidungen des obersten Strafgerichts veröffentlicht der Bundesgerichtshof.

  • Bestatter vergewaltigt Kollegin neben Leiche

    Bestatter vergewaltigt Kollegin neben Leiche

    Nürnberg (Bayern) – Ungeheurer Fall um Bestatter

    Bestatter Bodo G. (69) wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er seine Kollegin (41) neben einem offenen Sarg mit einer Leiche vergewaltigt haben soll.

    Mehr als vier Monate nahm sich Richter Claas Werner vom Landgericht Nürnberg-Fürth Zeit, um den Fall zu beurteilen, in dem Aussage gegen Aussage stand. Bodo G. beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld. Seine Ex-Mitarbeiterin habe ein benutztes Kondom aus seinem Badezimmer-Mülleimer verwendet, um fingierte Spuren im Abschiedsraum zu hinterlassen.

    Die Nebenklägerin Susanne B. (Name geändert): „Nach einer Abschiedsfeier rief er mich an, er wollte mit mir dort Sex haben. Er hat mich immer begrapscht, jeden Tag!“

    Übergriffe in der Aussegnungshalle

    Angeklagt war Bodo G. wegen drei Missbrauchsfällen im Frühjahr 2022: vor dem Urnen-Lager, in der Aussegnungshalle und auf der Holzpalette eines Sarg-Innenausstatters.

    Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Doch laut Justizsprecherin Tina Haase nach dem Urteil gegenüber der BILD:

    „Die zweite Strafkammer hat den Angeklagten der Vergewaltigung in zwei Fällen und sexueller Nötigung schuldig gesprochen.“

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Für Susanne B. ist das klare Urteil eine Genugtuung. Bodo G. hatte sie zu Beginn des Prozesses verbal angegriffen:

    „Was die Dame von sich gelassen hat, ist beschämend – nur weil sie keinen Bock zu arbeiten hatte.“

    Er behauptete außerdem, sie sei lesbisch und habe sich an seine Frau herangemacht.

    Opfer leidet unter posttraumatischer Belastungsstörung

    Richter Claas Werner konfrontierte den Angeklagten mit belastenden Aussagen:

    „Sie sollen gesagt haben: ‘Mir juckt der Schwanz’.“

    Bodo G. bestritt das: Seine Frau sei 18 Jahre jünger, er habe keine Seitensprünge nötig. Auch die Geschichte mit dem angeblich gestohlenen benutzten Kondom überzeugte das Gericht nicht.

    „Wenn Sie sterilisiert sind, wozu benutzen Sie dann noch Kondome?“

    Bodo G. hat sein Unternehmen inzwischen verlassen. Susanne B. befindet sich wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung.

    Fotos des Angeklagten bei BILD