Schlagwort: lebenslange Freiheitsstrafe

  • BGH bestätigt lebenslange Haft nach Mord an Ex-Partnerin in Berlin

    BGH bestätigt lebenslange Haft nach Mord an Ex-Partnerin in Berlin

    Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe nach tödlicher Messerattacke

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision gegen das Mordurteil verworfen und damit die lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen Angeklagten bestätigt. Das Landgericht Berlin I hatte den Mann bereits am 7. Juli 2025 wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin verurteilt. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun rechtskräftig.

    Landgericht sah niedrige Beweggründe als Mordmerkmal

    Nach den Feststellungen des Landgerichts trennte sich die Frau wenige Monate vor der Tat von dem Angeklagten. Der Mann akzeptierte diese Entscheidung jedoch nicht. Stattdessen verfolgte und bedrängte er seine frühere Partnerin zunehmend. Dabei sprach er Beleidigungen sowie Drohungen aus.

    Am Abend der Tat lauerte der Angeklagte der Frau vor ihrer Wohnungstür auf. Sie wollte sich zu diesem Zeitpunkt mit einem anderen Mann treffen. Der Täter griff sie mit einem Messer an und fügte ihr zahlreiche Stiche in Hals, Nacken und Oberkörper zu. Die Verletzungen führten innerhalb kurzer Zeit zum Tod durch Verbluten.

    Eifersucht und Besitzdenken als Tatmotiv

    Das Landgericht Berlin I bewertete die Tat als Mord gemäß § 211 StGB. Es stellte fest, dass der Angeklagte in erster Linie aus Eifersucht handelte. Zudem ging das Gericht davon aus, dass er die Geschädigte als sein Eigentum betrachtete. Darüber hinaus wollte er nach Überzeugung der Kammer Rache für die Trennung und für die geplante Verabredung mit einem anderen Mann üben.

    Diese Beweggründe stufte das Landgericht als niedrig ein. Auf dieser Grundlage verhängte es eine lebenslange Freiheitsstrafe.

    Bundesgerichtshof findet keinen Rechtsfehler

    Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision ein. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte daraufhin die Entscheidung des Landgerichts umfassend. Die Richter stellten jedoch keinen Rechtsfehler fest, der den Angeklagten benachteiligt hätte.

    Mit der Entscheidung des Senats ist die Revision gegen das Mordurteil verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin I bleibt bestehen und ist nun endgültig rechtskräftig. Der Verurteilte muss die lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.

    Weitere aktuelle Meldungen aus dem Bereich Justiz und Strafrecht finden Sie in unserer Rubrik Deutschland sowie unter News. Informationen zu rechtlichen Hintergründen stellt zudem das Strafgesetzbuch (§ 211 StGB) bereit.

  • Lebenslange Haft nach Mord an Ehefrau in Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Lebenslange Haft nach Mord an Ehefrau in Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Lebenslange Haft nach Tötung in Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Das Mordurteil des Landgericht Koblenz sorgt für Aufsehen: Ein 31-jähriger Mann ist wegen Mordes an seiner getrennt lebenden Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das teilte das Gericht mit. Die Tat ereignete sich im Juli 2025 in Bad Neuenahr-Ahrweiler.

    Gericht sieht Mordmerkmale erfüllt

    Nach Überzeugung der Kammer tötete der Deutsche seine ebenfalls 31 Jahre alte Noch-Ehefrau aus Habgier, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Damit sah das Gericht mehrere Mordmerkmale als erfüllt an. Das Mordurteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

    Der Angeklagte lockte die Frau in das von ihm bewohnte Haus. Dort verletzte er sie mit mehreren Messerstichen tödlich. Anschließend legte er die Leiche in eine zuvor vorbereitete Grube.

    Leiche in Grube einbetoniert und mit Fliesen verdeckt

    Nach der Tat verschloss der Mann die Grube mit Schnellbeton. Später bedeckte er die Oberfläche zusätzlich mit Fliesen. Ermittler entdeckten die einbetonierte Leiche schließlich im Boden des Hauses.

    Das Mordurteil am Landgericht Koblenz stützt sich unter anderem auf das Geständnis des Angeklagten. Im Verlauf der Ermittlungen räumte er ein, seine Ehefrau getötet zu haben.

    Motiv im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren

    Als Motiv gilt nach Gerichtsangaben das laufende Scheidungsverfahren. Die Frau soll finanzielle Forderungen gestellt und angestrebt haben, die Umgangsregelung mit dem gemeinsamen Kind zu ändern. Das Gericht wertete diese Umstände im Zusammenhang mit den festgestellten Mordmerkmalen.

    Polizei suchte nach Vermisstenanzeige

    Die Polizei leitete Ermittlungen ein, nachdem eine Vermisstenanzeige eingegangen war. Im Zuge der intensiven Suche fanden die Einsatzkräfte die einbetonierte Leiche. Weitere Informationen veröffentlicht die Polizei Rheinland-Pfalz.

    Weitere aktuelle Meldungen aus der Region finden Sie in unserer Rubrik News sowie unter Deutschland. Entwicklungen im Bereich Strafverfolgung lesen Sie außerdem im Bereich Fahndungen

  • Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft nach Messerangriff im Siegener Stadtfestbus

    Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft nach Messerangriff im Siegener Stadtfestbus

    Messerangriff in Siegener Stadtfestbus

    Der Messerangriff im Siegener Stadtfestbus beschäftigt weiterhin die deutsche Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die lebenslange Freiheitsstrafe gegen die Angeklagte bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Siegen rechtskräftig. Die Frau hatte im August 2024 mehrere Fahrgäste in einem Shuttlebus zum Stadtfest mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt.

    Geplanter Angriff auf das Siegener Stadtfest

    Nach den Feststellungen des Landgerichts fasste die psychisch erkrankte, aber voll schuldfähige Angeklagte bereits am Vorabend den Entschluss, beim Siegener Stadtfest möglichst viele Menschen zu töten. Am 30. August 2024 stieg sie gegen 19:20 Uhr in einen eigens eingerichteten Shuttlebus Richtung Siegen ein. Während der Fahrt entschied sie sich spontan, die Tat bereits im Bus zu begehen.

    Der Messerangriff im Siegener Stadtfestbus traf die Fahrgäste völlig unvorbereitet. Drei Personen verletzte die Täterin gezielt am Hals. Nur durch sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen überlebten die Opfer. Polizeibeamte, die als Erste am Tatort eintrafen, leisteten noch vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes lebensrettende Hilfe.

    Weitere Verletzte und rechtliche Einordnung

    Eine weitere Mitfahrerin versuchte, die Angreiferin festzuhalten. Dabei erlitt sie eine Schnittverletzung am Arm. Das Landgericht Siegen wertete die Tat als versuchten Heimtückemord in drei tateinheitlichen Fällen sowie als gefährliche Körperverletzung in insgesamt vier Fällen.

    Die Verteidigung legte Revision ein und beschränkte diese auf den Strafausspruch. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil umfassend. Dabei stellte das Gericht fest, dass keine Rechtsfehler zulasten der Angeklagten vorlagen. Die Revision scheiterte.

    Urteil rechtskräftig – Signalwirkung der Entscheidung

    Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleibt die lebenslange Freiheitsstrafe bestehen. Der Messerangriff im Siegener Stadtfestbus gilt damit juristisch als abschließend bewertet. Das Urteil unterstreicht die konsequente Ahndung schwerster Gewalttaten im öffentlichen Raum.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen findest Du jederzeit in unserem Bereich News sowie unter Deutschland. Offizielle Informationen stellen unter anderem der Bundesgerichtshof und die Polizei NRW bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes in Murnau bestätigt

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes in Murnau bestätigt

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes in Murnau bestätigt

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts bestätigt, das einen russischen Staatsangehörigen wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

    Hintergrund der Tat

    Am 27. April 2024 traf der Angeklagte in Murnau auf zwei ukrainische Männer. Beide waren durch den Krieg versehrt und wurden im örtlichen Unfallkrankenhaus behandelt. Während eines gemeinsamen Trinkgelages kam es zu einem Streit. Der Angeklagte, der an Alkoholkonsum gewöhnt war und militärische Ausbildung in der sowjetischen Armee erhalten hatte, entschloss sich daraufhin, einen der Männer zu töten.

    Brutaler Angriff am Rondell

    Nach den Feststellungen des Landgerichts holte der Mann ein Messer aus seiner Wohnung und kehrte zum Treffpunkt zurück. Dort griff er eines der Opfer von hinten an und stach mehrfach in Hals und Körper. Das Opfer starb sofort. Anschließend wandte sich der Täter dem zweiten Mann zu, den er als Zeugen beseitigen wollte. Auch ihn verletzte er mit mehreren Messerstichen in Rücken und Hals tödlich. Der gesamte Angriff dauerte weniger als eine Minute. Danach flüchtete der Täter vom Tatort.

    Revisionsverfahren erfolglos

    Der Verurteilte legte gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Die Richter prüften das Urteil auf mögliche Rechtsfehler, konnten jedoch keine finden. Besonders die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sei rechtlich nicht zu beanstanden. Der Antrag wurde daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit endgültig.

    Weitere Informationen

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    Offizielle Informationen und Pressemitteilungen stellt auch der Bundesgerichtshof bereit.

  • Mord an Ex-Frau in Berlin: BGH bestätigt lebenslange Haftstrafe

    Mord an Ex-Frau in Berlin: BGH bestätigt lebenslange Haftstrafe

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines Mannes verworfen, den das Landgericht Berlin I im Februar 2025 wegen Mordes an seiner Ex-Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Das höchste deutsche Strafgericht bestätigte damit das Urteil und stellte fest, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt. Damit bleibt eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

    Hintergrund: Gewaltspirale vor der Tat

    Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte seine geschiedene Ehefrau wiederholt bedroht und misshandelt. Trotz mehrerer Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz und drei Verurteilungen wegen Bedrohung, Körperverletzung und Verstößen gegen Auflagen setzte er sein aggressives Verhalten fort. Die Frau sah sich gezwungen, ihre Wohnung in Berlin-Neukölln aufzugeben und in eine geheime Unterkunft in Berlin-Zehlendorf zu ziehen.

    Die Tat im August 2024

    Am 28. August 2024 lauerte der Mann seiner Ex-Frau auf. Er brachte sie gewaltsam zu Boden, schlug und beleidigte sie. Trotz der Rufe von Nachbarn und einer Zeugin, die versuchte, das Opfer zu schützen, entschloss er sich, seine frühere Ehefrau zu töten. Mit massiven Messerstichen in die Brust und Tritten gegen den Kopf fügte er ihr tödliche Verletzungen zu. Anschließend erklärte er vor Notärzten und Polizeibeamten, es sei sein „gutes Recht“ gewesen, seine Ex-Frau zu töten.

    Bewertung durch das Gericht

    Das Landgericht wertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen. Besonders ins Gewicht fiel, dass der Angeklagte sein Opfer während der Tat herabwürdigte und trotz öffentlicher Zeugenschaft handelte. Das Gericht sprach von einer Tat, die „das Gepräge einer von einem absoluten Vernichtungswillen getragenen öffentlichen Hinrichtung“ hatte.

    BGH bestätigt Urteil

    Der Bundesgerichtshof fand in der Revision keinen Rechtsfehler. Er bestätigte sowohl die Annahme niedriger Beweggründe als auch die Feststellung der besonderen Schuldschwere. Damit ist das Urteil des Landgerichts Berlin rechtskräftig.

    Weitere Informationen

  • Urteil im “Mordfall Valeriia” !

    Urteil im “Mordfall Valeriia” !

    Urteil im “Mordfall Valeriia” !

    BGH bestätigt Mordurteil: Lebenslange Freiheitsstrafe nach Kindstötung in Döbeln

    Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Revision eines Angeklagten verworfen.

    Damit ist das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 31. Januar 2025 rechtskräftig.

    Der Mann wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

    Zusätzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

    Hintergrund der Tat

    Der Angeklagte begann im Februar 2024 eine Beziehung mit der Mutter der Getöteten.

    Die Frau war 2022 mit ihren Kindern aus der Ukraine nach Deutschland geflohen.

    Zunächst entwickelte der Mann ein freundschaftliches Verhältnis zu den Töchtern.

    Die Beziehung endete am 20. Mai 2024 nach einem gewaltsamen Streit.

    Der Angeklagte versuchte, das Handy der Frau an sich zu nehmen.

    Daraufhin zog er zu seiner Arbeitsstelle nach Tschechien.

    Am Abend vor der Tat hielt er sich in Döbeln auf.

    Er bemerkte den Besuch eines anderen Mannes bei seiner Ex-Partnerin.

    Noch in der Nacht fasste er den Entschluss, deren ältere Tochter zu töten.

    Ablauf des Verbrechens

    Am Morgen darauf lauerte der Mann dem Mädchen auf dem Schulweg auf.

    Er lockte sie in seinen Pkw und fuhr in ein Waldgebiet.

    Dort tötete er das Kind.

    Sein Motiv war Rache an der Mutter wegen der Trennung und ihres neuen Kontakts.

    Rechtliche Bewertung

    Das Landgericht wertete die Tat als Mord nach § 211 StGB.

    Die Richter sahen die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt.

    Besonders die Instrumentalisierung des Kindes als „Objekt der Rache“ führte zur Annahme der besonderen Schwere der Schuld (§ 57a StGB).

    Entscheidung des BGH

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil.

    Die Revision des Angeklagten blieb erfolglos.

    Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes wurden nicht festgestellt.

    Damit ist die lebenslange Freiheitsstrafe endgültig rechtskräftig.

  • Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen !

    Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen !

    Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil gegen frühere Krankenschwester aus Regensburg

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision einer früheren Krankenschwester verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28. Oktober 2024 rechtskräftig.

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und weiterer schwerer Delikte

    Die Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht sprach sie wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie wegen versuchten Mordes in drei weiteren Fällen schuldig.

    Patienten im Krankenhaus betäubt und ausgeraubt

    Nach Feststellungen des Gerichts betäubte die Frau vier Patienten in einem Regensburger Krankenhaus. Anschließend entwendete sie Schmuck und andere Wertsachen. Ein Opfer starb infolge eines Herzstillstands und einer schweren Hirnschädigung. Die drei weiteren Patienten überlebten die Taten.

    Gericht erkennt Heimtücke und Habgier als Mordmerkmale

    Das Landgericht stellte fest, dass die Angeklagte aus Habgier und in heimtückischer Weise handelte. Diese Mordmerkmale führten zu der höchsten Strafe des deutschen Strafrechts.

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil – keine Rechtsfehler

    Die Angeklagte legte Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof prüfte sowohl die Verfahrensführung als auch die Rechtsanwendung. Dabei wurden keine Fehler festgestellt, die zu einer Änderung des Urteils geführt hätten. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

  • Verurteilung wegen Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg

    Verurteilung wegen Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg

    Urteil des BGH: Lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes bestätigt

    Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten R. und K. gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 20. September 2024 verworfen, durch das sie wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Bezüglich des Angeklagten R. hat das Landgericht die besondere Schwere der Schuld bejaht.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der Angeklagte K. am Abend des 10. Mai 2023 aufgrund eines von R. entwickelten Tatplans auf der Bundesautobahn 9 die Lehrerin Carolin G., nachdem er sie zuvor mit dem von ihm geführten Fahrzeug gerammt hatte. Der Angeklagte R., der mit Carolin G. eine Beziehung geführt hatte und mit ihr um das Sorge- und Umgangsrecht für den gemeinsamen Sohn stritt, hatte das Tatfahrzeug und die Tatwaffe beschafft. Das Schwurgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.

    Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Vorinstanz:

    Landgericht Potsdam – Urteil vom 20. September 2024 – 21 Ks 7/23 – 486 Js 25623/23

    Maßgebliche Vorschriften des StGB:

    § 211 Mord

    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

    (2) Mörder ist, wer

    (…) aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (…)

    einen Menschen tötet.

    § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    (1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

    1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
    2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
    3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
  • Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg !

    Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg !

    Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg !

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat ein Urteil des Landgerichts Stendal bestätigt.

    Sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die des Angeklagten wurden verworfen.

    Das Urteil datiert vom 27. Februar 2024. Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Grund war eine Geiselnahme in Tateinheit mit illegalem Waffenbau und -besitz. Zudem wurden den Verletzten Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen.

    Fluchtversuch aus der JVA Burg

    Am 12. Dezember 2022 versuchte der Täter aus der Justizvollzugsanstalt Burg zu entkommen. Dort saß er eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Diese war 2021 durch das Oberlandesgericht Naumburg verhängt worden – wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in mehreren Fällen und weiterer Straftaten.

    Für den Fluchtversuch nutzte der Mann eine selbstgebaute Schusswaffe. Diese hatte er während seiner Haft hergestellt – samt Patronen. Er nahm zwei Justizbeamte als Geiseln. Einen davon ließ er später frei.

    Mit dem zweiten Geisel ging er in Richtung Hauptschleuse. Dort konnte der Justizbeamte fliehen. Der Angeklagte brach den Fluchtversuch daraufhin ab.

    Kein Erfolg mit Revisionen

    Die Staatsanwaltschaft Stendal kritisierte das Fehlen einer zusätzlichen Sicherungsverwahrung. Doch der BGH wies diesen Einwand zurück. Der Generalbundesanwalt hatte zuvor ebenfalls die Abweisung der Revision beantragt.

    Das Landgericht hatte nachvollziehbar entschieden. Die Sicherung der Allgemeinheit sei bereits durch das Urteil aus Naumburg erfüllt. Damals wurde neben der lebenslangen Haft auch Sicherungsverwahrung angeordnet.

    Die Prüfung des BGH ergab keine Rechtsfehler. Auch die Revision des Angeklagten, die sich nur auf die Adhäsionsentscheidung bezog, blieb ohne Erfolg. Lediglich eine kleine formale Korrektur wurde vorgenommen.

    Urteil ist rechtskräftig

    Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun endgültig rechtskräftig. Die Justiz sieht damit keine weiteren rechtlichen Schritte mehr als nötig an.

  • Verurteilung eines vorgeblichen Heilpraktikers wegen Mordes an seiner Ehefrau !

    Verurteilung eines vorgeblichen Heilpraktikers wegen Mordes an seiner Ehefrau !

    Lebenslange Haftstrafe in Leipzig bestätigt: Mordurteil gegen Ehemann rechtskräftig

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des Angeklagten abgelehnt. Dieser hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Flensburg eingelegt. Das Landgericht hatte den Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt. Die Strafe lautet auf lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.

    Die Tat ereignete sich im September 2022. Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte seine pflegebedürftige Ehefrau tödlich verletzte. Die Frau litt an Multipler Sklerose. Der Mann verabreichte ihr heimlich ein Antidepressivum in Überdosis. Vermutlich löste er die Substanz in einem Getränk auf. Nach vier Tagen führte das Medikament zum Tod der Frau.

    Um den Tod zu beschleunigen, stach der Angeklagte mehrfach mit einem Messer in den Bauch seiner Ehefrau. Außerdem nahm er selbst geringe Mengen des Antidepressivums ein. Er fügte sich selbst mehrere Messerstiche zu, die jedoch überwiegend harmlos waren. So wollte er den Vorfall als misslungenen Doppelsuizid erscheinen lassen.

    Das Motiv des Angeklagten war, seine außerehelichen Beziehungen zu verbergen. Zudem wollte er verhindern, dass seine Frau von seinen sexuellen Handlungen als angeblicher Heilpraktiker erfährt. Er hatte teils heimlich Fotos von Patientinnen gemacht. Kurz vor der Tat gab es eine Hausdurchsuchung aufgrund einer Strafanzeige. Dabei wurden sein Handy und Speichermedien beschlagnahmt.

    Der Angeklagte fürchtete, seine Frau könnte ihn verlassen. Ein solcher Schritt hätte seinen wirtschaftlichen Ruin und den Verlust von Vermächtnissen bedeutet. Aus diesem Grund beging er die Tat.

    Das Landgericht wertete die Handlung als Mord nach § 211 StGB. Das Mordmerkmal der Heimtücke wurde wegen der heimlichen Verabreichung des Medikaments bestätigt. Außerdem ging das Gericht von Habgier als Tatmotiv aus. Zwei Mordmerkmale lagen somit vor.

    Aufgrund dieser Merkmale sah das Gericht die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Dies führte zur lebenslangen Freiheitsstrafe gemäß § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB.

    Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Es wurden keine Rechtsfehler festgestellt. Das Urteil bleibt daher bestehen.

  • Verurteilung wegen Mordes an Ehefrau mittels Armbrust und Messerstichen !

    Verurteilung wegen Mordes an Ehefrau mittels Armbrust und Messerstichen !

    Verurteilung wegen Mordes an Ehefrau mittels Armbrust und Messerstichen !

    Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Mannes verworfen, der wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt wurde. Damit ist das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 23. August 2024 rechtskräftig.

    Ehefrau nach Trennung brutal ermordet

    Nach den Feststellungen des Gerichts kam es zu einer grausamen Tötung im privaten Umfeld. Der Angeklagte und seine Ehefrau pflegten eine Beziehung mit sexuell-sadistischen Elementen. In diesem Zusammenhang schlossen sie einen sogenannten “Sklavenvertrag”. Darin übertrug die Frau angeblich alle Rechte an ihrem Körper an den Ehemann.

    Nachdem sich die Frau vom Angeklagten getrennt und eine neue Beziehung begonnen hatte, plante dieser die Tat. Er wusste, dass seine ehemalige Partnerin täglich die gemeinsame Wohnung wegen ihrer dort verbliebenen Katzen aufsuchte. Dort lauerte er ihr auf.

    Angriff mit Armbrust und Küchenmesser

    Als die Frau die Wohnung betrat, wurde sie von ihrem Ex-Mann überrascht. Der Täter schoss ihr mit einer Armbrust ins Gesicht. Anschließend stach er ihr mit einem Küchenmesser mehrfach in den Hals. Die Frau starb an den Folgen schwerer innerer und äußerer Blutungen noch am Tatort.

    Landgericht Zwickau wertet Tat als Mord

    Das Landgericht Zwickau erkannte auf Mord gemäß § 211 Strafgesetzbuch. Es sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Die Geschädigte war im Moment des Angriffs arg- und wehrlos. Sie hatte keine Chance, sich zu verteidigen oder den Angriff zu verhindern.

    Zudem stellte das Gericht fest, dass die Tat aus niedrigen Beweggründen verübt wurde. Der Angeklagte betrachtete seine Ehefrau weiterhin als sein Eigentum. Er konnte nicht akzeptieren, dass sie mit einem neuen Partner ein glückliches Leben führen wollte.

    Revision beim Bundesgerichtshof erfolglos

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig prüfte das Urteil. Dabei konnte kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten festgestellt werden. Die Revision wurde verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Angeklagte muss eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.

  • Verurteilungen wegen zweifachen Mordes in Altenstadt rechtskräftig

    Verurteilungen wegen zweifachen Mordes in Altenstadt rechtskräftig

    Verurteilungen wegen zweifachen Mordes in Altenstadt rechtskräftig

    Das Landgericht hat ein Ehepaar wegen Mordes am Vater des Ehemannes sowie an dessen Ehefrau aus Heimtücke und Habgier zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

    Ein Bekannter des Ehepaares wurde wegen Beihilfe zum zweifachen Mord zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts lagen die Eheleute mit dem Vater des Angeklagten im Streit, weil dieser mit hohen Erfolgsaussichten gerichtlich die Rücktragung einer von ihm an den Sohn geschenkten und von diesem und seiner Familie bewohnten Immobilie betrieb.

    Die mit dem Zerwürfnis einhergehenden Hassgefühle und Todesphantasien weiteten sich zunehmend auf die Ehefrau des Vaters aus und gipfelten in dem Entschluss der Eheleute, den Vater und seine Ehefrau zu töten. In der Nacht vom 21. April 2023 auf den 22. April 2023 verschafften sie sich Zutritt zum Haus und drangen in das Schlafzimmer ein. Sie würgten den Vater ca. drei bis fünf Minuten lang und stachen mit einem Küchenmesser 44-mal auf Kopf und Oberkörper der Ehefrau ein. Beide Opfer verstarben. Sodann platzierten die Angeklagten die Leiche des Vaters und das Messer in einer Weise, die einen erweiterten Suizid durch ihn nahelegen sollte.

    Der Mitangeklagte sicherte den Eheleuten für die Tatzeit ein Alibi zu, half ihnen, dieses vorzubereiten, und stellte ihnen für die Fahrt zum Tatort eines seiner Autos zur Verfügung. Er nahm zumindest billigend in Kauf, dass seine Bekannten den Vater und dessen Ehefrau durch einen überraschenden Angriff töten würden, um die Immobilie behalten zu können.

    Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revisionen aller Angeklagten daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

  • Verurteilung wegen tödlichen Messerangriffs im Regionalzug in Brokstedt !

    Verurteilung wegen tödlichen Messerangriffs im Regionalzug in Brokstedt !

    Verurteilung wegen tödlichen Messerangriffs im Regionalzug in Brokstedt !

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe verworfen.

    Dieses hat den Angeklagten am 15. Mai 2024 wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und entschieden, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte am 25. Januar 2023 mit einem Messer absichtlich zwei junge Mitreisende im Regionalexpress auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg, während der Zug in den Bahnhof Brokstedt einfuhr.

    Anschließend versuchte er, vier weitere Reisende zu erstechen, und fügte ihnen dabei teils schwerste Verletzungen zu, die zu bleibenden körperlichen Schäden, erheblichen Entstellungen und schwerwiegenden psychischen Folgen führten.

    Eines seiner Opfer nahm sich infolge der Tat das Leben. Der wenige Tage vor der Tat aus einer knapp einjährigen Untersuchungshaft aus dem Hamburger Justizvollzug entlassene Angeklagte hatte zuvor in Kiel vergeblich versucht, von der Ausländerbehörde eine sog. Fiktionsbescheinigung zu erhalten.

    Motiv der Tat war, dass sich der Angeklagte seit Längerem wiederholt ungerecht behandelt fühlte und deswegen große Wut verspürte. Er wollte durch die Tötung mehrerer Menschen seine Wut abreagieren und an unbekannten, völlig willkürlich ausgesuchten Opfern Vergeltung üben. Zu diesem Zweck hatte er am Mittag in Kiel ein Küchenmesser mit 20 cm langer Klinge entwendet. Die Geschädigten waren bei den Messerangriffen ganz überwiegend arg- und wehrlos.

    Das Landgericht hat bei allen Taten ein Handeln aus niedrigen Beweggründen sowie mit einer Ausnahme ein heimtückisches Vorgehen angenommen und den Angeklagten deshalb jeweils wegen Mordes bzw. Mordversuchs verurteilt. Aufgrund der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine Aussetzung der lebenslangen Gesamtstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

    Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

  • Lebenslange Haftstrafe für Mitglied einer früheren Sondereinheit der Streitkräfte von Gambia !

    Lebenslange Haftstrafe für Mitglied einer früheren Sondereinheit der Streitkräfte von Gambia !

    Lebenslange Haftstrafe für Mitglied einer früheren Sondereinheit der Streitkräfte von Gambia !

    Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines gambischen Staatsangehörigen gegen dessen Verurteilung durch das Oberlandesgericht Celle verworfen. Dieses hatte den 49-jährigen Mann dreier Fälle des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Tötung und des Mordes, teils als Versuch, schuldig gesprochen. Es hatte deswegen gegen ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.

    1. Nach den Urteilsfeststellungen fanden in dem westafrikanischen Staat Gambia während der Amtszeiten des Staatspräsidenten Yahya Jammeh von 1996 bis 2017 systematische Menschenrechtsverletzungen statt.

    Sie gingen von dem durch Jammeh kontrollierten, auf ihn ausgerichteten staatlichen Machtapparat aus und erstreckten sich über das gesamte Staatsgebiet. Kennzeichnend für das dem Machterhalt dienende organisierte Handeln waren insbesondere auf zentrale Anordnung ausgeführte Tötungen, außerhalb des staatlichen Gefängnissystems bestehende Gewahrsamseinrichtungen und Folter gegenüber Gefangenen.

    Der Angeklagte war bis Mai 2012 Soldat der gambischen Streitkräfte.

    Von November 2002 an war er Angehöriger des sogenannten Patrol Teams. Diese militärische Sondereinheit war unter anderem mit der Ausführung illegaler Tötungsbefehle des Staatspräsidenten befasst.

    Der Angeklagte war in seiner Funktion als Fahrer aufgrund eines jeweils vorab gefassten Tatplans und in arbeitsteiligem Vorgehen an drei Mordanschlägen beteiligt: im Dezember 2003 an der versuchten Tötung eines renommierten Rechtsanwalts, im Dezember 2004 an der vollendeten Tötung eines einflussreichen Journalisten und versuchten Tötung zweier seiner Mitarbeiterinnen sowie zwischen April 2004 und Ende 2006 an der vollendeten Tötung eines ehemaligen Söldners.

    Nachdem der Angeklagte Ende 2012 nach Deutschland emigriert war, entschloss er sich, das Regime des Staatspräsidenten zu bekämpfen. So gab er etwa im Februar 2013 einem gambischen Exiljournalisten ein mehrstündiges, über das Internet ausgestrahltes Interview, in dem er über die von Jammeh angeordneten Geheimoperationen des Patrol Teams berichtete.

    2. Mit seiner Revision hat der Angeklagte drei Verfahrensbeanstandungen und
    die Sachrüge erhoben.

    Durchgreifende Verfahrensfehler hat er indes nicht aufgezeigt. Die sachlichrechtliche Nachprüfung
    des Urteils durch den unter anderem für Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zuständigen
    3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen dem Angeklagten nachteiligen Rechtsfehler ergeben.
    Die Beweiswürdigung, die das Oberlandesgericht nicht zuletzt auf dessen Angaben bei dem Interview
    gestützt hatte, ist keinen rechtlichen Bedenken begegnet.

    Auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen hat sich die Annahme als zutreffend erwiesen,
    der Angeklagte habe als Mittäter in allen Fällen die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke verwirklicht.

    Das Verfahren ist mit der Entscheidung des 3. Strafsenats rechtskräftig abgeschlossen.

  • Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an Griesheimer Juwelier rechtskräftig

    Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an Griesheimer Juwelier rechtskräftig

    Landgericht Frankfurt – Beschluss vom 16. März 2023 – 2 StR 32/23

    Das Landgericht Frankfurt am Main hat den 32-jährigen Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, Raub mit Todesfolge, besonders schwerem Raub, versuchtem Raub mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und eine Anrechnungsentscheidung für eine in Russland erlittene Auslieferungshaft getroffen.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts lauerte der Angeklagte im Oktober 2017 zusammen mit drei Mittätern einem Griesheimer Juwelier-Ehepaar an deren Haus auf. Entsprechend dem Tatplan stürzten sich die Täter gemeinsam auf die beiden zur Tatzeit 78-Jährigen, als diese die Haustür aufschlossen und wirkten sodann mit massiven Schlägen und Fußtritten auf sie ein, um ihre Hilferufe zu unterbinden und das Haus nach Wertgegenständen durchsuchen zu können. Während ein Mittäter den bereits am Boden liegenden Ehemann zu fesseln versuchte, nahm der Angeklagte diesen in den Schwitzkasten und wirkte kräftig auf dessen Hals ein (sog. Unterarmwürgegriff). Die Täter erbeuteten während der körperlichen Angriffe Bargeld, das die Opfer in einer Geldbörse bzw. in der Hosentasche mit sich führten. Die Ehefrau erlitt erhebliche, bis heute nachwirkende Verletzungen, der Ehemann verstarb noch in der Tatnacht in Folge der ausgeprägten Gewalteinwirkung und der Würgehandlungen.

    Als die Täter ca. fünf bis sieben Minuten nach Beginn der Tat durch laute Rufe von Passanten, die Hilferufe wahrgenommen hatten, des nahenden Eintreffens der Polizei gewahr wurden, ließen sie von der weiteren Tatausführung ab. Der Angeklagte konnte über die Haustür entkommen, die drei Mittäter begaben sich in das Obergeschoß, wo sie wenig später festgenommen werden konnten.

    Das Landgericht hatte die weiteren Tatbeteiligten in anderen Verfahren bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nunmehr hat es den Angeklagten, der nach seiner Flucht in Russland festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden war, u.a. wegen Mordes – aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat – zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.