Schlagwort: lebenslangen Freiheitsstrafe

  • Lebenslange Freiheitsstrafe nach Geldautomatensprengung und tödlichem Geisterfahrer-Unfall

    Lebenslange Freiheitsstrafe nach Geldautomatensprengung und tödlichem Geisterfahrer-Unfall

    Verurteilung wegen Geldautomatensprengung in Wiernsheim und auf der Flucht als “Geisterfahrer” auf der Autobahn verursachten tödlichen Unfalls rechtskräftig

    Das Landgericht hat den Angeklagten D. des Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und
    gefährlicher Körperverletzung sowie des vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion
    in Tateinheit mit Diebstahl schuldig gesprochen und ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe
    als Gesamtstrafe verurteilt.

    Den Angeklagten E. hat es wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts sprengten die Angeklagten und ein weiterer Täter am
    11. November 2023 zwei Geldautomaten einer Filiale der Sparkasse Pforzheim Calw in Wiernsheim
    auf und flüchteten mit der Beute.

    Das Fluchtfahrzeug führte der Angeklagte D. Um den sie verfolgenden Polizeifahrzeugen zu entkommen, fuhr der Angeklagte D. bewusst entgegen der Fahrtrichtung auf die Autobahn auf.

    Nachdem er auf einem Parkplatz der Autobahn die beiden Mitfahrer hatte aussteigen lassen, setzte er
    die Fahrt – erneut bewusst gegen die Fahrtrichtung bei starkem Regen und hoher Geschwindigkeit – fort, bis er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug
    zusammenstieß.

    Der Beifahrer dieses Fahrzeugs verstarb, der Fahrer wurde schwer verletzt.

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen ihre Verurteilungen gerichteten Revisionen
    der Angeklagten verworfen, da die durch ihre Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat.

    Das Urteil des Landgerichts ist daher rechtskräftig.

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  • Urteil wegen Ermordung einer Frau auf offener Straße in Berlin !

    Urteil wegen Ermordung einer Frau auf offener Straße in Berlin !

    Urteil wegen Ermordung einer Frau auf offener Straße in Berlin !

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Oktober 2023, mit er wegen Mordes an seiner ehemaligen Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, mit Beschluss vom 8. Oktober 2024 als unzulässig verworfen.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts erstach der Angeklagte die Mutter seiner sechs Kinder am
    29. April 2022 auf offener Straße in Berlin-Pankow, nachdem sie sich wegen seiner fortlaufenden Gewalttätigkeiten von ihm getrennt hatte. Er tötete sie insbesondere aus übersteigertem Ehrgefühl und wollte sie durch die Tat bestrafen. Das Landgericht Berlin hat die Beweggründe als niedrig bewertet und den Angeklagten daher wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

    Seine hiergegen gerichtete Revision hat der Angeklagte nicht fristgerecht begründet. Das Landgericht Berlin hat das Rechtsmittel daher als unzulässig verworfen. Seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat der Bundesgerichtshof als unzulässig verworfen. In dem Beschluss hat der Senat darauf hingewiesen, dass der Revision des Angeklagten in der Sache kein Erfolg beschieden gewesen wäre. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist rechtskräftig.