Schlagwort: Lebensmittelsicherheit

  • Dringender Rückruf bei Rewe: „Durchfall-Alarm“

    Dringender Rückruf bei Rewe: „Durchfall-Alarm“

    Rückruf bei Rewe: „Genießer Salami im Pfeffermantel“ – bitte nicht essen

    Rewe informiert über einen vorsorglichen Rückruf der „Genießer Salami im Pfeffermantel“ (80 g) der Qualitätsmetzgerei Wilhelm Brandenburg. In Proben wiesen Fachlabore STEC-Bakterien nach, die rasch zu Durchfall und Bauchschmerzen führen können. Weil der Schutz der Kundinnen und Kunden Vorrang hat, solltest du das Produkt auf keinen Fall verzehren, sondern es umgehend zurückbringen – selbstverständlich erhältst du den Kaufpreis erstattet.

    Diese Chargen sind betroffen

    • Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD): 15.10.2025 und 23.10.2025
    • GTIN: 4337256974257
    • Vertrieb: bundesweit über Rewe

    Andere MHD sind nach aktuellem Stand nicht betroffen. Prüfe daher zuerst das Datum auf der Packungsrückseite, denn so erkennst du die betroffene Ware sofort.

    So gehst du jetzt vor

    Bringe die Packung – geöffnet oder ungeöffnet – in deinen Rewe-Markt zurück; du bekommst den Betrag erstattet. Bewahre vorsichtshalber Quittung und Verpackung auf, denn das erleichtert die Zuordnung. Solltest du nach dem Verzehr Beschwerden entwickeln, wende dich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt und erwähne ausdrücklich den Verdacht auf STEC/EHEC.

    Kontakt für Rückfragen

    Hersteller: Westfälische Fleischwarenfabrik Stockmeyer GmbH – Tel. 05426 / 82-580

    Gesundheitliche Risiken kurz erklärt

    STEC können wenige Tage nach dem Verzehr Magen-Darm-Beschwerden auslösen; mitunter treten blutige Durchfälle, Fieber oder – sehr selten – Komplikationen wie HUS auf. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem. Deshalb reagiert der Handel schnell, außerdem informiert er transparent über die betroffenen Daten.

    Hintergrund & offizielle Infos

    Mehr bei uns – passende Beiträge

    Weil Rückrufe leider immer wieder vorkommen, findest du bei uns weitere hilfreiche Hinweise und aktuelle Fälle:

  • Rückruf von Burger-Brötchen

    Rückruf von Burger-Brötchen

    Rückruf: Block House Brioche Bun (2x 80g) wegen möglicher Metallteile – Block Foods AG warnt vor Verzehr

    Die Block Foods AG ruft das Produkt Block House Brioche Bun mit bestimmten Mindesthaltbarkeitsdaten zurück. Grund ist eine mögliche Verunreinigung mit metallischen Fremdkörpern.

    Betroffenes Produkt

    • Produkt: Block House Brioche Bun

    • Verpackung: 2 x 80 Gramm

    • Mindesthaltbarkeitsdaten: 21.08.2025 und 22.08.2025

    • Hersteller / Inverkehrbringer: Block Foods AG

    Nur diese beiden Haltbarkeitsdaten sind betroffen. Andere Chargen können ohne Bedenken verzehrt werden.

    Grund für den Rückruf

    Der herstellende Lieferant der Block Foods AG hat einen technischen Defekt bei der Produktion festgestellt. Dabei könnten metallische Fremdkörper in das Produkt gelangt sein.

    Zur Sicherheit verwendet der Hersteller Metalldetektoren. Dennoch konnte der Verbleib der möglichen Metallteile nicht vollständig geklärt werden. Die Block Foods AG hat sofort reagiert und das betroffene Produkt aus dem Verkauf genommen.

    Gesundheitsrisiko nicht auszuschließen

    Zur Vermeidung möglicher Gesundheitsrisiken bittet die Block Foods AG dringend darum, das betroffene Produkt nicht zu verzehren. Es handelt sich um eine vorsorgliche Maßnahme zum Verbraucherschutz.

    Rückgabe und Erstattung

    Verbraucherinnen und Verbraucher können die betroffenen Buns in ihrer Einkaufsfiliale oder direkt bei der Block Foods AG zurückgeben. Auch ohne Kassenbeleg wird der Kaufpreis erstattet.

     

  • Messerattacke beim Hygiene‑Check am Eiswagen

    Messerattacke beim Hygiene‑Check am Eiswagen

    Messerattacke beim Hygiene‑Check am Eiswagen 

    Die hygienischen Zustände in einem mobilen Eiswagen sorgten seit Langem für Beschwerden.

    Der Betreiber Cono Cesare R. (64) fiel wiederholt durch Schimmelbefall und abgelaufene Lebensmittel auf. Das Ordnungsamt Gelsenkirchen dokumentierte zahlreiche Hygieneverstöße.

    Im März wollten zwei Mitarbeiterinnen des Amts für Lebensmittelüberwachung den Eisverkauf kontrollieren.

    Sie trafen den Italiener an seinem bunt gestalteten Wagen mit dem Namen „San Cono“.

    Vor Ort entdeckten sie Schimmel an den Wänden. Auch aus der Eismaschine kam starker, muffiger Essiggeruch.

    Die Kontrolleurinnen beschlossen, den Betrieb sofort zu schließen. In diesem Moment rastete der Betreiber aus. Er zog ein zehn Zentimeter langes Klappmesser aus seiner Hosentasche und griff die Beamtinnen an.

    Lebensgefährliche Stichverletzungen bei einer Kontrolle

    Eine der Frauen wurde von mehreren Messerstichen getroffen. Die Verletzungen waren so schwer, dass sie sofort notoperiert werden musste. Die Kontrolleurin erlitt zahlreiche Stich- und Schnittwunden am Bauch, an den Armen und an den Beinen. Sie verlor sehr viel Blut.

    Die zweite Kontrolleurin blieb äußerlich unverletzt, doch sie ist bis heute stark traumatisiert.

    Vor Gericht sagte sie aus, sie habe gesehen, wie ihre Kollegin angegriffen wurde. Sie habe versucht,
    einen Stein zu nehmen, um den Angreifer zu stoppen.

    Doch dann hörte der Täter plötzlich auf. Er legte das Messer zur Seite, zündete sich eine Zigarette an
    und beobachtete die Szene.

    Die Frau versuchte unterdessen, ihrer verletzten Kollegin zu helfen und sie wach zu halten.

    Angeklagter entschuldigt sich vor Gericht

    Nach der Tat kontaktierte Cono Cesare R. seine Tochter per Videoanruf.

    Laut Anklage sagte er zu ihr: „Ich muss ins Gefängnis.“ Anschließend ließ er sich widerstandslos von der Polizei festnehmen.

    Vor dem Landgericht Essen gestand der Angeklagte die Tat über seinen Verteidiger. Er entschuldigte sich bei den Opfern. Sein Anwalt erklärte: „Es tut ihm fürchterlich leid. Er weiß nicht, warum er so gehandelt hat.“

    Laut Aussage einer Kontrolleurin war der Mann zuvor nie aggressiv. Sie habe keine Angst gehabt, ihn alleine aufzusuchen. Dennoch beschrieb sie die hygienischen Zustände im Eiswagen als unhaltbar.

    Schimmel, abgelaufene Ware und falsche Ausreden

    Sitze im Wagen waren verschimmelt.

    Der weiße Belag wurde laut Aussage der Kontrolleurin lediglich mit Sprühfarbe überdeckt. In einer geöffnete Packung mit Amarena-Kirschen war ebenfalls weißer Schimmel zu sehen.

    Der Betreiber behauptete, es handle sich um Zucker. Als weitere Ausrede sagte er, andere Eiswagen seien schlimmer.

    Für den Prozess vor dem Landgericht Essen sind drei weitere Verhandlungstage angesetzt.

    Das Urteil gegen Cono Cesare R. soll Ende August verkündet werden.

  • Ekeltransport auf A61 gestoppt

    Ekeltransport auf A61 gestoppt

    Lebensmitteltransporter auf A61 bei Wörrstadt gestoppt – Kühlkette unterbrochen

    Am 30. Juni 2025 stoppte die Polizei auf der Autobahn 61 bei Wörrstadt einen Lebensmitteltransporter.

    Die Kontrolle erfolgte durch den Kontrolltrupp für gewerblichen Güter- und Personenverkehr der Verkehrsdirektion Mainz.

    Im Laderaum des Fahrzeugs befanden sich Meeresfrüchte, Fisch und Geflügel.

    Diese Tiefkühlwaren müssen bei mindestens -18 °C transportiert werden.
    Bei Außentemperaturen von 29 °C war dies besonders kritisch.

    Das Kühlaggregat des Lkws war jedoch nur auf -8 °C eingestellt.

    Eine Temperaturmessung im Inneren ergab sogar 2 °C. Die Lebensmittel wurden also deutlich über dem Gefrierpunkt befördert.

    Die Polizei informierte sofort die zuständige Lebensmittelüberwachung am
    Unternehmenssitz.

    Diese sprach ein Verwertungsverbot aus und ordnete die Rückführung der betroffenen Waren an.

    Der Transporter wurde zur Durchsetzung dieser Maßnahme
    versiegelt.

    Während der Kontrolle wurde zudem bekannt, dass bereits ein Teil der Ware ausgeliefert worden war.

    Die Lebensmittelbehörde am Abladeort wurde daraufhin umgehend informiert,
    um eine Weiterverwendung zu
    verhindern.

    Die Ermittlungen zum Vorfall dauern an. Verstöße gegen Kühlvorgaben stellen ein erhebliches Risiko für die Lebensmittelsicherheit dar.