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  • Vater wollte eigene Kinder töten – BGH bestätigt Urteil!

    Vater wollte eigene Kinder töten – BGH bestätigt Urteil!

    BGH bestätigt Urteil gegen Vater wegen versuchten Mordes an drei Kindern 

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Zwickau gegen einen Vater wegen versuchten Mordes an seinen drei Kindern bestätigt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf mit Beschluss vom 6. Mai 2026 die Revision des Angeklagten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

    Das Landgericht Zwickau hatte den Mann bereits am 2. Oktober 2025 wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt.

    Angeklagter wollte sich und seine Kinder töten

    Nach den Feststellungen des Gerichts plante der Angeklagte im November 2024, sich selbst sowie seine vier, sechs und neun Jahre alten Kinder zu töten. Hintergrund der Tat war die Trennung von seiner Ehefrau. Laut Urteil wollte der Mann die Mutter der Kinder damit bestrafen.

    Der Vater setzte die Kinder gemeinsam mit sich in ein Auto. Anschließend leitete er Abgase über einen mit dem Auspuff verbundenen Staubsaugerschlauch in das Fahrzeuginnere.

    Damit die Kinder keinen Verdacht schöpften, ließ er sie auf Tablets Videos anschauen und Spiele spielen. Nach den Feststellungen des Gerichts ging der Angeklagte davon aus, dass alle Insassen durch die Abgase sterben würden.

    Nachbarn verhinderten die Vollendung der Tat

    Aufmerksame Nachbarn bemerkten den Vorfall nach etwa 30 Minuten und griffen rechtzeitig ein. Dadurch verhinderten sie die Vollendung der Tat. Die drei Kinder erlitten glücklicherweise keine körperlichen Schäden.

    Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Angeklagte zur Tatzeit stark alkoholisiert war. Zudem diagnostizierte ein gerichtlicher Sachverständiger bei ihm eine Anpassungsstörung. Deshalb bewertete das Landgericht seine Schuldfähigkeit als erheblich vermindert.

    Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler

    Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil auf Grundlage der Revision des Angeklagten. Die Richter fanden jedoch keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Deshalb blieb das Urteil des Landgerichts bestehen.

    Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil gegen Vater wegen versuchten Mordes an drei Kindern endgültig rechtskräftig.

    Weitere Informationen

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    Informationen zur Arbeit des Bundesgerichtshofs gibt es außerdem auf der offiziellen Webseite des Bundesgerichtshofs.

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  • Messerangriff in Leipzig: 24-Jähriger schwer verletzt – Täter weiter flüchtig

    Messerangriff in Leipzig: 24-Jähriger schwer verletzt – Täter weiter flüchtig

    Messerangriff in Leipzig-Lausen-Grünau: Streit endet blutig

    Ein Messerangriff in Leipzig hat am Sonntagabend für einen Großeinsatz der Polizei gesorgt. In der Selliner Straße im Stadtteil Lausen-Grünau eskalierte gegen 21 Uhr ein Streit zwischen zwei Männern vor einem Wohnblock. Die Auseinandersetzung nahm innerhalb kurzer Zeit ein dramatisches Ende.

    Nach bisherigen Erkenntnissen gerieten ein 24-jähriger Mann und ein 38-Jähriger zunächst verbal aneinander. Der Streit verlagerte sich rasch in eine körperliche Auseinandersetzung. Dabei zog einer der Beteiligten plötzlich ein Messer und stach zu. Der 24-Jährige erlitt schwere Verletzungen.

    Opfer schwer verletzt – keine Lebensgefahr

    Rettungskräfte trafen nur kurze Zeit nach der Tat am Einsatzort ein. Sie versorgten den Verletzten notfallmedizinisch direkt vor Ort und brachten ihn anschließend in ein Krankenhaus. Nach Angaben der Polizei besteht derzeit keine Lebensgefahr, dennoch behandeln Ärzte den Mann weiter intensiv.

    Weitere Details zu Art und Umfang der Verletzungen nannte sie aus ermittlungstaktischen Gründen nicht.

    Täter flüchtig – Polizei sucht mit Hochdruck

    Der mutmaßliche Messerstecher flüchtete unmittelbar nach der Tat. Die Polizei sperrte den Bereich rund um den Wohnblock großräumig ab und leitete eine umfangreiche Fahndung ein. Einsatzkräfte suchten mit Unterstützung einer Drohne und eines Fährtenhundes nach dem Tatverdächtigen.

    Bislang blieb die Suche ohne Erfolg. Die Polizei bittet deshalb mögliche Zeugen, sich zu melden. Hinweise nimmt die Polizei Sachsen jederzeit entgegen.

    Kriminalpolizei ermittelt zu Tatmotiv

    Die Kriminalpolizei sicherte Spuren am Tatort und befragte Anwohner sowie weitere Zeugen. Das Motiv für den Messerangriff in Leipzig steht aktuell noch nicht fest. Auch zum Verhältnis zwischen Täter und Opfer äußerten sich die Ermittler bislang nicht.

    Der Fall reiht sich in eine Serie von Gewaltdelikten ein, die derzeit verstärkt die Aufmerksamkeit der Ermittlungsbehörden fordern. Weitere Polizeimeldungen findest Du auch in unserem Bereich News sowie unter Deutschland.

    Sobald neue Informationen vorliegen oder der Tatverdächtige gefasst wurde, berichten wir weiter. Auch Entwicklungen aus anderen Regionen veröffentlichen wir regelmäßig in der Rubrik Fahndungen.

  • Vater flüchtet mit sechsjährigem Kind über die A72

    Vater flüchtet mit sechsjährigem Kind über die A72

    Flucht mit Kind auf der A72

    Streit eskaliert in Hartmannsdorf

    In Hartmannsdorf entwickelte sich am Mittwochmorgen eine dramatische Situation, die zu einem groß angelegten Polizeieinsatz auf der Autobahn 72 führte. Ein 42-jähriger Vater verschaffte sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung seiner ehemaligen Lebenspartnerin, in der auch die zwei gemeinsamen Kinder lebten. Die angespannte Atmosphäre rund um einen laufenden Sorgerechtsstreit erzeugte erhebliches Konfliktpotenzial, das schließlich eskalierte.

    Der Mann griff plötzlich seinen sechsjährigen Sohn, riss ihn an sich und suchte panisch die Flucht. Noch bevor die alarmierte Polizei die Wohnadresse erreichte, verfrachtete er das Kind in seinen BMW und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Leipzig. Damit begann eine gefährliche Verfolgungsjagd, die sich über mehrere Autobahnabschnitte erstreckte.

    Polizei nimmt Verfolgung auf – Unterstützung aus der Luft

    Mehrere Streifenwagen der Polizeidirektionen Chemnitz und Leipzig versuchten schnell, Anschluss an den flüchtenden Vater zu finden. Gleichzeitig übernahm ein Hubschrauber der Bundespolizeidirektion Pirna die Beobachtung aus der Luft. Diese Kombination aus Luft- und Bodeneinsatz ermöglichte es den Einsatzkräften, den BMW dauerhaft im Blick zu behalten.

    Während der gesamten Flucht blieb unklar, welche Absichten der Mann verfolgte. Er wendete sein Fahrzeug an der Anschlussstelle Rötha in einem Baustellenbereich und raste zurück Richtung Chemnitz. Wegen der unberechenbaren Situation schaltete die Polizei sogar Spezialkräfte des Landeskriminalamtes Sachsen ein. Weitere Hintergründe zum Einsatz schildert auch die Polizei Sachsen.

    Stopp in Hartmannsdorf – Kind unverletzt gerettet

    Erst an der Anschlussstelle Hartmannsdorf gelang es den Beamten, den BMW zu stoppen. Doch der flüchtende Vater zeigte sich weiter aggressiv und rammte beim Rückwärtsfahren einen Streifenwagen, wodurch ein Schaden von rund 1000 Euro entstand. Kurz darauf überwältigten die Einsatzkräfte den Mann und nahmen ihn fest.

    Das Kind überstand den dramatischen Vorfall unverletzt. Polizisten brachten es umgehend zurück zur Mutter, die bereits zuvor die Alarmierung der Einsatzkräfte ausgelöst hatte.

    Ermittlungen wegen mehrerer schwerer Delikte

    Gegen den 42-Jährigen, der laut Polizei die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt, laufen nun umfangreiche Ermittlungen. Die Behörden werfen ihm unter anderem die Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit Geiselnahme, ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Ein Ermittlungsrichter soll noch am Donnerstag über weitere Maßnahmen entscheiden.

    Weitere regionale Meldungen finden Leser auch in unseren Bereichen News und Deutschland.

    Die Flucht mit Kind auf der A72 zeigt erneut, wie schnell familiäre Konflikte in lebensgefährliche Situationen umschlagen können. Der Polizei gelang es durch koordiniertes Handeln, das Kind zu schützen und eine mögliche Tragödie zu verhindern.

  • Dompteurin vor Gericht: 10 Tiger bei Leipzig eingesperrt

    Dompteurin vor Gericht: 10 Tiger bei Leipzig eingesperrt

    Dompteurin vor Gericht: 10 Tiger bei Leipzig eingesperrt – Verfahren vorläufig eingestellt

    Was in Dölzig passierte

    Vor den Toren von Leipzig hielten Verantwortliche zehn Tiger über längere Zeit in einem Gewerbegebiet in Dölzig. Die Halterin, eine bundesweit bekannte Dompteurin, geriet dadurch ins Visier der Justiz. Behörden verwiesen auf strengere Vorgaben für die Haltung exotischer Wildtiere, die inzwischen oft den Standards von Zoos ähneln. Auf der vorhandenen Fläche erfüllten die Gehege diese Maßstäbe offenbar nicht.

    Warum die Justiz einschritt

    Die Ermittlungen richteten sich insbesondere auf verbotene Zurschaustellungen und kommerzielle Angebote mit den Tieren. Nach Angaben aus dem Verfahren bot die Halterin an Feiertagen kleine Vorführungen gegen Eintritt an und bewarb Streichel-Angebote für Jungtiere. Solche Aktionen fallen unter strenge Tierschutz- und Naturschutzregeln und können als gewerbliche Zurschaustellung gewertet werden.

    Entscheidung des Gerichts

    Am 31. Oktober 2025 landete der Fall im Amtsgericht Eilenburg (Sachsen). Die Richterin stellte das Verfahren vorläufig gegen Geldauflage ein. Die Dompteurin räumte über ihren Anwalt wesentliche Vorwürfe ein und begründete ihr Handeln mit finanzieller Not, nachdem Zirkusse kaum noch Wildtiernummern buchen. Das Gericht sah von einer Hauptverhandlung mit Urteil ab, knüpfte die Einstellung jedoch an eine Zahlung, die dem Tierwohl zugutekommen soll.

    Einordnung: Tierschutz und Vorschriften

    Deutschland regelt die Haltung und Zurschaustellung wildlebender Arten klar. Wer Wildtiere öffentlich zeigt, agiert unter strengen Auflagen. Behörden können höhere Mindeststandards für Platz, Pflege und Sicherheit verlangen – gerade bei Großkatzen. Zudem untersagen Auflagen die Kommerzialisierung von Tierkontakten. Verstöße führen schnell zu Bußgeldern, Auflagen oder Verfahren. In der Praxis geraten Halter in eine Zwickmühle: Futter, Pflege und Infrastruktur kosten jeden Monat vierstellige Beträge, während Auftrittsverbote Einnahmen kappen. Das ändert jedoch nichts daran, dass Halter die Regeln einhalten müssen.

    Das bedeutet der Fall für Leser

    Wer Zeuge fragwürdiger Tierhaltung wird, informiert zuerst die örtlichen Behörden. Gerade bei Wildtieren sollten Bürger keine Angebote zum „Streicheln“ oder zu privaten Vorführungen annehmen. Offizielle Hinweise und Ansprechstellen finden sich bei Justiz- und Landesportalen. Für allgemeine Nachrichten und Polizeimeldungen aus Deutschland bietet unser Portal laufend Updates.

    Mehr Deutschland-Meldungen bei BlaulichtMYK | Aktuelle News-Übersicht | Startseite

    Offizielle Infos:
    Amtsgericht Eilenburg (Übersicht)
    BNatSchG § 42 (Zoos / Zurschaustellung)

  • Mutter (42) erstochen, Sohn (10) schwer verletzt – Ex-Partner festgenommen

    Mutter (42) erstochen, Sohn (10) schwer verletzt – Ex-Partner festgenommen

    Tragischer Femizid in Leipzig – Sohn überlebt, Mutter stirbt im Krankenhaus

    Leipzig –

    Am Abend des Femizids in der Fritz-Hanschmann-Straße kam es zu einer dramatischen Tat.

    Die 42-jährige Susann K. wurde lebensbedrohlich mit einem Messer verletzt. Ihr 10-jähriger Sohn war währenddessen in Gefahr.

    Ein Augenzeuge berichtete: „Es war wie ein furchtbarer Film, was sich da abspielte.“ 

    Kurz nach 22 Uhr bemerkte er Hilferufe und sah, wie sich Frau K. blutend ins Freie schleppte. Sie sackte am Bordstein zusammen.

    Zwei Polizisten waren schnell vor Ort und kümmerten sich um die schwer verletzte Frau. Rettungskräfte brachten sie ins Krankenhaus.

    Während die Mutter außerhalb der Wohnung lag, befand sich ihr Sohn noch in der Gewalt des Täters. Er schrie um Hilfe.

    Polizisten warteten zunächst auf Verstärkung. Das SEK traf Minuten später ein und befreite den Jungen sicher. Er hatte Verletzungen.

    Nach Polizeiangaben starb Frau K. in der Nacht. Ihr Sohn befindet sich mittlerweile außer Lebensgefahr.

    Der mutmaßliche festgenommenen  Täter, ein 37-jähriger Mann, ist der Ex-Partner des Opfers. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen.

    Er wird des Mordes an der Frau und des versuchten Mordes am Kind dringend verdächtigt. Die Ermittlungen laufen weiter.

    Leipzig: Frau getötet – zehnjähriges Kind bei Gewaltverbrechen schwer verletzt

  • Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revision eines wegen Totschlags Verurteilten verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig.

    Elf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe

    Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt. Dabei wurden weitere Strafen aus früheren Urteilen einbezogen. Zur Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gelten sieben Monate als vollstreckt.

    Tat im Jahr 2013 – Leiche erst 2023 gefunden

    Laut den Feststellungen des Landgerichts begann der Angeklagte Ende 2012 eine Beziehung mit der späteren 28-jährigen Getöteten. Als sie ihm im März 2013 androhte, die Beziehung öffentlich zu machen, tötete er sie. Er befestigte die Leiche an einer Metallplatte und versenkte sie in einem Kanal. Erst im Januar 2023 konnten Überreste der Frau sichergestellt werden.

    BGH sieht keine Rechtsfehler

    Die Revision des Angeklagten richtete sich gegen das Urteil des Landgerichts. Der Bundesgerichtshof prüfte das Verfahren, fand jedoch keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit bleibt die Strafe bestehen.

  • Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen !

    Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen !

    Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil gegen frühere Krankenschwester aus Regensburg

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision einer früheren Krankenschwester verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28. Oktober 2024 rechtskräftig.

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und weiterer schwerer Delikte

    Die Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht sprach sie wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie wegen versuchten Mordes in drei weiteren Fällen schuldig.

    Patienten im Krankenhaus betäubt und ausgeraubt

    Nach Feststellungen des Gerichts betäubte die Frau vier Patienten in einem Regensburger Krankenhaus. Anschließend entwendete sie Schmuck und andere Wertsachen. Ein Opfer starb infolge eines Herzstillstands und einer schweren Hirnschädigung. Die drei weiteren Patienten überlebten die Taten.

    Gericht erkennt Heimtücke und Habgier als Mordmerkmale

    Das Landgericht stellte fest, dass die Angeklagte aus Habgier und in heimtückischer Weise handelte. Diese Mordmerkmale führten zu der höchsten Strafe des deutschen Strafrechts.

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil – keine Rechtsfehler

    Die Angeklagte legte Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof prüfte sowohl die Verfahrensführung als auch die Rechtsanwendung. Dabei wurden keine Fehler festgestellt, die zu einer Änderung des Urteils geführt hätten. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

  • Verurteilung wegen Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg

    Verurteilung wegen Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg

    Urteil des BGH: Lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes bestätigt

    Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten R. und K. gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 20. September 2024 verworfen, durch das sie wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Bezüglich des Angeklagten R. hat das Landgericht die besondere Schwere der Schuld bejaht.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der Angeklagte K. am Abend des 10. Mai 2023 aufgrund eines von R. entwickelten Tatplans auf der Bundesautobahn 9 die Lehrerin Carolin G., nachdem er sie zuvor mit dem von ihm geführten Fahrzeug gerammt hatte. Der Angeklagte R., der mit Carolin G. eine Beziehung geführt hatte und mit ihr um das Sorge- und Umgangsrecht für den gemeinsamen Sohn stritt, hatte das Tatfahrzeug und die Tatwaffe beschafft. Das Schwurgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.

    Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Vorinstanz:

    Landgericht Potsdam – Urteil vom 20. September 2024 – 21 Ks 7/23 – 486 Js 25623/23

    Maßgebliche Vorschriften des StGB:

    § 211 Mord

    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

    (2) Mörder ist, wer

    (…) aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (…)

    einen Menschen tötet.

    § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    (1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

    1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
    2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
    3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
  • Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg !

    Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg !

    Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg !

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat ein Urteil des Landgerichts Stendal bestätigt.

    Sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die des Angeklagten wurden verworfen.

    Das Urteil datiert vom 27. Februar 2024. Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Grund war eine Geiselnahme in Tateinheit mit illegalem Waffenbau und -besitz. Zudem wurden den Verletzten Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen.

    Fluchtversuch aus der JVA Burg

    Am 12. Dezember 2022 versuchte der Täter aus der Justizvollzugsanstalt Burg zu entkommen. Dort saß er eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Diese war 2021 durch das Oberlandesgericht Naumburg verhängt worden – wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in mehreren Fällen und weiterer Straftaten.

    Für den Fluchtversuch nutzte der Mann eine selbstgebaute Schusswaffe. Diese hatte er während seiner Haft hergestellt – samt Patronen. Er nahm zwei Justizbeamte als Geiseln. Einen davon ließ er später frei.

    Mit dem zweiten Geisel ging er in Richtung Hauptschleuse. Dort konnte der Justizbeamte fliehen. Der Angeklagte brach den Fluchtversuch daraufhin ab.

    Kein Erfolg mit Revisionen

    Die Staatsanwaltschaft Stendal kritisierte das Fehlen einer zusätzlichen Sicherungsverwahrung. Doch der BGH wies diesen Einwand zurück. Der Generalbundesanwalt hatte zuvor ebenfalls die Abweisung der Revision beantragt.

    Das Landgericht hatte nachvollziehbar entschieden. Die Sicherung der Allgemeinheit sei bereits durch das Urteil aus Naumburg erfüllt. Damals wurde neben der lebenslangen Haft auch Sicherungsverwahrung angeordnet.

    Die Prüfung des BGH ergab keine Rechtsfehler. Auch die Revision des Angeklagten, die sich nur auf die Adhäsionsentscheidung bezog, blieb ohne Erfolg. Lediglich eine kleine formale Korrektur wurde vorgenommen.

    Urteil ist rechtskräftig

    Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun endgültig rechtskräftig. Die Justiz sieht damit keine weiteren rechtlichen Schritte mehr als nötig an.

  • Jugendliche werfen Teil eines Baumstammes in den S-Bahnhaltepunkt Wilhelm-Leuschner-Platz

    Jugendliche werfen Teil eines Baumstammes in den S-Bahnhaltepunkt Wilhelm-Leuschner-Platz

    Das ist kein dummer Jungen Streich mehr

    Leipzig

    Jugendlichen Übermut kann man das wohl nicht mehr nennen, was mehrere Jugendliche in der Nacht von Freitag zum Samstag am S-Bahnhaltepunkt Wilhelm- Leuschner- Platz getan haben.

    Kurz vor drei Uhr trugen zwei junge Männer einen ca. 1-Meter großen Baumstamm in den Haltepunkt und stellten ihn auf den Treppenabsatz.

    Anschließend stießen zwei weitere männliche Personen zu den Beiden.

    Plötzlich erkannten sie die Überwachungskamera und ließen von ihrem Vorhaben ab. Allerdings schienen die Vier nicht alleine zu sein, denn kurze Zeit später tauchte eine junge Frau auf und warf den Baumstamm die Treppe hinunter. Dieser blieb dann auf dem Treppenabsatz liegen.

    Nach ihrer Tat verschwanden die Jugendlichen unerkannt. Zum Glück waren zu diesem Zeitpunkt keine Personen im Haltepunkt, so dass niemand verletzt wurde.

    Die Bundespolizei Leipzig ermittelt in diesem Fall zunächst wegen Sachbeschädigung und wertet die Bilder der Überwachungskamera aus.

  • Tödlicher Unfall vor Konzert: Nino de Angelo sagt Auftritt in Leipzig ab

    Tödlicher Unfall vor Konzert: Nino de Angelo sagt Auftritt in Leipzig ab

    Tödlicher Unfall vor Konzert: Nino de Angelo sagt Auftritt in Leipzig ab

    Leipzig –

    Ein tragischer Unfall überschattete den geplanten Auftritt von Schlagerstar Nino de Angelo in Leipzig. Beim Bühnenaufbau kam ein 53-jähriger Techniker ums Leben.

    Laut Polizei stürzte der Mann aus großer Höhe. Trotz schneller medizinischer Hilfe verstarb er im Krankenhaus.  

    Technischer Defekt als mögliche Unfallursache

    Der Verunglückte arbeitete auf einem Hubsteiger. Offenbar waren nur drei von vier Stützarmen ausgefahren. Bei einer Drehbewegung kippte das Gerät, und der Mann stürzte sieben Meter in die Tiefe. Die Landesdirektion Sachsen untersucht die genaue Ursache.

    Emotionales Statement von Nino de Angelo

    Nach dem Unglück sagte Nino de Angelo das Konzert ab. Sichtlich ergriffen teilte er seinen Fans die Nachricht  mit.

    Ersatztermin für Leipzig-Konzert festgelegt

    Der Konzertveranstalter zeigte sich tief betroffen. „Mit großer Bestürzung und Betroffenheit müssen wir mitteilen, dass es heute beim Aufbau der Produktion für das Konzert mit Nino de Angelo in der Quarterback Immobilien Arena Leipzig einen tragischen Unfall gegeben hat. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen.“

    Das Konzert in Leipzig wurde auf den 9. Dezember 2025 verschoben.
    Am Freitag, den 4. April, wird Nino de Angelo wie geplant in Hannover auftreten.

  • Verurteilung eines Schwimmlehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern !

    Verurteilung eines Schwimmlehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern !

    Verurteilung eines Schwimmlehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern !

    Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen
    das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 4. Dezember 2023 verworfen, mit dem er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden ist.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm der Angeklagte in der Zeit von Mitte 2018 bis Frühjahr 2021 in 16 Fällen sexuelle Handlungen an einem im Jahr 2007 geborenen Jungen und in einem weiteren Fall an einem im Jahr 2008 geborenen Jungen vor.

    Die Überprüfung des Urteils aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung
    formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

  • Verurteilung eines früheren Staatsanwalts wegen eines sexuellen Übergriffs auf seinen Sohn aufgehoben

    Verurteilung eines früheren Staatsanwalts wegen eines sexuellen Übergriffs auf seinen Sohn aufgehoben

    Verurteilung eines früheren Staatsanwalts wegen eines sexuellen Übergriffs auf seinen Sohn aufgehoben

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten und die – zu seinen Gunsten eingelegte – Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 14. Februar 2024 aufgehoben.

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes und sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und bestimmt, dass vier Monate der verhängten Freiheitsstrafe wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten.

    Nach den Urteilsfeststellungen hatte der Angeklagte, der zu dieser Zeit Staatsanwalt in Lübeck war und sich sowohl beruflich als auch in seiner Ehe erheblich belastet fühlte, in einer Nacht im März 2019 sexuelle Handlungen an seinem damals achtjährigen Sohn vorgenommen.

    Ein im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Sachverständigengutachten war zunächst zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte die Tat im Zustand der Sexsomnie – einer Form des Schlafwandelns mit sexuellem Verhalten – begangen habe und deswegen schuldunfähig gewesen sei.

    Demgegenüber ist das Landgericht auf der Grundlage eines späteren Gutachtens eines anderen Sachverständigen und der Würdigung von Zeugenangaben zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte im Tatzeitpunkt unter keiner krankhaften seelischen Störung gelitten habe und deshalb
    seine Schuldfähigkeit weder aufgehoben noch erheblich eingeschränkt gewesen sei.

    Insbesondere habe er die Tat nicht während einer sexsomnischen Episode begangen, gegen deren Vorliegen spreche, dass es kein sexsomnisch zu deutendes Verhalten des Angeklagten in seiner Ehe oder früheren Beziehungen gegeben habe. Dieser Einschätzung hat sich der erste Sachverständige letztlich angeschlossen.

    Der Angeklagte hat sich mit der Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen gegen seine Verurteilung gewandt. Die Staatsanwaltschaft hat mit ihrer zu seinen Gunsten eingelegten und auf sachlich-rechtliche Beanstandungen gestützten Revision ebenfalls die Verurteilung des Angeklagten beanstandet.
    Der Generalbundesanwalt hat die Aufhebung des Urteils beantragt.

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die beiderseitigen Rechtsmittel das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Lübeck zurückverwiesen, da die sachlich-rechtliche Überprüfung des Urteils einen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung einer für die Beurteilung der Schuldfähigkeit besonders wichtigen Zeugenaussage offenbart hat.

  • Urteil wegen Handel mit 14 Tonnen Kokain aufgehoben

    Urteil wegen Handel mit 14 Tonnen Kokain aufgehoben

    Urteil wegen Handel mit 14 Tonnen Kokain aufgehoben

    Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat einer Revision des Angeklagten H. gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover teilweise stattgegeben. Mit der angefochtenen Entscheidung hatte das Landgericht den Angeklagten H. wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte ab November 2020 Mitglied einer aus den Niederlanden heraus agierenden Gruppierung, die Kokain auf dem Seeweg aus Südamerika auch über Hamburg nach Europa einführte.

    Ihm oblag als Unternehmer aus dem Bereich der Containerlogistik das “Transport- und Speditionswesen” der Gruppierung in Deutschland. Hierzu zählten insbesondere das Anwerben von Lkw-Fahrern sowie der Transport der Drogen aus dem Bereich des Hamburger Hafens in die Niederlande.

    Eine Lieferung von insgesamt 13.824 Kokainblöcken mit einem Nettogewicht von etwa 14 Tonnen und mit einem geschätzten Marktwert von etwa 448 Millionen Euro traf versteckt in drei 40-Fuß-Containern im Februar 2021 im Hamburger Hafen ein. Die Drogen konnten durch den Zoll unter Einsatz der
    Container-Prüfanlage sichergestellt werden, so dass es nicht mehr zu dem verabredeten Weitertransport durch den Angeklagten kam.

    Im Zwischenverfahren machte der Angeklagte Angaben zu Personen aus dem Bereich von Polizei und Justiz, die gegen “Schmiergelder” Informationen an Mitglieder der Gruppierung herausgegeben hätten.

    Er bezichtigte namentlich den in seinem Verfahren die Ermittlungen führenden Staatsanwalt G. und machte zu dessen Handlungen einzelne weitere Angaben. Dies führte – nach den Urteilsfeststellungen – zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Staatsanwalt G. durch die Staatsanwaltschaft Hannover.

    Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof hat zum Schuldspruch weder auf die Verfahrens- noch
    auf die Sachrüge einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben; die Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ist damit rechtskräftig. Die Revision hatte insbesondere eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch die Mitwirkung von Staatsanwalt G. an der Hauptverhandlung beanstandet.

    Dieser Rüge blieb der Erfolg auch deshalb versagt, weil an der gesamten Hauptverhandlung neben Staatsanwalt G. auch dessen Vorgesetzter, ein Oberstaatsanwalt, als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft teilgenommen hatte.

    Den Strafausspruch hat der Bundesgerichtshof hingegen aufgehoben.

    Zwar hat das Landgericht die Voraussetzungen des gesetzlichen Strafmilderungsgrundes der Aufklärungshilfe rechtsfehlerfrei abgelehnt (§ 46b StGB). Aufklärungsbemühungen können aber auch jenseits dieses gesetzlichen Milderungsgrundes zu Gunsten eines Angeklagten als allgemeiner Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen sein. Warum dies hier – anders als bei den Aufklärungsbemühungen des Angeklagten betreffend einen Mitarbeiter der Polizei – von der Strafkammer nicht erkennbar erwogen wurde, vermochte der Senat angesichts der im Urteil mitgeteilten Aufklärungsbemühungen und des – nach den Urteilsfeststellungen – daraufhin gegen Staatsanwalt G. eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nicht nachzuvollziehen.

    Der Senat hat die Sache zur neuen Entscheidung über die Straffrage an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

  • Verurteilung einer Mutter wegen Totschlags an ihrem Säugling und versuchten Mordes an ihrem Lebensgefährten

    Verurteilung einer Mutter wegen Totschlags an ihrem Säugling und versuchten Mordes an ihrem Lebensgefährten

    Verurteilung einer Mutter wegen Totschlags an ihrem Säugling und versuchten Mordes an ihrem Lebensgefährten

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht die Angeklagte am 7. Mai 2024 wegen Totschlags und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Annahme verminderter Schuldfähigkeit zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete die Angeklagte im Mai 2023 ihren drei Wochen
    alten Sohn, indem sie ihn absichtlich mit einem Kissen erstickte.

    Nachdem sie im August 2023 aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, stach sie nachts mit einem Küchenmesser auf den Hinterkopf ihres neben ihr schlafenden Lebensgefährten ein, wobei sie dessen Tod billigend in Kauf nahm.

    Dieser erlitt Schnittverletzungen, konnte weitere Stiche aber mit Händen und Armen abwehren und der Angeklagten das Messer abnehmen.

    Die Überprüfung des Urteils auf die Revision der Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben.

  • Mädchen (13) verletzt Schwester (7) tödlich

    Mädchen (13) verletzt Schwester (7) tödlich

    13-Jährige verletzt Schwester (7) tödlich

    Nach den bisherigen Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft verursachte ihre große Schwester die tödlichen Verletzungen. „Die 13-Jährige wird derzeit in einer Fachklinik behandelt“, teilte die Sprecherin mit. Nach BILD-Informationen waren die Kinder allein – die Eltern waren nicht zu Hause.

    Weitere Angaben machte die Polizei zum Schutz der Familie vorerst nicht. Die Familie lebte in einer guten Wohngegend von Leipzig. Die Mordkommission ermittelt zum genauen Hergang des Familiendramas. Das Motiv für die Tat ist noch unklar.

    In einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Kleinzschocher (Leipzig)  ist am Freitagabend ein kleines Mädchen (7) von seiner 13-jährigen Schwester verletzt worden.
    Die Kleine wurde noch am Abend in ein Krankenhaus eingeliefert, wo sie aber verstarb.

    Warum und wie das schreckliche Ereignis passierte, muss noch ermittelt werden. Es ist auch noch nicht bekannt, ob die beiden Schwester allein oder mit ihren Eltern in der Wohnung waren.

    BILD – WELT – NTV

  • Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof rechtskräftig

    Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof rechtskräftig

    Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof rechtskräftig

    Urteil vom 20. August 2024 – 5 StR 326/23

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer 99 Jahre alten ehemaligen Zivilangestellten der SS verworfen, die sich gegen ihre Verurteilung durch das
    Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen
    zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren gewandt hatte. 

    Nach den Urteilsfeststellungen war die im Tatzeitraum 18 und 19 Jahre alte Beschwerdeführerin
    vom 1. Juni 1943 bis zum 1. April 1945 als einzige Stenotypistin in der Kommandantur des von
    der SS betriebenen Konzentrationslagers Stutthof beschäftigt.

    Das Landgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte durch die Erledigung von Schreibarbeit in der Kommandantur die Haupttäter willentlich dabei unterstützt habe, Gefangene durch Vergasungen, durch die Schaffung lebensfeindlicher Bedingungen im Lager, durch Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und durch Verschickung auf sogenannte Todesmärsche grausam zu töten oder dies versucht zu haben. Ihre Arbeit sei für die Organisation des Lagers und die Durchführung der grausamen, systematischen Tötungshandlungen notwendig gewesen.

    Der 5. Strafsenat hat nach mehrstündiger Hauptverhandlung am 31. Juli 2024
    durch Urteil vom heutigen Tage die mit der Sachrüge geführte Revision der Angeklagten verworfen.

    Dabei hat er sich auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Beihilfehandlungen im Zusammenhang mit staatlich organisierten Massenverbrechen gestützt und diese fortgeführt.

    In solchen Konstellationen sind einerseits an jeder einzelnen begangenen Mordtat eine Vielzahl von Personen in politisch, verwaltungstechnisch oder militärisch-hierarchisch verantwortlicher Position ohne eigenhändige Ausführung einer Tötungshandlung beteiligt. Andererseits wirken aber auch eine Mehrzahl von Personen in Befolgung hoheitlicher Anordnungen und im Rahmen einer hierarchischen Befehlskette unmittelbar an der Durchführung der einzelnen Tötungen mit. Deshalb ist eingehend zu prüfen, ob die dem Gehilfen vorgeworfenen Handlungen die Tathandlung zumindest eines der an dem Mord Mitwirkenden im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB gefördert haben.

    Nach der rechtsfehlerfreien Würdigung des Landgerichts war dies bei der Angeklagten der Fall.

    Sie half durch ihre Schreibarbeit dem Lagerkommandanten und dessen Adjutanten, mit denen sie vertrauensvoll zusammenarbeitete, nicht nur physisch. Sie unterstützte diese durch ihre Einordnung in den Lagerbetrieb als zuverlässige und gehorsame Untergebene auch psychisch bei der Begehung der 10.505 vollendeten und fünf versuchten grausamen Morde, die das Landgericht ihr zugerechnet hat.
    Ihre Tätigkeit als einzige Stenotypistin war für den durchweg bürokratisch organisierten Lagerbetrieb
    von zentraler Bedeutung.

    Insoweit kam es nicht entscheidend darauf an, dass die Strafkammer nicht hat ausschließen können,
    dass einzelne Schreiben auch von anderen erstellt worden sein könnten.

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Straffreiheit von berufstypisch neutralen Handlungen mit “Alltagscharakter” stehen der Verurteilung der Angeklagten schon deshalb
    nicht entgegen, weil sie von dem verbrecherischen Handeln der von ihr unterstützten Haupttäter
    positive Kenntnis hatte und sich durch ihre dennoch erbrachten Dienste gleichsam mit ihnen solidarisierte, wodurch ihr Tun jeglichen “Alltagscharakter” verlor.

  • Urteil gegen ehemaligen MDR-Unterhaltungschef rechtskräftig

    Urteil gegen ehemaligen MDR-Unterhaltungschef rechtskräftig

    Urteil gegen ehemaligen MDR-Unterhaltungschef rechtskräftig

    Beschluss vom 23. April 2024 – 5 StR 521/23

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen
    ein Urteil des Landgerichts Leipzig verworfen.

    Dieses hatte den ehemaligen Programmbereichsleiter Unterhaltung des MDR am 17. März 2023 nach vorausgegangener Verständigung wegen Betruges in 13 Fällen und wegen Bestechlichkeit zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts erbat der Angeklagte unter Missbrauch seines Einflusses beim MDR von Produktionsfirmen oder anderen Fernsehschaffenden, die an Aufträgen durch den MDR interessiert waren, die kurzfristige Gewährung von Darlehen an sich selbst oder an eine von ihm genannte Gesellschaft zur Zwischenfinanzierung von letztlich dem MDR dienlichen Zwecken.

    Die Darlehen sollten jeweils auch kurzfristig zurückgezahlt werden und seien durch den MDR abgesichert.

    Tatsächlich wurden die jeweils geleisteten Darlehen von der genannten Gesellschaft oder vom Angeklagten selbst ohne Gegenleistung vereinnahmt, eine Absicherung durch den MDR bestand
    nicht und weder die Gesellschaft noch der Angeklagte waren willens oder in der Lage, die Darlehen zurückzuzahlen.

    In einem Fall ließ der Angeklagte die Rückzahlung eines solchen Darlehens durch eine
    Produktionsfirma erbringen, der er im Gegenzug die Beauftragung mit weiteren Fernsehproduktionen aufgrund seiner Entscheidungskompetenz in Aussicht stellte.

    Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Leipzig auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Seine Verurteilung ist damit rechtskräftig.

  • Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Schuss in die Wohnung pakistanischer Nachbarn

    Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Schuss in die Wohnung pakistanischer Nachbarn

    Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Schuss in die Wohnung pakistanischer Nachbarn

    Beschluss vom 9. April 2024 – 5 StR 128/24

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 14. Dezember 2023 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Waffendelikten und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts schoss der Angeklagte aus fremdenfeindlichen Motiven
    mit bedingtem Tötungsvorsatz durch die geschlossene Tür einer von pakistanischen Nachbarn bewohnten Wohnung.

    Weil sich diese zufällig in einem anderen Raum der Wohnung aufhielten, wurde niemand verletzt. Seit seiner Jugend hatte sich in dem Angeklagten eine tiefsitzende rechtsradikale Grundeinstellung mit fremdenfeindlichen, rassistischen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Ideologieelementen verankert. Über seine als freundlich und ruhig beschriebenen pakistanischen Nachbarn hatte er sich zuvor in schikanöser Weise wegen angeblicher Lärmbelästigung beschwert.

    Nach der Tat äußerte der Angeklagte gegenüber einer Polizeibeamtin, dass er es bereue, niemanden getroffen zu haben. Das Landgericht hat das Handeln des Angeklagten insbesondere als versuchten Mord gewertet und dabei die Mordmerkmale der Heimtücke und eines Handelns aus niedrigen Beweggründen angenommen.

    Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.