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    LKW am Feiertag auf der A61 aus dem Verkehr gezogen

    LKW am Feiertag aus dem Verkehr gezogen

    A 61/Gau-Bickelheim

    Da sie keine Ausnahmegenehmigungen vorweisen konnten, aber dennoch an Christi Himmelfahrt
    und somit einem Feiertag mit ihren LKW auf der Autobahn unterwegs waren,

    müssen zwei 35- und 47-jährige LKW-Fahrer nun mit Bußgeldern rechnen.

    Die beiden Trucker wurden von Beamten der Polizeiautobahnstation gegen 9 Uhr und 10 Uhr im Bereich der Anschlussstelle Gau-Bickelheim auf der A 61 angetroffen und kontrolliert. Beide mussten, da sie aus dem Ausland waren, 145 Euro Sicherheitsleistung als Sicherheit für das zu erwartende Bußgeld hinterlegen.

    Die Weiterfahrt wurde bis 22 Uhr untersagt.