Schlagwort: Lkw-Kontrollen

  • Mehrere LKW Verstöße auf der A3 bei Montabaur

    Mehrere LKW Verstöße auf der A3 bei Montabaur

     

     

    Feiertagsfahrverbot für LKW

    Montabaur/Heiligenroth. Am , dem Tag der Deutschen Einheit, kontrollierten Beamte der Polizeiautobahnstation Montabaur mehrere Sattelzüge auf der BAB 3.

    Polizei stoppt fünf Sattelzug-Gespanne ohne Ausnahmegenehmigung

    Die Streifen der Polizeiautobahnstation Montabaur stellten am Feiertag insgesamt fünf Sattelzug-Gespanne fest, die trotz Feiertagsfahrverbot für LKW unterwegs waren. Keiner der Fahrer konnte eine erforderliche Ausnahmegenehmigung für den jeweiligen Transport vorlegen. Vier Transporte stammten von osteuropäischen Unternehmen, ein Gespann gehörte zu einem deutschen Transportunternehmen.

    Die Beamten leiteten umgehend Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ein. Weil die Fahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnten, behielten die Polizisten zur Sicherung des Bußgeldverfahrens Sicherheitsleistungen ein. So stellten sie sicher, dass die Verfahren nicht ins Leere laufen und die Sanktionen konsequent greifen.

    Gewinnabschöpfung: Unrechtmäßige Vorteile zurückholen

    Zusätzlich kündigte die Polizei Maßnahmen der Gewinnabschöpfung gegen die Transportunternehmen an. Dabei ermitteln die Behörden den wirtschaftlichen Vorteil, der durch die Missachtung des Verbots erzielt wurde, und fordern die entsprechende Summe ein. In der Praxis kann sich der Betrag, abhängig von Strecke, Auftrag und Ersparnissen, im mittleren bis hohen vierstelligen Bereich bewegen. Dieser Schritt soll vor allem eins bewirken: Verstöße dürfen sich nicht lohnen — im Gegenteil, sie müssen spürbar wehtun.

    Das Verfahren der Gewinnabschöpfung kommt insbesondere an bundeseinheitlichen Feiertagen zum Tragen. Genau deshalb kontrollierten die Einsatzkräfte am 03. Oktober engmaschig und griffen konsequent durch.

    Hintergrund: Was das Feiertagsfahrverbot für LKW regelt

    Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW ist in § 30 der Straßenverkehrsordnung verankert. Demnach dürfen LKW über 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhänger an Sonn- und bundeseinheitlichen Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr grundsätzlich nicht fahren. Ausnahmen sind möglich, müssen jedoch behördlich genehmigt werden. Offizielle Informationen liefert das Bundesamt für Logistik und Mobilität sowie der Gesetzestext von § 30 StVO (gesetze-im-internet.de).

    Einordnung: Konsequente Kontrollen schützen fairen Wettbewerb

    Wer das Fahrverbot missachtet, verschafft sich einen zeitlichen und damit wirtschaftlichen Vorteil. Gerade im grenzüberschreitenden Güterverkehr setzt die Polizei deshalb auf regelmäßige Schwerpunktkontrollen und transparente Sanktionen. So bleibt der Wettbewerb fair, und die Verkehrssicherheit profitiert ebenfalls, weil Ruhezeiten im Netz eingehalten werden.

    Weitere aktuelle Sicherheits- und Einsatzmeldungen aus der Region finden Sie fortlaufend in unserem Ressort Rheinland-Pfalz. Außerdem lesen Sie bei uns Hintergründe zu LKW-Kontrollen wie der Großkontrolle auf der A3 sowie exemplarische Fälle zu technischen und ladungsbezogenen Verstößen, etwa „5 Tonnen Ladung zu viel – LKW auf der A60 gestoppt“.

    Hinweis für Unternehmen und Fahrer

    Planen Sie Transporte an Sonn- und Feiertagen, prüfen Sie frühzeitig, ob eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist — und beantragen Sie diese rechtzeitig. So vermeiden Sie teure Verfahren, Stillstand und Gewinnabschöpfung. Informationen zur örtlich zuständigen Dienststelle erhalten Sie bei der PASt Montabaur.

    Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich auf Kontrollen am 03.10.2025 auf der BAB 3 im Bereich Montabaur/Heiligenroth.

  • Gießen: LKW-Kontrollen – viele Mängel

    Gießen: LKW-Kontrollen – viele Mängel

    Gießen: LKW-Kontrollen – viele Mängel

    Gießen

    Am Mittwoch (14.5.) überprüften Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes (RVD) Gießen an einer Kontrollstelle in der Licher Straße den gewerbliche Güterkraftverkehr. Unterstützung erhielten sie dabei von Beamten des RVD Wetterau sowie eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes Gießen (“Serviceteam Gefahrgut”).

    Die Einsatzkräfte kontrollierten dabei gemeinsam insgesamt 26 LKW und einen PKW. Von diesen 27 Fahrzeugen wurden 22 bemängelt, nur 5 Fahrzeuge befanden sich in einem ordnungsgemäßen Zustand. 9 Fahrzeugen musste die Weiterfahrt untersagt werden, da die Ladungssicherung nicht den Vorschriften entsprach.

    Dabei fiel ein Sattelzug, bestehend aus einer tschechischen Zugmaschine und einem belgischen Auflieger, der mit Gefahrgut beladen war, auf. Hier wurden 22 sog. IBC (Transportbehälter; “Intermediate Bulk Container”) mit ca. 23,5 t flüssigen umweltgefährdenden Stoffen (Epoxitharz) transportiert. Diese IBC wurden komplett ungesichert auf der Ladefläche des Aufliegers befördert. Der Fahrer verfügte zudem über keine schriftlichen Weisungen. Die Ausrüstungsgegenstände, die für so einen Transport mitzuführen sind, waren nicht auffindbar bzw. mangelhaft. Das Fahrzeug musste zu einer nahegelegenen Firma zwecks Sicherung der Ladung begleitet werden. Den Fahrer, den Halter sowie den Verlader erwarten Bußgeldanzeigen, die im mittleren dreistelligen Bereich liegen.

    Darüber hinaus wurden einige Verstöße im Zusammenhang mit den Sozialvorschriften im Straßenverkehr festgestellt:

    Unter anderem stellten die Beamten hier Lenkzeitüberschreitung, Fahrten ohne Fahrerkarten, fehlerhafte Bedienungen des Kontrollgerätes, keine durchgeführten Datendownloads und Verstöße im Zusammenhang mit der Kabotageverordnung fest. Alleine bei drei LKW wurde keine Unternehmenssperre gesetzt, so dass hier Sicherheitsleistungen gegen die ausländischen Fahrzeughalter erhoben wurden.

    Ein Autotransporter war zudem zu hoch beladen und der dazugehörige Fahrer führte das Fahrzeug barfuß. Statt der vorgeschrieben 4 m hatte der Transport eine Höhe von 4,20 m. Nachdem der Fahrzeugführer die geladenen Fahrzeuge neu positionierte und sich Socken und festes Schuhwerk angezogen hatte, konnte die Fahrt fortgesetzt werden.

  • A61 – LKWs im Fokus – fast jede Kontrolle ein Treffer

    A61 – LKWs im Fokus – fast jede Kontrolle ein Treffer

    Erhebliche Verstöße bei LKW-Kontrollen auf der A61 – Polizei zieht Bilanz der Roadpol-Aktion

    Im Rahmen der europaweiten Roadpolaktion Truck & Bus wurden am heutigen Vormittag gemeinsam durch Kräfte der Verkehrsdirektion Mainz, Kräften aus Hessen und vom Zoll LKWs auf dem Parkplatz Menhir der BAB 61 kontrolliert.

    Das Ergebnis eindeutig:

    so gut wie bei jeder Kontrolle gab es etwas zu beanstanden. Lediglich 3 von 18 kontrollierten Fahrzeugen waren in Ordnung.

    Insbesondere im Bereich der Sozialvorschriften wurden viele Verstöße festgestellt, teilweise nur geringfügig, in mehreren Fällen allerdings schwerwiegend. Mehrere Fahrzeuge fielen auf, da sie erst garkeinen Fahrtenschreiber verbaut hatten, obwohl dies vorgeschrieben war.

    Bei einem Holztransport und einem PKW, welcher auf einem Hänger transportiert wurde, war die Ladungssicherung so mangelhaft, dass (teilweise) abgeladen werden musste.

    Zwei Transporte fielen besonders negativ auf:

    Auf einem LKW mit roten Kennzeichen wurde Schrott transportiert. Die Kennzeichen sind allerdings zweckgebunden, wer damit Güterverkehr betreibt, anstatt Probe- oder Überführungsfahrten zu machen, begeht eine Straftat.

    Nicht nur aus diesem Grund musste abgeladen werden: Der LKW war auch noch um 24% also 1800kg überladen. Als wäre das noch nicht genug, bestand gegen den Fahrer noch ein Haftbefehl, den er mit Zahlung von knapp 2000 Euro begleichen bzw. abwenden konnte.

    Als zweites Highlight, fiel -mal wieder- ein Autotransporter auf, welcher 2 Fahrzeuge zu viel geladen hatte und deutlich zu lang und zu hoch war. Hier musste auch abgeladen werden. Da sich das Unternehmen dadurch einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern schaffte, wird der Gewinn der Fahrt eingezogen.

    Auf alle Fahrer und teilweise die dahinterstehenden Unternehmen müssen nun mit Straf- und Bußgeldverfahren rechnen.

  • Lkw-Kontrollen

    Lkw-Kontrollen

    Lkw-Kontrollen

    Lüdenscheid/ Plettenberg

    Die Polizei führte am Morgen des 03.12. Kontrollen wegen des LKA-Durchfahrverbotes an der L692 in Lüdenscheid durch. Um 10:45 Uhr fuhr ein Großraum-/Schwertransport in die Kontrollstelle.

    Da der Kranwagen zur Teilnahme am Straßenverkehr eine besondere Genehmigung benötigt, wurde das Fahrzeug angehalten. Der Fahrer konnte die Genehmigung nicht vorlegen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Transport sollte über Lüdenscheid nach Bergkamen führen. Hierbei wären mehrere defekte Brücken auf der A45 mit dem schweren Kranwagen überfahren worden.

    Auch am Abend des 04.12. kontrollierte der Verkehrsdienst der Polizei in den Stadtgebieten Lüdenscheid und Plettenberg. Die Beamten erhielten dabei Unterstützung von Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde des Kreises und der Stadt Lüdenscheid. Hier wurde ebenfalls ein Schwertransport untersucht, der die entsprechende Genehmigung allerdings vorlegen konnte. Der Fahrer konnte seine Fahrt trotz zweier geringfügiger Auflagenverstöße fortsetzen. Des Weiteren stellte die Polizei bei vier LKW Ordnungswidrigkeiten wegen Überladung und Ladungssicherung fest. Für die Fahrer wurden Geldbußen fällig. Bei der Überprüfung der Personaldokumente eines weiteren Fahrers erkannten die Kontrolleure, dass ein Haftbefehl gegen den Mann vorlag. Die erforderliche Strafzahlung konnte geleistet werden, weshalb auch er seine Fahrt fortsetzen durfte.