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  • Gefälschte Aufenthaltskarte bei Grenzkontrolle entdeckt

    Gefälschte Aufenthaltskarte bei Grenzkontrolle entdeckt

    Gefälschte Aufenthaltskarte bei Grenzkontrolle an der A4 entdeckt

    Beamte der Bundespolizei stoppten am frühen Morgen einen aus Polen kommenden litauischen Reisebus am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf bei Görlitz. Gegen 4:25 Uhr führten die Einsatzkräfte eine routinemäßige Grenzkontrolle durch. Dabei geriet ein irakischer Staatsangehöriger besonders in den Fokus der Beamten.

    Reisepass fehlte – angebliche Aufenthaltskarte vorgelegt

    Der Mann konnte bei der Kontrolle keinen gültigen Reisepass vorlegen. Stattdessen zeigte er eine vermeintlich polnische Aufenthaltskarte. Nach eigenen Angaben habe er seinen Reisepass verloren. Zur Untermauerung seiner Darstellung übergab er den Bundespolizisten mehrere polnische Anmeldeschreiben.

    Die Beamten prüften die Dokumente unmittelbar vor Ort. Bereits bei der ersten Sichtung stellten sie eindeutige Fälschungsmerkmale an der angeblichen Aufenthaltskarte fest. Eine anschließende vertiefte Überprüfung bestätigte den Verdacht: Sowohl die Aufenthaltskarte als auch sämtliche Anmeldeschreiben erwiesen sich als Totalfälschungen.

    Identität ebenfalls falsch angegeben

    Trotz der eindeutigen Beweislage beharrte der Mann darauf, sich legal in Polen aufzuhalten. Die Bundespolizei ließ diese Aussage jedoch nicht gelten und führte weitere Maßnahmen durch. Eine Abfrage der Fingerabdrücke brachte ein weiteres Ergebnis ans Licht: Auch die angegebene Identität des Mannes stimmte nicht. Lediglich seine irakische Staatsangehörigkeit ließ sich eindeutig bestätigen.

    Bereits abgelehnter Asylantrag in Deutschland

    Die weiteren Ermittlungen zeigten, dass der Mann den deutschen Behörden bereits bekannt war. Er stellte zuvor einen Asylantrag in Deutschland, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2025 ablehnte. Die zuständige BAMF-Außenstelle Augsburg forderte ihn anschließend zur Ausreise auf. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte eine Abschiebung.

    Um dieser Maßnahme zu entgehen, tauchte der Mann unter. Erst die Kontrolle am Grenzübergang Ludwigsdorf beendete sein unerlaubtes Verweilen im Schengen-Raum.

    Strafverfahren eingeleitet

    Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Die gefälschten Dokumente zog sie ein. Nach Abschluss des Strafverfahrens streben die Behörden eine Zurückweisung entweder in das Heimatland oder nach Polen an.

    Weitere aktuelle Einsätze der Bundespolizei findest Du auch in unseren Bereichen News, Deutschland und Fahndungen.

    Offizielle Informationen zur Arbeit der Bundespolizei stellt auch die Bundespolizei auf ihrer Internetseite bereit.

  • 21-Jähriger wegen gewerbs- und bandenmäßiger Einschleusung fest im Fokus

    21-Jähriger wegen gewerbs- und bandenmäßiger Einschleusung fest im Fokus

    Bundespolizei deckt Einschleusung von 43 Drittstaatsangehörigen auf

    Am Morgen des 20. August 2025 hat die Bundespolizei zwei Wohnungen in Heide und Lohe-Rickelshof durchsucht.

    Die Durchsuchungen richteten sich gegen einen 21-jährigen aus dem Jemen. Er steht im Verdacht, im Juni 2023 insgesamt 43 Drittstaatsangehörige eingeschleust zu haben.

    Die Opfer wurden in der Slowakei mit einem polnischen Miettransporter abgeholt. Anschließend brachte der Beschuldigte sie über Polen und Tschechien nach Deutschland.

    Nach der letzten Fahrt verursachte der 21-Jährige in Dresden einen Verkehrsunfall. Er entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Das Tatfahrzeug blieb zurück.

    Dadurch konnte eine kriminaltechnische Untersuchung durchgeführt werden. DNA-Spuren und Zeugenaussagen führten später zur Überführung des Beschuldigten.

    An der heutigen Maßnahme waren rund 60 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei beteiligt. Spezialkräfte der Bundesbereitschaftspolizei unterstützten die Aktion.

    Während der Durchsuchungen wurden mehrere Handys und weitere Beweismittel sichergestellt. Der Beschuldigte wurde vor Ort angetroffen und vernommen.

    Die Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Einschleusens leitet die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Dies geschieht im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden, Zweigstelle Pirna.

    Bisher wurden keine freiheitsentziehenden Maßnahmen gegen den Beschuldigten ergriffen. Die Ermittlungen dauern an.