Schlagwort: Maskenpflicht

  • Ärztin wegen Gefälligkeitsattesten während Corona-Pandemie verurteilt

    Ärztin wegen Gefälligkeitsattesten während Corona-Pandemie verurteilt

    Verurteilung einer Ärztin wegen Ausstellens von Gefälligkeitsattesten während der Corona-Pandemie

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Dresden gegen eine ehemalige Hausärztin aus Moritzburg bestätigt. Damit ist die Verurteilung wegen der Ausstellung von Gefälligkeitsattesten während der Corona-Pandemie nun rechtskräftig. Die Ärztin muss eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verbüßen.

    Über 1.000 unrichtige Gesundheitszeugnisse

    Nach den Feststellungen des Landgerichts Dresden stellte die Medizinerin zwischen Ende 2020 und Anfang 2022 insgesamt 1.003 unrichtige Gesundheitszeugnisse aus. In 26 Fällen dokumentierte sie zudem fälschlicherweise durchgeführte Corona-Tests. Die Atteste dienten in der Regel zur Befreiung von der Maskenpflicht oder als vermeintliche Grundlage für ein dauerhaftes Impfverbot.

    Die Ärztin fertigte die Bescheinigungen ohne vorherige Untersuchung der Patientinnen und Patienten am heimischen Computer. Anschließend übergab sie die Atteste bei Sammelterminen in verschiedenen Bundesländern, darunter Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

    Betrug und unerlaubter Waffenbesitz

    Zusätzlich verurteilte das Gericht die Angeklagte wegen Betrugs.

    Im Sommer 2021 bestellte sie Corona-Schnelltests, ohne die Absicht zu haben, die bestellte Ware zu bezahlen. Anfang 2023 fand man zudem ein Elektroschockgerät ohne Prüfzeichen in ihrem Besitz. Auch dieser Punkt floss in das Urteil ein.

    Berufsverbot und Rechtskraft des Urteils

    Das Landgericht Dresden verhängte neben der Haftstrafe auch ein dreijähriges Berufsverbot für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Der BGH in Leipzig wies die Revision der Angeklagten weitgehend zurück. Lediglich kleine Klarstellungen im Schuldspruch nahm das Gericht vor, die jedoch keinen Einfluss auf das Strafmaß hatten. Damit ist das Urteil endgültig.

    Relevanz für die Gesellschaft

    Der Fall zeigt die rechtlichen Konsequenzen, die das Ausstellen von Gefälligkeitsattesten während der Corona-Pandemie nach sich zieht. Die Justiz betont damit die Bedeutung von medizinischer Integrität und die Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten gegenüber der Allgemeinheit.

    Weitere Nachrichten finden Sie auch auf unserer News-Seite oder im Bereich Deutschland. Offizielle Informationen stellt die Bundesgerichtshof-Website bereit.

  • Biss nach Streit um Mund-Nase-Bedeckung – FFP2 Pflicht in ÖNPV

    Biss nach Streit um Mund-Nase-Bedeckung – FFP2 Pflicht in ÖNPV

    München

     

    Eine 37-Jährige, die am Sonntagmittag (7. November) in einem Geschäft im Hauptbahnhof auf die fehlende Mund-Nase-Bedeckung hingewiesen wurde, griff die Verkäuferin tätlich an und biss sie in den Arm.

    Das Wichtigste vorweg. Seit Samstag, 6. November gilt nach einem Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung (Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) wieder eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV. Davon betroffen sind Züge und S-Bahnen sowie Bahnhöfen und Haltepunkten in ganz Bayern.

    Die Münchner Bundespolizei wird b.a.W. bei allen die noch mit einer sog. Operationsmaske unterwegs sind, und sich bei einer Ansprache einsichtig zeigen, dies großzügig handhaben. Uneinsichtige und Personen, die ohne Mund-Nase-Bedeckung angetroffen werden, müssen weiterhin mit einer Meldung an die zuständigen bayerischen Behörden und damit mit einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz rechnen.

    Eine mit 1,98 Promille alkoholisierte 37-jährige Ungarin hatte am Sonntag gegen 12:30 Uhr ein Kosmetik-Geschäft im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes betreten. Da sie ohne Mund-Nase-Bedeckung eintrat, wies eine 24-jährige Verkäuferin sie auf das Fehlen der erforderlichen Maske hin. Die 37-Jährige aus Aubing wurde sofort aggressiv und schrie lautstark um sich. Anschließend biss die 37-Jährige die Verkäuferin unvermittelt in den Arm und beleidigte die Frau. Zudem kratzte die Ungarin die 24-Jährige am Arm und riss an deren Haaren.

    Durch Hilfeschreie der Verkäuferin wurden Zeugen im gut frequentierten Hauptbahnhof auf die Tätlichkeiten aufmerksam und die 37-Jährige ließ von ihrem Opfer ab. Bei Eintreffen alarmierter Bundespolizisten gingen sich beide Frauen verbal an.

    Die 24-Jährige war nur leicht verletzt, verzichtete auf ärztliche Begutachtung. Nach Anzeigenaufnahme wegen Körperverletzung und Beleidigung wurde die 37-jährige Ungarin auf freiem Fuß belassen. Ihre Daten wurden zur Ahndung des Verstoßes gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an die zuständige Behörde weitergeleitet.

  • Angriff auf Stadtbedienstete mit Pfefferspray

    Angriff auf Stadtbedienstete mit Pfefferspray

    Angriff auf Stadtbedienstete mit Pfefferspray

    Menden 

    Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollierten gestern die Einhaltung
    der Maskenpflicht im Freizeitzentrum Biebertal.


    Nach einer ersten Ermahnung der anwesenden Eltern, gingen sie kurz vor 17 Uhr
    eine zweite Runde über den Spielplatz.
    Ein Pärchen trug weiterhin keine Maske und wurde von den Mitarbeitern
    aufgefordert zu gehen. Gemeinsam mit ihrem Kind verließen sie den Spielplatz.
    Beim Verlassen drehte sich ein 22-jähriger Iserlohner zu den Ordnungskräften
    um und pöbelte sie in aggressivem Tonfall an.

    Die darauf ergangene Aufforderung sich auszuweisen quittierte das Paar
    mit einem Fluchtversuch.
    Den Mitarbeitern gelang es die Frau (19, Iserlohn) festzuhalten.
    Nach übereinstimmenden Zeugenangaben kehrte ihr Begleiter darauf zurück,
    zog ein Pfefferspray und sprühte damit einem 36-jährigen Mitarbeiter mehrfach ins Gesicht.

    Das Opfer wurde leicht verletzt.
    Als die Anwesenden die Polizei verständigten, rannte der Tatverdächtige davon.
    Er konnte nicht mehr angetroffen werden.

    Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung,
    Verstoß gegen das Waffengesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

    Ein Verfahren hinsichtlich des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung wird
    durch die Stadt Menden geprüft.