Schlagwort: Mindestlohn

  • Paketdienstleister im Visier des Koblenzer Zolls

    Paketdienstleister im Visier des Koblenzer Zolls

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit – Mehrere Verfahren im Raum Koblenz eingeleitet

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am 6. Mai 2026 eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Kurier-, Express- und Paketbranche durchgeführt. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.

    Für Beschäftigte in dieser Branche gelten besondere gesetzliche Vorgaben. Dazu zählen unter anderem die Pflicht zum Mitführen von Ausweisdokumenten, die ordnungsgemäße Führung von Arbeitszeitnachweisen sowie die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem ersten Beschäftigungstag.

    80 Einsatzkräfte des Zolls im Bereich Koblenz unterwegs

    Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Koblenz kontrollierten rund 80 Zöllnerinnen und Zöllner an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier zahlreiche Betriebe und Beschäftigte.

    Nach Angaben des Zolls überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr als 260 Personen und befragte diese zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Dabei stellten die Einsatzkräfte zahlreiche Sachverhalte fest, die nun weiter geprüft werden müssen.

    Verdacht auf Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit

    Im Fokus der Ermittlungen steht unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 13,90 Euro pro Stunde. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht in mehreren Fällen der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften missachtet wurden.

    Besonders problematisch seien laut Zoll unbezahlte Überstunden, nicht vergütete Beladezeiten sowie Fahrten zwischen Paketzentren und dem ersten Zustellort. Bereits bei früheren Kontrollen hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ähnliche Verstöße festgestellt.

    Darüber hinaus besteht bei einem Großteil der festgestellten Sachverhalte der Verdacht der Beitragsvorenthaltung und damit der Schwarzarbeit.

    Vier Strafverfahren bereits eingeleitet

    Wie Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, mitteilte, wurden noch während der Kontrolle vier Strafverfahren sowie 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

    „Vor Ort wurden bereits vier Strafverfahren und 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei den eingeleiteten Strafverfahren haben wir u. a. den Verdacht, dass gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde“, erklärte Molitor.

    Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern derzeit an.

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  • Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit: Über 2.900 Einsatzkräfte gegen Schwarzarbeit im Einsatz

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit: Über 2.900 Einsatzkräfte gegen Schwarzarbeit im Einsatz

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt

    heute im gesamten Bundesgebiet umfangreiche Schwerpunktprüfungen in der Kurier-, Express- und Paketbranche durch. Insgesamt sind mehr als 2.900 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz.

    Die Maßnahmen richten sich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse. Dabei kontrollieren die Einsatzkräfte sämtliche Tätigkeiten der Branche. Im Fokus stehen unter anderem das Sammeln, Transportieren, Umschlagen und Zustellen von Paketsendungen.

    Kontrollen in Zustellzentren und Depots

    Die Beschäftigten des Zolls führen ihre Prüfungen insbesondere in Transportbereichen, Depots sowie Verteilzentren durch. Die Kontrollen erfolgen durch Personenbefragungen und die Überprüfung von Geschäftsunterlagen.

    Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellen die Einsatzkräfte regelmäßig Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben fest. Besonders häufig betreffen diese den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde.

    Mindestlohnverstöße im Fokus

    Nach Erkenntnissen des Zolls werden Arbeitszeiten teilweise nicht oder nur unvollständig vergütet. Dazu zählen beispielsweise Überstunden, Zeiten für das Beladen der Fahrzeuge oder Fahrten zwischen Paketzentren und dem ersten Zustellort.

    Außerdem beobachten die Behörden verstärkt den Einsatz von Subunternehmen. Diese Konstruktionen dienen laut Zoll teilweise dazu, Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten oder Steuern zu hinterziehen.

    Zunehmend Beschäftigte aus Drittstaaten

    Das eingesetzte Personal stammt nach Angaben der Behörden häufig aus EU-Mitgliedstaaten. Gleichzeitig steigt jedoch auch der Anteil von Beschäftigten aus Drittstaaten.

    Die bundesweiten Maßnahmen dauern noch bis in die Abendstunden an. Erste vorläufige Ergebnisse der Schwerpunktprüfung will der Zoll spätestens Ende der Woche in einer gesonderten Pressemitteilung veröffentlichen.

    Weitere Informationen zum Thema Schwarzarbeit und Zollkontrollen finden Sie auch auf der offiziellen Webseite des Zolls.

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie unter News, Deutschland sowie Verkehr.

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  • Haftstrafe für Gastronom: Betreiber verurteilt wegen illegaler Beschäftigung

    Haftstrafe für Gastronom: Betreiber verurteilt wegen illegaler Beschäftigung

    Haftstrafe für Gastronom nach Urteil des Landgerichts Stuttgart

    Das Urteil der Landgericht Stuttgart sorgt für deutliche Konsequenzen. Das Landgericht verurteilte vor zwei Tagen einen 49-jährigen Betreiber einer asiatischen Gastronomiekette zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von 235.000 Euro an, die der Verurteilte unrechtmäßig erwirtschaftet hatte.

    Illegale Beschäftigung und Ausbeutung von Arbeitskräften

    Nach Überzeugung des Gerichts beschäftigte der Gastronom über einen längeren Zeitraum hinweg unter anderem georgische Staatsangehörige, die keine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland besaßen. Das Urteil stellt klar, dass der Angeklagte gezielt gegen geltendes Recht verstieß.

    Um die illegalen Arbeitsverhältnisse zu verschleiern, beschaffte der Verurteilte gefälschte Ausweisdokumente für die betroffenen Personen. Gleichzeitig nutzte er deren wirtschaftliche Notlage aus und zahlte ihnen deutlich weniger als den vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestlohn.

    Mehrere Straftaten in zahlreichen Fällen

    Das Gericht verurteilte den 49-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 33 Fällen. Zusätzlich stellte es Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in 17 Fällen sowie das gewerbsmäßige Verschaffen falscher amtlicher Ausweise in 24 Fällen fest. Das Urteil des Landgericht Stuttgart zeigt damit das gesamte Ausmaß der begangenen Straftaten.

    Ermittlungen durch den Zoll führten zum Erfolg

    Den umfangreichen Ermittlungen ging die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Stuttgart nach. Bereits im Frühjahr 2024 erhielt der Zoll erste Hinweise auf mögliche Verstöße.

    Im Mai 2025 folgten schließlich groß angelegte Durchsuchungsmaßnahmen in insgesamt 30 Objekten. Dabei vollstreckten die Einsatzkräfte auch einen Haftbefehl gegen den Hauptbeschuldigten.

    Weitere Informationen zur Arbeit des Zolls finden Sie auf der offiziellen Seite des Zolls.

    Urteil noch nicht rechtskräftig

    Das Urteil des Landgericht Stuttgart ist bislang noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob der Verurteilte Rechtsmittel einlegen wird.

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie in unserem Bereich News sowie unter Deutschland.

  • Koblenzer Zoll nimmt Baubranche ins Visier – Strafverfahren eingeleitet

    Koblenzer Zoll nimmt Baubranche ins Visier – Strafverfahren eingeleitet

    Koblenzer Zoll nimmt Baubranche ins Visier: 32 Strafverfahren eingeleitet

    Der Koblenzer Zoll hat die Baubranche bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung genauer kontrolliert. Dabei standen vor allem die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie der Verdacht auf illegale Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit im Fokus.

    Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren am 10. März 2026 an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier rund 90 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Sie überprüften mehr als 270 Personen direkt auf den Baustellen und befragten sie zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

    Zahlreiche Verdachtsfälle auf Baustellen festgestellt

    Die Kontrolle brachte eine auffällige Zahl an Verdachtsfällen ans Licht. Bei 22 Arbeitnehmern besteht der Verdacht, dass sie sich illegal in Deutschland aufhalten. Gegen 6 Arbeitgeber richtet sich zudem der Verdacht, Arbeitnehmer eingeschleust zu haben.

    Außerdem prüft der Zoll in 26 Fällen mögliche Verstöße gegen die geltenden Mindestlohnvorschriften. Hinzu kommen weitere Verdachtsmomente, etwa wegen möglicher Beitragsvorenthaltung und wegen Verstößen gegen gesetzliche Meldepflichten.

    Bereits vor Ort leitete der Zoll 32 Strafverfahren und 89 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Laut dem Hauptzollamt Koblenz liegt der Schwerpunkt vieler Verfahren auf möglichen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht. Im Vergleich zur Prüfung im Sommer 2025 stieg die Zahl dieser Fälle deutlich an.

    Nach den Kontrollen folgen weitere Ermittlungen

    Mit den Kontrollen auf den Baustellen endet die Prüfung noch nicht. Jetzt gleichen die Ermittler die erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen ab. Zusätzlich prüfen sie weitere Geschäftsunterlagen, um die Verdachtsmomente genauer aufzuklären.

    Dabei arbeitet der Zoll eng mit anderen Behörden und mit der Deutschen Rentenversicherung zusammen. Gerade in der Baubranche setzen die Behörden auf eine enge Kontrolle, weil dort komplexe gesetzliche und tarifliche Regelungen gelten und weil Schwarzarbeit erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann.

    Baubranche bleibt im besonderen Fokus

    Die Baubranche steht für den Zoll seit Jahren besonders im Mittelpunkt. Wegen ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung und wegen der hohen Anfälligkeit für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohnverstöße führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dort regelmäßig gezielte Prüfungen durch.

    Wer sich über weitere Entwicklungen aus MYK / KO informieren möchte, findet dort aktuelle Meldungen aus der Region. Weitere bundesweite Polizeimeldungen und Einsätze sammelt auch der Bereich Deutschland. Allgemeine aktuelle Meldungen gibt es außerdem im Bereich News.

    Offizielle Informationen zum Hauptzollamt Koblenz bietet der Zoll hier. Hintergründe zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung stellt die Zollverwaltung außerdem auf dieser Seite bereit.

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  • Zoll Köln schlägt zu: Illegale Shisha-Bars, Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße aufgedeckt

    Zoll Köln schlägt zu: Illegale Shisha-Bars, Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße aufgedeckt

    Zoll Köln kontrolliert Shisha-Bars und Clubs – Illegale Geschäfte aufgedeckt

    Der Zoll Köln führte am vergangenen Freitag und Samstag umfangreiche Kontrollen in der Kölner Innenstadt durch. Unter der Federführung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln überprüften knapp 20 Einsatzkräfte insgesamt 19 Shisha-Bars sowie die Türsteher von fünf Clubs. Die Maßnahmen erstreckten sich von den frühen Abendstunden bis tief in die Nacht.

    Über 200 Kilogramm illegaler Shisha-Tabak sichergestellt

    Im Mittelpunkt der Einsätze stand der Verdacht auf Steuerhinterziehung und illegale Waren. Die Kontrolleure stellten mehr als 200 Kilogramm Shisha-Tabak sicher. Dabei handelte es sich überwiegend um Beutel und Plastikdosen mit kiloweise Wasserpfeifentabak.

    „Bei dem sichergestellten Tabak besteht der dringende Verdacht, dass er illegal hergestellt wurde. Die Gewinnspanne liegt dabei häufig höher als im Drogenhandel“, erklärte Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. Gegen sämtliche Betreiber der kontrollierten Shisha-Bars leiteten die Beamten noch vor Ort Ermittlungsverfahren ein.

    Verdacht auf Mindestlohnverstöße und Sozialbetrug

    Neben den Tabakkontrollen überprüfte der Zoll Köln insgesamt 67 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben. In acht Fällen ergaben sich konkrete Hinweise darauf, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten nicht den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.

    Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte bei zwei Personen Anhaltspunkte für Sozialleistungsmissbrauch fest. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit leitete auch hier entsprechende Ermittlungen ein.

    Illegale Beschäftigung und fehlende Arbeitserlaubnisse

    Besonders schwerwiegend waren mehrere Verstöße gegen das Aufenthalts- und Arbeitsrecht. Ein 29-jähriger Mann aus Indien arbeitete ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in einer Bar. In einem weiteren Objekt konnte ein 27-jähriger Ägypter keine Arbeitserlaubnis vorlegen.

    In beiden Fällen leiteten die Beamten Ermittlungsverfahren gegen die Beschäftigten sowie gegen die verantwortlichen Arbeitgeber ein. Zusätzlich gaben fünf Servicekräfte an, sich angeblich am ersten Arbeitstag zu befinden – ein Umstand, der nach Angaben des Zolls häufig auf nicht gemeldete Beschäftigungsverhältnisse hindeutet.

    Ermittlungen dauern an

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzt die Ermittlungen nun fort. Der Einsatz zeigt erneut, wie konsequent der Zoll gegen illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung und organisierte Verstöße im Gastronomiebereich vorgeht.

    Weitere Informationen zu Kontrollen und Aufgaben des Zolls finden sich auf den offiziellen Seiten des Zolls sowie beim Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

    Mehr Polizeimeldungen aus Nordrhein-Westfalen lesen Sie auch in unserem Bereich Deutschland sowie unter News.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Erste Ergebnisse der bundesweiten Mindestlohnprüfung des Zolls

    Erste Ergebnisse der bundesweiten Mindestlohnprüfung des Zolls

    Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

    Koblenz

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 13. März 2025 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt “Einhaltung des Mindestlohns” durch.

    An den Maßnahmen beteiligte sich auch die FKS des Hauptzollamtes Koblenz, mit den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier. Insgesamt waren im Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz an den drei Standorten 54 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz.

    Sie haben 195 Beschäftigte verschiedener Branchen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

    Hieraus ergaben sich zahlreiche Sachverhalte, die noch weitere Prüfungen durch die FKS erforderlich machen. Bereits vor Ort wurden 24 Strafverfahren eingeleitet, bei denen es sich in 21 Fällen um Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht handelt.

    Ebenfalls wurden vor Ort 26 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

    Auch hier wurde die überwiegende Anzahl, nämlich 22, wegen Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften eingeleitet. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

    Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können.

    Regelmäßige Schwerpunkt- und Sonderprüfungen

    Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

    Zusatzinformation

    Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

    Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

  • Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

    Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

    Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

    Bonn

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt heute im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt “Einhaltung des Mindestlohns” durch.

    An den Maßnahmen beteiligen sich alle Hauptzollämter.
    Insgesamt sind heute über 3.000 Beschäftigte des Zolls bundesweit im Einsatz.

    Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- sowie Maler- und Lackiererhandwerk.

    Die Prüfungen des Zolls werden noch bis in die Abendstunden fortgeführt.

    Eine Pressemitteilung mit den vorläufigen Gesamtergebnissen des heutigen Einsatzes wird voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages bekanntgegeben. An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an.

    Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

    Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelt-höhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können.

    Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden wie z.B. der Rentenversicherung.

    Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet,
    um so die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns zu umgehen. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

    Zusatzinformation

    Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis
    des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch.

    Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung
    und Ahndung von Verstößen bei.

  • Hauptzollamt Münster prüft Mindestlohn

    Hauptzollamt Münster prüft Mindestlohn

    Hauptzollamt Münster prüft Mindestlohn

    Münster/ Gronau

    Rund 40 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster beteiligten sich in der vergangenen Woche an einer bundesweiten Prüfung zur Einhaltung der aktuellen Mindestlohnregelungen. Der gesetzliche Mindestlohn war zum 01. Januar 2024 auf 12,41 Euro je Zeitstunde erhöht worden.

    Die Zöllnerinnen und Zöllner beider FKS-Standorte in Gronau und Münster kontrollierten im Rahmen der eintägigen Aktion rund 130 Personen an ihrer Arbeitsstelle, befragten diese zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und überprüften dabei im Rahmen von Geschäftsunterlagenprüfungen auch drei Arbeitgeber. Schwerpunkte der münsterlandweit durchgeführten Kontrollen bildeten die Städte Borken, Gronau, Ibbenbüren und Münster. Im besonderen Fokus der Kontrollen standen Firmen des Groß- und Außenhandels, der Lebensmittelindustrie, der Landwirtschaft, der Gastronomie sowie Waschanlagen.

    Bei den Kontrollen kam es in insgesamt 26 Fällen zu Unregelmäßigkeiten, so dass weitere Prüfungen durch das Hauptzollamt Münster notwendig sind. Dabei gibt es in vierzehn Fällen Hinweise auf Verstöße gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. In weiteren sechs Fällen besteht der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, davon in zwei Fällen durch Scheinselbstständigkeit. Darüber hinaus werden die Zöllnerinnen und Zöllner in zwei Fällen den Verdacht auf den Missbrauch von Sozialleistungen prüfen. Zusätzliche Verstöße stellten die Zollbeamtinnen und -beamten im Hinblick auf die Ausweismitführungspflicht fest.

    “Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um präventiv gegen die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung vorzugehen. Die Aktionstage in der vergangenen Woche haben im Rahmen einer europaweiten Kontrollaktion der European Labour Authority (ELA), der Europäischen Arbeitsbehörde, stattgefunden”, erläutert Britta Flothmann, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Münster.