BGH bestätigt Urteil gegen Vater wegen versuchten Mordes an drei Kindern
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Zwickau gegen einen Vater wegen versuchten Mordes an seinen drei Kindern bestätigt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf mit Beschluss vom 6. Mai 2026 die Revision des Angeklagten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Das Landgericht Zwickau hatte den Mann bereits am 2. Oktober 2025 wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt.
Angeklagter wollte sich und seine Kinder töten
Nach den Feststellungen des Gerichts plante der Angeklagte im November 2024, sich selbst sowie seine vier, sechs und neun Jahre alten Kinder zu töten. Hintergrund der Tat war die Trennung von seiner Ehefrau. Laut Urteil wollte der Mann die Mutter der Kinder damit bestrafen.
Der Vater setzte die Kinder gemeinsam mit sich in ein Auto. Anschließend leitete er Abgase über einen mit dem Auspuff verbundenen Staubsaugerschlauch in das Fahrzeuginnere.
Damit die Kinder keinen Verdacht schöpften, ließ er sie auf Tablets Videos anschauen und Spiele spielen. Nach den Feststellungen des Gerichts ging der Angeklagte davon aus, dass alle Insassen durch die Abgase sterben würden.
Nachbarn verhinderten die Vollendung der Tat
Aufmerksame Nachbarn bemerkten den Vorfall nach etwa 30 Minuten und griffen rechtzeitig ein. Dadurch verhinderten sie die Vollendung der Tat. Die drei Kinder erlitten glücklicherweise keine körperlichen Schäden.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Angeklagte zur Tatzeit stark alkoholisiert war. Zudem diagnostizierte ein gerichtlicher Sachverständiger bei ihm eine Anpassungsstörung. Deshalb bewertete das Landgericht seine Schuldfähigkeit als erheblich vermindert.
Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler
Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil auf Grundlage der Revision des Angeklagten. Die Richter fanden jedoch keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Deshalb blieb das Urteil des Landgerichts bestehen.
Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil gegen Vater wegen versuchten Mordes an drei Kindern endgültig rechtskräftig.
Weitere Informationen
Weitere aktuelle Meldungen aus Deutschland findest Du auch unter Deutschland sowie in der Rubrik News.
Informationen zur Arbeit des Bundesgerichtshofs gibt es außerdem auf der offiziellen Webseite des Bundesgerichtshofs.
Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.





