Schlagwort: Mordversuch

  • Vater wollte eigene Kinder töten – BGH bestätigt Urteil!

    Vater wollte eigene Kinder töten – BGH bestätigt Urteil!

    BGH bestätigt Urteil gegen Vater wegen versuchten Mordes an drei Kindern 

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Zwickau gegen einen Vater wegen versuchten Mordes an seinen drei Kindern bestätigt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf mit Beschluss vom 6. Mai 2026 die Revision des Angeklagten. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

    Das Landgericht Zwickau hatte den Mann bereits am 2. Oktober 2025 wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt.

    Angeklagter wollte sich und seine Kinder töten

    Nach den Feststellungen des Gerichts plante der Angeklagte im November 2024, sich selbst sowie seine vier, sechs und neun Jahre alten Kinder zu töten. Hintergrund der Tat war die Trennung von seiner Ehefrau. Laut Urteil wollte der Mann die Mutter der Kinder damit bestrafen.

    Der Vater setzte die Kinder gemeinsam mit sich in ein Auto. Anschließend leitete er Abgase über einen mit dem Auspuff verbundenen Staubsaugerschlauch in das Fahrzeuginnere.

    Damit die Kinder keinen Verdacht schöpften, ließ er sie auf Tablets Videos anschauen und Spiele spielen. Nach den Feststellungen des Gerichts ging der Angeklagte davon aus, dass alle Insassen durch die Abgase sterben würden.

    Nachbarn verhinderten die Vollendung der Tat

    Aufmerksame Nachbarn bemerkten den Vorfall nach etwa 30 Minuten und griffen rechtzeitig ein. Dadurch verhinderten sie die Vollendung der Tat. Die drei Kinder erlitten glücklicherweise keine körperlichen Schäden.

    Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Angeklagte zur Tatzeit stark alkoholisiert war. Zudem diagnostizierte ein gerichtlicher Sachverständiger bei ihm eine Anpassungsstörung. Deshalb bewertete das Landgericht seine Schuldfähigkeit als erheblich vermindert.

    Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler

    Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil auf Grundlage der Revision des Angeklagten. Die Richter fanden jedoch keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Deshalb blieb das Urteil des Landgerichts bestehen.

    Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil gegen Vater wegen versuchten Mordes an drei Kindern endgültig rechtskräftig.

    Weitere Informationen

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    Informationen zur Arbeit des Bundesgerichtshofs gibt es außerdem auf der offiziellen Webseite des Bundesgerichtshofs.

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  • Anklage im „White-Tiger-Verfahren“: Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt schwere Vorwürfe

    Anklage im „White-Tiger-Verfahren“: Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt schwere Vorwürfe

    White-Tiger-Verfahren

    Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat im sogenannten „White-Tiger-Verfahren“ Anklage vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg erhoben. Der 21-jährige Angeschuldigte soll zwischen Januar 2021 und September 2023 insgesamt 204 Straftaten begangen haben. Die mutmaßlichen Taten richteten sich gegen mehr als dreißig kindliche und jugendliche Geschädigte.

    Schwere Vorwürfe gegen den Beschuldigten

    Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft handelt es sich vor allem um über das Internet begangene Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung. Besonders schwer wiegen der Vorwurf eines vollendeten Mordes sowie fünf versuchter Morde, die der Beschuldigte in mittelbarer Täterschaft begangen haben soll.

    Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte gezielt über Online-Kanäle agierte, um seine Opfer zu manipulieren und schwer zu schädigen. Das Verfahren zählt damit zu den umfangreichsten Internetstrafverfahren der vergangenen Jahre in Hamburg.

    Waffenfund bei Durchsuchung

    Am 17. Juni 2025, dem Tag der zweiten Durchsuchung seiner Wohnung, vollstreckte die Polizei einen Haftbefehl gegen den jungen Mann. Dabei fanden Ermittler einen Schlagring, zwei Messer und einen Totschläger, die der Beschuldigte laut Anklage ohne waffenrechtliche Erlaubnis besessen haben soll.

    Die Auswertung der sichergestellten Datenträger dauert an. Weitere Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren fort. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe prüft das Gericht nun die Eröffnung des Hauptverfahrens.

    Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

    Für den Fall, dass das Hauptverfahren eröffnet wird, hat das Gericht angekündigt, die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg betont, dass für den Beschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen und Gerichtsberichte finden Leserinnen und Leser auf blaulichtmyk.de/news/ oder im Bereich blaulichtmyk.de/deutschland/.

  • Kölner Mordkommission ermittelt – 3 Häuser in Brand

    Kölner Mordkommission ermittelt – 3 Häuser in Brand

    Zeugensuche nach mutmaßlicher Brandstiftung an drei Mehrfamilienhäusern in Wermelskirchen – Zehn Personen verletzt – Polizei Köln richtet Mordkommission ein

    In der Nacht zu Samstag (7. Juni) haben Unbekannte mutmaßlich drei Mehrfamilienhäuser in der Innenstadt von Wermelskirchen in Brand gesetzt. Insgesamt mussten 40 Bewohnerinnen und Bewohner durch die Feuerwehr evakuiert werden. Zehn Personen erlitten Verletzungen, einige von Ihnen wurden in Krankenhäuser gebracht. Die betroffenen Gebäude sind derzeit unbewohnbar. Die Polizei Köln hat wegen des Verdachts des versuchten Mordes eine Mordkommission eingerichtet sucht Zeugen.

    Die Brände ereigneten sich in folgenden Straßen:

    1. Friedrichstraße, 3.50 Uhr

    In einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten brannte es im Keller. Verletzt wurde in diesem Fall niemand.

    2. Obere Waldstraße, 4.40 Uhr

    Hier wurde ein Mehrfamilienhaus mit 16 gemeldeten Bewohnerinnen und Bewohnern durch ein Feuer schwer beschädigt. Das gesamte Dachgeschoss brannte vollständig aus. Zehn Personen, davon drei schwer Verletzte, wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht.

    3. Telegrafenstraße, 6.40 Uhr

    Ein weiterer Kellerbrand ereignete sich in einem Mehrfamilienhaus in der Telegrafenstraße. Verletzt wurde in diesem Fall niemand.

    Im Zusammenhang mit dem Brand in der Telegrafenstraße meldete sich eine Zeugin, die gegen 4.15 Uhr zwei verdächtige männliche Personen auf einem E-Scooter beobachtet hatte. Die Zeugin konnte die Männer wie folgt beschreiben:

    Person 1:

       -	Männlich
       -	Dunkel gekleidet
       -	Ca. 20-25 Jahre alt
       -	Dunkle Hautfarbe

    Person 2:

       -	Männlich
       -	Dunkel gekleidet
       -	Ca. 20-25 Jahre alt
       -	Helle Hautfarbe

    Zeugenaufruf:

    Die Polizei Köln bittet dringend um Hinweise aus der Bevölkerung. Wer hat in der Nacht zum Samstag (7. Juni) verdächtige Personen oder Fahrzeuge in der Nähe der Friedrichstraße, Obere Waldstraße oder Telegrafenstraße in Wermelskirchen gesehen?

    Hinweise nimmt die Polizei Köln unter der Rufnummer 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de entgegen.

    Die Ermittlungen zur Brandursache, möglichen Zusammenhängen und zur Identität der Tatverdächtigen dauern an. Weitere Informationen erfolgen durch die Staatsanwaltschaft und Polizei Köln, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. (as/sb)

  • Ex-Ehefrau stirbt nach Brandanschlag ihres Mannes

    Ex-Ehefrau stirbt nach Brandanschlag ihres Mannes

    Tötungsdelikt in Buxtehude: Frau stirbt nach Feuer-Anschlag ihres Ex-Mannes

    Buxtehude (Niedersachsen) –

    Eine schreckliche Tat erschüttert die Stadt Buxtehude. Nach 24 Jahren Ehe kam es zu einer tödlichen Eskalation. Am Montagabend übergoss ein Mann seine getrennt lebende Frau mit Benzin und zündete sie an. Der Täter verbrannte bei der Tat selbst. Das Opfer, zunächst schwer verletzt, erlag nun seinen schweren Verbrennungen.

    Schockierende Tat in Mehrfamilienhaus an der Schröderstraße

    Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus an der Schröderstraße wurden Zeugen eines unfassbaren Verbrechens. Marian I. (47) und seine Frau Alina I. (47) lebten dort über Jahre hinweg gemeinsam in einer Zweizimmerwohnung. Doch die Ehe, die fast 25 Jahre hielt, scheiterte im Sommer 2023. Alina verließ zunächst die Wohnung, kehrte jedoch zurück, nachdem ihr Ehemann nach Rumänien gereist war.

    Rückkehr und tödlicher Angriff

    Am vergangenen Wochenende kehrte Marian I. offenbar unangekündigt nach Deutschland zurück. In der gemeinsamen Wohnung kam es am Montagabend zu einem heftigen Streit zwischen den getrennt lebenden Eheleuten. Nachbarn hörten, wie sich die beiden lautstark auf dem Balkon anschrien. Die Situation eskalierte so stark, dass Nachbarn die Polizei alarmierten.

    Brutale Eskalation vor Eintreffen der Polizei

    Während die alarmierten Polizeibeamten noch unterwegs waren, geschah das Unfassbare: Marian I. übergoss seine Frau und sich selbst in der Küche mit Benzin. Anschließend zündete er beide an. Eine Nachbarin berichtete später, dass sie Schreie hörte und einen beißenden Geruch wahrnahm. Sie alarmierte sofort die Feuerwehr, als Rauch aus der Wohnung aufstieg.

    Heldenhafte Rettungsaktion und tragisches Ende

    Bewohner des Hauses reagierten geistesgegenwärtig und brachen die Wohnungstür auf. Sie fanden die schwer verletzte Frau, die versucht hatte, sich im Badezimmer zu löschen. Mit lebensbedrohlichen Brandverletzungen wurde sie in eine Klinik gebracht. Dort erlag sie jedoch später ihren Verletzungen.

    Die Feuerwehr löschte den Brand in der Küche und entdeckte dabei die vollständig verbrannte Leiche von Marian I.

    Staatsanwaltschaft stuft Tat als Mordversuch ein

    Die zuständige Staatsanwaltschaft Stade stufte die Tat noch in der Nacht als versuchten Mord ein.
    Das 1. Fachkommissariat der Polizeiinspektion Stade übernahm umgehend die Ermittlungen. Die Polizei geht von einem Femizid aus, einem Gewaltverbrechen, bei dem Frauen aufgrund ihrer Beziehung zum Täter getötet werden.

    Zeugen werden um Mithilfe gebeten

    Die Polizei Stade bittet die Öffentlichkeit um Hinweise:

    – Wer hat verdächtige Beobachtungen rund um das Mehrfamilienhaus an der Schröderstraße gemacht?
    – Wer kann Angaben zur Rückkehr von Marian I. nach Deutschland machen?

    Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Stade unter der Telefonnummer (04141) 102 215 oder per E-Mail entgegen. Auch die Internetwache der Polizei Niedersachsen steht zur Verfügung.

    Versuchtes Tötungsdelikt in Buxtehude – Mann zündet Ehefrau und sich selbst an

  • PKW als Tatwerkzeug für versuchte Tötung eingesetzt – Haft !

    PKW als Tatwerkzeug für versuchte Tötung eingesetzt – Haft !

    Polizei in Trier meldet – PKW als Tatwerkzeug für versuchte Tötung eingesetzt

    Am gestrigen Sonntagabend gegen 20:35 Uhr erreichte die Polizeiinspektion Bitburg ein Notruf über eine familienrechtliche Auseinandersetzung in Speicher, die zu eskalieren drohte.

    Als die Streife gegen 21:05 Uhr in der Wieschenstraße eintraf, hatte es bereits einen gewaltsamen Übergriff auf das Opfer gegeben.

    Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen hatte eine 35 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Trier-Saarburg das Haus ihrer in Speicher lebenden 59-jährigen Mutter aufgesucht.

    Hintergrund waren innerfamiliäre Streitigkeiten.

    Die Situation vor Ort eskalierte, indem die junge Frau mit ihrem PKW gezielt auf ihre Mutter zu- und diese anfuhr. Hierdurch wurde diese schwer, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt, musste in ein Krankenhaus eingeliefert und zeitnah operiert werden.

    Aufgrund der ersten Erkenntnisse der Polizei vor Ort stuft die Staatsanwaltschaft Trier das Verhalten der Tatverdächtigen als versuchtes Tötungsdelikt ein.

    Haft !

    Die 35-Jährige wurde vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Laufe des heutigen Nachmittags dem Haftrichter am Amtsgericht Trier vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Die Frau wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

    Die Ermittlungen hat die Kriminaldirektion Trier übernommen. Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0651/9779-2290 zu melden.

  • Heimtückischer Mordveruch in Kaiserslautern

    Heimtückischer Mordveruch in Kaiserslautern

    Haftbefehl nach dem gestrigen Vorfall in der Entersweiler Straße

    Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen attackierte gestern, 29.04.2021, um die Mittagszeit ein 34-jähriger Mitfahrer in einem Fahrzeug der Stadtbildpflege Kaiserslautern vom Rücksitz aus seinen 49-jährigen Arbeitskollegen, der das Auto fuhr, während der Fahrt mit einem Messer.
    Der Geschädigte stoppte das Fahrzeug.
    Es war noch ein weiterer Arbeitskollege im Fahrzeug, auf dem Beifahrersitz.
    Dieser griff ein und zog den 34-Jährigen aus dem Fahrzeug.
    Der Tatverdächtige flüchtete dann, konnte aber wenige hundert Meter vom Tatort entfernt von einer Polizeistreife festgenommen werden.

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kaiserslautern heute Haftbefehl gegen den 34-Jährigen wegen der Schwere des dringenden Tatverdachts. Der 34-Jährige ist des versuchten heimtückischen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung dringend verdächtig. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.  

    Aus den Ermittlungen im derzeitigen Stand ergeben sich weder ein Motiv der Tat noch ein unmittelbarer Anlass für die Tat.
    Der Tatverdächtige hat hierzu keine Angaben gemacht, sondern von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.  

    Der Geschädigte ist durch mehrere Stiche in Hals und Rücken schwer verletzt und befindet sich in stationärer Behandlung.

    Die Ermittlungen laufen.