Schlagwort: Neubrandenburg

  • Video in sozialen Medien: Polizei prüft Vorfall an der deutsch-polnischen Grenze

    Video in sozialen Medien: Polizei prüft Vorfall an der deutsch-polnischen Grenze

    Polizei prüft Video in den sozialen Netzwerken

    Neubrandenburg

    Im Zusammenhang mit den heute begonnen Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze, kursieren in den Sozialen Medien derzeit Bilder und Videos, die Polizeibeamte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern in einem Streifenwagen zeigen sollen.

    Der Wagen vollzieht in einem Waldgebiet ein Wendemanöver. Im Fokus der Posts und Kommentare stehen die sich im Wagen befindenden Streifenbeamten.

    Neben der Sicherung der Aufnahmen prüft das Polizeipräsidium Neubrandenburg derzeit auch die Umstände, unter denen das Video entstanden ist. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen und dauert aktuell an.

    Weitere Angaben können zum derzeitigen Zeitpunkt daher nicht gemacht werden.

  • Bundesgerichtshof: Urteil gegen einen Kriminalbeamten wegen versuchten Mordes rechtskräftig

    Bundesgerichtshof: Urteil gegen einen Kriminalbeamten wegen versuchten Mordes rechtskräftig

    Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gegen einen Kriminalbeamten wegen versuchten Mordes rechtskräftig

    Beschluss vom 28. Juni 2023 – 6 StR 413/22

    Das Landgericht Neubrandenburg hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen einer weiteren gefährlichen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts beabsichtigte der seit mehr als 30 Jahren als Kriminalbeamter tätige Angeklagte, eine Bekannte zu töten, weil er die Vaterschaft eines gemeinsamen Kindes nicht anerkennen und das Bekanntwerden einer von ihm vorgenommenen Manipulation eines Vaterschaftstests verhindern wollte. Zu diesem Zweck suchte er sie in ihrer Wohnung auf. Nachdem sie die Wohnungstür geöffnet hatte, überschüttete er sie mit Brennspiritus, den er mit einem Streichholz in Brand setzte. Sie konnte zwar gerettet werden, erlitt aber schwerste Brandverletzungen. Außerdem verletzte der Angeklagte die zufällig anwesende Mutter seiner Bekannten lebensgefährlich, indem er sie kraftvoll zu Boden schlug.

    Der Angeklagte hat mit seiner Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt.
    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision als unbegründet verworfen. Das Verfahren vor dem Landgericht und der Schuldspruch haben sich als rechtsfehlerfrei erwiesen. Die Überprüfung des Strafausspruchs hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.