Schlagwort: Norwegen

  • Frankfurt Airport: Bundespolizei greift Afghanen mit Aufenthaltsverbot auf

    Frankfurt Airport: Bundespolizei greift Afghanen mit Aufenthaltsverbot auf

    Bundespolizei stoppt Afghanen mit Aufenthaltsverbot

    Die Flughafen Frankfurt Abschiebung beschäftigt aktuell die Bundespolizei am größten deutschen Airport. Beamte stellten am 12. März im öffentlichen Bereich des Flughafens Frankfurt am Main einen 20-jährigen afghanischen Staatsangehörigen fest, der sich nicht in Deutschland aufhalten darf. Nach den bisherigen Angaben war der Mann kurz zuvor aus Oslo angekommen. Seinen ursprünglich geplanten Weiterflug nach Pakistan trat er jedoch nicht an.

    Nach Angaben der Bundespolizei bestand gegen den 20-Jährigen bereits ein nationales Einreise- und Aufenthaltsverbot. Hintergrund dafür soll ein früherer unerlaubter Aufenthalt in Deutschland gewesen sein. Dieser Fall liegt laut Mitteilung gut ein Jahr zurück. Damals erfolgte bereits die Abschiebung des Mannes nach Oslo.

    Bundespolizei leitet neues Ermittlungsverfahren ein

    Mit dem erneuten Antreffen des Mannes in Frankfurt folgten unmittelbar weitere Maßnahmen. Die Bundespolizei leitete ein neues Ermittlungsverfahren gegen den afghanischen Staatsangehörigen ein. Außerdem veranlassten die Beamten die Haftvorführung, um die erneute Abschiebung am Folgetag nach Norwegen vorzubereiten.

    Damit rückt die Abschiebung erneut in den Fokus der Sicherheitsbehörden. Der Fall zeigt, dass Verstöße gegen bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbote bei Kontrollen an internationalen Flughäfen schnell auffallen können. Gerade der Flughafen Frankfurt spielt bei grenzpolizeilichen Maßnahmen eine zentrale Rolle, weil dort täglich zahlreiche internationale Flüge ankommen und abgehen.

    Ankunft aus Oslo, Weiterflug nach Pakistan nicht angetreten

    Besonders relevant bleibt in diesem Fall die Reiseroute des 20-Jährigen. Nach der Ankunft aus Oslo hielt sich der Mann im öffentlichen Bereich des Flughafens auf. Seinen geplanten Flug nach Pakistan trat er nach den vorliegenden Informationen nicht an. Warum er den Weiterflug nicht nutzte, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

    Fest steht jedoch: Wegen des bestehenden Verbots durfte er sich nicht in Deutschland aufhalten. Genau deshalb griff die Bundespolizei ein und leitete die nächsten Schritte ein. Die Flughafen Frankfurt Abschiebung nach Norwegen sollte bereits am Folgetag vorbereitet werden.

    Behörden reagieren konsequent

    Die Maßnahmen der Bundespolizei unterstreichen die konsequente Linie der Behörden bei Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote. Im aktuellen Fall blieb es nicht bei einer Kontrolle. Vielmehr folgten sofort ein neues Ermittlungsverfahren und die Vorbereitung der erneuten Abschiebung nach Norwegen.

    Weitere aktuelle Meldungen findest Du auch in unserer Rubrik Deutschland, in der Übersicht Fahndung sowie auf unserer News-Seite.

    Mehr Informationen zur Arbeit der Bundespolizei gibt es auf der offiziellen Internetseite der Behörde. Informationen zum internationalen Luftverkehrsstandort bietet außerdem der Flughafen Frankfurt.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Sohn der Kronprinzessin Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte

    Sohn der Kronprinzessin Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte

    Marius Borg Høiby droht Gefängnis: 32 Anklagepunkte gegen Sohn der Kronprinzessin

    Fast zwei Monate nach ersten Berichten über mögliche Anklagen steht fest:

    Marius Borg Høiby, Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, muss sich vor Gericht verantworten.

    Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 32 Straftaten vor – neun mehr als zuvor
    bekannt.

    Ein Gericht entschied am Montagnachmittag, dass ein Prozess stattfinden
    wird.

    Die Anklagepunkte im Überblick

    Marius Borg Høiby wird unter anderem vierfacher Vergewaltigung beschuldigt.

    Hinzu kommen 28 weitere Straftaten, darunter Missbrauch in engen Beziehungen, Gewalttaten, Landfriedensbruch und Sachbeschädigung.

    Staatsanwalt Sturla Henriksbø betonte: „Die Anklage ist umfassend und schwerwiegend.“

    Erschütternde Details aus den Ermittlungen

    Die Polizei geht davon aus, dass Marius einige Taten dokumentiert haben
    soll.


    Dabei sollen Genitalaufnahmen ohne Zustimmung der Opfer angefertigt worden
    sein.


    Der Angeklagte bestritt bislang alle Vorwürfe.

    Seine Anwältin erklärte im Juni: „Alle Vorfälle begannen einvernehmlich.
    Mein Mandant wusste angeblich nicht, dass die andere Person geschlafen
    haben könnte.“

    Mögliche Strafen

    Staatsanwalt Henriksbø sieht für Marius Borg Høiby eine Höchststrafe von bis zu zehn Jahren Haft.

    Der Prozess ist voraussichtlich für Mitte Januar 2026 angesetzt.

    Die Staatsanwaltschaft betont, dass die königliche Herkunft keinen Einfluss auf die Anklage haben
    darf.

    Information der mutmaßlichen Opfer

    Rechtsanwalt John Christian Elden vertritt drei der mutmaßlichen Opfer.

    Er erklärte, dass die Frauen vor der Pressekonferenz über die Anklage informiert
    wurden.


    „Der Fall bleibt für alle Beteiligten eine enorme Belastung“, so Elden.

    Stellungnahme des Königshauses

    Die norwegische Königsfamilie äußerte sich zurückhaltend:

    „Es ist Sache der Gerichte, diesen Fall zu prüfen, darüber hinaus haben wir
    nichts hinzuzufügen.“

    Frühere Anklagepunkte

    Ende Juni wurden bereits folgende Vorwürfe bekannt:

    • Ein Fall von Vergewaltigung mit Geschlechtsverkehr

    • Zwei Fälle von Vergewaltigung ohne Geschlechtsverkehr

    • Vier Fälle von sexuellem Übergriff

    • Ein Fall von Missbrauch in engen Beziehungen

    • Zwei Fälle von Körperverletzung

    • Ein Fall von Vandalismus

    • Ein Fall von Drohungen

    • Fünf Verstöße gegen einstweilige Verfügungen

    • Ein Fall von Beleidigung eines Polizisten

    • Fünf Verkehrsverstöße (z. B. Fahren unter Drogeneinfluss)