Zu einem außerplanmäßigen Halt des ICE 721 ist es am Mittwochnachmittag gegen 15:15 Uhr im Bahnhof Montabaur gekommen.
Ein bisher unbekannter Reisender zog auf der Fahrt von Köln nach Frankfurt die Notbremse. Als Grund gab er gegenüber einem Mitreisenden an Hilfe zu benötigen. Als zwei im Zug mitreisende Ärztinnen dem Mann helfen wollten, sprang er jedoch unvermittelt auf, verließ den Zug und flüchtete in unbekannte Richtung.
Der Reisende soll ca. 40 Jahre alt und ca. 175 cm groß sein. Er hat kurze hellblonde Haare. Als Kleidung sind lediglich ein schwarzer Trainingsanzug sowie ein Camouflage T-Shirt bekannt.
Reisende, insbesondere die zur Hilfe eilenden Zuginsassen, die das Geschehen beobachtet haben und Angaben zum Täter/Tathergang machen können, werden gebeten sich bei der Bundespolizei Trier
unter 0651 – 43678-0 zu melden.
Ein 44-jähriger Mann aus Fulda zog gestern Morgen (5.2. / 7:55 Uhr) im ICE 976 auf der Fahrt von Frankfurt a.M. in Richtung Kassel-Wilhelmshöhe die Notbremse. Da der 44-Jährige den Zug in Fulda verlassen wollte, der ICE 976 jedoch keinen planmäßigen Halt im Bahnhof Fulda hatte, betätigte der
44-Jährige die Notbremse zunächst auf Höhe Michelsrombach und anschließend auf Höhe Licherode. Zu beiden Zeitpunkten hatte der ICE eine Geschwindigkeit von über 160 km/h.
Da der Zugchef unmittelbar nach der Betätigung der Notbremse bereits Kenntnis vom Täter hätte, konnte der Nothalt überbrückt und die Fahrt ungehindert Richtung Kassel fortgesetzt werden.
Nach Ankunft im Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe versuchte der 44-jährige Mann anschließend zu flüchten. Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Kassel konnte den Täter nach kurzer Verfolgung festnehmen. Für weitere polizeiliche Maßnahmen musste der 44-Jährige die verständigten Bundespolizisten zum Revier begleiten.
Eine freiwillig durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,26 Promille.
Beeinträchtigungen im Bahnverkehr
Durch den Vorfall kam es zu 18 Minuten Verspätung.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann gegen 9:17 Uhr wieder auf freiem Fuß belassen. Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den 44-Jährigen ein Strafverfahren u.a. wegen des ,,Missbrauchs von Nothilfemitteln” eingeleitet.
Notbremse-Regelungen im Kreis MYK fallen am Montag
KREIS MYK. Im Landkreis Mayen-Koblenz hat die Sieben-Tage-Inzidenz am Samstag, 8. Mai den fünften Werktag in Folge den Schwellenwert von 100 unterschritten.
Somit treten ab Montag, 10. Mai, 0 Uhr, die bundeseinheitlichen Regelungen außer Kraft auch die Ausgangsbeschränkungen werden dann im Landkreis wieder aufgehoben. Stattdessen gelten die Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Das teilt die Kreisverwaltung mit.
Unter anderem bedeutet das:
Es gilt keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr.
Es dürfen sich dann wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Menschen treffen.
Kinder bis einschließlich 14 Jahren bleiben dabei unberücksichtigt.
Baumärkte dürfen mit Personenbegrenzung wieder öffnen.
Alle übrigen gewerblichen Einrichtungen dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung mit einer Personenbegrenzung von einer Person pro 40 Quadratmeter sowie den üblichen Schutzmaßnahmen (Abstandsgebot, Maskenpflicht, Kontakterfassung usw.) öffnen.
Eine Testpflicht gilt nur noch in besonderen Fällen. In allen Fällen bleiben die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung.
Unter Beachtung bestehender Schutzmaßnahmen und Hygienekonzepte, insbesondere bei Tätigkeiten, bei denen die Maske nicht getragen werden kann, dürfen auch wieder sogenannte körpernahe Dienstleistungen durchgeführt werden.
Sport ist im Innen- und Außenbereich unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig.
Kinder bis einschließlich 14 Jahren können draußen in einer Gruppe mit bis zu zwanzig anderen Kindern zuzüglich eines Trainers oder einer Trainerin kontaktfrei Sport machen. Museen und Ausstellung dürfen ebenfalls wieder öffnen, für einen Besuch ist jedoch eine Voranmeldung nötig.
Außengastronomie ist nach Terminvereinbarung unter Beachtung der Testpflicht und den üblichen Schutzmaßnahmen (Abstandsgebot, Maskenpflicht, Kontakterfassung etc.) zulässig.
Darüber hinaus besteht für vollständig Geimpfte und Genesene keine Testpflicht.
Bei vollständig geimpften Personen muss die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene müssen ihre zurückliegende Corona-Infektion mittels PCR-Test nachweisen.
Der Test muss mindestens 28 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegen.
Am gestrigen Samstag hat die Stadt Koblenz wegen der neuen bundes- und landesrechtlichen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ihre Allgemeinverfügung aufgehoben.
Da es in diesem Zusammenhang vermehrt zu Fragen hinsichtlich Schulen und Kindertagesstätten kam, hier zur Klarstellung:
Der Präsenzunterricht in allen Schulen entfällt – unabhängig von den dann vorliegenden Sieben-Tage-Inzidenzwerten – am Montag, 26. April 2021, und Dienstag, 27. April 2021. Auch für die Kindertagesstätten gilt am Montag und Dienstag vorerst noch die Notbetreuung.
Am Montagmorgen werden der Verwaltungsstab und der Stadtvorstand, abhängig vom dann geltenden Sieben-Tage-Inzidenzwert des RKI, die weiteren Schritte besprechen und im Anschluss unmittelbar bekanntgeben.