Schlagwort: Potsdam

  • Größter Cannabisaufgriff in der Geschichte des Flughafens BER

    Größter Cannabisaufgriff in der Geschichte des Flughafens BER

    Zollhündin Heidi entdeckt 68 Kilogramm Cannabis bei zwei Reisenden aus Bangkok – doch dabei bleibt es nicht

    Potsdam

    Insgesamt 68 Kilogramm Cannabis verteilt auf zwei Gepäckstücke von zwei jungen Japanern, die über Doha aus Bangkok einreisten, erschnüffelte Zollhündin Heidi Anfang April am Flughafen BER.

    Eine daraufhin durchgeführte Gepäckkontrolle bestätigte Heidis Spürnase. Beim Öffnen der Koffer kamen diverse Vakuumtüten, umwickelt mit einer grauen Folie, die eine grünbraune krautähnliche Substanz enthielten, zum Vorschein. Ein anschließender Drogentest verlief positiv auf Cannabis. Keiner der beiden mutmaßlichen Schmuggler wollte sich zur Sache äußern.

    Nur zwei Wochen später stellten die Zöllner am Flughafen BER mehr als 50 Kilogramm Cannabis im Gepäck einer jungen Deutschen sicher, die ebenfalls aus Doha einreiste. Erste Auffälligkeiten ergab eine Röntgenkontrolle des Reisegepäcks der 18-jährigen Frau. Beim Öffnen des Koffers zählten die Beamten insgesamt 91 Stück Vakuumbeutel mit einer braun-grünartigen Substanz und einem Gewicht von 52,31 Kilogramm. Auch hier reagierte der Drogentest eindeutig auf Cannabis.

    Zuletzt zog der Zoll am Flughafen BER am Ostermontag über 30 Kilogramm Cannabis aus dem Verkehr. Die Täterin, eine in Thailand gebürtige Deutsche, reiste aus Bangkok ebenso über Doha nach Deutschland ein. Sie gab an, dass das mitgeführte Gepäck nicht ihr selbst gehöre. Aus diesem Grund könne sie beim Öffnen der mit Zahlenschlössern versehenen Gepäckstücke nicht helfen. Der Zoll kontrollierte trotzdem und wurde schnell fündig. In den Koffern befanden sich diverse Vakuumbeutel mit der klassischen grünbraunen krautigen Substanz. Der Drogentest bestätigte auch hier den Verdacht auf Cannabis.

    Die Zöllner nahmen sowohl die beiden 27-jährigen Männer als auch die beiden jungen Frauen vorläufig fest und leiteten gegen sie ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs i.V.m. dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ein. Sämtliches Beweismaterial sowie der Inhalt der Koffer, Smartphones und Laptop, wurden sichergestellt.

    Die weiteren Ermittlungen in allen drei Fällen führt nun das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg.

  • Erfolgreiche Zollkontrolle

    Erfolgreiche Zollkontrolle

    Potsdamer Zoll zieht in Weinkartons versteckte Zigaretten aus dem Verkehr

    Potsdam

    Vergangenen Freitag stellte der Potsdamer Zoll bei einer Kontrolle auf der A 10,
    Rastplatz Siethener Elsbruch Nord (Nähe Ludwigsfelde), in einem Sprinter besetzt mit drei Fahrzeuginsassen insgesamt 9.720 rumänische Zigaretten versteckt in Weinkartons sicher.

    Gegen den 26-jährigen Fahrer leiteten die Beamten ein Steuerstrafverfahren ein und erhoben Tabaksteuern in Höhe von 1.808,89 Euro. Diese konnte der Beschuldigte vor Ort nicht begleichen. Darüber hinaus setzten die Beamten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro fest, welche der Fahrer sofort entrichtete. Nach der Reiseroute befragt, erklärte der Fahrer, dass sie aus Rumänien kämen und für drei Tage nach Frankreich fahren würden.

    Auf weitere Nachfragen hin, gaben die Fahrzeuginsassen an, jeweils 800 Zigaretten mitzuführen. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Zöllner mehr als die vierfache Menge an Zigaretten fest.
    “Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation mussten meine Kollegen von einem gewerblichen Verbringen ausgehen, so dass im vorliegenden Sachverhalt der Verdacht der Steuerhinterziehung besteht”, so der Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege, Torsten Biehl.

  • Zoll stoppt Reisenden mit gefälschten Luxusartikeln – Deal platzt bei der Einreise am Flughafen BER

    Zoll stoppt Reisenden mit gefälschten Luxusartikeln – Deal platzt bei der Einreise am Flughafen BER

    Potsdam

    Bereits im Januar stoppte der Zoll am Flughafen BER einen Reisenden aus Istanbul kommend mit diversen Luxusartikeln in unterschiedlichen Größen und Ausführungen verteilt auf drei Koffer und ein Handgepäckstück.

    Als der 28-jährige Deutsche den grün gekennzeichneten Ausgang für anmeldefreie Waren passierte, baten ihn die Zöllner zur Kontrolle.

    Auf Nachfrage gab der junge Mann an, am Vormittag desselben Tages nach Istanbul gereist zu sein,
    um die Gepäckstücke mit den neuen Kleidungsstücken abzuholen. Seinen Angaben zufolge hat er etwa 1.000 Euro für die gesamten Waren, die ausschließlich mit hochpreisigen Modemarken gelabelt waren, gezahlt.
    Diesen Deal hätte er bei seiner letzten Reise in die Türkei ausgehandelt. Bestimmt seien sie allesamt für seine Freunde und Familie in Guinea. Bei seiner in naher Zukunft geplanten Reise nach Guinea wollte er die Kleidungsstücke verteilen.

    Aufgrund des gewerblichen Charakters und den zu erwartenden Einfuhrabgaben, welche 250 Euro deutlich übersteigen, leiteten die Zöllner vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen den Reisenden ein und stellten sämtliche Luxusartikel sicher.

    Eine Prüfung seitens der Markenrechteinhaber ergab, dass es sich bei sämtlichen eingeführten Luxusartikeln um Fälschungen handelt. Im Anschluss an das Verfahren werden diese zollseitig vernichtet.

    Hätte es sich bei den Luxusartikeln um Originale gehandelt, betrüge deren Marktwert über 46.000 Euro.

  • Gefährliche Feuerwerkskörper aus Thailand an Bord

    Gefährliche Feuerwerkskörper aus Thailand an Bord

    Zöllner stoppen am Flughafen BER Rentnerin mit verbotener Feuerwerksbatterie im Gepäck

    Potsdam

    Am 21. Januar 2025 stellte der Zoll am Flughafen BER bei einer Gepäckkontrolle einer 65-jährigen Reisenden, die über Doha aus Bangkok einreiste, eine verbotene Feuerwerksbatterie mit 36 Schuss sicher.

    Die in China produzierte Ware enthielt weder Informationen über eine Nettoexplosivmasse noch einen Konformitätsnachweis oder eine CE-Kennzeichnung. Auf Nachfrage gab die in Sachsen-Anhalt beheimatete Frau an, die Feuerwerksbatterie für ihre Enkel mitbringen zu wollen. Eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz konnte die Rentnerin nicht vorlegen.

    Aus diesem Grund leiteten die Zollbeamten gegen sie ein Strafverfahren wegen Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit dem Sprengstoffgesetz ein. Wie die Ware trotz Sicherheitskontrolle überhaupt an Bord gelangen konnte, ist Gegenstand der sich nun anschließenden Ermittlungen.

  • Wenn der Zoll im Laden steht

    Wenn der Zoll im Laden steht

    Wenn der Zoll im Laden steht

    Potsdam

    Vergangenen Sonntag stellte die mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Potsdam in einem Prignitzer Lebensmittelgeschäft mit überwiegend arabischen Produkten etwa 900 illegale E-Zigaretten,
    über 60 Kilogramm unversteuerten Kaffee und knapp 40 Kilogramm nicht bzw. falsch versteuerten Wasserpfeifentabak sicher. Der Steuerschaden beläuft sich auf ca. 6.000 Euro.

    Bei den illegalen E-Zigaretten (sogenannte Vapes) handelte es sich nicht nur um unversteuerte Ware,
    sie überschritten auch das maximal erlaubte Tankvolumen von zwei Millilitern je E-Zigarette deutlich. Beworben wurden bis zu 36.000 Züge je Zigarette.

    Versteckt in einem Innenhof war das Geschäft von außen kaum zu erkennen und wirkte eher wie ein klassisches Wohngebäude. Lediglich die an der Eingangstür geklebten Werbeplakate für verschiedene Vapes inklusive Preisliste und Vorbestelloptionen per WhatsApp unter Angabe einer Handynummer ließen Rückschlüsse auf die Geschäftstätigkeit zu.

    Der 63-jährige Inhaber des Geschäfts wird sich nun in einem Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhehlerei verantworten müssen.

  • Erneuter bedeutsamer Schlag gegen ein großes international agierendes Schleusernetzwerk

    Erneuter bedeutsamer Schlag gegen ein großes international agierendes Schleusernetzwerk

    Erneuter bedeutsamer Schlag gegen ein großes international agierendes Schleusernetzwerk

    Potsdam

    Am 4. Dezember 2024 vollstreckte die Bundespolizei französische Ermittlungsanordnungen im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaften Hamm, Karlsruhe und Köln sowie den Staatsanwaltschaften in Düsseldorf und Heidelberg, unter Koordinierung von Europol sowie Eurojust in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg insgesamt sieben Haftbefehle und eine vorläufige Festhalteanordnung sowie 21 Durchsuchungsbeschlüsse (u.a. Wohngebäude und Lagerhallen) gegen ein irakisch-syrisch-dominiertes Schleusernetzwerk.

  • Zoll stoppt am Flughafen Berlin Brandenburg Reisende mit 60 cm langem Walrossstoßzahn im Gepäck

    Zoll stoppt am Flughafen Berlin Brandenburg Reisende mit 60 cm langem Walrossstoßzahn im Gepäck

    Zoll stoppt am Flughafen Berlin Brandenburg Reisende mit 60 cm langem Walrossstoßzahn im Gepäck

    Potsdam

    Vergangenen Samstag beschlagnahmten Zöllner am Flughafen BER einen 60 cm langen Stoßzahn eines Walrosses mit Verzierungen auf der Oberfläche, welcher sich im Gepäck einer Reisenden aus Georgien befand.

    Beim Walross (wissenschaftliche Bezeichnung: Odobenus rosmarus) handelt es sich um eine besonders geschützte Art. Röntgenbilder bei einer Gepäckkontrolle eines Fluges aus Tiflis machten die Zöllner stutzig. Nachdem die 24-jährige Russin ihren Koffer vom Gepäckband nahm und den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passierte, stoppten die Beamten die junge Frau und baten sie zur Kontrolle.

    Der knapp 2 Kilogramm schwere Stoßzahn war in einem Bettlaken gewickelt. Hierbei soll es sich um ein Geschenk ihres in Russland wohnenden Vaters handeln. Der Reisenden droht nun ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro soweit ein Kaufgeschäft tatsächlich ausgeschlossen werden kann.

  • Zoll stoppt am Flughafen Berlin Brandenburg Reisenden mit 31 Kilogramm Kath im Gepäck

    Zoll stoppt am Flughafen Berlin Brandenburg Reisenden mit 31 Kilogramm Kath im Gepäck

    Zoll stoppt am Flughafen Berlin Brandenburg Reisenden mit 31 Kilogramm Kath im Gepäck

    Potsdam

    Ende September stellten Zöllner am Flughafen Berlin Brandenburg 31 Kilogramm Kathblätter bei einem 28-jährigen Israeli sicher. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch eingeleitet, welches mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.

    Der Beschuldigte reiste aus Tel Aviv über den Flughafen BER ein. Im Gepäck fanden die Zöllner ausschließlich zu Bündel gewickelte Kathblätter vor. Weder Wechselkleidung noch Kosmetikartikel führte der junge Mann bei sich. Wegen mangelnder Einreisevoraussetzungen wurde der Reisende der Bundespolizei zur Ausweisung übergeben. Die weiteren Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Cottbus.

  • Zoll beschlagnahmt am Berliner Flughafen 20 tote Seepferdchen

    Zoll beschlagnahmt am Berliner Flughafen 20 tote Seepferdchen

    Zoll beschlagnahmt am Berliner Flughafen 20 tote Seepferdchen

    Potsdam

    Am Flughafen Berlin Bandenburg beschlagnahmte der Zoll vergangenen Freitag 20 tote, zum Teil schwangere Seepferdchen, die sich in Styroporbehältnissen des Koffers eines Reisenden aus Vietnam befanden.

    Diese erwarb der 45-jährige Mann zuvor von einem Händler in Vietnam für lediglich 5 Euro.

    Seepferdchen sind in der EU-Artenschutzverordnung in Anhang B gelistet. Hierbei handelt es sich um die zweithöchste Schutzklasse. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist streng reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Eine Genehmigung konnte der Reisende jedoch nicht vorlegen. Daher beschlagnahmte der Zoll die Tiere und informierte das Bundesamt für Naturschutz. Im Falle einer Ahndung droht dem Reisenden ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

    Anlässlich des heutigen internationalen Tages der biologischen Vielfalt appelliert der Zoll, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.

    Allein im vergangenen Jahr wurde der Zoll bundesweit knapp 1.300 Mal fündig und beschlagnahmte 4.473 Kilogramm sowie über 54.000 Stück artengeschützte Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren.

    Informationen zum Artenschutz finden Sie auf der Website www.artenschutz-online.de und auf unserer Website www.zoll.de unter anderem im Bereich “Reisen”.