Schlagwort: rechtskräftiges Urteil

  • Verurteilungen im Mordfall auf der Mülheimer Insel !

    Verurteilungen im Mordfall auf der Mülheimer Insel !

    Verurteilungen im Mordfall auf der Mülheimer Insel !

    Das Landgericht Köln hat zwei Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung verurteilt.

    Der erwachsene Angeklagte erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die beiden heranwachsenden Angeklagten wurden unter Einbeziehung vorheriger Vorstrafen zu Einheitsjugendstrafen von neun und zwei Jahren verurteilt.

    Tathergang

    Die Tat ereignete sich in der Nacht des 10. März 2024 auf der Mülheimer Insel zwischen Rhein und Hafen. Zwei der Angeklagten hatten den Getöteten, ein ehemaliges Mitglied ihrer Drogenbande, entführt. Einer stach mehrfach in die Brust des Opfers. Der andere hielt den Getöteten mit einer Schrotflinte von Gegenwehr ab.

    Die beiden Täter wollten Vergeltung üben, den Gehorsam des Opfers bestrafen und ihre Macht im Drogenmilieu demonstrieren. Das Opfer starb an Blutverlust und Funktionsversagen des Atmungssystems.

    Der dritte Angeklagte erleichterte die Tat, indem er eine Sporttasche für den Transport der Schrotflinte übergab. Eine direkte Beteiligung an Mord oder Freiheitsberaubung konnte dem dritten Angeklagten nicht nachgewiesen werden.

    Rechtskraft

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wies die Revisionen der drei Angeklagten zurück. Das Urteil des Landgerichts Köln ist damit rechtskräftig.

  • Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen !

    Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen !

    Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil gegen frühere Krankenschwester aus Regensburg

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision einer früheren Krankenschwester verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28. Oktober 2024 rechtskräftig.

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und weiterer schwerer Delikte

    Die Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht sprach sie wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie wegen versuchten Mordes in drei weiteren Fällen schuldig.

    Patienten im Krankenhaus betäubt und ausgeraubt

    Nach Feststellungen des Gerichts betäubte die Frau vier Patienten in einem Regensburger Krankenhaus. Anschließend entwendete sie Schmuck und andere Wertsachen. Ein Opfer starb infolge eines Herzstillstands und einer schweren Hirnschädigung. Die drei weiteren Patienten überlebten die Taten.

    Gericht erkennt Heimtücke und Habgier als Mordmerkmale

    Das Landgericht stellte fest, dass die Angeklagte aus Habgier und in heimtückischer Weise handelte. Diese Mordmerkmale führten zu der höchsten Strafe des deutschen Strafrechts.

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil – keine Rechtsfehler

    Die Angeklagte legte Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof prüfte sowohl die Verfahrensführung als auch die Rechtsanwendung. Dabei wurden keine Fehler festgestellt, die zu einer Änderung des Urteils geführt hätten. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

  • Verurteilung wegen versuchten Totschlags im Zusammenhang mit einer Straßenblockade durch Landwirte !

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags im Zusammenhang mit einer Straßenblockade durch Landwirte !

    Urteil nach gefährlicher Durchfahrt durch Traktorblockade: Drei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen eines äußerst gefährlichen Vorfalls im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Straßenblockade am 8. Januar 2024 verurteilt worden war. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    Tathergang

    Der Angeklagte war mit seinem Pkw auf der B 72 unterwegs, als er auf eine Straßenblockade durch mehrere Traktoren stieß. Trotz erkennbarer Unmöglichkeit einer gefahrlosen Durchfahrt und obwohl sich Menschen zwischen den Traktoren bewegten, beschleunigte der Angeklagte sein Fahrzeug und fuhr zwischen zwei Traktoren hindurch – wobei es zu Kollisionen mit beiden Fahrzeugen kam.

    Anschließend fuhr er einen Demonstranten von hinten an, der sich zu Fuß von ihm wegbewegte. Das Opfer wurde auf die Motorhaube aufgeladen. Der Angeklagte bremste scharf, wodurch der Mann auf die Fahrbahn stürzte. Anschließend überrollte der Angeklagte mit beiden Achsen ein Bein des Nebenklägers und verletzte ihn schwer. Danach flüchtete er vom Unfallort.

    Rechtsfolge

    Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen:

    • versuchten Totschlags

    • gefährlicher Körperverletzung

    • gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

    • unerlaubten Entfernens vom Unfallort

    Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Zudem wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von vier Jahren für eine Wiedererteilung festgesetzt. Auch Adhäsionsentscheidungen zugunsten des verletzten Nebenklägers wurden getroffen.

    BGH bestätigt Schuldspruch

    Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil in vollem Umfang: Die Prüfung ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig.

  • Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Fettbrand in Munderkingen

    Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Fettbrand in Munderkingen

    Versuchter Mord durch Brandstiftung – Landgericht Ulm verurteilt Angeklagten zu mehrjähriger Haftstrafe

    Das Landgericht Ulm hat einen Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge verurteilt.

    Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

    Tatmotiv: Suizidversuch mit tödlichen Folgen für andere billigend in Kauf genommen

    Nach den Feststellungen des Gerichts wollte sich der Angeklagte am 20. April 2024 durch einen Wohnungsbrand selbst töten.

    Er goss 100 Milliliter Öl in einen leeren Topf und stellte diesen auf die höchste Stufe der Herdplatte.

    Ziel war es, durch die entstehende Flamme einen tödlichen Brand auszulösen.

    Dabei war ihm klar, dass seine 91-jährige, pflegebedürftige Mutter, die sich ebenfalls in der Wohnung befand, dabei sterben könnte.

    Auch die Gefahr für andere Bewohner des Mehrfamilienhauses wurde billigend in Kauf genommen.

    Dank Rettungseinsatz blieb die Mutter unverletzt

    Nur durch das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte, die durch Dritte alarmiert wurden, konnte Schlimmeres verhindert werden.

    Die Mutter des Täters blieb körperlich unversehrt. Weitere Menschen hielten sich zum Zeitpunkt der Tat nicht im Haus auf.

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil – Verfahren ist rechtskräftig

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten in vollem Umfang verworfen.

    Die Richter sahen keine Verfahrensfehler und bestätigten die Auslegung des Landgerichts.

    Somit ist das Urteil nun rechtskräftig abgeschlossen.

  • Verurteilung eines vorgeblichen Heilpraktikers wegen Mordes an seiner Ehefrau !

    Verurteilung eines vorgeblichen Heilpraktikers wegen Mordes an seiner Ehefrau !

    Lebenslange Haftstrafe in Leipzig bestätigt: Mordurteil gegen Ehemann rechtskräftig

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des Angeklagten abgelehnt. Dieser hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Flensburg eingelegt. Das Landgericht hatte den Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt. Die Strafe lautet auf lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.

    Die Tat ereignete sich im September 2022. Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte seine pflegebedürftige Ehefrau tödlich verletzte. Die Frau litt an Multipler Sklerose. Der Mann verabreichte ihr heimlich ein Antidepressivum in Überdosis. Vermutlich löste er die Substanz in einem Getränk auf. Nach vier Tagen führte das Medikament zum Tod der Frau.

    Um den Tod zu beschleunigen, stach der Angeklagte mehrfach mit einem Messer in den Bauch seiner Ehefrau. Außerdem nahm er selbst geringe Mengen des Antidepressivums ein. Er fügte sich selbst mehrere Messerstiche zu, die jedoch überwiegend harmlos waren. So wollte er den Vorfall als misslungenen Doppelsuizid erscheinen lassen.

    Das Motiv des Angeklagten war, seine außerehelichen Beziehungen zu verbergen. Zudem wollte er verhindern, dass seine Frau von seinen sexuellen Handlungen als angeblicher Heilpraktiker erfährt. Er hatte teils heimlich Fotos von Patientinnen gemacht. Kurz vor der Tat gab es eine Hausdurchsuchung aufgrund einer Strafanzeige. Dabei wurden sein Handy und Speichermedien beschlagnahmt.

    Der Angeklagte fürchtete, seine Frau könnte ihn verlassen. Ein solcher Schritt hätte seinen wirtschaftlichen Ruin und den Verlust von Vermächtnissen bedeutet. Aus diesem Grund beging er die Tat.

    Das Landgericht wertete die Handlung als Mord nach § 211 StGB. Das Mordmerkmal der Heimtücke wurde wegen der heimlichen Verabreichung des Medikaments bestätigt. Außerdem ging das Gericht von Habgier als Tatmotiv aus. Zwei Mordmerkmale lagen somit vor.

    Aufgrund dieser Merkmale sah das Gericht die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Dies führte zur lebenslangen Freiheitsstrafe gemäß § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB.

    Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Es wurden keine Rechtsfehler festgestellt. Das Urteil bleibt daher bestehen.