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  • A48: Planungsvereinbarung für Lärmschutzwand unterzeichnet

    A48: Planungsvereinbarung für Lärmschutzwand unterzeichnet

    Planungsvereinbarung für Lärmschutzwand A48 Koblenz unterzeichnet

    Die Lärmschutzwand A48 Koblenz rückt näher: Die Stadt Koblenz und die Autobahn GmbH des Bundes haben am 8. Dezember 2025 eine umfassende Planungsvereinbarung geschlossen. Mit dieser Vereinbarung übernimmt die Stadt Koblenz die Bauleitplanung, die Ausführungsplanung sowie die Realisierung des Bauvorhabens im Auftrag der Autobahn GmbH. Beide Partner setzen damit ein wichtiges Zeichen für verbesserten Lärmschutz im nördlichen Bereich des Stadtteils Rübenach.

    Geplante Dimensionen der Lärmschutzwand

    Die geplante Lärmschutzwand A48 Koblenz erhält eine Gesamtlänge von rund 1,9 Kilometern. Der Großteil wird vier Meter hoch gebaut, während der östliche Abschnitt aufgrund der topografischen Lage eine Höhe von sechs bis sieben Metern erreicht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Lärmemissionen durch den Autobahnverkehr deutlich zu reduzieren und langfristig die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern.

    Start der Voruntersuchungen Anfang 2026

    Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung startet das Projekt offiziell. Anfang nächsten Jahres beginnen die erforderlichen Voruntersuchungen. Anschließend entsteht die Entwurfsplanung, bevor weitere Genehmigungsschritte folgen. Nach aktuellem Stand soll der Bau der Lärmschutzwand im Jahr 2029 beginnen. Die Lärmschutzwand A48 Koblenz gilt als wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung.

    Kostenaufteilung zwischen Stadt und Autobahn GmbH

    Die Baukosten betragen voraussichtlich fünf Millionen Euro. Davon übernimmt die Autobahn GmbH vier Millionen Euro, während die Stadt Koblenz eine Million Euro beiträgt. Zusätzlich finanziert die Stadt die Mehrkosten für die Verlängerung und Erhöhung der Wand, um den Lärmschutz für alle betroffenen Wohngebiete in Rübenach sicherzustellen.

    Stimmen der Verantwortlichen

    Markus Gerhards, Direktor der Niederlassung West der Autobahn GmbH, betont die Bedeutung der Zusammenarbeit: „Durch die Kooperation mit der Stadt Koblenz bündeln wir personelle und finanzielle Ressourcen und können Projekte effizienter voranbringen.“

    Auch Baudezernent Prof. Dr. Andreas Lukas sieht im Projekt ein modellhaftes Vorgehen: „Wichtige Infrastrukturprojekte dürfen nicht an Zuständigkeitsfragen scheitern. Die Stadt übernimmt Verantwortung, damit der Lärmschutz allen Wohngebieten zugutekommt.“

    Hintergrund: Die Autobahn GmbH Niederlassung West

    Die Niederlassung West betreut das größte Autobahnnetz innerhalb der Autobahn GmbH mit rund 1.560 Kilometern Strecke sowie mehr als 2.000 Brücken, 400 Lärmschutzwänden und 244 Rastanlagen. Sie verbindet die Benelux-Länder mit Ost- und Südosteuropa und übernimmt Planung, Bau und Betrieb zentraler Infrastruktur.

    Weitere Informationen

    Eine visuelle Darstellung des Projekts steht unter www.koblenz-baut.de zur Verfügung.

    Mehr regionale Nachrichten finden Sie auch unter blaulichtmyk.de/news/ und blaulichtmyk.de/deutschland/.

    Offizielle Informationen zur Autobahnverwaltung bietet die Autobahn GmbH unter www.autobahn.de.

  • Vollsperrung der Kilianstraße in Rübenach: Einschränkungen für Verkehr und ÖPNV

    Vollsperrung der Kilianstraße in Rübenach: Einschränkungen für Verkehr und ÖPNV

    Vollsperrung der Kilianstraße in Rübenach: Telekom-Arbeiten vom 18. bis 21. November

    Im Koblenzer Stadtteil Rübenach müssen sich Anwohner und Verkehrsteilnehmer ab Dienstag, 18. November, auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Die Kilianstraße wird im Bereich der Hausnummern 1 bis 3 voll gesperrt. Grund sind notwendige Arbeiten zur Beseitigung von Störungen im Telekommunikationsnetz.

    Verkehrsumleitung und Einschränkungen

    Während der Bauzeit bis voraussichtlich Freitag, 21. November, ist eine örtliche Umleitung ausgeschildert. Autofahrer sollten den Bereich möglichst weiträumig umfahren, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. Anlieger können ihre Grundstücke weiterhin erreichen, müssen aber mit Wartezeiten rechnen.

    Die Stadt Koblenz bittet um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen. Ziel der Maßnahme ist es, die Störungsbeseitigung schnellstmöglich abzuschließen und die Verkehrsfreigabe fristgerecht wiederherzustellen.

    Buslinie 27 der koveb wird umgeleitet

    Auch der öffentliche Personennahverkehr ist betroffen. Die koveb-Buslinie 27 fährt während der Sperrung eine geänderte Route:

    • Nach der Haltestelle „Im Rübenacher Gesetz“ führt die Umleitung über die Kruppstraße und Aachener Straße zur Haltestelle „Kilianstraße“ Steig B und anschließend weiter zur Endhaltestelle.
    • In der Gegenrichtung verläuft der Rückweg über die Haltestelle „Kilianstraße“ Steig A und weiter über die Kruppstraße zur Haltestelle „Im Rübenacher Gesetz“. Ab dort gilt wieder die normale Linienführung.
    • Die Steige C und D an der Haltestelle „Kilianstraße“ werden während der Arbeiten nicht bedient.

    Informationen für Anwohner und Fahrgäste

    Die koveb empfiehlt, die Aushänge an den betroffenen Haltestellen zu beachten und gegebenenfalls mehr Fahrzeit einzuplanen. Weitere Informationen stehen unter www.koveb.de zur Verfügung.

    Aktuelle Hinweise zu Baustellen und Verkehrsbehinderungen in Koblenz finden Sie auch im Newsbereich von BlaulichtMYK sowie in der Rubrik Verkehr.

    Die Stadt Koblenz und die ausführende Telekom bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die zeitlich begrenzten Einschränkungen. Nach Abschluss der Arbeiten soll der Verkehr wieder uneingeschränkt fließen.

  • Verkehrsunfallflucht in Koblenz-Rübenach

    Verkehrsunfallflucht in Koblenz-Rübenach

    Verkehrsunfallflucht in Koblenz-Rübenach

    Koblenz-Rübenach

    Am Sonntag, dem 28.07.2024, ereignete sich im Zeitraum zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr
    ein Verkehrsunfall in der Aachener Straße in 56072 Koblenz auf Höhe der Hausnummer 63.

    Der Geschädigte hatte seinen PKW, einen weißen Citroen, am rechten Fahrbahnrand in
    Längsaufstellung abgestellt. Als er zu seinem PKW zurückkehrte, stellte er einen nicht
    unerheblichen Sachschaden im Heckbereich im mittleren vierstelligen Bereich fest.

    Hinweise auf den Verursacher liegen derzeit nicht vor, er hatte sich offenbar unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Es wird jedoch vermutet, dass sich dieser auf der Aachener Straße in Fahrtrichtung Koblenz-Metternich bewegte und einen ebenfalls nicht unerheblichen Schaden im Frontbereich auf der Beifahrerseite davongetragen haben dürfte.

    Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Koblenz 2 unter der Nummer 0261-1032911 in Verbindung zu setzen.

  • Vollsperrung der L 52 in dem Abschnitt Kreisverkehrsplatz Autohof Metternich und Rübenach

    Vollsperrung der L 52 in dem Abschnitt Kreisverkehrsplatz Autohof Metternich und Rübenach

    Vollsperrung der L 52 in dem Abschnitt Kreisverkehrsplatz Autohof Metternich und Rübenach

    Vollsperrung der L 52 in dem Abschnitt Kreisverkehrsplatz Autohof Metternich und

    Rübenach – 

    Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz erneuert in der Zeit vom 01.07.2024 bis 06.07.2024 die desolate Asphaltdeckschicht der L52 zwischen dem Kreisverkehrsplatz in Höhe des Autohofs Metternich und der Einmündung nach Rübenach.

    Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über die Zaunheimer Straße.