Schlagwort: Rumänien

  • Vier Hundewelpen bei Zollkontrolle entdeckt

    Vier Hundewelpen bei Zollkontrolle entdeckt

    Maltipoo-Welpen ohne Heimtierausweis

    Bei einer Kontrolle im Landkreis Altötting haben Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Traunstein vier Hundewelpen in einem vollbesetzten Kleinbus aus Rumänien entdeckt.

    Die Tiere befanden sich nach Angaben der Einsatzkräfte ohne die vorgeschriebenen Papiere und ohne vorgelegte Impfnachweise im Fahrzeug. Der Fund gelang, nachdem während des Gesprächs mit dem rumänischen Fahrer plötzlich ein Fiepen aus dem Laderaum zu hören war.

    Als die Beamtinnen und Beamten den Bereich überprüften, fanden sie insgesamt vier augenscheinlich unverletzte Welpen der beliebten Hunderasse Maltipoo.

    Zwei Tiere saßen noch in einer kleinen Transportbox, die eher für Katzen gedacht wirkte. Zwei weitere Welpen hatten den Transportbehälter offenbar bereits verlassen und lagen eingeklemmt unter einem Gepäckstück. Genau dieser Fund macht deutlich, wie problematisch der Transport für die jungen Tiere gewesen sein muss.

    Maltipoo-Welpen ohne Heimtierausweis in engem Laderaum entdeckt

    Der Fahrer konnte laut Mitteilung keinen vorgeschriebenen Heimtierausweis vorlegen. Damit fehlten den Einsatzkräften wichtige Unterlagen, um den Gesundheitsstatus der Tiere unmittelbar nachzuvollziehen. Gerade bei grenzüberschreitenden Tiertransporten spielt der Nachweis eine zentrale Rolle, weil der Heimtierausweis unter anderem Angaben zum Tier und zum Impfschutz enthält.

    Die vier sichergestellten Maltipoo-Welpen ohne Heimtierausweis kamen deshalb zur weiteren Untersuchung in das Tierheim Winhöring.

    Dort soll nun festgestellt und überprüft werden, wie es um den Gesundheitszustand der Tiere steht. Im Fokus steht insbesondere die Frage, ob und wann eine Tollwutimpfung verabreicht werden muss.

    Polizei übernimmt Sachbearbeitung zum Tierschutzgesetz

    Die weitere Sachbearbeitung in Bezug auf einen mutmaßlichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hat ein Polizeidiensthundeführer der Zentralen Einsatzdienste Traunreut übernommen. Damit liegt der Fall nun bei einer spezialisierten Einheit, die die Umstände des Transports und die möglichen Verstöße weiter prüft.

    Der aktuelle Fall aus dem Landkreis Altötting zeigt klar, wie wichtig Kontrollen auf Verkehrswegen bleiben. Ohne das auffällige Fiepen aus dem Laderaum wäre die Lage der Tiere womöglich zunächst unentdeckt geblieben. Die vier Maltipoo-Welpen ohne Heimtierausweis befinden sich jetzt in Sicherheit und erhalten die notwendige Betreuung. 

  • 5000 Jahre im Eis: Uraltes Bakterium widersteht zehn Antibiotika

    5000 Jahre im Eis: Uraltes Bakterium widersteht zehn Antibiotika

    5000 Jahre altes Bakterium aus Rumänien widersteht zehn modernen Antibiotika

    Câmpeni/Bukarest (Rumänien) – Es lag mehr als 5000 Jahre tief im Eis verborgen – jetzt sorgt ein uraltes Bakterium für Aufsehen. Denn der Keim aus einer rumänischen Höhle widersteht gleich zehn modernen Antibiotika. Die Forscher entdeckten ihn in der Scarisoara-Eishöhle in den Karpaten. Das Team um die Mikrobiologin Cristina Purcarea vom Institut für Biologie der Rumänischen Akademie in Bukarest veröffentlichte die Ergebnisse im Fachjournal Frontiers in Microbiology.

    Keim lag 16,5 Meter tief im Eis

    Für die Untersuchung bohrte das Forschungsteam einen rund 25 Meter langen Eiszylinder aus einem unterirdischen Gletscher der Höhle. Das analysierte Stück lag 16,5 Meter tief im Eis. Mithilfe einer Datierungsmethode bestimmten die Wissenschaftler das Alter auf etwa 5335 Jahre.

    In dieser Eisschicht fanden sie zahlreiche eingeschlossene Bakterien. Darunter befand sich ein Stamm mit dem Namen Psychrobacter sp. SC65A.3. Damit rückt ein 5000 Jahre altes Bakterium in den Fokus, das offenbar schon in der späten Steinzeit erstaunliche Eigenschaften mitbrachte.

    5000 Jahre altes Bakterium zeigt Resistenz gegen zehn Antibiotika

    Im Labor testete das Team, wie das 5000 Jahre alte Bakterium auf 28 gängige Antibiotika reagiert. Das Ergebnis fiel deutlich aus: Zehn dieser Mittel zeigten keine Wirkung gegen den Keim. Dazu gehörten auch bekannte Breitbandantibiotika.

    Zusätzlich untersuchten die Forscher das Erbgut des Bakteriums. Dabei fanden sie mehr als hundert Abschnitte, die mit Resistenz gegen Antibiotika in Verbindung stehen. Nach Darstellung der Autoren zeigt dies, dass Antibiotikaresistenzen kein neues Problem sind, sondern bereits lange vor der modernen Medizin existierten.

    Superkeim bremst auch gefährliche Krankenhaus-Erreger

    Parallel stellten die Wissenschaftler im Labor eine weitere Besonderheit fest. Das 5000 Jahre alte Bakterium wirkte in Mischkulturen hemmend auf andere Keime. Wurde es zusammen mit medizinisch wichtigen Erregern gezüchtet, bremste es laut Studie das Wachstum der Mehrheit von 20 getesteten Arten.

    Zu diesen Arten gehörten auch Bakterien, die in Krankenhäusern regelmäßig Probleme verursachen. Genannt werden unter anderem Staphylococcus aureus sowie bestimmte Bakterien aus den Gruppen Enterobacter und Klebsiella pneumoniae.

    Höhlen und Eis als unterschätzte Speicher für Resistenzgene

    Für die Autoren liefert der Fund vor allem einen Hinweis darauf, dass Eis- und Höhlenwelten bislang unterschätzte Speicher für Resistenzgene und natürliche Antibiotika sein könnten. Nach Angaben der Forscher sucht das Team bereits nach den konkreten Stoffen, die für die hemmende Wirkung auf andere Bakterien verantwortlich sind.

    Solche Substanzen könnten langfristig als Ausgangspunkt für neue Medikamente gegen schwer behandelbare Infektionen dienen. Gleichzeitig zeigt der Fund, dass ein 5000 Jahre altes Bakterium Resistenzmechanismen tragen kann, die heute noch relevant wirken. 

  • Zoll stoppt Hundetransport

    Zoll stoppt Hundetransport

    Zoll stoppt Hundetransport

    Augsburg/Schwaben

    Einen Kleintransporter mit insgesamt 45 Hunden stoppten Zöllner des Hauptzollamts Augsburg kürzlich auf der BAB 8 Anschlussstelle Leipheim.

    Der Transporteur verstieß gegen tierschutzrechtliche Transportanforderungen.

    Das Fahrzeug bot nicht ausreichend Platz für alle Tiere. Die Beamten zogen den Kleintransporter mit rumänischer Zulassung aus dem fließenden Verkehr, um diesen zu kontrollieren.

    Der Fahrer gab an, 45 Hunde von Rumänien nach England zu transportieren.

    Bei allen Hunden konnten die jeweils notwendigen Impfungen nachgewiesen werden. Bei der Kontrolle der Ladefläche stellten die Zöllner jedoch eine unzureichende Größe einiger Transportboxen fest. Die vom Transport unterrichtete Autobahnpolizei Günzburg setzte sich mit dem zuständigen Veterinäramt Günzburg in Verbindung.

    Die hinzugezogene Mitarbeiterin konnte durch Umsetzung der unterschiedlich großen Hunde einen Transport in ausreichend großen Boxen für 43 Tiere sicherstellen. Zwei Hunde mussten aufgrund des mangelnden Platzangebots vorübergehend im Tierheim untergebracht werden. Diese wurden einige Tage später abgeholt. Gegen den Transporteur wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

  • Zoll stellt 60.000 EUR bei der Einreise mit dem PKW aus Rumänien sicher ! 12.000 Strafe !

    Zoll stellt 60.000 EUR bei der Einreise mit dem PKW aus Rumänien sicher ! 12.000 Strafe !

    Zoll stellt 60.000 EUR bei der Einreise mit dem PKW aus Rumänien sicher ! 12.000 Strafe !

    München, Rosenheim

    Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) München des Hauptzollamts Rosenheim wurde kürzlich im Rahmen von Routinekontrollen auf der A 94 Fahrtrichtung München nahe der Anschlussstelle Markt Schwaben auf einen Mercedes-Kleinbus mit Anhänger aus Rumänien aufmerksam. Im Fahrzeug
    befanden sich acht rumänische Staatsbürger.

    Auf die Frage der Zollbeamten, ob sie größere Mengen Bargeld oder andere Barmittel mit sich führen würden, gaben sie an, jeweils etwa 1.000,- bis 2.000,- EUR dabei zu haben. Allerdings kam bei der sich anschließenden Überprüfung des Laderaumes im Koffer des Fahrers ein dickes Bündel
    mit Euro-Geldscheinen in einer Plastiktüte zum Vorschein.

    Die Bargeldsumme von insgesamt 60.000 EUR warf nun die Frage nach der Herkunft und Verwendungszweck des Geldes auf. Nachdem der Fahrer dazu keine schlüssigen Angaben machen konnte, begannen zunächst lange Diskussionen mit den Fahrzeuginsassen. Schließlich bekannte sich der Beifahrer zu der Tüte mit dem Bargeld.

    Der 44-Jährige teilte den Beamten mit, dass er das Geld für einen rumänischen Freund mitbringe, um
    hier in Deutschland ein Auto zu kaufen.

    Im Rahmen des sog. Clearingverfahrens wurden die 60.000 EUR sichergestellt

    Da dies aber zunächst nicht zweifelsfrei belegt worden, bestand der Verdacht, dass das Bargeld aus Straftaten hätte stammen und vielleicht sogar die Absicht von Geldwäsche hätte bestehen können.
    Im Rahmen des sog. Clearingverfahrens wurden die 60.000 EUR zunächst sichergestellt und ein Verwaltungsverfahren wegen Annahmegründen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Das Clearingverfahren ist aktuell noch nicht abgeschlossen.

    Die Tatsache, dass der Beifahrer auf die Frage der Kontrollbeamten des Zolls die korrekte Bargeldsumme verschwiegen bzw. falsche Angaben dazu gemacht hatte, hat voraussichtlich ein teures Nachspiel. Die KEV leitete nämlich gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtanmeldung von Barmitteln ein. Unabhängig vom Ergebnis der Klärung von Herkunft und Verwendungszweck des Geldes muss er mit einer Geldbuße in Höhe von etwa 20-25 % der verschwiegenen Bargeldsumme, d.h. hier in Höhe von
    etwa 12.000 EUR rechnen.

    Zusatzinformation:

    Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, die zum Beispiel auch der Terrorismusfinanzierung oder der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung dienen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.
    Mehr Informationen unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Barmittel/barmittel_node.html .