Schlagwort: Scheinselbstständigkeit

  • Koblenzer Zoll nimmt Baubranche ins Visier – Strafverfahren eingeleitet

    Koblenzer Zoll nimmt Baubranche ins Visier – Strafverfahren eingeleitet

    Koblenzer Zoll nimmt Baubranche ins Visier: 32 Strafverfahren eingeleitet

    Der Koblenzer Zoll hat die Baubranche bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung genauer kontrolliert. Dabei standen vor allem die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie der Verdacht auf illegale Beschäftigung und Scheinselbstständigkeit im Fokus.

    Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren am 10. März 2026 an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier rund 90 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Sie überprüften mehr als 270 Personen direkt auf den Baustellen und befragten sie zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

    Zahlreiche Verdachtsfälle auf Baustellen festgestellt

    Die Kontrolle brachte eine auffällige Zahl an Verdachtsfällen ans Licht. Bei 22 Arbeitnehmern besteht der Verdacht, dass sie sich illegal in Deutschland aufhalten. Gegen 6 Arbeitgeber richtet sich zudem der Verdacht, Arbeitnehmer eingeschleust zu haben.

    Außerdem prüft der Zoll in 26 Fällen mögliche Verstöße gegen die geltenden Mindestlohnvorschriften. Hinzu kommen weitere Verdachtsmomente, etwa wegen möglicher Beitragsvorenthaltung und wegen Verstößen gegen gesetzliche Meldepflichten.

    Bereits vor Ort leitete der Zoll 32 Strafverfahren und 89 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Laut dem Hauptzollamt Koblenz liegt der Schwerpunkt vieler Verfahren auf möglichen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht. Im Vergleich zur Prüfung im Sommer 2025 stieg die Zahl dieser Fälle deutlich an.

    Nach den Kontrollen folgen weitere Ermittlungen

    Mit den Kontrollen auf den Baustellen endet die Prüfung noch nicht. Jetzt gleichen die Ermittler die erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen ab. Zusätzlich prüfen sie weitere Geschäftsunterlagen, um die Verdachtsmomente genauer aufzuklären.

    Dabei arbeitet der Zoll eng mit anderen Behörden und mit der Deutschen Rentenversicherung zusammen. Gerade in der Baubranche setzen die Behörden auf eine enge Kontrolle, weil dort komplexe gesetzliche und tarifliche Regelungen gelten und weil Schwarzarbeit erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen kann.

    Baubranche bleibt im besonderen Fokus

    Die Baubranche steht für den Zoll seit Jahren besonders im Mittelpunkt. Wegen ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung und wegen der hohen Anfälligkeit für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Lohnverstöße führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dort regelmäßig gezielte Prüfungen durch.

    Wer sich über weitere Entwicklungen aus MYK / KO informieren möchte, findet dort aktuelle Meldungen aus der Region. Weitere bundesweite Polizeimeldungen und Einsätze sammelt auch der Bereich Deutschland. Allgemeine aktuelle Meldungen gibt es außerdem im Bereich News.

    Offizielle Informationen zum Hauptzollamt Koblenz bietet der Zoll hier. Hintergründe zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung stellt die Zollverwaltung außerdem auf dieser Seite bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Zoll geht gegen Schwarzarbeit vor: 16 Verdachtsfälle nach Schwerpunktaktion

    Zoll geht gegen Schwarzarbeit vor: 16 Verdachtsfälle nach Schwerpunktaktion

    Schwarzarbeit? Zoll nimmt Betriebe in Ostwestfalen ins Visier

    Im Rahmen einer groß angelegten Hauptzollamt Bielefeld Kontrolle überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in der vergangenen Woche zahlreiche Betriebe im Bezirk. Die Maßnahmen fanden am 17., 18. und 19. Februar 2026 statt und konzentrierten sich auf besonders überprüfungsintensive Branchen.

    Zahlreiche Branchen im Fokus der Ermittler

    Die Einsatzkräfte kontrollierten Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, dem Speditions- und Logistikbereich, dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie dem Getränkeeinzelhandel. Zusätzlich nahmen sie Kosmetik- und Massagesalons, Nagelstudios, Kioske und Tankstellenshops unter die Lupe.

    Insgesamt beteiligten sich 30 Zöllnerinnen und Zöllner der Standorte Hamm und Herford an der Kontrolle. Das Finanzamt Hamm, die City-Wache Herford sowie mehrere Ausländerbehörden unterstützten die Maßnahmen.

    Überprüfung von Mindestlohn und Sozialabgaben

    Die Beschäftigten kontrollierten die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz sowie sozialversicherungsrechtliche Pflichten. Zudem prüften sie den möglichen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld und gingen Hinweisen auf illegale Beschäftigung von Ausländern nach.

    Während der Aktion trafen die Einsatzkräfte 30 Beschäftigte direkt vor Ort an und befragten sie zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich überprüften sie sieben weitere Arbeitnehmer anhand von Geschäftsunterlagen.

    16 Unregelmäßigkeiten festgestellt

    Die Hauptzollamt Bielefeld Kontrolle führte zu 16 festgestellten Unregelmäßigkeiten. In sechs Fällen besteht der Verdacht auf Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, darunter fünf Fälle mit dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit. In drei Fällen geht es um Verstöße gegen den Mindestlohn. Zwei Sachverhalte betreffen möglichen Sozialleistungsmissbrauch, ein Fall betrifft illegale Ausländerbeschäftigung. Vier weitere Verstöße umfassen unter anderem fehlende Stundenaufzeichnungen und Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten.

    Noch während der laufenden Maßnahmen leitete die FKS zwei Strafverfahren sowie sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

    Illegaler Aufenthalt in Nagelstudio festgestellt

    In einem Fall bestätigte sich der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit. Die Einsatzkräfte trafen einen 26-jährigen vietnamesischen Staatsangehörigen arbeitend in einem Nagelstudio in Bünde an. Er verfügte nicht über die erforderlichen Dokumente für eine Beschäftigung in Deutschland. Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet nun über aufenthaltsrechtliche Konsequenzen. Gegen den Arbeitgeber laufen Ermittlungen.

    Weitere Prüfungen angekündigt

    An die Schwerpunktkontrollen schließen sich umfangreiche Geschäftsunterlagenprüfungen an. Dabei analysiert der Zoll insbesondere Lohn- und Finanzbuchhaltungen der betroffenen Firmen, um mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz weiter aufzuklären.

    Weitere aktuelle Meldungen zu Einsätzen und Ermittlungen finden Sie in unserer Rubrik News, in der Kategorie Deutschland sowie im Bereich Fahndungen.

    Offizielle Informationen zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt der Zoll unter www.zoll.de bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Großeinsatz des Zolls: Schwarzarbeit bei Gamescom-Sicherheitskräften aufgedeckt

    Großeinsatz des Zolls: Schwarzarbeit bei Gamescom-Sicherheitskräften aufgedeckt

    Großeinsatz des Zolls: Schwarzarbeit bei Gamescom-Sicherheitskräften aufgedeckt

    Knapp 60 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln kontrollierten am Gamescom-Eröffnungstag fast 150 Beschäftigte.

    Die Kontrollen betrafen über 40 Sicherheitsunternehmen gleichzeitig an allen Zugangsbereichen der Kölner Messe.

    Auch in den Messehallen und auf den Freiflächen fanden umfangreiche Prüfungen statt.

    Dabei gab es auffällige Hinweise auf unklare Beschäftigungsverhältnisse und Schwarzarbeit.

    Einige Ordnungskräfte kannten nur den Vornamen ihres Arbeitgebers.

    Manche konnten nicht genau angeben, für welche Firma sie tätig waren.

    Diese Situation entsteht oft durch die komplexen Subunternehmer-Strukturen in der Sicherheitsbranche.

    Bei fast 50 kontrollierten Personen gibt es Hinweise auf fehlende Sozialversicherungsmeldungen.

    Unter ihnen war auch ein 17-jähriger Deutsch-Libanese, der als Ordner eingesetzt wurde.

    In der Vergangenheit wurden Minderjährige bei der Gamescom bereits vom Kölner Zoll angetroffen.

    Zudem gibt es Hinweise auf Sozialleistungsmissbrauch in zwölf Fällen.

    Drei Arbeitgeber zahlen nach bisherigen Erkenntnissen nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn.

    Auch im Bonner Stadtgebiet wurden Sicherheitskräfte überprüft.

    In Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften, Geschäften und auf dem Hochschul-Campus kontrollierten die Zollkräfte 23 Beschäftigte von sieben Firmen.

    Hier gab es erste Hinweise auf Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und Sozialleistungsmissbrauch.

    Die Befragung vor Ort ist nur der Anfang der Ermittlungen.

    Erst nach detaillierter Prüfung der Arbeitnehmerdaten lässt sich die Rechtslage endgültig klären.

    Die Einhaltung des Mindestlohns erfordert oft intensive Folgeprüfungen bei den betroffenen Sicherheitsfirmen.

  • Vier Jahre scheinselbstständig – Beiträge in Höhe von 57.000 Euro hinterzogen

    Vier Jahre scheinselbstständig – Beiträge in Höhe von 57.000 Euro hinterzogen

    Vier Jahre scheinselbstständig / Beiträge in Höhe von 57.000 Euro hinterzogen

    Karlsruhe

    Vier Jahre war der 46-jährige Fahrer eines Transportunternehmens aus der Vorderpfalz scheinselbstständig. Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 57.000 Euro
    nicht abgeführt und aufgrund dessen nunmehr ein Strafbefehl gegen den Unternehmer erlassen.

    Ermittlungen des Ludwigshafener Zolls ergaben, dass bei einem in der Vorderpfalz ansässigen Transportunternehmens über einen Zeitraum von über vier Jahren ein angeblich selbstständiger Fahrer nachweislich bei der Firma beschäftigt und somit “scheinselbstständig” war.

    “Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass vermeintlich selbstständig tätige Personen tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis für den Arbeitgeber tätig sind und demnach bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern hätten angemeldet werden müssen.” erklärt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.

    Insgesamt entstand dem Fiskus ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von
    über 57.000 Euro.

    Kürzlich wurde ein Strafbefehl gegen den 48-jährigen Inhaber des Unternehmens rechtskräftig. Ihm wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen á 100 Euro und damit insgesamt 15.000 Euro, auferlegt.

    Zusatzinformation:

    Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Über 8.600 Zöllnerinnen und Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.