Schlagwort: Schleusungsfahrt

  • Urteil wegen Schleusung mit mehreren Toten

    Urteil wegen Schleusung mit mehreren Toten

    Schuldsprüche im Fall tödlicher Schleusung – Urteil rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilungen dreier Angeklagter wegen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.

    Die Angeklagten wurden in sechs tateinheitlichen Fällen wegen Einschleusens mit Todesfolge sowie
    in 13 weiteren Fällen wegen lebensgefährdender Schleusung verurteilt.
    Der Organisator der Schleusungsfahrt erhielt 14 Jahre Freiheitsstrafe. Zwei weitere Beteiligte wurden zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe verurteilt.

    Nach Feststellungen des Landgerichts planten die Angeklagten gemeinsam eine Schleusungsfahrt von Wien nach Deutschland. Ein Kleintransporter mit nur neun regulären Sitzplätzen sollte 22 Personen aus der Türkei und Syrien befördern. Ein Begleitfahrzeug sollte die Aktion vor Polizeikontrollen schützen.

    Als der Transporter in Deutschland kontrolliert werden sollte, versuchte der Fahrer zu fliehen. Er fuhr mit hoher Geschwindigkeit in eine Autobahnausfahrt. Aufgrund der Überladung und des Fahrverhaltens kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und überschlug sich.

    Mehrere Menschen wurden aus dem Fahrzeug geschleudert. Einige starben, andere erlitten schwere bis mittelschwere Verletzungen. Der Fahrer, der angeschnallt war, wurde nur leicht verletzt.

    Er wurde bereits zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

    Die übrigen Angeklagten entfernten sich vor dem Unfall aus Angst vor Entdeckung mit dem Begleitfahrzeug in Richtung Österreich.

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah in der Revision keine Rechtsfehler. Die Schuldsprüche und Strafen bleiben bestehen.

  • Lebensgefährliche mutmaßliche Schleusungsfahrt endet in der Sackgasse

    Lebensgefährliche mutmaßliche Schleusungsfahrt endet in der Sackgasse

    Lebensgefährliche mutmaßliche Schleusungsfahrt endet in der Sackgasse

    Bayerisch Gmain / Schwarzbach

    Ein mutmaßlicher Schleuser hat am Donnerstag (26. September) versucht, mit seinem Fahrzeug
    einer Polizeikontrolle der Polizeiinspekion Bad Reichenhall zu entkommen. Die Bundespolizei Freilassing ermittelt nun mit Unterstützung der Landespolizei wegen zahlreicher Straftaten.

    Am Donnerstagnachmittag wurde eine Streife der Bad Reichenhaller Polizeiinspektion auf ein
    Fahrzeug mit ungarischer Zulassung am Grenzübergang Bayerisch Gmain/Großgmain aufmerksam.

    Bei dem Versuch, den Fahrer einer Kontrolle zuzuführen, ignorierte dieser jedoch alle Anhaltesignale der Beamten und gab stattdessen Vollgas. Als die Streife zum Überholen ansetzte, versuchte der Fahrer mehrmals, das Dienstfahrzeug von der Fahrbahn abzudrängen.

    Anschließend beschleunigte der Fahrer wieder und fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch das Ortsgebiet von Marzoll. Aufgrund seines äußerst riskanten Fahrverhaltens wurden mehrere Verkehrsteilnehmende gefährdet.

    Seine lebensgefährliche Fahrt endete in der Sackgasse am Klärwerk bei der B21 in Schwarzbach. Der Fahrer flüchtete fußläufig in das angrenzende Waldstück. Eine weitere Streife der Grenzpolizeiinspektion Piding nahm umgehend die Verfolgung auf und konnte die Person, einen 21-jährigen Moldawier, stellen und anschließend festnehmen.

    Der Grund für seine waghalsige Fahrt wurde schnell klar: Im Fahrzeug befanden sich insgesamt neun ausweislose syrische Staatsangehörige.

    Fünf von ihnen waren auf der Rücksitzbank, drei weitere Personen, darunter ein 12-jähriges Kind sowie ein 17-jähriger Jugendlicher, befanden sich ungesichert im Kofferraum des Opels, der lediglich für fünf Personen inklusive Fahrer ausgelegt ist.

    Verletzt wurde bei der rücksichtslosen Fahrt und der Festnahme des mutmaßlichen Schleusers glücklicherweise niemand.

    Gegen den Beschuldigten, der nicht im Besitz eines Führerscheins war, hat die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen des dringenden Verdachts des Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdender Behandlung, der Gefährdung des Straßenverkehrs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des verbotenen Kraftfahrzeugrennens Haftantrag gestellt. Er wird im Laufe des Tages beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt.

    Die Bundespolizeiinspektion Freilassing bittet bezüglich der Straßenverkehrsgefährdung um Hinweise von betroffenen Personen sowie Zeugen. Bitte melden Sie Erkenntnisse unter der Telefonnummer 08654 7706-0 oder per E-Mail an bpoli.freilassing@polizei.bund.de

  • Bundespolizei-Fahnder beenden offenkundige Schleusungsfahrt auf A8

    Bundespolizei-Fahnder beenden offenkundige Schleusungsfahrt auf A8

    Bundespolizei-Fahnder beenden offenkundige Schleusungsfahrt auf A8

    Weyarn / Rosenheim

    Migranten stopfen Papiere in Getränkedosen – Fahrer ignoriert Signale der Grenzfahnder und erzählt “Tankstellen-Geschichte”

    Fahnder der Bundespolizei haben am Donnerstag (14. September) an der A8 nahe Weyarn einen mutmaßlichen Schleuser gefasst. Der deutsche Fahrzeugführer beförderte in seinem Pkw vier syrische Migranten. Zunächst bereitete der Fahrer den Beamten auf der Autobahn Probleme beim Ausleiten zur Kontrolle, dann erzählte er ihnen eine offenkundig frei erfundene Geschichte. Gegen den gebürtigen Tunesier wird wegen Einschleusens von Ausländern ermittelt. Die Geschleusten versuchten, mithilfe von Getränkedosen ihre Herkunft zu verschleiern. Sie wurden jeweils wegen illegaler Einreise angezeigt. Zwei von ihnen werden das Land wieder in Richtung Österreich beziehungsweise Bulgarien verlassen müssen.

    80er Koblenz Party

    Der mit fünf Personen besetzte Wagen mit deutschem Kennzeichen war den Bundespolizisten bereits nahe Irschenberg aufgefallen. Die aus dem Streifenwagen heraus aufleuchtende rote Signalschrift mit der Aufforderung “Bitte folgen” schien den Mann am Steuer nicht zu interessieren. Mit unverminderter Geschwindigkeit fuhr er weiter. Das Polizeifahrzeug musste den voll besetzten Wagen mehrfach überholen und “ausbremsen”. Nachdem es gelungen war, den Pkw am Autobahnrastplatz Seehamer See – Ost gefahrlos aus dem fließenden Verkehr zu leiten, unterzogen die Fahnder die Insassen des gestoppten Autos einer grenzpolizeilichen Kontrolle. Lediglich der Fahrer konnte sich mit deutschen Papieren ausweisen.

    Kommunikation über leere Getränkedosen 

    Seine vier Begleiter gaben an, keine Dokumente mitzuführen. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuginnenraums fanden die Bundespolizisten geöffnete, scheinbar leere Getränkedosen. In diesen entdeckten die Beamten verschiedene Papiere und Plastikkarten, die auf die Personalien und vorausgegangene Registrierungen in anderen europäischen Ländern hinweisen.

    Die vier syrischen Migranten im Alter von 16, 19, 21 und 25 Jahren gaben an, dass die letzte organisierte Etappe nach Deutschland ihren Ausgangspunkt in Österreich gefunden hätte. Sie erhielten wegen ihrer unerlaubten Einreisen Strafanzeigen. Der 19- und der 21-Jährige wurden auf richterliche Anordnung hin in Zurückschiebehaft genommen, um ihre Rückführung nach Österreich beziehungsweise Bulgarien sicherzustellen. Die Bundespolizei brachte sie am Freitag von Rosenheim aus in die Abschiebehaftanstalt nach Eichstätt. Der Minderjährige Syrer und sein 25-jähriger Bruder wurden einer Erstaufnahmeeinrichtung zugeleitet.

    Bundespolizisten findest Geld in Handschuhfach

    Der Fahrzeugführer erklärte den Beamten gegenüber, dass er seine vier Begleiter unterwegs zufällig an einer Tankstelle getroffen und aus reiner Gefälligkeit mitgenommen hätte. Wo genau das gewesen sei, wusste er angeblich nicht mehr. Im Handschuhfach fanden die Bundespolizisten Bargeld in Höhe von 1.500 Euro. Die Ermittler schließen nicht aus, dass es sich dabei um den “Schleuserlohn” handelt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der in Hessen gemeldete und eigenen Angaben zufolge verschuldete 34-Jährige die Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei verlassen. Er muss voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren wegen Schleuserei rechnen.