Schlagwort: Schönefeld

  • 5.400 EUR Geldstrafe am Flughafen Berlin Brandenburg vollstreckt

    5.400 EUR Geldstrafe am Flughafen Berlin Brandenburg vollstreckt

    5.400 EUR Geldstrafe am Flughafen Berlin Brandenburg vollstreckt

    Schönefeld – Landkreis Dahme-Spreewald

    Montagmittag vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen Berlin Brandenburg einen Haftbefehl gegen einen gesuchten Mann.

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    Gegen 12 Uhr überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 57-Jährigen. Die Beamtinnen und Beamten ermittelten, dass gegen den Deutschen ein Haftbefehl vorlag. Das Amtsgericht Freising verurteilte den Mann im Juli 2019 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro. Da er hiervon lediglich 600 Euro beglich, die Zahlung dann aber einstellte, suchte die Staatsanwaltschaft Landshut nach ihm.

    Die Einsatzkräfte eröffneten ihm den Haftbefehl und die noch offene Forderung von 5.400 Euro, die er vorerst nicht zahlen konnte. Ein Bekannter entrichtete die ausstehende Summe für den 57-Jährigen, wodurch die 90-tägige Ersatzfreiheitsstrafe für den Mann abgewendet werden konnte.

  • Im Jahr 1997 verurteilten Straftäter am Flughafen BER festgenommen

    Im Jahr 1997 verurteilten Straftäter am Flughafen BER festgenommen

    Im Jahr 1997 verurteilten Straftäter am Flughafen BER festgenommen

    Schönefeld – Landkreis Dahme-Spreewald

    Mittwochabend vollstreckte die Bundespolizei am Flughafen BER einen Haftbefehl gegen einen Mann, der im Jahr 1997 wegen versuchten Totschlags verurteilt worden war.

    Gegen 20 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei bei der Einreise eines Fluges aus Belgrad einen 51-jährigen Mann. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamtinnen und Beamten fest, dass gegen den kroatischen Staatsangehörigen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. Das Landgericht Berlin hatte den Mann 1997 wegen versuchten Totschlags zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Abschiebung des Kroaten erfolgte im Jahre 2006. Nach erfolgter Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland hat er noch eine Restfreiheitsstrafe von 746 Tage zu verbüßen.

    Die Bundespolizei nahm den 51-Jährigen fest. Am Donnerstag ist er in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt eingeliefert worden.

  • Familie reist mit verfälschten Pässen

    Familie reist mit verfälschten Pässen

    Familie reist mit verfälschten Pässen

    Schönefeld – Landkreis Dahme-Spreewald

    Dienstagnachmittag deckten Bundespolizisten die unerlaubte Einreise einer Familie am Flughafen Berlin Brandenburg auf.

    Gegen 16 Uhr befragten Einsatzkräfte der Bundespolizei nach der Ankunft eines Fluges aus Neapel eine Frau und ihre beiden Kinder. Im Rahmen des Gespräches erfolgte auch eine Prüfung ihrer mitgeführten dänischen Reisepässe. Die Beamtinnen und Beamten erkannten Fälschungsmerkmale an den vorgelegten Dokumenten. Weitere Ermittlungen ergaben, dass die drei dänischen Pässe von ihren rechtmäßigen Besitzern als gestohlen gemeldet worden waren.

    Die Bundespolizei stellte die Pässe sicher und leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet gegen die 51-jährige syrische Staatsangehörige ein.

    Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Äußerung von Schutzersuchen leiteten die Einsatzkräfte die 51-Jährige und ihre elf und 15 Jahre alten Kinder mit einer Anlaufbescheinigung an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg weiter.

  • Mann entblößt sich vor Frauen in S-Bahn

    Mann entblößt sich vor Frauen in S-Bahn

    Mann entblößt sich vor Frauen in S-Bahn

     

    Schönefeld (LDS) / Berlin (Tempelhof-Schöneberg) – 

    Donnerstagabend soll ein Mann mehrere Frauen in einer S-Bahn der Linie S45 belästigt haben. Einsatzkräfte nahmen den Tatverdächtigen vorläufig fest.

    Gegen 21:15 Uhr stiegen die drei Frauen im Alter von 18, 19 und 32 Jahren am Bahnhof Flughafen Berlin Brandenburg in die S-Bahn in Richtung Innenstadt. Während der Fahrt soll sich der Unbekannte dann im Sitzbereich der Frauen auffällig in den Gang gestellt und seine Hose heruntergelassen haben, um den Frauen sein Geschlechtsteil zu zeigen. Anschließend soll er damit begonnen haben, sich vor den Anwesenden selbst zu befriedigen. Danach soll er sich wieder angezogen und die Frauen wiederholt anzüglich angelacht haben. Aufgrund des Geschehens wählte die 32-Jährige daraufhin den Notruf. Alarmierte Bundespolizistinnen und Bundespolizisten nahmen den 36-jährigen Tatverdächtigen beim Halt am Bahnhof Berlin Südkreuz vorläufig fest.

    Die Bundespolizei ermittelt aufgrund des Verdachts der Vornahme exhibitionistischer Handlungen gegen den bereits polizeibekannten wohnungslosen deutschen Staatsangehörigen. Darüber hinaus muss sich der 36-Jährige aufgrund des Verdachts des Erschleichens von Leistungen verantworten, da er die S-Bahn ohne erforderlichen Fahrausweis nutze.

  • “Schlechter Scherz” führt zu Flugausschluss

    “Schlechter Scherz” führt zu Flugausschluss

    Schönefeld – 

    Am Donnerstagnachmittag drohte ein Passagier bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Berlin Brandenburg damit, dass er Sprengstoff bei sich habe. Der Pilot schloss ihn anschließend vom Flug aus.

    Kurz vor 17 Uhr erschien der Mann vor dem Abflug bei der Luftsicherheitskontrolle im Terminal 1. Auf die Frage, ob er Flüssigkeiten dabeihabe, antwortete der deutsche Staatsangehörige mit “Nein”. Jedoch äußerte er mehrfach gegenüber dem Sicherheitspersonal, dass er Sprengstoff im Handgepäck mit sich führe und löste
    damit einen Polizeieinsatz aus.

    Einsatzkräfte durchsuchten den 51-Jährigen sowie sein Gepäck, konnten aber weder Sprengstoff noch gefährliche Gegenstände finden. Die Beamtinnen und Beamten leiteten daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ein. Zudem schloss ihn der Kapitän vom Flug nach Düsseldorf aus.

    Die Bundespolizei warnt vor den Konsequenzen solcher geschmacklosen Äußerungen mit sicherheitsrelevantem Hintergrund. Auch scherzhaft gemachte Äußerungen im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle ziehen erforderliche Prüfprozesse nach sich und führen neben erheblichen Beeinträchtigungen der Abfertigungsprozesse in der Regel zu persönlichen Folgen für die Sprücheklopfer*innen.