Schlagwort: Schulwegsicherheit

  • Schulwegkontrollen durch Polizei und Ordnungsamt an Koblenzer Grundschulen

    Schulwegkontrollen durch Polizei und Ordnungsamt an Koblenzer Grundschulen

    Polizei Koblenz kontrolliert Schulwege vor Ferienbeginn – positive Bilanz an Grundschulen

    Kurz vor den Sommerferien führte die Polizeiinspektion Koblenz 1 gemeinsam mit dem Ordnungsamt gezielte Schulwegkontrollen durch. Die Maßnahmen fanden am 25. und 26. Juni 2025 statt.

    Kontrollen an zwei Koblenzer Grundschulen

    Die Kontrollen wurden an der Freiherr-vom-Stein-Grundschule im Rauental sowie an der Pestalozzi-Grundschule in der Goldgrube durchgeführt. Ziel war es, die Verkehrssicherheit der Schulkinder zu verbessern und das Verhalten der Eltern zu beobachten.

    Ergebnisse im Rauental

    • Drei Parkverstöße wurden vom Ordnungsamt geahndet.

    • Zwei Verwarnungen wegen fehlender Kindersicherung wurden ausgesprochen.

    • Eine Anzeige erfolgte wegen Fehlverhaltens am Fußgängerüberweg.

    Ergebnisse in der Goldgrube

    • Vier Parkverstöße wurden festgestellt.

    • Zwei Verwarnungen wegen der Sicherungspflicht von Kindern wurden ausgesprochen.

    Viele Kinder kommen eigenständig zur Schule

    Die Polizei stellte erfreut fest: Die meisten Kinder kamen zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule. Nur wenige Eltern fuhren ihre Kinder mit dem Auto.

    Positive Resonanz auf Kontrollen

    Die Aktion wurde von Eltern, Lehrern und den Kindern positiv aufgenommen. Die Schulwegkontrollen trugen dazu bei, das Sicherheitsbewusstsein aller Beteiligten zu stärken.

  • Verkehrskontrollen, Schwerpunkt Schulwegsicherheit

    Verkehrskontrollen, Schwerpunkt Schulwegsicherheit

    Rheinbrohl – 

    Am gestrigen Mittag führte die Polizeiinspektion Linz eine Verkehrskontrolle in Rheinbrohl, Dr.-Josef-Horbach-Straße durch. Schwerpunkt war die Schulwegüberwachung allgemein, insbesondere jedoch die Gurtsicherung abgeholter Kinder. Insgesamt war erfreulicherweise eine positive Bilanz zu ziehen, bis auf leichtere Verstöße in Sachen Anlegen der Gurte blieb es ohne Beanstandungen. Ein 23 jährige Fahrzeugführer fiel jedoch negativ auf. Bei dem Anblick der Kontrollstelle wendete er in der Einbahnstraße und fuhr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung weg. Er konnte jedoch gestoppt und kontrolliert werden. Hierbei stellte sich heraus, dass er ein Kind ohne vorgeschriebene Sicherung transportierte. An seinem Fahrzeug war der “TÜV” abgelaufen und er führte keine Warnwesten mit. Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.