Schlagwort: Sexuelle Handlungen

  • Verurteilung eines vorgeblichen Heilpraktikers wegen Mordes an seiner Ehefrau !

    Verurteilung eines vorgeblichen Heilpraktikers wegen Mordes an seiner Ehefrau !

    Lebenslange Haftstrafe in Leipzig bestätigt: Mordurteil gegen Ehemann rechtskräftig

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des Angeklagten abgelehnt. Dieser hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Flensburg eingelegt. Das Landgericht hatte den Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt. Die Strafe lautet auf lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.

    Die Tat ereignete sich im September 2022. Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte seine pflegebedürftige Ehefrau tödlich verletzte. Die Frau litt an Multipler Sklerose. Der Mann verabreichte ihr heimlich ein Antidepressivum in Überdosis. Vermutlich löste er die Substanz in einem Getränk auf. Nach vier Tagen führte das Medikament zum Tod der Frau.

    Um den Tod zu beschleunigen, stach der Angeklagte mehrfach mit einem Messer in den Bauch seiner Ehefrau. Außerdem nahm er selbst geringe Mengen des Antidepressivums ein. Er fügte sich selbst mehrere Messerstiche zu, die jedoch überwiegend harmlos waren. So wollte er den Vorfall als misslungenen Doppelsuizid erscheinen lassen.

    Das Motiv des Angeklagten war, seine außerehelichen Beziehungen zu verbergen. Zudem wollte er verhindern, dass seine Frau von seinen sexuellen Handlungen als angeblicher Heilpraktiker erfährt. Er hatte teils heimlich Fotos von Patientinnen gemacht. Kurz vor der Tat gab es eine Hausdurchsuchung aufgrund einer Strafanzeige. Dabei wurden sein Handy und Speichermedien beschlagnahmt.

    Der Angeklagte fürchtete, seine Frau könnte ihn verlassen. Ein solcher Schritt hätte seinen wirtschaftlichen Ruin und den Verlust von Vermächtnissen bedeutet. Aus diesem Grund beging er die Tat.

    Das Landgericht wertete die Handlung als Mord nach § 211 StGB. Das Mordmerkmal der Heimtücke wurde wegen der heimlichen Verabreichung des Medikaments bestätigt. Außerdem ging das Gericht von Habgier als Tatmotiv aus. Zwei Mordmerkmale lagen somit vor.

    Aufgrund dieser Merkmale sah das Gericht die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Dies führte zur lebenslangen Freiheitsstrafe gemäß § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB.

    Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Es wurden keine Rechtsfehler festgestellt. Das Urteil bleibt daher bestehen.

  • Castrop-Rauxel: Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit

    Castrop-Rauxel: Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit

    Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit – Zeugen gesucht

    Recklinghausen – 

    Eine 51-Jährige Fußgängerin aus Herne meldete am Montagabend gegen 21 Uhr einen unbekannten Mann, der in einem Gebüsch an der Herner Straße sexuelle Handlungen an sich vornahm. Die Frau war mit ihrem Hund unterwegs, als sie den Mann bemerkte.

    Die Frau lief weiter und informierte die Polizei. Der Mann konnte vor Ort nicht mehr angetroffen werden.

    Personenbeschreibung: männlich, schwarze Haare, blaues T-Shirt, führte ein Fahrrad mit.

    Weitere Informationen zu dem Mann liegen bislang nicht vor.

    Hinweise nimmt die Polizei unter der 0800 2361 111 entgegen.