Schlagwort: sexuelle Nötigung

  • Ex-Nationalspieler erneut vor Gericht – Versuchte Vergewaltigung ?!

    Ex-Nationalspieler erneut vor Gericht – Versuchte Vergewaltigung ?!

    Wissam Ben Yedder Anklage: Ex-Nationalspieler muss sich erneut vor Gericht verantworten

    Die Wissam Ben Yedder Anklage sorgt Anfang November 2025 erneut für Schlagzeilen. Nach mehr als zwei Jahren Ermittlungen bestätigte die Staatsanwaltschaft im Département Alpes-Maritimes, dass der ehemalige französische Nationalspieler und sein Bruder Sabri sich wegen schwerer Sexualdelikte verantworten müssen. Und weil die Vorwürfe erheblich sind, blicken Fans, Vereine und Sponsoren nun sehr genau hin – zumal die Verteidigung die Anschuldigungen weiterhin entschieden zurückweist und selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt.

    Was der Anklagepunkt konkret umfasst

    Laut Ermittlern geht es um Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung sowie sexuelle Nötigung im Zusammenhang mit Ereignissen vom Sommer 2023 an der Côte d’Azur. Die Wissam Ben Yedder Anklage nennt zwei junge Frauen als mutmaßliche Betroffene. Beide Brüder bestreiten die Vorwürfe und betonen, die Kontakte seien einvernehmlich gewesen. Dennoch sprechen die Behörden von einer hinreichenden Beweislage, sodass es nun in Richtung Hauptverhandlung geht – und damit in die nächste, entscheidende Phase.

    Rechtlicher Kontext und bisherige Verfahren

    Bereits zuvor geriet Ben Yedder mehrfach in juristische Turbulenzen. Unter anderem erhielt er in einem früheren Verfahren eine Bewährungsstrafe wegen eines sexuellen Übergriffs in alkoholisiertem Zustand. Außerdem steht ein Komplex im Raum, der psychische Gewalt gegen seine Ehefrau betrifft. All das erhöht die öffentliche Aufmerksamkeit, doch rechtlich zählt im aktuellen Fall einzig das, was das Gericht feststellt. Deshalb betonen Ermittler, Verteidiger und Medien übereinstimmend, dass bis zu einem rechtskräftigen Urteil keine Vorverurteilung erfolgen darf.

    Folgen für Karriere, Sponsoren und Vereine

    Sportlich blickt Ben Yedder auf eine beachtliche Laufbahn mit Stationen wie dem AS Monaco und Einsätzen für die französische Nationalmannschaft zurück. Trotzdem verschieben sich Wahrnehmung und Prioritäten, weil die Wissam Ben Yedder Anklage deutlich über den Sport hinausreicht. Je nach Prozessausgang drohen spürbare Konsequenzen: vom Imageschaden über Vertragsrisiken bis hin zu persönlichen Einschränkungen. Vereine prüfen in solchen Phasen erfahrungsgemäß ihre Compliance-Vorgaben, Sponsoren ihre Moral- und Reputationsklauseln, und Fans fordern Transparenz – zugleich bleibt die Justiz allein zuständig, die Fakten zu klären.

    Diese offiziellen Stellen informieren und helfen

    Wer die juristischen Abläufe besser verstehen will, findet verlässliche Informationen direkt bei den Behörden. So erklärt das französische Justizministerium, wie Strafverfahren ablaufen, während die nationale Polizei grundlegende Hinweise zu Anzeige, Opferschutz und Zeugenschaft bietet. Darüber hinaus machen Gerichte regelmäßig öffentlich, wenn eine Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines Prozesses beantragt.

    Mehr Hintergründe bei uns

    Wir ordnen neue Ermittlungsstände, Pressemitteilungen der Behörden und offizielle Beschlüsse fortlaufend ein. Außerdem verlinken wir relevante Entscheidungen und beleuchten, wie Sport, Gesellschaft und Justiz im Einzelfall zusammenwirken – und warum eine saubere, faktenbasierte Berichterstattung so wichtig ist.

    Aktuelle Entwicklungen findest du stets gebündelt in unseren Ressorts: News, Deutschland und Fahndungen.

    Hinweis: In Strafsachen gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil. Wir berichten fortlaufend über die Termine, wenn Justizbehörden neue Schritte offiziell bestätigen.

  • Bestatter vergewaltigt Kollegin neben Leiche

    Bestatter vergewaltigt Kollegin neben Leiche

    Nürnberg (Bayern) – Ungeheurer Fall um Bestatter

    Bestatter Bodo G. (69) wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er seine Kollegin (41) neben einem offenen Sarg mit einer Leiche vergewaltigt haben soll.

    Mehr als vier Monate nahm sich Richter Claas Werner vom Landgericht Nürnberg-Fürth Zeit, um den Fall zu beurteilen, in dem Aussage gegen Aussage stand. Bodo G. beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld. Seine Ex-Mitarbeiterin habe ein benutztes Kondom aus seinem Badezimmer-Mülleimer verwendet, um fingierte Spuren im Abschiedsraum zu hinterlassen.

    Die Nebenklägerin Susanne B. (Name geändert): „Nach einer Abschiedsfeier rief er mich an, er wollte mit mir dort Sex haben. Er hat mich immer begrapscht, jeden Tag!“

    Übergriffe in der Aussegnungshalle

    Angeklagt war Bodo G. wegen drei Missbrauchsfällen im Frühjahr 2022: vor dem Urnen-Lager, in der Aussegnungshalle und auf der Holzpalette eines Sarg-Innenausstatters.

    Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Doch laut Justizsprecherin Tina Haase nach dem Urteil gegenüber der BILD:

    „Die zweite Strafkammer hat den Angeklagten der Vergewaltigung in zwei Fällen und sexueller Nötigung schuldig gesprochen.“

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Für Susanne B. ist das klare Urteil eine Genugtuung. Bodo G. hatte sie zu Beginn des Prozesses verbal angegriffen:

    „Was die Dame von sich gelassen hat, ist beschämend – nur weil sie keinen Bock zu arbeiten hatte.“

    Er behauptete außerdem, sie sei lesbisch und habe sich an seine Frau herangemacht.

    Opfer leidet unter posttraumatischer Belastungsstörung

    Richter Claas Werner konfrontierte den Angeklagten mit belastenden Aussagen:

    „Sie sollen gesagt haben: ‘Mir juckt der Schwanz’.“

    Bodo G. bestritt das: Seine Frau sei 18 Jahre jünger, er habe keine Seitensprünge nötig. Auch die Geschichte mit dem angeblich gestohlenen benutzten Kondom überzeugte das Gericht nicht.

    „Wenn Sie sterilisiert sind, wozu benutzen Sie dann noch Kondome?“

    Bodo G. hat sein Unternehmen inzwischen verlassen. Susanne B. befindet sich wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung.

    Fotos des Angeklagten bei BILD

  • Mit dem Kleidungsstil nicht einverstanden – Syrerin bedroht und beleidigt

    Mit dem Kleidungsstil nicht einverstanden – Syrerin bedroht und beleidigt

    Mit dem Kleidungsstil nicht einverstanden – Syrerin bedroht und beleidigt

    Mühldorf am Inn

    Am Mittwochnachmittag (19. März) soll es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 46-jährigen Syrer und einer 17-jährigen Syrerin am Bahnhofsvorplatz in Mühldorf am Inn gekommen sein. Der Mann soll geäußert haben, dass er mit ihrem Kleidungsstil der 17-Jährigen nicht einverstanden sei, sie unter anderem als “Hure” betitelt und ihr erhebliche körperliche Gewalt angedroht haben. Die Bundespolizei ermittelt nun wegen diverser Straftaten.

    Gegen 16.30 Uhr meldete ein Bürger der Bundespolizei eine verbale Auseinandersetzung von zwei Personen auf dem Vorplatz des Bahnhofes Mühldorf am Inn.

    Beamte vom örtlichen Bundespolizeirevier trafen beide Personen, einen 46-jährigen syrischen Staatsangehörigen und eine ihm unbekannte 17-jährige Syrerin, an. Der Beschuldigte soll ihr gegenüber angedroht haben, ihr auf den Kopf zu schlagen und auf dem Boden auf sie zu einzutreten. Ferner soll er sie als “Nutte”, “Schlampe” und “Hure” bezeichnet haben.

    Der Grund:

    Ihr Kleidungsstil während des Fastenmonats Ramadan. Die Szene soll durch umstehende Personen und auch die Geschädigte gefilmt worden sein.

    Eine Prüfung der Personalien des Beschuldigten ergab, dass dieser bereits wegen diverser Straftaten polizeibekannt ist. Darunter: Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl, sexuelle Nötigung sowie Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Wegen der letztgenannten Straftat wurde der Strafrest einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung ausgesetzt und eine Führungsaufsicht (§ 68b StGB) gegen den Beschuldigten angeordnet.

    Diese sieht vor, dass der 46-Jährige während der Bewährungszeit unter anderem kein Alkohol und keine Betäubungsmittel zu sich nehmen darf. Dies muss er durch Kontrollen mehrfach im Monat nachweisen. Verstöße gegen Auflagen der Führungsaufsicht sind strafbar (§ 145a StGB).

    Bundespolizisten stellten bei dem Beschuldigten einen Atemalkoholwert von 2,25 Promille fest und fanden in seinem Rucksack diverse Flaschen mit hochprozentigem Alkohol. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung und Verstoß gegen die Führungsaufsicht. Ob dies zur Rücknahme seiner Bewährung führt, wird die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Traunstein zu prüfen haben.

  • Sexuelle Nötigung auf Instagram

    Sexuelle Nötigung auf Instagram

    Sexuelle Nötigung auf Instagram

    Mainz

    Am Mittwochabend meldete eine Mainzerin, dass sie von einem unbekannten Nutzer auf Instagram aufgefordert wurde, ihm Nacktbilder von sich zu übersenden. Angeblich sei er bereits im Besitz von Nacktbildern, auf denen auch ihr Gesicht zu erkennen sei. Der Täter drohte damit, die Bilder an alle Freunde der Mainzerin zu verschicken, wenn sie sich weigern würde.

    Die Mainzerin ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken und erstattete Anzeige bei der Polizei.

    Solche Fälle, insbesondere im Phänomenbereich “Sextortion” sind keine Seltenheit. Oftmals werden die Nutzer, zumeist männlich, von angeblichen und meist sehr attraktiven Frauen, angeschrieben. Im Laufe des Gespräches werden die Nutzer zu gegenseitigen Nack-Videoaufnahmen überredet, wobei der Teil der Frauen gefakt ist.

    Durch die Täter werden die Nacktaufnahmen der Nutzer aufgezeichnet und daraufhin mit dem Übersenden der Bilder / Video an die gesamte Freundesliste gedroht, sollte nicht eine gewisse Summe Geld überwiesen werden.

    Informieren sie sich auf www.Polizei-Beratung.de

       -	Verschicken Sie keine Nacktaufnahmen. -	Nehmen Sie keine 
    Freundschaftsanfragen von fremden Personen an. -	Prüfen Sie 
    regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäre Einstellungen. -	Seien Sie 
    zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie 
    Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber. -	Stimmen Sie nicht 
    vorschnell einem Videochat zu. -	Im Zweifel: Kleben Sie die Kamera 
    zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen 
    zu beobachten. -	Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen 
    Handlungen in (Video-)Chats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem 
    kennen.
  • Schockierende Tat in Rheinland-Pfalz: Syrer (20) missbraucht Joggerin (49) auf Feldweg

    Schockierende Tat in Rheinland-Pfalz: Syrer (20) missbraucht Joggerin (49) auf Feldweg

    Schockierende Tat in Rheinland-Pfalz: Syrer (20) missbraucht Joggerin (49) auf Feldweg

    Frankenthal (Rheinland-Pfalz)

    Die rund 10.000-Einwohner-Gemeinde Bobenheim-Roxheim steht unter Schock. Eine 49-jährige Frau wurde am vergangenen Samstag Opfer eines sexuellen Übergriffs. Der Vorfall ereignete sich
    gegen 20 Uhr, als die Frau ihre übliche Joggingrunde absolvierte.

    Brutaler Angriff auf Feldweg

    Die Joggerin befand sich auf der Verlängerung der Dammstraße, als ein Mann sie plötzlich stoppte.
    Der Angreifer, ein 20-jähriger Syrer, griff die Frau brutal an und versuchte, sie zu sexuellen Handlungen
    zu zwingen. Die couragierte Frau wehrte sich jedoch heftig gegen den Übergriff und konnte
    letztendlich fliehen.

    Schnelle Festnahme des Verdächtigen

    Nach ihrer Flucht alarmierte die Joggerin sofort die Polizei. Dank ihrer schnellen Reaktion konnte der mutmaßliche Täter kurze Zeit später an einer Kreuzung in Worms festgenommen werden. Der Syrer befindet sich erst seit Oktober 2023 in Deutschland und lebt seitdem in einer Flüchtlingsunterkunft
    in Bobenheim-Roxheim, etwa sieben Kilometer südlich von Worms.

    Staatsanwaltschaft äußert sich zum Vorfall

    Der Leitende Oberstaatsanwalt von Frankenthal, Hubert Ströber, bestätigte den Vorfall. Aus ermittlungstaktischen Gründen werden jedoch keine genauen Details zum Tathergang veröffentlicht. Ströber erklärte:

    „Es kam zur Vornahme von sexuellen Handlungen gegen den Willen der Joggerin.“ Aufgrund der bestehenden Fluchtgefahr wurde gegen den bislang nicht vorbestraften Syrer Haftbefehl erlassen. Er wird der sexuellen Nötigung in einem besonders schweren Fall und der Körperverletzung beschuldigt. Der Verdächtige äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen.

    Aufruf an Zeugen

    Die Polizei setzt ihre Ermittlungen fort und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen, die relevante Informationen zu dem Vorfall haben, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0621/963-2773 zu melden.

  • Rheine, sexuelle Nötigung – Öffentlichkeitsfahndung Täter mit Fahndungsfoto gesucht

    Rheine, sexuelle Nötigung – Öffentlichkeitsfahndung Täter mit Fahndungsfoto gesucht

    Rheine – 

    Nach einer sexuellen Nötigung in Rheine im Dezember 2022 sucht die Polizei jetzt mit einem Fahndungsfoto nach dem Täter.

    Frau bedrängt und sexuell genötigt 

    Der Mann hat in der Nacht zum Sonntag, 11. Dezember, in einer Gaststätte eine 55-jährige Frau bedrängt und sexuell genötigt. Zeugen, die Hinweise auf den Täter oder zu der Tat geben können, werden gebeten sich mit der Polizei in Rheine in Verbindung zu setzen, Telefon 05971/938-4215. Hier der Link zur Öffentlichkeitsfahndung: https://polizei.nrw/fahndung/104425

  • Ranghöchster Polizist Baden-Württembergs wegen sexueller Nötigung vor Gericht

    Ranghöchster Polizist Baden-Württembergs wegen sexueller Nötigung vor Gericht

    Polizeiinspekteur Andreas Renner muss sich ab Freitag wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung vor Gericht in Stuttgart verantworten.

    Nach einem Personalgespräch mit einer Polizistin soll es zwischen ihr und Andreas Renner intim geworden ein. Das berichtet die „Bild“. Demnach wollte die Beamtin in den höheren Polizeivollzugsdienst befördert werden. Nach dem Gespräch seien Renner, die Polizistin sowie eine andere Person in eine naheliegende Bar gezogen.

    Renner und Polizistin gehen in Bar – danach unterscheiden sich ihre Geschichten

    Polizeiinspekteur und Beamtin gingen am besagten 12. November 2021 anschließend zu zweit in eine weitere Bar namens „The Corner“. Dort kamen sich beide schließlich näher. Wie eine Überwachungskamera dokumentiert, küssten sich Renner und die Polizistin am Tresen. Renner soll ihr anschließend von seinen sexuellen Vorlieben erzählt haben, unter anderem schaue er gerne Frauen beim Urinieren zu. Das geht aus der Anklageschrift hervor, die „Bild“ vorliegt.

    Er soll seine Machtstellung als ranghöchster Polizist von Baden-Württemberg ausgenutzt haben.

    Gegen 3.00 Uhr morgens verließen beide die Bar. Renner sei in eine naheliegende Straße gegangen, um zu urinieren. Die Polizistin sei ihm gefolgt, habe plötzlich seinen Penis in die Hand genommen, behauptet Renner.
    Die Polizistin erzählt die Geschichte allerdings ganz anders: Laut ihrer Version habe der Polizeiinspekteur „sein mäßig erigiertes Glied in ihre linke Hand gedrückt und dann uriniert“. Die Polizistin habe fassungslos reagiert. Um 4.00 Uhr fuhren beide mit dem Taxi nach Hause.

    Am Freitag startet der Prozess

    Die Polizistin rief Renner am folgenden Tag per Skype an und zeichnete das Telefonat auf.
    Der ranghöchste Polizist von Baden-Württemberg habe ihr dann erklärt, er könne ihr beruflich nur helfen, wenn beide weiterhin privat in Kontakt bleiben würden.
    Die Beamtin informierte am 18. November 2021 die Polizeipräsidentin über den Vorfall, Renner wurde suspendiert.

    Ab Freitag startet nun der Prozess wegen sexueller Nötigung in Stuttgart. Renner, der verheirateter Familienvater ist, muss im Falle einer Verurteilung mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

    Foto Innenministerium BW