Schlagwort: Sorgerecht

  • Mord in Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Mord in Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Mord in Bad Neuenahr-Ahrweiler: 32-Jähriger bricht im Koblenzer Gericht in Tränen aus

    Am Landgericht Koblenz läuft ein Prozess, der viele Menschen im nördlichen Rheinland-Pfalz erschüttert. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 32-Jährigen vor, im Juli 2025 seine getrennt lebende Noch-Ehefrau in Bad Neuenahr-Ahrweiler erstochen zu haben. Danach soll er die Leiche in einem Nebenraum seiner Garage einbetoniert haben. Am zweiten Prozesstag schilderten Kriminalbeamte, wie Ermittler die Tat aufdeckten und warum sie den Angeklagten als Beschuldigten einstuften.

    Schon vor dem Auftakt zeigte sich, wie groß die Anteilnahme ist. Die Gruppe Feministas Koblenz rief am Abend vor Prozessbeginn zum Gedenken an das Opfer auf. Viele Beobachter hoffen nun auf eine lückenlose Aufklärung. Gleichzeitig bleibt die Lage im Saal angespannt. Der Angeklagte wirkte zeitweise stark mitgenommen und brach laut Beobachtern im Gerichtssaal in Tränen aus.

    Ermittler erklären Vorgehen und Spurenlage

    Die Kriminalbeamten beschrieben vor Gericht die Schritte der Ermittlungen. Sie ordneten Aussagen, Abläufe und Befunde ein. Dabei ging es auch um die Frage, wie die Tat ans Licht kam. Das Gericht will in den kommenden Verhandlungstagen weitere Details klären. Dazu zählt vor allem, welche Indizien den Verdacht stützten und wie die Ermittler einzelne Puzzleteile zusammenführten.

    Streit um Sorgerecht und Geld als mögliches Motiv

    Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft spielte ein Konflikt um das gemeinsame Kind eine Rolle. Demnach stand eine neue Sorgerechtsregelung für den Sohn im Raum. Außerdem sollen finanzielle Forderungen der Frau den Druck erhöht haben. Die Anklage sieht darin zentrale Punkte für die Tatmotivation. Der Prozess soll zeigen, wie sich die Beziehung zuspitzte und welche Entscheidungen dem Geschehen vorausgingen.

    Wichtige Anlaufstellen und weitere Meldungen

    Wer offizielle Informationen und Präventionsangebote sucht, findet Hinweise bei der Polizei Rheinland-Pfalz. Aktuelle Veröffentlichungen bündelt außerdem die Seite mit Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz. Ansprechpartner der Justiz nennt die Staatsanwaltschaft Koblenz. Weitere Blaulicht-Themen findest Du auf Blaulicht-Report Deutschland sowie in der Rubrik Fahndung.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Gericht entzieht Christina Block das Sorgerecht – Sie darf Ihre Kinder nicht mehr sehen

    Gericht entzieht Christina Block das Sorgerecht – Sie darf Ihre Kinder nicht mehr sehen

    Christina Block verliert das Sorgerecht – Gericht untersagt jeglichen Kontakt zu den Kindern

    Sønderborg/Kopenhagen.

    Die Vestre Landsret, das westliche Landesgericht Dänemarks, hat ein weitreichendes Urteil gefällt: Christina Block verliert das elterliche Sorgerecht über ihre Kinder Klara (15) und Theodor (11). Laut dem Urteil erhält Vater Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht. Die Kinder dürfen keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter haben.

    Gericht sieht schwere Traumatisierung der Kinder

    Nach Angaben des Gerichts gelten beide Kinder als schwer traumatisiert. Sie hätten mehrfach und eindeutig erklärt, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wünschen. Die von Christina Block beantragte neue psychologische Begutachtung lehnten die Richter ab. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass eine erneute Untersuchung den Kindern psychisch schaden würde.

    Christina Block hatte im Verfahren beantragt, das laufende Verfahren zur Erstellung eines neuen kinderpsychologischen Gutachtens auszusetzen und ihr das alleinige oder zumindest gemeinsame Sorgerecht zuzuerkennen. Zudem forderte sie einen begleiteten Umgang mit den Kindern. Diese Anträge wies das Gericht ab.

    Vater Stephan Hensel erhält das alleinige Sorgerecht

    Der Vater Stephan Hensel hatte seinerseits gefordert, das alleinige Sorgerecht zu erhalten und jeglichen Kontakt zwischen den Kindern und ihrer Mutter zu untersagen. Das Gericht folgte nun vollständig seinem Antrag. Damit setzt sich Hensel sowohl gegen frühere Entscheidungen des Amtsgerichts Hamburg als auch des Familiengerichts Sønderborg durch, die zuvor einen begleiteten Umgang erlaubt hatten.

    Die Entscheidung stützt sich laut Gericht auf vorhandene Dokumente, Schulberichte sowie die Protokolle von Kinder- und Jugendgesprächen aus den Jahren 2024 bis 2025. Eine weitere Untersuchung würde den emotionalen Zustand der Kinder verschlechtern, heißt es in dem Beschluss.

    Kindesentführung und laufendes Strafverfahren gegen Christina Block

    Christina Block steht in Deutschland wegen Kindesentführung unter Anklage. In der Neujahrsnacht 2023/2024 sollen maskierte Personen die beiden Kinder aus Dänemark entführt und ihrer Mutter übergeben haben. Seit der Rückführung der Kinder leben Klara und Theodor unter Sicherheitsmaßnahmen und geänderter Identität bei ihrem Vater in Dänemark.

    Die dänischen Behörden und psychologische Fachstellen bewerten die Kinder als stark belastet und traumatisiert. Sie hätten große Angst vor einem erneuten Kontakt zu ihrer Mutter. Christina Block bestreitet jede Beteiligung an der Entführung. Sie wirft Stephan Hensel Manipulation und Täuschung der Behörden vor.

    Gericht erkennt keine Entfremdung durch den Vater

    Die Vestre Landsret sieht keine Hinweise darauf, dass Stephan Hensel die Kinder gegen ihre Mutter beeinflusst habe. Die Richter betonen, dass die ablehnende Haltung der Kinder mit den Erlebnissen rund um die Entführung und den anhaltenden Ermittlungen erklärbar sei.

    Mit der Entscheidung ist das Sorgerechtsverfahren in Dänemark vorerst abgeschlossen. Eine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof wäre nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich.

    Hintergrund: Schutzmaßnahmen für die Kinder

    Die dänischen Behörden haben umfangreiche Schutzmaßnahmen für Klara und Theodor eingerichtet. Über den genauen Aufenthaltsort der Kinder wird aus Sicherheitsgründen Stillschweigen bewahrt. Beide erhalten psychologische Betreuung und leben in einem stabilen Umfeld unter Aufsicht des Jugendamts.

    Mehr aktuelle Nachrichten aus Dänemark und Deutschland finden Sie auf blaulichtmyk.de/news/ sowie in der Deutschland-Rubrik.

    Offizielle Informationen und Mitteilungen der dänischen Behörden sind über das dänische Polizeipräsidium und die Staatsanwaltschaft abrufbar.

  • Kindesentziehung – Fahnder der Bundespolizei nehmen Mutter fest

    Kindesentziehung – Fahnder der Bundespolizei nehmen Mutter fest

    Kindesentziehung – Fahnder der Bundespolizei nehmen Mutter fest

    Frankfurt/Main

    Am 24. März 2025 haben Fahnder der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt eine 25-jährige Albanerin festgenommen. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Fahndungshinweises aus Belgien, wo die Mutter wegen Kindesentziehung gesucht wurde.

    Der Gesuchten wird vorgeworfen, ihren Sohn im Sommer 2022 dem Vater entzogen zu haben. Ihm wurde durch ein belgisches Familiengericht das alleinige Sorgerecht übertragen.

    Mehrere Versuche das Kind nach Belgien zum sorgeberechtigten Vater zu verbringen, blieben bisher erfolglos. Die Frau reiste zuvor aus Zagreb / Kroatien über den Frankfurter Flughafen und beabsichtigte nach Tirana / Albanien weiterzureisen.

    Nach der vorläufigen Festnahme der Frau durch Beamte am Flughafen Frankfurt, wird sie am
    25. März dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

  • Bundespolizei verhaftet Mutter wegen Kindesentziehung – 8-Jährige zurück bei ihrem Vater

    Bundespolizei verhaftet Mutter wegen Kindesentziehung – 8-Jährige zurück bei ihrem Vater

    Bundespolizei verhaftet Mutter wegen Kindesentziehung –
    8-Jährige zurück bei ihrem Vater

    Frankfurt/Main

    Am 28. Mai 2024 haben Beamte der Bundespolizei am Flughafen Frankfurt eine 41-jährige Thailänderin verhaftet, die von den französischen Behörden wegen Kindesentziehung gesucht wurde.

    Die Frau, die in Begleitung ihrer 8-jährigen Tochter war, kam aus Bangkok / Thailand. Dort hatte sie sich an unbekanntem Ort mit dem Kind aufgehalten, obwohl dem in Frankreich lebenden Vater das
    alleinige Sorgerecht zugesprochen worden war.

    Aus diesem Grund bestand seit 2019 ein europäischer Haftbefehl gegen sie.

    Die Frau wurde dem Haftrichter vorgeführt. Die minderjährige Tochter wurde der Obhut des
    Jugendamtes übergeben und soll von dort dem in Frankreich lebenden Vater übergeben werden.