Schlagwort: Springmesser

  • Brennpunkt Köln-Kalk: Polizei stellt Waffen sicher und zeigt mehrere Männer an

    Brennpunkt Köln-Kalk: Polizei stellt Waffen sicher und zeigt mehrere Männer an

    Brennpunktteam Kalk stellt erneut zahlreiche Waffen und verbotene Gegenstände sicher

    Köln –

    Am Montagabend (14. Juli) kontrollierte das Brennpunktteam Kalk im Rahmen einer Präsenzmaßnahme rund 140 Personen. Ziel der Maßnahme war es, die Sicherheit im Stadtteil zu erhöhen. Die Polizei stellte dabei mehrere Waffen und verbotene Gegenstände sicher.

    Gefährliche Gegenstände beschlagnahmt

    Im Verlauf der Kontrollen stellten die Einsatzkräfte folgende Gegenstände sicher:

    • Softairwaffe

    • Schlagring

    • Baseballschläger

    • Reizgas

    • Softairmunition

    • Einhandmesser

    • Ringmesser

    • Springmesser

    Gegen die betreffenden Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

    Fahrzeugkontrolle – Ostheimer Straße

    Bei einer Verkehrskontrolle auf der Ostheimer Straße überprüften die Beamten einen 24-jährigen Mann. Er fuhr ein Fahrzeug mit niederländischer Zulassung, konnte sich jedoch nicht ausweisen. Ein Drogentest verlief positiv auf Cannabis. Es folgten eine Blutprobe, Anzeige und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 600 Euro.

    E-Bike gestohlen – Wipperfürther Straße

    Auf der Wipperfürther Straße kontrollierten die Einsatzkräfte einen 58-jährigen Mann mit einem hochwertigen E-Bike. Eine Prüfung ergab: Das Fahrrad war als gestohlen gemeldet. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

    Weitere Verkehrsverstöße festgestellt

    Zudem stoppten die Polizisten zwei Fahrzeugführer im Alter von 20 und 35 Jahren, die ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs waren. Auch in diesen Fällen wurden Strafverfahren eröffnet.

     

  • Brennpunktteam Kalk stellt Betäubungsmittel sicher

    Brennpunktteam Kalk stellt Betäubungsmittel sicher

    Schwerpunkteinsätze gegen Straßen- und Drogenkriminalität

    Köln

    Im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes hat das Brennpunktteam Kalk am Donnerstagabend (3. Juli) einen mutmaßlichen Drogendealer festgenommen. Die Polizei durchsuchte eine Gaststätte auf der Lustheider Straße im Stadtteil Vingst.

    Der 53-jährige Mann wurde vorläufig festgenommen. Nach richterlicher Anordnung durchsuchten die Beamten sein Fahrzeug und seine Wohnung. Dabei stellten sie verschiedene Drogen sicher, darunter Kokain, MDMA und Haschisch.

    Neben den Betäubungsmitteln fanden die Einsatzkräfte auch mutmaßliches Dealgeld sowie ein Springmesser. Der Tatverdächtige wird einem Haftrichter vorgeführt.

    Im Rahmen des Einsatzes führte das Brennpunktteam insgesamt 45 Personenkontrollen durch. Dabei ergaben sich mehrere Hinweise auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Polizei leitete entsprechende Ermittlungsverfahren ein.

    Drei Personen erhielten Platzverweise.

    Außerdem entdeckten die Beamten auf der Kalk-Mülheimer Straße einen nicht versicherten Pkw. Die Kennzeichen wurden sichergestellt, und gegen den Fahrzeughalter wurde eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erstattet.

    Die Polizei Köln setzt damit ein klares Signal gegen Drogenkriminalität und Verkehrsdelikte im Stadtteil Kalk.

  • Bundespolizei stellt Springmesser-in der Luftsicherheitskontrolle fest

    Bundespolizei stellt Springmesser-in der Luftsicherheitskontrolle fest

    Anzeige gegen Reisenden aus Remscheid

    Am 30. Juni 2025 stellte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn eine verbotene Waffe sicher.

    Während der Luftsicherheitskontrolle entdeckten Beamte ein Springmesser im Handgepäck eines Reisenden.

    Der 48-jährige Mann stammt aus Remscheid und besitzt die türkische Staatsangehörigkeit.

    Das Messer wies eine Klingenlänge von 11,5 Zentimetern auf.

    Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) ist ein Springmesser dieser Art verboten.

    Das Mitführen stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

    Die Bundespolizei stellte das Messer sicher.

    Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

    Die Tatverdachtsmomente beziehen sich auf das Waffengesetz sowie das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).

    Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Reisende seinen Flug nach Çukurova in der Türkei antreten.

    Die Bundespolizei erinnert in diesem Zusammenhang an die strengen Sicherheitsvorgaben im Luftverkehr.

    Verbotene Gegenstände im Handgepäck können strafrechtliche Folgen haben.

  • Rumänischer Fahrer hat Schlagringmesser im Gepäck

    Rumänischer Fahrer hat Schlagringmesser im Gepäck

    Schlagringmesser im Gepäck: Rumänischer Fahrer am Zollamt Bietingen gestoppt

    Singen

    ZOLL zieht bei Kontrolle am Zollamt Bietingen Schlagring mit eingebautem Springmesser aus dem Verkehr.

    Der 21-jährige rumänische Fahrer eines Kleintransporters wurde von den Zollbeamten des Hauptzollamts Singen angehalten, als er einen Sportwagen im Wert von etwa 400.000 Euro in die Schweiz bringen sollte. Bei der Kontrolle fanden die Beamten ein Schlagringmesser im Gepäck des Mannes. Der Fahrer erklärte, dass er die Waffe zur Selbstverteidigung mitführte.

    “Das sichergestellte sogenannte Grabenmesser kombiniert zwei Waffen. Einerseits den Schlagring, andererseits das Messer, dessen über 8,5 Zentimeter lange Klinge per Knopfdruck aus dem Griffstück herausspringt.” erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts. “Sowohl diese Art Springmesser als auch der Schlagring sind nach dem Waffengesetz verboten.”

    Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eröffnet. Die Waffe wurde sichergestellt, der Mann konnte die Fahrt fortsetzen. Das weitere Vorgehen obliegt der zuständigen Staatsanwaltschaft in Konstanz.

    Zusatzinformationen

    Nach dem deutschen Waffengesetz ist der Umgang mit Springmessern verboten. Ausgenommen sind solche, deren Klingen seitlich aus dem Griff herausspringen, höchstens 8,5 Zentimeter lang und nicht zweiseitig geschliffen sind. Soweit nur ein Merkmal nicht erfüllt ist, greift dieses Verbot. Totschläger oder Schlagringe sind überdies generell verboten. Ansprechpartner im Zusammenhang mit dem Verbringen oder der Mitnahme von Waffen und Munition sind die waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörden (z.B. Ordnungsamt der Stadt bzw. der Gemeinde, Landratsamt). Weitere Informationen auch unter www.zoll.de

  • Polizeibeamte mit Messer bedroht

    Polizeibeamte mit Messer bedroht

    Polizeibeamte mit Messer bedroht

    Gießen –

    Ein Autofahrer hielt am frühen Samstag (12.10.) neben einem Auto an der Kreuzung Bismarckstraße / Ludwigstraße an. Gegen 4 Uhr zeigte er dessen beiden Insassen plötzlich und ohne erkennbaren Grund ein Springmesser und bedrohte sie verbal aus seinem Fahrzeug heraus.

    Was der 25-Jährige zu diesem Zeitpunkt nicht ahnte war, dass er soeben eine Zivilstreife der Gießener Kriminalpolizei bedroht hatte. Die Beamten ließen den Mann zunächst gewähren, forderten Unterstützung an und stoppten den Kriminellen kurz darauf. Es folgte seine Festnahme. Es wurde niemand verletzt.

    Bei der Durchsuchung stellten die Beamten neben einem Springmesser noch einen Baseballschläger sowie einen Schlagring sicher. Der Festgenommene musste mit zur Dienststelle. Sie leiteten ein Strafverfahren ein, nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der deutsche Staatsangehörige entlassen. Der Grund für sein Verhalten ist Gegenstand der eingeleiteten Ermittlungen.