Schlagwort: Staatsdienst

  • AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz dürfen doch in den Staatsdienst – Ebling macht Rückzieher

    AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz dürfen doch in den Staatsdienst – Ebling macht Rückzieher

    AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz dürfen doch in den Staatsdienst

    Mainz

    In Rheinland-Pfalz dürfen Mitglieder der AfD nun doch im Staatsdienst arbeiten. Innenminister Michael Ebling (SPD) hat seine ursprünglichen Pläne zurückgenommen. Zuvor war geplant, AfD-Mitglieder generell vom öffentlichen Dienst auszuschließen.

    Ebling wollte verhindern, dass Personen mit Nähe zu extremistischen Organisationen Beamte werden. Sie sollten eine schriftliche Erklärung abgeben. In dieser hätten sie versichern müssen, dass sie in den letzten fünf Jahren keiner extremistischen Gruppierung angehört haben.

    Kritik von Staatsrechtlern bringt Minister zum Umdenken

    Staatsrechtler kritisierten Eblings Vorgehen scharf. Die juristische Grundlage für einen pauschalen Ausschluss von AfD-Mitgliedern sei nicht gegeben. Auch die neue Verwaltungsvorschrift sieht einen solchen Ausschluss nicht vor.

    Laut SWR stand von Beginn an in der Vorschrift: AfD-Mitglieder dürfen eingestellt werden, wenn sie schriftlich bestätigen, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen.

    SPD-Fraktionschefin hatte Verschärfung fälschlich kommuniziert

    Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, hatte die neue Regelung schärfer dargestellt, als sie ist. Sie schrieb, dass die Verwaltungsvorschriften verschärft wurden und kein Platz für Verfassungsfeinde im Staatsdienst sei.

    Doch laut aktueller Verwaltungsvorgabe gilt: Nur wer die Erklärung nicht abgibt oder deren Abgabe verweigert, wird vom Staatsdienst ausgeschlossen. Ein genereller Ausschluss allein wegen einer AfD-Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen.

    Politischer Schaden für SPD – AfD zeigt sich siegessicher

    Diese Kehrtwende kommt für die SPD zu einem ungünstigen Zeitpunkt. In acht Monaten findet die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz statt. Kritiker werfen Innenminister Ebling vor, parteipolitisch motiviert gehandelt zu haben. 

  • Rheinland-Pfalz – Kein Staatsdienst mehr für AfD-Mitglieder – Neue Regel zur Verfassungstreue beschlossen

    Rheinland-Pfalz – Kein Staatsdienst mehr für AfD-Mitglieder – Neue Regel zur Verfassungstreue beschlossen

    Rheinland-Pfalz schließt AfD-Mitglieder vom Staatsdienst aus: Neue Regelung zur Verfassungstreue vorgestellt

    Mainz

    Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz plant eine entscheidende Änderung beim Zugang zum öffentlichen Dienst. Künftig sollen Bewerberinnen und Bewerber eine verpflichtende Erklärung zur Verfassungstreue abgeben.

    Die neue Regelung betrifft Beamte und Tarifbeschäftigte gleichermaßen – also auch Lehrer, Polizisten und Verwaltungsangestellte. Innenminister Michael Ebling (SPD) stellte die geplante Maßnahme im Rahmen des Verfassungsschutzberichts vor.

    AfD gilt als extremistische Organisation

    In der Erklärung müssen Bewerber schriftlich versichern, keiner extremistischen Organisation anzugehören. Das gilt auch rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre.

    Laut Ebling zählt auch die AfD in Rheinland-Pfalz zu diesen Organisationen.

    Der Landesverfassungsschutz stuft die Partei als gesichert extremistisch ein.

    Eine Aufnahme in den öffentlichen Dienst soll damit ausgeschlossen werden.

    Alice Weidel spricht von politischer Diskriminierung

    AfD-Chefin Alice Weidel kritisiert die Regelung scharf.

    Sie wirft der Landesregierung vor, demokratische Grundprinzipien zu verletzen.

    Die AfD wolle sich dadurch jedoch nicht einschüchtern
    lassen.

    Konsequenzen auch für bestehende Mitarbeiter

    Die Regelung betrifft nicht nur neue Bewerber.

    Auch bereits im Dienst stehende Personen können überprüft werden.

    Eine Mitgliedschaft in einer gelisteten Organisation kann disziplinarrechtliche Folgen
    haben.

    Bei nachgewiesener Verletzung der Verfassungstreuepflicht droht im schlimmsten Fall die Entfernung aus
    dem Dienst.

    Ob und wie weit Maßnahmen greifen, soll jeweils im Einzelfall entschieden
    werden.

    Hintergrund: Verfassungsschutz aktualisiert Liste regelmäßig

    Die Entscheidung basiert auf einer Liste des Bundesamts für Verfassungsschutz.

    Diese wird regelmäßig angepasst.

    Sie enthält Organisationen mit nachgewiesenen verfassungsfeindlichen Bestrebungen.

    Auch die AfD steht auf dieser Liste.

    Fazit

    Rheinland-Pfalz sendet ein klares Signal:

    Wer für den Staat arbeiten will, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

    Mit der neuen Maßnahme will die Regierung Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärken.