Schlagwort: Steuerstrafverfahren

  • Goldschmuck in Instant-Nudeln: 23-Jährige fliegt mit Schmuggelversuch am Münchner Flughafen auf

    Goldschmuck in Instant-Nudeln: 23-Jährige fliegt mit Schmuggelversuch am Münchner Flughafen auf

    Goldschmuggel am Flughafen München

    Am Flughafen München hat der Zoll einen ungewöhnlichen Schmuggelversuch aufgedeckt. Eine 23-jährige Frau versuchte, hochwertigen Goldschmuck versteckt in Instant-Nudeln nach Deutschland einzuführen. Die Beamten wurden bei einer routinemäßigen Kontrolle auf das Reisegepäck der jungen Frau aufmerksam.

    Röntgengerät bringt Schmuggelware ans Licht

    Die Zöllner setzten ein Röntgengerät ein, um den Koffer der Reisenden genauer zu überprüfen. Dabei stellten sie auffällige Strukturen in mehreren Nudelpackungen fest. Bei der anschließenden manuellen Kontrolle fanden die Beamten Goldschmuck, sorgfältig in den Verpackungen versteckt. Der Versuch, das Edelmetall als harmlose Lebensmittel zu tarnen, scheiterte damit eindeutig.

    „Der Zoll entdeckt immer wieder außergewöhnliche Schmuggelverstecke“, erklärte Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München. Gerade am internationalen Drehkreuz München kämen immer wieder kreative, aber letztlich erfolglose Methoden zum Einsatz.

    Steuerstrafverfahren gegen die Reisende

    Da Gold beim Grenzübertritt anmeldepflichtig ist, leitete der Zoll gegen die 23-Jährige ein Steuerstrafverfahren ein. Über den genauen Wert des sichergestellten Schmucks machten die Behörden zunächst keine Angaben. Die Ermittlungen dauern an.

    Der Fall zeigt erneut, wie aufmerksam die Beamten am Flughafen München arbeiten. Moderne Technik und geschulte Erfahrung sorgen dafür, dass selbst gut getarnte Schmuggelware entdeckt wird. Weitere Informationen zu ähnlichen Fällen finden Leser auch in unseren Rubriken Verkehr, Fahndungen und Deutschland.

    Zoll warnt vor illegaler Einfuhr

    Der Zoll weist regelmäßig darauf hin, dass die Nichtanmeldung von Wertgegenständen erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann. Neben Steuernachzahlungen drohen empfindliche Geldstrafen. Informationen zu Einfuhrbestimmungen stellt der Zoll auf seiner offiziellen Website zur Verfügung.

    Auch die Bayerische Polizei arbeitet eng mit den Zollbehörden zusammen, um grenzüberschreitende Kriminalität konsequent zu bekämpfen. Der aktuelle Fall verdeutlicht, dass Schmuggelversuche am Flughafen München nur selten unentdeckt bleiben.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Zoll entdeckt Goldschmuck, versteckt in Babywindeln

    Zoll entdeckt Goldschmuck, versteckt in Babywindeln

    Zoll entdeckt Goldschmuck, versteckt in Babywindeln

    München

    Goldschmuck, versteckt in Babywindeln, hat eine 25-jähriger Frau versucht, über den Münchner Flughafen nach Deutschland zu schmuggeln.

    Die Münchner Zöllner staunten nicht schlecht, als sie unter Einsatz eines Röntgengeräts das Reisegepäck einer jungen Frau durchleuchteten. Dabei entdeckten die Beamten Goldarmreifen, versteckt in Babywindeln. Bei der weiteren Überprüfung des Reisegepäcks haben die Beamten weiteren Goldschmuck entdeckt.

    “Der Zoll entdeckt immer wieder außergewöhnliche Schmuggelverstecke, die die Kreativität und Raffinesse der Schmuggler unterstreichen “, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

    Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

    Schule beendet – was dann? Tag der Ausbildung beim Münchner Zoll Wer sich für den Beruf des Zöllners interessiert, hat am 27.09.2025 die einmalige Chance, sich persönlich vor Ort ein Bild zu machen und sich zu informieren. An diesem Tag wird ein Infotag in der Landsberger Straße stattfinden, zu dem sich alle Interessierten unter presse.hza-muenchen@zoll.bund.de anmelden können.

  • Berauscht und ohne Fahrerlaubnis – Fahrer schmuggelte LKW

    Berauscht und ohne Fahrerlaubnis – Fahrer schmuggelte LKW

    Fahrer ohne Anmeldung und unter Drogeneinfluss gestoppt

    Singen

    Auf dem Weg nach München fuhr ein kroatischer Fahrer am 26.05.2025 abends zwar über das
    Zollamts Bietingen, hielt aber nicht an, um den Wechselladekipper der Marke Steyr ordentlich zur Verzollung anzumelden. Das beobachteten zwei Zöllner und baten den 24-jährigen zur Kontrolle.

    Die sich anschließende Überprüfung des sichtlich nervös wirkenden Mannes ergab, dass für ihn in Deutschland aktuell ein Fahrverbot aufgrund vermehrten Drogenkonsums besteht. Daraufhin wurde zuständigkeitshalber die Landespolizei wegen des Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Einfluss berauschender Mittel hinzugezogen. Ein bei dem Fahrer durchgeführter Urintest schlug positiv auf Cannabis an, die Landespolizei brachte den jungen Mann daraufhin erstmal zur Blutprobe ins Krankenhaus.

    Wieder zurück beim Zollamt Bietingen, wurde gegen den Mann seitens des Zolls ein Steuerstrafverfahren wegen des Nichtanmeldens des Kippers eingeleitet. Da er die Abgaben nicht bezahlen konnte, wurde der Steyr vorerst sichergesellt.

    Das Steuerstrafverfahren leiteten die Beamten zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weiter.

    Die Bearbeitung der Verstöße aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis und des Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel übernahm das Polizeirevier Singen.

  • Erfolgreiche Zollkontrolle

    Erfolgreiche Zollkontrolle

    Potsdamer Zoll zieht in Weinkartons versteckte Zigaretten aus dem Verkehr

    Potsdam

    Vergangenen Freitag stellte der Potsdamer Zoll bei einer Kontrolle auf der A 10,
    Rastplatz Siethener Elsbruch Nord (Nähe Ludwigsfelde), in einem Sprinter besetzt mit drei Fahrzeuginsassen insgesamt 9.720 rumänische Zigaretten versteckt in Weinkartons sicher.

    Gegen den 26-jährigen Fahrer leiteten die Beamten ein Steuerstrafverfahren ein und erhoben Tabaksteuern in Höhe von 1.808,89 Euro. Diese konnte der Beschuldigte vor Ort nicht begleichen. Darüber hinaus setzten die Beamten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro fest, welche der Fahrer sofort entrichtete. Nach der Reiseroute befragt, erklärte der Fahrer, dass sie aus Rumänien kämen und für drei Tage nach Frankreich fahren würden.

    Auf weitere Nachfragen hin, gaben die Fahrzeuginsassen an, jeweils 800 Zigaretten mitzuführen. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Zöllner mehr als die vierfache Menge an Zigaretten fest.
    “Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation mussten meine Kollegen von einem gewerblichen Verbringen ausgehen, so dass im vorliegenden Sachverhalt der Verdacht der Steuerhinterziehung besteht”, so der Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege, Torsten Biehl.

  • Zoll stoppt Reisenden mit gefälschten Luxusartikeln – Deal platzt bei der Einreise am Flughafen BER

    Zoll stoppt Reisenden mit gefälschten Luxusartikeln – Deal platzt bei der Einreise am Flughafen BER

    Potsdam

    Bereits im Januar stoppte der Zoll am Flughafen BER einen Reisenden aus Istanbul kommend mit diversen Luxusartikeln in unterschiedlichen Größen und Ausführungen verteilt auf drei Koffer und ein Handgepäckstück.

    Als der 28-jährige Deutsche den grün gekennzeichneten Ausgang für anmeldefreie Waren passierte, baten ihn die Zöllner zur Kontrolle.

    Auf Nachfrage gab der junge Mann an, am Vormittag desselben Tages nach Istanbul gereist zu sein,
    um die Gepäckstücke mit den neuen Kleidungsstücken abzuholen. Seinen Angaben zufolge hat er etwa 1.000 Euro für die gesamten Waren, die ausschließlich mit hochpreisigen Modemarken gelabelt waren, gezahlt.
    Diesen Deal hätte er bei seiner letzten Reise in die Türkei ausgehandelt. Bestimmt seien sie allesamt für seine Freunde und Familie in Guinea. Bei seiner in naher Zukunft geplanten Reise nach Guinea wollte er die Kleidungsstücke verteilen.

    Aufgrund des gewerblichen Charakters und den zu erwartenden Einfuhrabgaben, welche 250 Euro deutlich übersteigen, leiteten die Zöllner vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen den Reisenden ein und stellten sämtliche Luxusartikel sicher.

    Eine Prüfung seitens der Markenrechteinhaber ergab, dass es sich bei sämtlichen eingeführten Luxusartikeln um Fälschungen handelt. Im Anschluss an das Verfahren werden diese zollseitig vernichtet.

    Hätte es sich bei den Luxusartikeln um Originale gehandelt, betrüge deren Marktwert über 46.000 Euro.

  • Mit gefälschter Rechnung Zollabgaben sparen

    Mit gefälschter Rechnung Zollabgaben sparen

    Mit gefälschter Rechnung Zollabgaben sparen

    Singen

    Konstanz: Ein 31-jähriger deutscher Staatsangehöriger versuchte vergangenen Monat Zollabgaben für einen in der Schweiz gekauften Range Rover durch eine gefälschte Rechnung zu sparen.

    Der Mann legte beim Zollamt Konstanz-Autobahn eine Zollanmeldung vor, in der er den Wert des Fahrzeugs mit 9.400 Schweizer Franken angab. Die Zöllner stellten jedoch fest, dass gleichwertige Fahrzeuge deutlich höher gehandelt werden. Konfrontiert mit diesem Befund, gab der in Bayern lebende Mann zu, die Rechnung selbst erstellt zu haben. Tatsächlich hatte er 12.500 Euro für den Wagen bezahlt.

    Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, erklärte: “Um ein in der Schweiz gekauftes Auto in Deutschland zulassen zu können, ist eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese wird vom Zoll aber nur dann ausgestellt, wenn das Fahrzeug beim Zoll angemeldet und die Einfuhrabgaben gezahlt werden.”

    Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nachdem er die Abgaben in Höhe von 3.900 Euro gezahlt hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen.

    Das Steuerstrafverfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.