Schlagwort: Strafrecht

  • Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Mitwirkung an einer Selbsttötung

    Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Mitwirkung an einer Selbsttötung

    BGH bestätigt Totschlagsurteil gegen Freitodbegleiter

    Der Bundesgerichtshof hat ein viel beachtetes Urteil zur strafbaren Suizidhilfe bestätigt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf die Revision eines pensionierten Arztes, den das Landgericht Berlin I wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt hatte. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Abgrenzung zwischen erlaubter Suizidhilfe und strafbarer Tötung auf.

    Depressive Erkrankung als zentraler Faktor

    Nach den Feststellungen des Landgerichts befand sich die 37-jährige Geschädigte in einer akuten depressiven Episode einer manisch-depressiven Grunderkrankung. In dieser Situation wandte sie sich an den Angeklagten, der als sogenannter Freitodbegleiter tätig war. Bereits nach einem etwa 90-minütigen Kennenlernen erklärte er seine Bereitschaft, ihre Selbsttötung aktiv zu unterstützen.

    Der Arzt verzichtete bewusst auf ein Abwarten oder die Einbindung einer Sterbehilfeorganisation. Obwohl ihm bekannt war, dass schwere Depressionen die freie Willensbildung erheblich beeinträchtigen können, nahm er für sich in Anspruch, die Freiverantwortlichkeit eigenständig beurteilen zu können. Diese Fehleinschätzung bildete später einen zentralen Punkt der gerichtlichen Bewertung.

    Ambivalenter Todeswunsch und manipulative Zusicherungen

    Nach einem ersten, gescheiterten Suizidversuch, den die Frau überlebte, brachten Rettungskräfte sie in eine psychiatrische Klinik. Während des Klinikaufenthalts zeigte sich ihr Todeswunsch als hochgradig ambivalent. Sie schwankte zwischen neuem Lebensmut und erneuten Suizidgedanken. Der Angeklagte erkannte diese Labilität, hielt jedoch weiter engen Kontakt zu ihr.

    Besonders schwer wog aus Sicht des Gerichts, dass der Angeklagte der Frau zusicherte, ihr Sterben notfalls durch zusätzliche Medikamente sicherzustellen. Diese Zusicherung entsprach nicht der Wahrheit und beeinflusste die Entscheidung der Geschädigten maßgeblich. Damit, so das Landgericht, hielt der Angeklagte das Geschehen steuernd in der Hand.

    BGH sieht keinen Rechtsfehler

    Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Bewertung. Die Richter gingen davon aus, dass die Geschädigte ihren Entschluss nicht freiverantwortlich getroffen hatte. Aufgrund der depressiven Erkrankung, der nachgewiesenen Willenslabilität und der manipulativen Einflussnahme des Angeklagten liege ein Totschlag in mittelbarer Täterschaft vor. 

    Für einen früheren Suizidversuch hatte das Landgericht den Angeklagten hingegen freigesprochen, da sich eine fehlende Freiverantwortlichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht sicher feststellen ließ. Auch diese Differenzierung hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung stand.

    Weitere Hintergründe zu aktuellen Gerichtsentscheidungen findest Du in unserem Bereich News sowie in der Rubrik Deutschland. Offizielle Informationen stellt auch der Bundesgerichtshof bereit.

    Mit dem nun rechtskräftigen Urteil setzt der BGH ein deutliches Zeichen: Wer bei nicht freiverantwortlichen Suizidentscheidungen aktiv eingreift, macht sich strafbar. Die Entscheidung dürfte die rechtliche Diskussion um Suizidhilfe in Deutschland nachhaltig prägen.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • BGH entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

    BGH entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

    BGH kippt Teile des Urteils gegen IS-Anhängerin

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Revision einer IS-Anhängerin entschieden, die zuvor vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden war.

    Die Frau war unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Beihilfe zum Völkermord und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden.

    Hintergrund des Falls

    Die Angeklagte, eine in Deutschland geborene Frau, reiste 2014 nach Syrien und anschließend in den Irak, wo sie sich gemeinsam mit ihrem Ehemann dem sogenannten “Islamischen Staat” (IS) anschloss.

    In Mossul nahm das Paar weitere IS-Angehörige auf und unterstützte die Terrororganisation organisatorisch wie logistisch.

    Zudem bewahrte das Ehepaar Waffen in ihrem Haus auf.

    Besonders schwer wog die Versklavung einer jesidischen Frau, die dem Ehemann der Angeklagten als “Geschenk” übergeben worden war.

    Die Angeklagte zwang die Frau bis 2019 zur Hausarbeit und verhinderte ihre Flucht. Zudem wusste sie von
    den regelmäßigen Vergewaltigungen durch ihren Ehemann und duldete diese.

    Urteil des OLG Koblenz

    Das OLG Koblenz hatte die Frau unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, Freiheitsentziehung und Verfolgung, wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen sowie wegen Menschenhandels verurteilt.

    Zusätzlich sah das Gericht Beihilfe zum Völkermord als erwiesen an.

    Entscheidung des BGH

    Der BGH bestätigte die Verurteilung in weiten Teilen. Allerdings änderte er den Schuldspruch, da die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord sowie zu weiteren Menschlichkeits- und Kriegsverbrechen nicht hinreichend belegt seien. Die Feststellungen reichten nicht aus, um eine direkte Beihilfehandlung der Angeklagten zu diesen schwersten Delikten nachzuweisen.

    Damit bleibt die Frau zwar weiterhin wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer schwerer Delikte verurteilt. Über die Höhe der Strafe muss jedoch ein anderer Senat des OLG Koblenz erneut entscheiden.

    Rechtliche Bedeutung

    Der BGH stellte klar, dass für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord konkrete Unterstützungshandlungen nachweisbar sein müssen. Die Entscheidung hat Signalwirkung für ähnliche Verfahren, in denen Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den Reihen des IS strafrechtlich verfolgt werden.

    Weitere Informationen

    Mehr aktuelle Nachrichten aus Deutschland finden Sie auf blaulichtmyk.de/deutschland. Informationen zu laufenden Fahndungen gibt es unter blaulichtmyk.de/fahndungen. Offizielle Mitteilungen stellt zudem der Bundesgerichtshof bereit.

  • Bundesgerichtshof hebt Freispruch nach tödlichen Messerstichen vor Würzburger Club auf

    Bundesgerichtshof hebt Freispruch nach tödlichen Messerstichen vor Würzburger Club auf

    Bundesgerichtshof hebt Freispruch nach tödlichen Messerstichen vor Würzburger Club auf

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch im Würzburger Messerprozess aufgehoben.

    Die Entscheidung fiel wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung des Landgerichts.

    Hintergrund der Tat

    Am 17. September 2023 kam es vor dem Club „Studio“ in Würzburg zu einer blutigen Auseinandersetzung.

    Ein damals stark alkoholisierter Mann stach mit einem Messer auf drei Personen ein.

    Ein Clubbesucher starb, zwei weitere wurden verletzt.

    Nach Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte kurz zuvor selbst angegriffen worden.

    Er wurde geschubst, gestoßen und mehrfach geschlagen. Dabei erlitt er unter anderem einen Trommelfellriss.

    Sekunden vor der Messerattacke soll er erneut heftig gestoßen und geschlagen worden sein.

    Der später Getötete griff in die Situation ein.

    Entscheidung des Landgerichts

    Das Landgericht konnte den Ablauf unmittelbar vor den Messerstichen nicht eindeutig klären.

    Trotz umfangreicher Beweisaufnahme blieb der genaue Hergang unklar.

    Im Zweifel nahm das Gericht die für den Angeklagten günstigste Variante an.

    Es sah sein Handeln gegenüber dem Getöteten und einem Verletzten als Notwehr.

    Bei der dritten verletzten Person ging das Gericht von einem Irrtum über die Notwehrlage aus.

    Dieser Irrtum schließe eine Strafe aus.

    Einschreiten des Bundesgerichtshofs

    Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger legten Revision ein.

    Der BGH stellte Lücken in der Beweiswürdigung fest.

    Das Landgericht habe zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt.

    Dadurch sei der Zweifelssatz falsch angewendet worden.

    Neuer Prozess angeordnet

    Der BGH hob das Urteil auf und verwies den Fall zurück.

    Eine andere Schwurgerichtskammer muss den Prozess nun neu verhandeln.

    Dort wird der gesamte Sachverhalt erneut geprüft.

  • Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revision eines wegen Totschlags Verurteilten verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig.

    Elf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe

    Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt. Dabei wurden weitere Strafen aus früheren Urteilen einbezogen. Zur Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gelten sieben Monate als vollstreckt.

    Tat im Jahr 2013 – Leiche erst 2023 gefunden

    Laut den Feststellungen des Landgerichts begann der Angeklagte Ende 2012 eine Beziehung mit der späteren 28-jährigen Getöteten. Als sie ihm im März 2013 androhte, die Beziehung öffentlich zu machen, tötete er sie. Er befestigte die Leiche an einer Metallplatte und versenkte sie in einem Kanal. Erst im Januar 2023 konnten Überreste der Frau sichergestellt werden.

    BGH sieht keine Rechtsfehler

    Die Revision des Angeklagten richtete sich gegen das Urteil des Landgerichts. Der Bundesgerichtshof prüfte das Verfahren, fand jedoch keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit bleibt die Strafe bestehen.

  • Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen !

    Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen !

    Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil gegen frühere Krankenschwester aus Regensburg

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision einer früheren Krankenschwester verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28. Oktober 2024 rechtskräftig.

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und weiterer schwerer Delikte

    Die Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht sprach sie wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie wegen versuchten Mordes in drei weiteren Fällen schuldig.

    Patienten im Krankenhaus betäubt und ausgeraubt

    Nach Feststellungen des Gerichts betäubte die Frau vier Patienten in einem Regensburger Krankenhaus. Anschließend entwendete sie Schmuck und andere Wertsachen. Ein Opfer starb infolge eines Herzstillstands und einer schweren Hirnschädigung. Die drei weiteren Patienten überlebten die Taten.

    Gericht erkennt Heimtücke und Habgier als Mordmerkmale

    Das Landgericht stellte fest, dass die Angeklagte aus Habgier und in heimtückischer Weise handelte. Diese Mordmerkmale führten zu der höchsten Strafe des deutschen Strafrechts.

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil – keine Rechtsfehler

    Die Angeklagte legte Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof prüfte sowohl die Verfahrensführung als auch die Rechtsanwendung. Dabei wurden keine Fehler festgestellt, die zu einer Änderung des Urteils geführt hätten. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

  • Verurteilung wegen des Doppelmordes !

    Verurteilung wegen des Doppelmordes !

    Mordprozess in Leipzig: BGH bestätigt Schuldsprüche gegen jugendliche Täter

    Leipzig –

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen zweier Jugendlicher gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig zurückgewiesen. Das am 26. November 2024 ergangene Urteil ist somit rechtskräftig.

    Das Landgericht Leipzig hatte die beiden zur Tatzeit 16 Jahre alten Angeklagten wegen mehrerer schwerer Straftaten verurteilt. Die Hauptverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach Jugendstrafrecht statt.

    Urteile wegen Mord, versuchtem Mord und Brandstiftung

    Die Richter verurteilten den Angeklagten F. zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren. Die Mitangeklagte Z. erhielt sechs Jahre und sechs Monate Jugendstrafe.

    Beide wurden unter anderem wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Außerdem wurden sie wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung in 14 Fällen verurteilt.

    Doppelmord und Brandstiftung aus niedrigen Beweggründen

    Laut Urteil drang F. in der Nacht zum 16. Februar 2024 in die Wohnung der Familie der Angeklagten Z. ein. Dort tötete er die Mutter und den Lebensgefährten der Mitangeklagten mit einem Messer. Auch auf deren Bruder ging er in gleicher Weise los und hielt ihn anschließend für tot.

    Um die Tat zu vertuschen, legte F. Feuer in der Wohnung. Dabei nahm er bewusst in Kauf, dass weitere Hausbewohner durch Rauchgase verletzt werden könnten.

    Die Wohnung wurde vollständig zerstört und ist seitdem unbewohnbar. Der Bruder der Mitangeklagten konnte schwer verletzt gerettet werden.

    Angeklagte Z. unterstützte Tatplanung und -ausführung

    Z. selbst war zur Tatzeit nicht vor Ort. Dennoch teilte sie den Tatplan und unterstützte die Umsetzung aktiv. Ihre Mitwirkung erfolgte sowohl im Vorfeld als auch nach der Tat.

    Das Gericht wertete dies als Mittäterschaft.

    Bewertung durch das Landgericht

    Die vollendeten Tötungen wurden als heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen eingeordnet (§ 211 StGB). Im Fall des Bruders sah das Gericht das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht gegeben. Zusätzlich bejahte es eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB.

    Die Brandstiftung bewertete das Gericht als besonders schwere (§ 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB). Zugleich stellte es eine versuchte gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB fest – bezogen auf alle übrigen Hausbewohner.

    Keine Rechtsfehler – Urteil bleibt rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof prüfte das Urteil umfassend. Die Revisionen der Angeklagten blieben erfolglos. Der BGH stellte keine Rechtsfehler fest, die zu einer Aufhebung des Urteils geführt hätten.

    Damit ist das Urteil des Landgerichts Leipzig endgültig rechtskräftig.

  • Staatsanwaltschaft zum Tötungsdelikt am 17.07.2025 in Bad Neuenahr-Ahrweiler !

    Staatsanwaltschaft zum Tötungsdelikt am 17.07.2025 in Bad Neuenahr-Ahrweiler !

    Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts – 31-jähriger Ehemann in Untersuchungshaft

    Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wegen des Verdachts des Mordes gegen einen 31-jährigen deutschen Staatsbürger.

    Dem Mann wird vorgeworfen, am 17. Juli 2025 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau getötet zu haben. Die Tat soll sich in seinem Wohnhaus ereignet haben.

    Frau unter Vorwand ins Haus gelockt und tödlich verletzt

    Nach bisherigen Erkenntnissen lockte der Beschuldigte seine Ehefrau unter einem Vorwand in sein Haus. Dort attackierte er sie mit einem Messer.

    Die 31-jährige Frau erlitt dabei schwere Verletzungen. Sie verstarb noch vor Ort an den Folgen der Tat. Eine gerichtlich angeordnete Obduktion soll die genaue Todesursache klären. Die Untersuchung ist für den folgenden Tag angesetzt.

    Tatverdächtiger geständig – Haftbefehl wegen Mordverdachts erlassen

    Im Zuge der polizeilichen Suchmaßnahmen nach dem Verschwinden der Frau geriet der Ehemann in Verdacht.

    Bei einer Befragung durch die Polizei gestand der Mann die Tat. Er wurde umgehend vorläufig festgenommen.

    Am 20. Juli 2025 wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ dieser einen Haftbefehl.

    Grundlage sind der dringende Tatverdacht sowie die Haftgründe Fluchtgefahr und Schwerkriminalität. Der Mann befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.

    Weitere Ermittlungen zu Tathergang und Motiv laufen

    Der genaue Ablauf der Tat sowie das Motiv sind noch unklar. Die Staatsanwaltschaft hat weitere Ermittlungen eingeleitet.

    Zum aktuellen Zeitpunkt können keine weiteren Informationen bekannt gegeben werden. Die Behörde bittet um Verständnis.

    Rechtliche Hinweise zum Verfahren

    Mord liegt nach dem Strafgesetzbuch vor, wenn ein Mensch heimtückisch oder aus niedrigen Beweggründen getötet wird.

    In solchen Fällen sieht das Gesetz eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.

    Ein Haftbefehl wird nur dann erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen.

    Er dient der Sicherung des Ermittlungsverfahrens und ggf. der späteren Hauptverhandlung.

    Ein Haftbefehl bedeutet nicht, dass bereits ein gerichtlicher Schuldnachweis erfolgt ist. Auch der Beschuldigte gilt weiterhin als unschuldig.

    Tötungsdelikt in Bad Neuenahr: Vermisste Frau tot aufgefunden

     

  • Verurteilung wegen Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg

    Verurteilung wegen Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg

    Urteil des BGH: Lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes bestätigt

    Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten R. und K. gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 20. September 2024 verworfen, durch das sie wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Bezüglich des Angeklagten R. hat das Landgericht die besondere Schwere der Schuld bejaht.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der Angeklagte K. am Abend des 10. Mai 2023 aufgrund eines von R. entwickelten Tatplans auf der Bundesautobahn 9 die Lehrerin Carolin G., nachdem er sie zuvor mit dem von ihm geführten Fahrzeug gerammt hatte. Der Angeklagte R., der mit Carolin G. eine Beziehung geführt hatte und mit ihr um das Sorge- und Umgangsrecht für den gemeinsamen Sohn stritt, hatte das Tatfahrzeug und die Tatwaffe beschafft. Das Schwurgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.

    Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Vorinstanz:

    Landgericht Potsdam – Urteil vom 20. September 2024 – 21 Ks 7/23 – 486 Js 25623/23

    Maßgebliche Vorschriften des StGB:

    § 211 Mord

    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

    (2) Mörder ist, wer

    (…) aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (…)

    einen Menschen tötet.

    § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    (1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

    1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
    2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
    3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
  • Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg !

    Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg !

    Urteil wegen Geiselnahme in der JVA Burg !

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat ein Urteil des Landgerichts Stendal bestätigt.

    Sowohl die Revision der Staatsanwaltschaft als auch die des Angeklagten wurden verworfen.

    Das Urteil datiert vom 27. Februar 2024. Der Angeklagte wurde zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Grund war eine Geiselnahme in Tateinheit mit illegalem Waffenbau und -besitz. Zudem wurden den Verletzten Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen.

    Fluchtversuch aus der JVA Burg

    Am 12. Dezember 2022 versuchte der Täter aus der Justizvollzugsanstalt Burg zu entkommen. Dort saß er eine lebenslange Freiheitsstrafe ab. Diese war 2021 durch das Oberlandesgericht Naumburg verhängt worden – wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in mehreren Fällen und weiterer Straftaten.

    Für den Fluchtversuch nutzte der Mann eine selbstgebaute Schusswaffe. Diese hatte er während seiner Haft hergestellt – samt Patronen. Er nahm zwei Justizbeamte als Geiseln. Einen davon ließ er später frei.

    Mit dem zweiten Geisel ging er in Richtung Hauptschleuse. Dort konnte der Justizbeamte fliehen. Der Angeklagte brach den Fluchtversuch daraufhin ab.

    Kein Erfolg mit Revisionen

    Die Staatsanwaltschaft Stendal kritisierte das Fehlen einer zusätzlichen Sicherungsverwahrung. Doch der BGH wies diesen Einwand zurück. Der Generalbundesanwalt hatte zuvor ebenfalls die Abweisung der Revision beantragt.

    Das Landgericht hatte nachvollziehbar entschieden. Die Sicherung der Allgemeinheit sei bereits durch das Urteil aus Naumburg erfüllt. Damals wurde neben der lebenslangen Haft auch Sicherungsverwahrung angeordnet.

    Die Prüfung des BGH ergab keine Rechtsfehler. Auch die Revision des Angeklagten, die sich nur auf die Adhäsionsentscheidung bezog, blieb ohne Erfolg. Lediglich eine kleine formale Korrektur wurde vorgenommen.

    Urteil ist rechtskräftig

    Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun endgültig rechtskräftig. Die Justiz sieht damit keine weiteren rechtlichen Schritte mehr als nötig an.

  • Verurteilung eines vorgeblichen Heilpraktikers wegen Mordes an seiner Ehefrau !

    Verurteilung eines vorgeblichen Heilpraktikers wegen Mordes an seiner Ehefrau !

    Lebenslange Haftstrafe in Leipzig bestätigt: Mordurteil gegen Ehemann rechtskräftig

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des Angeklagten abgelehnt. Dieser hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Flensburg eingelegt. Das Landgericht hatte den Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt. Die Strafe lautet auf lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig.

    Die Tat ereignete sich im September 2022. Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte seine pflegebedürftige Ehefrau tödlich verletzte. Die Frau litt an Multipler Sklerose. Der Mann verabreichte ihr heimlich ein Antidepressivum in Überdosis. Vermutlich löste er die Substanz in einem Getränk auf. Nach vier Tagen führte das Medikament zum Tod der Frau.

    Um den Tod zu beschleunigen, stach der Angeklagte mehrfach mit einem Messer in den Bauch seiner Ehefrau. Außerdem nahm er selbst geringe Mengen des Antidepressivums ein. Er fügte sich selbst mehrere Messerstiche zu, die jedoch überwiegend harmlos waren. So wollte er den Vorfall als misslungenen Doppelsuizid erscheinen lassen.

    Das Motiv des Angeklagten war, seine außerehelichen Beziehungen zu verbergen. Zudem wollte er verhindern, dass seine Frau von seinen sexuellen Handlungen als angeblicher Heilpraktiker erfährt. Er hatte teils heimlich Fotos von Patientinnen gemacht. Kurz vor der Tat gab es eine Hausdurchsuchung aufgrund einer Strafanzeige. Dabei wurden sein Handy und Speichermedien beschlagnahmt.

    Der Angeklagte fürchtete, seine Frau könnte ihn verlassen. Ein solcher Schritt hätte seinen wirtschaftlichen Ruin und den Verlust von Vermächtnissen bedeutet. Aus diesem Grund beging er die Tat.

    Das Landgericht wertete die Handlung als Mord nach § 211 StGB. Das Mordmerkmal der Heimtücke wurde wegen der heimlichen Verabreichung des Medikaments bestätigt. Außerdem ging das Gericht von Habgier als Tatmotiv aus. Zwei Mordmerkmale lagen somit vor.

    Aufgrund dieser Merkmale sah das Gericht die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Dies führte zur lebenslangen Freiheitsstrafe gemäß § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB.

    Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Es wurden keine Rechtsfehler festgestellt. Das Urteil bleibt daher bestehen.