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  • Täter auf der Flucht – FBI findet Tatwaffe

    Täter auf der Flucht – FBI findet Tatwaffe

    Charlie Kirk (31) erschossen

    Stand: 11.09.2025, Europa/Berlin

    Charlie Kirk erschossen – in Orem (US-Bundesstaat Utah) traf ein gezielter Schuss den 31-jährigen Aktivisten während eines Auftritts an der Utah Valley University. Laut Ermittlern handelt es sich um einen zielgerichteten Anschlag. Der Täter ist weiterhin flüchtig; die Behörden fahnden mit Hochdruck.

    Was bisher bestätigt ist

    • Zeit & Ort: Auftritt an der Utah Valley University in Orem, Utah, am 10. September 2025 (Ortszeit).
    • Opfer: Charlie Kirk (31), Mitgründer von Turning Point USA.
    • Tatbild: Ermittler gehen von einem Schützen auf/nahe einem Dach aus; der Schuss traf Kirk während seiner Rede.
    • Tatwaffe: Ein hochpräzises Repetiergewehr wurde in einem nahegelegenen Waldstück sichergestellt.
    • Lage: Täter weiterhin flüchtig; die Behörden bitten um Hinweise aus der Bevölkerung.

    Ermittlungen: Was die Behörden sagen

    Die Ermittlungen leitet eine gemeinsame Einsatzgruppe aus FBI, Landes- und Lokalbehörden. Aussagen der Einsatzleitung deuten auf einen gezielten Angriff hin. Die Großfahndung konzentriert sich auf das Umfeld des Campus und angrenzende Wohngebiete. Video- und Zeugenaussagen werden ausgewertet.

    Bitte um Hinweise

    Wer Bild- oder Videoaufnahmen aus dem Bereich der Utah Valley University zum Tatzeitpunkt hat, soll diese den Behörden zur Verfügung stellen. Kein Hinweis ist zu klein.

    Einordnung: Warum der Fall die USA erschüttert

    Der Anschlag auf den landesweit bekannten Aktivisten löste parteiübergreifend Bestürzung aus. Das Ereignis trifft die USA in einer politisch aufgeheizten Phase. Universitäten, Eventveranstalter und Sicherheitsbehörden prüfen ihre Schutzkonzepte für öffentliche Auftritte.

    Was wir noch nicht wissen

    • Identität des Täters: Offiziell nicht bekannt gegeben.
    • Motiv: Unklar; Ermittler prüfen politische und persönliche Hintergründe.
    • Fluchtweg: Spuren deuten auf eine Flucht vom Dach über Treppenhäuser in Richtung Wohngebiet hin.

    So geht es jetzt weiter

    Die Behörden sichern weitere Spuren, prüfen Videos und befragen Zeugen. Neue Informationen werden in offiziellen Updates veröffentlicht. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald bestätigte Details vorliegen.

    Hintergrund zu Charlie Kirk

    Charlie Kirk gründete die Studentenbewegung Turning Point USA und unterstützte maßgeblich die Mobilisierung junger konservativer Wähler. Er tourte zuletzt mit einem College-Programm durch die USA.

    Hinweis: Dieser Artikel wird bei neuen, verifizierten Informationen aktualisiert.

  • Mordkommission ermittelt nach versuchtem Tötungsdelikt

    Mordkommission ermittelt nach versuchtem Tötungsdelikt

    Mordkommission ermittelt nach versuchtem Tötungsdelikt

    Troisdorf

    Die Bonner Polizei und die Staatsanwaltschaft Bonn haben in der Nacht zu Mittwoch, 13. August 2025, Ermittlungen aufgenommen. Grund ist der Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts.

    Am späten Dienstagabend, 12. August 2025, wurde ein 59-jähriger Mann in Troisdorf-Rotter See festgenommen. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen soll er seine 61-jährige Ehefrau mit einem Messer angegriffen haben.

    Der Angriff ereignete sich gegen 23:35 Uhr in der gemeinsamen Wohnung.

    Polizeieinsatz und Festnahme

    Die Polizei erhielt über die Rettungsleitstelle eine Meldung zum Vorfall.

    Bereits um 23:42 Uhr trafen Streifenbeamte am Tatort ein. Sie fanden den Rettungsdienst, die schwer verletzte Frau und den mutmaßlichen Täter auf der Straße vor.

    Die 61-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Sie wurde mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht. Dort wird sie aktuell intensivmedizinisch versorgt.

    Der 59-Jährige wurde noch am Tatort festgenommen. Die Polizei stellte bei ihm eine mutmaßliche Tatwaffe sicher.

    Mordkommission ermittelt

    Aufgrund der Schwere des Falls übernahm in der Nacht eine Mordkommission der Bonner Polizei die Ermittlungen. Die Leitung hat Kriminalhauptkommissar Rainer Müller. Staatsanwalt Florian Geßler ist ebenfalls eng in den Fall eingebunden.

    Die Hintergründe der Tat sind noch unklar. Die Ermittlungen dauern derzeit an.

    Ergänzung:

    Am Mittwochnachmittag wurde der 59-jährige Tatverdächtige auf Antrag
    der Bonner Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt.

    Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Totschlags.

  • Verurteilung wegen Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg

    Verurteilung wegen Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg

    Urteil des BGH: Lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes bestätigt

    Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten R. und K. gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 20. September 2024 verworfen, durch das sie wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Bezüglich des Angeklagten R. hat das Landgericht die besondere Schwere der Schuld bejaht.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der Angeklagte K. am Abend des 10. Mai 2023 aufgrund eines von R. entwickelten Tatplans auf der Bundesautobahn 9 die Lehrerin Carolin G., nachdem er sie zuvor mit dem von ihm geführten Fahrzeug gerammt hatte. Der Angeklagte R., der mit Carolin G. eine Beziehung geführt hatte und mit ihr um das Sorge- und Umgangsrecht für den gemeinsamen Sohn stritt, hatte das Tatfahrzeug und die Tatwaffe beschafft. Das Schwurgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.

    Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Vorinstanz:

    Landgericht Potsdam – Urteil vom 20. September 2024 – 21 Ks 7/23 – 486 Js 25623/23

    Maßgebliche Vorschriften des StGB:

    § 211 Mord

    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

    (2) Mörder ist, wer

    (…) aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (…)

    einen Menschen tötet.

    § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    (1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

    1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
    2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
    3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
  • Auseinandersetzung in der Adolfstraße – Täter flüchtig

    Auseinandersetzung in der Adolfstraße – Täter flüchtig

    Auseinandersetzung in der Adolfstraße – Täter flüchtig

    Lahnstein

    Am Donnerstag, dem 26. Juni 2025, kam es in Oberlahnstein zu einem größeren Polizeieinsatz.

    Gegen 17:20 Uhr wurde eine körperliche Auseinandersetzung in der Adolfstraße gemeldet.

    Mehrere männliche Personen waren an dem Vorfall beteiligt.

    Mindestens drei Männer erlitten dabei Verletzungen.


    Im Verlauf der Auseinandersetzung soll ein Gegenstand eingesetzt worden sein.

    Dieser Gegenstand ähnelte einer Eisenstange und wurde offenbar als Waffe benutzt.

    Die genauen Hintergründe des Vorfalls sind derzeit noch unklar.

    Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft sämtliche Spuren.

    Wer Hinweise zur Tat oder zu den beteiligten Personen geben kann, wird gebeten, sich zu melden.