Schlagwort: Terrorismus

  • BGH entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

    BGH entscheidet über Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin

    BGH kippt Teile des Urteils gegen IS-Anhängerin

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Revision einer IS-Anhängerin entschieden, die zuvor vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden war.

    Die Frau war unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Beihilfe zum Völkermord und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden.

    Hintergrund des Falls

    Die Angeklagte, eine in Deutschland geborene Frau, reiste 2014 nach Syrien und anschließend in den Irak, wo sie sich gemeinsam mit ihrem Ehemann dem sogenannten “Islamischen Staat” (IS) anschloss.

    In Mossul nahm das Paar weitere IS-Angehörige auf und unterstützte die Terrororganisation organisatorisch wie logistisch.

    Zudem bewahrte das Ehepaar Waffen in ihrem Haus auf.

    Besonders schwer wog die Versklavung einer jesidischen Frau, die dem Ehemann der Angeklagten als “Geschenk” übergeben worden war.

    Die Angeklagte zwang die Frau bis 2019 zur Hausarbeit und verhinderte ihre Flucht. Zudem wusste sie von
    den regelmäßigen Vergewaltigungen durch ihren Ehemann und duldete diese.

    Urteil des OLG Koblenz

    Das OLG Koblenz hatte die Frau unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, Freiheitsentziehung und Verfolgung, wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen sowie wegen Menschenhandels verurteilt.

    Zusätzlich sah das Gericht Beihilfe zum Völkermord als erwiesen an.

    Entscheidung des BGH

    Der BGH bestätigte die Verurteilung in weiten Teilen. Allerdings änderte er den Schuldspruch, da die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord sowie zu weiteren Menschlichkeits- und Kriegsverbrechen nicht hinreichend belegt seien. Die Feststellungen reichten nicht aus, um eine direkte Beihilfehandlung der Angeklagten zu diesen schwersten Delikten nachzuweisen.

    Damit bleibt die Frau zwar weiterhin wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer schwerer Delikte verurteilt. Über die Höhe der Strafe muss jedoch ein anderer Senat des OLG Koblenz erneut entscheiden.

    Rechtliche Bedeutung

    Der BGH stellte klar, dass für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord konkrete Unterstützungshandlungen nachweisbar sein müssen. Die Entscheidung hat Signalwirkung für ähnliche Verfahren, in denen Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den Reihen des IS strafrechtlich verfolgt werden.

    Weitere Informationen

    Mehr aktuelle Nachrichten aus Deutschland finden Sie auf blaulichtmyk.de/deutschland. Informationen zu laufenden Fahndungen gibt es unter blaulichtmyk.de/fahndungen. Offizielle Mitteilungen stellt zudem der Bundesgerichtshof bereit.

  • Geplanter Terroranschlag in Rheinland-Pfalz: Jugendlicher unter dringendem Tatverdacht

    Geplanter Terroranschlag in Rheinland-Pfalz: Jugendlicher unter dringendem Tatverdacht

    Polizei vereitelt Terroranschlag in Rheinland-Pfalz: Jugendlicher unter dringendem Tatverdacht

    Die Polizei in Rheinland-Pfalz hat einen möglichen Terroranschlag verhindert. Ein Jugendlicher aus dem Landkreis Mainz-Bingen steht im Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant zu haben. Der Zugriff erfolgte auf Grundlage eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz leitet die Ermittlungen.

    Islamistische Radikalisierung über das Internet

    Der Jugendliche soll sich über soziale Netzwerke und Online-Messenger-Dienste islamistisch radikalisiert haben. Nach ersten Erkenntnissen verbreitete er Propagandamaterial der terroristischen Organisation „Islamischer Staat“. Diese Inhalte glorifizieren den bewaffneten Kampf und rufen zum sogenannten „Jihad“ gegen Andersgläubige auf.

    Die Ermittlungen zeigen, dass der Beschuldigte nicht nur konsumierte, sondern aktiv Botschaften weiterverbreitete. Diese Aktivitäten trugen erheblich zu seiner Radikalisierung bei.

    Gefährliche Gegenstände bei Hausdurchsuchung entdeckt

    Im Oktober 2024 durchsuchten Ermittler die Wohnung des Verdächtigen. Dabei wurden mehrere gefährliche Gegenstände gefunden:

    • Zwei Bajonette
    • Vier Rohre mit Verschlüssen an beiden Enden

    Die Polizei vermutet, dass der Beschuldigte diese Rohre für den Bau von Bomben nutzen wollte. Anleitungen für die Herstellung solcher Sprengsätze soll er sich online beschafft haben.

    Geplanter Anschlag mit vielen Opfern

    Laut den bisherigen Ermittlungen plante der Jugendliche, die selbstgebauten Bomben bei einem Anschlag einzusetzen. Ziel war es, viele Menschen zu töten und zu verletzen. Die Polizei konnte diese Gefahr rechtzeitig abwenden.

    Ein solcher Anschlag hätte schwerwiegende Folgen gehabt. Der Verdächtige wurde festgenommen,
    bevor er seine Pläne umsetzen konnte.

    Landeszentralstelle zur Terrorabwehr übernimmt Ermittlungen

    Die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus in Rheinland-Pfalz führt die Ermittlungen. Diese spezialisierte Einheit ist Teil der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und zuständig für schwere staatsgefährdende Straftaten.

    Die Ermittlungen gegen den Jugendlichen dauern an. Es werden weitere Hinweise auf mögliche Komplizen oder Unterstützer geprüft.

    Prävention und Sicherheit in Rheinland-Pfalz

    Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit der Präventionsarbeit gegen Radikalisierung, insbesondere bei Jugendlichen. Die Behörden arbeiten eng mit Schulen, sozialen Trägern und der Online-Community zusammen, um Radikalisierung frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

    Die Polizei ruft die Bevölkerung auf, verdächtige Aktivitäten zu melden. Jede rechtzeitige Information kann dazu beitragen, potenzielle Gefahren zu verhindern.