Schlagwort: Tötungsdelikt Köln

  • Brutaler Streit endet tödlich: 52-Jähriger in Kölner Wohnung getötet – 19-Jähriger festgenommen

    Brutaler Streit endet tödlich: 52-Jähriger in Kölner Wohnung getötet – 19-Jähriger festgenommen

    Tödlicher Streit in Köln-Bickendorf: Polizei findet 52-Jährigen leblos in Wohnung

    Ein tödlicher Streit in Köln-Bickendorf hat am Mittwoch, den 14. Januar, einen umfangreichen Polizeieinsatz ausgelöst. Nach einem Hinweis eines besorgten Zeugen entdeckten Einsatzkräfte einen 52 Jahre alten Mann tot in einer Wohnung am Ollenhauerring. Ein 19-jähriger Bewohner der Wohnung steht unter dringendem Tatverdacht und wurde festgenommen.

    Streit eskaliert am Vorabend der Tat

    Nach aktuellem Ermittlungsstand kam es bereits am Dienstagabend, dem 13. Januar, zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 19-Jährigen und dem späteren Opfer. Der 52-Jährige hatte sich nach Absprache mit den im Ausland lebenden Eltern des jungen Mannes regelmäßig um dessen Wohlergehen gekümmert. Während des Streits soll der Tatverdächtige dem Mann tödliche Verletzungen zugefügt haben.

    Nach der Tat verließ der 19-Jährige offenbar die Wohnung. Der tödliche Streit in Köln-Bickendorf blieb zunächst unentdeckt.

    Weiterer Polizeieinsatz an der Venloer Straße

    Unabhängig von dem späteren Leichenfund geriet der 19-Jährige gegen 23.10 Uhr an der Venloer Straße in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Sicherheitsmitarbeiter der DITIB-Moschee. Grund war der Versuch, die bereits geschlossene Moschee zu betreten.

    Polizeibeamte stellten bei dem Mann leichte Verletzungen fest und veranlassten einen Transport ins Krankenhaus. Dort zeigte sich der 19-Jährige aggressiv, leistete Widerstand und bewarf Polizisten mit einer Urinflasche. Die Einsatzkräfte nahmen ihn daraufhin in Gewahrsam.

    Zeugenhinweis führt zum Leichenfund

    Am Mittwoch meldete sich ein Zeuge bei der Polizei, da der 52-Jährige nicht zur Arbeit erschienen war. Zudem hatte er sich am Vorabend in der Wohnung des 19-Jährigen aufgehalten. Die Beamten suchten daraufhin die Adresse in Köln-Bickendorf auf.

    Da niemand öffnete, kletterten Polizisten auf den Balkon der Wohnung. Dort trafen sie auf den apathisch wirkenden Tatverdächtigen. Aufgrund seiner Aussagen ergaben sich Hinweise auf einen schwer verletzten Mann in der Wohnung. Mit Unterstützung der Feuerwehr Köln öffneten Einsatzkräfte die Wohnung gewaltsam und fanden den 52-Jährigen leblos vor.

    Ermittlungen dauern an

    Der 19-Jährige bestreitet bislang die Tat. Noch am selben Tag soll er einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Polizei Köln ermittelt wegen eines Tötungsdelikts. Das Tatmotiv und die genauen Hintergründe des tödlichen Streits in Köln-Bickendorf bleiben weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.

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  • Verurteilungen im Mordfall auf der Mülheimer Insel !

    Verurteilungen im Mordfall auf der Mülheimer Insel !

    Verurteilungen im Mordfall auf der Mülheimer Insel !

    Das Landgericht Köln hat zwei Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung verurteilt.

    Der erwachsene Angeklagte erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die beiden heranwachsenden Angeklagten wurden unter Einbeziehung vorheriger Vorstrafen zu Einheitsjugendstrafen von neun und zwei Jahren verurteilt.

    Tathergang

    Die Tat ereignete sich in der Nacht des 10. März 2024 auf der Mülheimer Insel zwischen Rhein und Hafen. Zwei der Angeklagten hatten den Getöteten, ein ehemaliges Mitglied ihrer Drogenbande, entführt. Einer stach mehrfach in die Brust des Opfers. Der andere hielt den Getöteten mit einer Schrotflinte von Gegenwehr ab.

    Die beiden Täter wollten Vergeltung üben, den Gehorsam des Opfers bestrafen und ihre Macht im Drogenmilieu demonstrieren. Das Opfer starb an Blutverlust und Funktionsversagen des Atmungssystems.

    Der dritte Angeklagte erleichterte die Tat, indem er eine Sporttasche für den Transport der Schrotflinte übergab. Eine direkte Beteiligung an Mord oder Freiheitsberaubung konnte dem dritten Angeklagten nicht nachgewiesen werden.

    Rechtskraft

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wies die Revisionen der drei Angeklagten zurück. Das Urteil des Landgerichts Köln ist damit rechtskräftig.