Schlagwort: unerlaubte Einreise

  • Bundespolizei stoppt Ukrainer: 13 Fahndungstreffer bei Kontrolle im Zug entdeckt

    Bundespolizei stoppt Ukrainer: 13 Fahndungstreffer bei Kontrolle im Zug entdeckt

    Bundespolizei Freilassing entdeckt 13 Fahndungstreffer bei Kontrolle

    Eine routinemäßige Kontrolle der Bundespolizei Freilassing entwickelte sich am 1. April zu einem außergewöhnlichen Einsatz. Was zunächst wie eine gewöhnliche Überprüfung in einem grenzüberschreitenden Einreisezug begann, endete mit einem überraschenden Ergebnis.

    Kontrolle ohne Ausweis und Fahrschein

    Die Einsatzkräfte kontrollierten einen 19-jährigen ukrainischen Staatsbürger. Der Mann konnte weder gültige Ausweisdokumente noch einen Fahrschein vorzeigen. Die Beamten nahmen ihn daraufhin zur weiteren Klärung mit auf die Dienststelle.

    Bereits zu diesem Zeitpunkt bestand der Verdacht einer unerlaubten Einreise. Doch die anschließenden Maßnahmen brachten deutlich mehr ans Licht.

    Bundespolizei Freilassing: 13 Fahndungstreffer festgestellt

    Eine Überprüfung der Fingerabdrücke ergab insgesamt 13 Fahndungstreffer. Diese standen im Zusammenhang mit verschiedenen Aufenthaltsermittlungen mehrerer Staatsanwaltschaften. Die Vorwürfe reichten von Körperverletzung über Diebstahl bis hin zu Beleidigung.

    Damit bestätigte sich schnell, dass es sich nicht um einen einfachen Verstoß handelte. Die Bundespolizei Freilassing führte zu den Fahndungstreffer umfangreichen weiteren Ermittlungen durch.

    Verdächtige Gegenstände bei Durchsuchung

    Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten mehrere Karten, darunter eine Visa-Karte, eine Hotelkarte sowie eine Versicherungskarte. Alle Dokumente waren auf eine andere Person ausgestellt.

    Eine schlüssige Erklärung für den Besitz dieser Gegenstände konnte der 19-Jährige nicht liefern. Dieser Umstand verstärkte den Verdacht weiterer Straftaten zusätzlich.

    Unkooperatives Verhalten und Beleidigungen

    Während der gesamten Maßnahmen zeigte sich der Ukrainer unkooperativ. Er beleidigte mehrfach die eingesetzten Beamten und erschwerte damit die Arbeit der Polizei erheblich.

    Die Einsatzkräfte dokumentierten das Verhalten entsprechend und leiteten zusätzliche strafrechtliche Schritte ein.

    Mehrere Strafverfahren eingeleitet

    Gegen den Mann wird nun unter anderem wegen folgender Delikte ermittelt:

    • Versuchte unerlaubte Einreise
    • Beleidigung
    • Unterschlagung
    • Erschleichen von Leistungen

    Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen verweigerten die Behörden die Einreise nach Deutschland. Die Beamten wiesen den 19-Jährigen zurück nach Österreich.

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  • Bundespolizei stoppt Schleusung: Vier Migranten ohne Papiere am Bahnhof Rosenheim aufgegriffen

    Bundespolizei stoppt Schleusung: Vier Migranten ohne Papiere am Bahnhof Rosenheim aufgegriffen

    Migranten ohne Einreisepapiere in Rosenheim gestoppt

    Die Bundespolizei hat am Dienstag (31. März) am Bahnhof Rosenheim eine vierköpfige Gruppe von Migranten ohne Einreisepapiere aufgegriffen. Die Männer waren zuvor mit einem Regionalzug aus Kufstein eingereist. Obwohl sie gültige Fahrkarten vorweisen konnten, fehlten ihnen die notwendigen Dokumente für die Einreise nach Deutschland.

    Kontrolle am Bahnhof führt zu Feststellung

    Im Rahmen einer Grenzkontrolle überprüften Einsatzkräfte die Insassen des Zuges. Dabei stellten sie fest, dass die vier Männer keine gültigen Ausweispapiere oder Visa mitführten. Die Bundespolizei brachte die Gruppe daraufhin zur Dienststelle am Bahnhof Rosenheim.

    Weitere aktuelle Meldungen findest Du auch unter News oder im Bereich Deutschland.

    Schleusung über Österreich organisiert

    Nach eigenen Angaben stammen die Männer im Alter zwischen 22 und 33 Jahren aus der Türkei. Sie erklärten, dass sie zuvor mithilfe eines Lastkraftwagens nach Österreich gebracht worden seien. Die Weiterreise nach Deutschland erfolgte anschließend per Zug.

    Das Ticket für die Zugfahrt wurde laut Aussage der Migranten von einer bislang unbekannten Person organisiert. Für die gesamte Schleusung zahlten sie nach eigenen Angaben jeweils rund 2.500 Euro.

    Keine Dokumente – direkte Zurückweisung

    Da die Männer weder Reisepässe noch andere Identitätsnachweise oder Visa vorlegen konnten, leitete die Bundespolizei Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise ein. Anschließend wiesen die Beamten die vier Personen nach Österreich zurück.

    Informationen zur Arbeit der Bundespolizei findest Du auch auf der offiziellen Seite der Bundespolizei.

    Ermittlungen laufen weiter

    Die genauen Hintergründe der Schleusung sowie die beteiligten Personen sind derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen. Die Behörden prüfen insbesondere, wer die Organisation der Reise übernommen hat und welche Strukturen hinter der Schleusung stehen. 

  • Bundespolizei stoppt mehrere unerlaubte Einreisen und vollstreckt Haftbefehle bei Freilassing

    Bundespolizei stoppt mehrere unerlaubte Einreisen und vollstreckt Haftbefehle bei Freilassing

    Haftbefehl, Einreiseverbot, Zurückweisung: Heftiger Kontrolleinsatz an der Grenze

    Die Bundespolizei Freilassing hat am Mittwoch und in der Nacht zum Donnerstag bei mehreren Kontrollen im Grenzraum zahlreiche Verstöße festgestellt. Dabei stoppten die Beamten am Bahnhof Freilassing, am Grenzübergang Saalbrücke sowie an der Kontrollstelle auf der A8 mehrere Reisende. In zwei Fällen vollstreckte die Polizei Haftbefehle. Zudem wiesen die Einsatzkräfte mehrere Personen nach Österreich beziehungsweise in den Kosovo zurück.

    Einreise trotz Verbots am Bahnhof Freilassing gestoppt

    Für einen 35-jährigen Äthiopier endete die Reise am Mittwochmittag, 18. März, bereits am Bahnhof Freilassing. Die Bundespolizei Freilassing kontrollierte den Mann in einem grenzüberschreitenden Zug. Er konnte keine Ausweisdokumente vorlegen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab außerdem ein bis Februar 2029 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot.

    Die Beamten brachten den 35-Jährigen zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle der Bundespolizei nach Freilassing. Gegen ihn besteht der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise trotz bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiesen ihn die Einsatzkräfte noch am selben Tag nach Österreich zurück.

    Slowakischer Reisender ohne Freizügigkeitsrecht und ohne Ticket

    Nur kurze Zeit später geriet am Bahnhof Freilassing ein weiterer Reisender in den Fokus der Beamten. Die Bundespolizei Freilassing kontrollierte in einem Einreisezug einen 35-jährigen Slowaken. Dabei stellten die Einsatzkräfte fest, dass ihm bis April 2030 das Recht auf Freizügigkeit entzogen worden war. Damit ist ihm die Einreise in die Bundesrepublik untersagt.

    Zusätzlich konnte der Mann kein gültiges Ticket für die Zugfahrt vorweisen. Die Beamten erstatteten deshalb auch Anzeige wegen des Verdachts des Erschleichens von Leistungen. Nach Abschluss aller Maßnahmen wiesen die Einsatzkräfte auch ihn nach Österreich zurück.

    Haftbefehl an der Saalbrücke vollstreckt

    Am Mittwochabend gelang den Bundespolizisten am Grenzübergang Saalbrücke zudem ein Fahndungstreffer. Dort kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen Rumänen, der als Mitfahrer in einem Fahrzeug unterwegs war. Die Überprüfung ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut.

    Da der Mann die verhängte Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Behörden am folgenden Tag in eine Justizvollzugsanstalt ein.

    Kontrolle an der A8: Kosovare überschreitet Aufenthaltsdauer

    Im Rahmen weiterer Kontrollen überprüfte die Bundespolizei Freilassing am Mittwoch auch Reisende an der Kontrollstelle auf der A8. Dabei stellten die Beamten bei einem 45-jährigen Kosovaren fest, dass er seine zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenraum bereits um 18 Tage überschritten hatte.

    Zwar wies sich der Mann mit einem gültigen kosovarischen Reisepass sowie einem gültigen Schweizer Visum für einen Kurzaufenthalt aus, dennoch besteht gegen ihn der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Am Donnerstag erfolgte seine Zurückweisung per Flug vom Flughafen Memmingen in den Kosovo.

    Weiterer Haftbefehl bei Buskontrolle auf der A8

    Zu einem weiteren Fahndungserfolg kam es in den frühen Morgenstunden des Donnerstags, 19. März, bei der Kontrolle eines Reisebusses an der A8. Bei der Überprüfung eines 39-jährigen slowenischen Insassen stellten die Beamten einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II fest.

    Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er den geforderten Betrag vor Ort nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Einsatzkräfte noch am selben Tag in eine Justizvollzugsanstalt ein. Dort muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verbüßen.

    Weitere Meldungen

    Weitere Nachrichten aus Deutschland findest Du in unserer Rubrik Deutschland. Aktuelle Fahndungsfälle gibt es außerdem unter Fahndung. Weitere Verkehrsberichte findest Du hier: Verkehr.

    Weitere Informationen zur Bundespolizei gibt es auf der offiziellen Seite der Bundespolizei. Informationen zu den genannten Behörden finden sich auch bei der Staatsanwaltschaft Landshut sowie der Staatsanwaltschaft München II.

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  • Bundespolizei Trier nimmt ausweislosen Algerier mit acht Fahndungstreffern fest

    Bundespolizei Trier nimmt ausweislosen Algerier mit acht Fahndungstreffern fest

    Bundespolizei Trier nimmt ausweislosen Algerier nach Grenzkontrolle fest

    Im Rahmen der aktuell intensivierten Grenzkontrollen griff die Bundespolizei Trier in der Nacht zu Montag einen ausweislosen algerischen Staatsangehörigen im Stadtgebiet von Trier auf. Die Beamten kontrollierten den Mann nach seiner Einreise mit einer Regionalbahn aus Luxemburg und stellten dabei gleich mehrere schwerwiegende Verstöße fest.

    Acht Fahndungsnotierungen bei Kontrolle festgestellt

    Bei der polizeilichen Überprüfung ergab sich ein umfangreiches Fahndungsbild. Gegen den Mann lagen insgesamt acht Fahndungsnotierungen vor. Darunter befanden sich zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Hannover und Braunschweig. Diese resultierten aus früheren Verurteilungen wegen Diebstahls sowie wegen Erschleichens von Leistungen.

    Zusätzlich suchten die Behörden den Mann in zwei weiteren Fällen zur Aufenthaltsermittlung. Vier weitere Treffer betrafen das Schengener Informationssystem, was auf frühere grenzüberschreitende Auffälligkeiten hindeutete. Die Bundespolizei Trier handelte unmittelbar und nahm den Mann vorläufig fest.

    Haftantritt wegen unbezahlter Geldstrafe

    Da der Festgenommene die gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 1.250 Euro nicht begleichen konnte, ordneten die zuständigen Stellen den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe an. Die Beamten lieferten den Mann noch in der Nacht in eine örtliche Justizvollzugsanstalt ein.

    Er muss dort nun eine 110-tägige Haftstrafe verbüßen. Mit diesem Schritt setzte die Bundespolizei Trier die bestehenden richterlichen Anordnungen konsequent um und unterstrich erneut die Bedeutung effektiver Grenz- und Fahndungskontrollen.

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen angekündigt

    Nach Abschluss der Haftstrafe planen die zuständigen Ausländerbehörden aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Ziel bleibt es, den unerlaubten Aufenthalt dauerhaft zu beenden und eine erneute illegale Einreise zu verhindern. Die Bundespolizei arbeitet hierbei eng mit anderen nationalen und internationalen Behörden zusammen.

    Der Fall zeigt erneut, wie wichtig konsequente Kontrollen im grenznahen Raum sind. Gerade durch die Zusammenarbeit mit europäischen Fahndungssystemen können Einsatzkräfte gesuchte Personen identifizieren und bestehende Haftbefehle vollstrecken.

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen findest Du auch in unserem Bereich News sowie unter Deutschland und Fahndungen.

    Offizielle Informationen zur Arbeit der Einsatzkräfte stellt die Bundespolizei bereit. Rechtliche Hintergründe zu Haftbefehlen erläutern unter anderem die Staatsanwaltschaften.

  • 17 unerlaubte Einreisen, 37 Fahndungstreffer und mehrere Haftbefehle an einem Wochenende

    17 unerlaubte Einreisen, 37 Fahndungstreffer und mehrere Haftbefehle an einem Wochenende

    Bundespolizei Freilassing meldet zahlreiche Verstöße bei Grenzkontrollen

    Die Einsatzkräfte der Bundespolizei Freilassing verzeichneten am vergangenen Wochenende von Freitag bis Sonntag eine hohe Zahl an Feststellungen im grenznahen Raum. Insgesamt deckten die Beamten 17 unerlaubte Einreisen auf und erzielten 37 Fahndungstreffer. In vier Fällen vollstreckten sie bestehende Haftbefehle. Die Kontrollen fanden sowohl im Bahnverkehr als auch auf der Autobahn A8 statt.

    Haftbefehl am Bahnhof Freilassing vollstreckt

    Bereits am Freitag kontrollierten Beamte der Bundespolizei Freilassing einen grenzüberschreitenden Einreisezug am Bahnhof Freilassing. Dabei stellten sie einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, gegen den die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Strafvollstreckung ausgeschrieben hatte. Ein Bekannter beglich die fällige Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro, sodass der Mann seine Reise noch am selben Abend fortsetzen konnte.

    Manipulierter Reisepass und verbotenes Messer

    Am Samstagabend überprüften Einsatzkräfte erneut einen Einreisezug am Bahnhof Freilassing. Ein 40-jähriger Österreicher fiel den Beamten durch einen stark manipulierten Reisepass auf. Mehrere Seiten fehlten vollständig, zudem beschriftete der Mann den Einband eigenhändig. In seiner Umhängetasche fanden die Beamten zusätzlich ein Butterflymesser. Da der Besitz solcher Messer ausnahmslos verboten ist, leiteten die Einsatzkräfte Ermittlungen wegen Urkundenfälschung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

    Weitere Urkundendelikte und Zurückweisungen

    Am Sonntag stellten die Beamten der Bundespolizei Freilassing weitere Fälle von Urkundenfälschung fest. In einem Einreisezug kontrollierten sie einen 54-jährigen algerischen Staatsangehörigen, der lediglich eine italienische Identitätskarte vorlegte. Die Beamten erkannten mehrere Unregelmäßigkeiten am Dokument. Der Mann gestand später die Tat und wurde nach Abschluss der Maßnahmen nach Österreich zurückgewiesen.

    Nur wenige Stunden später kontrollierten die Einsatzkräfte an der A8 einen Reisebus. Ein 51-jähriger Staatsangehöriger aus Bosnien und Herzegowina legte zwar einen Reisepass und einen Arbeitsvertrag vor, konnte jedoch keine weiteren Nachweise erbringen. Da er den Arbeitsvertrag nach eigenen Angaben nur zur Erleichterung der Einreise erhalten hatte und über keine ausreichenden Barmittel verfügte, wiesen die Beamten ihn ebenfalls nach Österreich zurück.

    Haftbefehl auf der A8 führt in die Justizvollzugsanstalt

    Ebenfalls an der Kontrollstelle auf der A8 überprüften Beamte am Sonntag einen Pkw. Gegen einen 57-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal wegen Urkundenfälschung. Da der Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, brachten ihn die Einsatzkräfte in eine Justizvollzugsanstalt, wo er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.

    Die Bundespolizei Freilassing kündigte an, die intensiven Grenzkontrollen weiterhin konsequent fortzusetzen, um unerlaubte Einreisen sowie grenzüberschreitende Kriminalität effektiv zu bekämpfen.

    Weitere Meldungen zu ähnlichen Einsätzen findest Du auch in unseren Rubriken News, Deutschland und Fahndungen. Offizielle Informationen stellt zudem die Bundespolizei sowie die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft bereit.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Gefälschte Aufenthaltskarte bei Grenzkontrolle entdeckt

    Gefälschte Aufenthaltskarte bei Grenzkontrolle entdeckt

    Gefälschte Aufenthaltskarte bei Grenzkontrolle an der A4 entdeckt

    Beamte der Bundespolizei stoppten am frühen Morgen einen aus Polen kommenden litauischen Reisebus am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf bei Görlitz. Gegen 4:25 Uhr führten die Einsatzkräfte eine routinemäßige Grenzkontrolle durch. Dabei geriet ein irakischer Staatsangehöriger besonders in den Fokus der Beamten.

    Reisepass fehlte – angebliche Aufenthaltskarte vorgelegt

    Der Mann konnte bei der Kontrolle keinen gültigen Reisepass vorlegen. Stattdessen zeigte er eine vermeintlich polnische Aufenthaltskarte. Nach eigenen Angaben habe er seinen Reisepass verloren. Zur Untermauerung seiner Darstellung übergab er den Bundespolizisten mehrere polnische Anmeldeschreiben.

    Die Beamten prüften die Dokumente unmittelbar vor Ort. Bereits bei der ersten Sichtung stellten sie eindeutige Fälschungsmerkmale an der angeblichen Aufenthaltskarte fest. Eine anschließende vertiefte Überprüfung bestätigte den Verdacht: Sowohl die Aufenthaltskarte als auch sämtliche Anmeldeschreiben erwiesen sich als Totalfälschungen.

    Identität ebenfalls falsch angegeben

    Trotz der eindeutigen Beweislage beharrte der Mann darauf, sich legal in Polen aufzuhalten. Die Bundespolizei ließ diese Aussage jedoch nicht gelten und führte weitere Maßnahmen durch. Eine Abfrage der Fingerabdrücke brachte ein weiteres Ergebnis ans Licht: Auch die angegebene Identität des Mannes stimmte nicht. Lediglich seine irakische Staatsangehörigkeit ließ sich eindeutig bestätigen.

    Bereits abgelehnter Asylantrag in Deutschland

    Die weiteren Ermittlungen zeigten, dass der Mann den deutschen Behörden bereits bekannt war. Er stellte zuvor einen Asylantrag in Deutschland, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2025 ablehnte. Die zuständige BAMF-Außenstelle Augsburg forderte ihn anschließend zur Ausreise auf. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte eine Abschiebung.

    Um dieser Maßnahme zu entgehen, tauchte der Mann unter. Erst die Kontrolle am Grenzübergang Ludwigsdorf beendete sein unerlaubtes Verweilen im Schengen-Raum.

    Strafverfahren eingeleitet

    Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung sowie wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Die gefälschten Dokumente zog sie ein. Nach Abschluss des Strafverfahrens streben die Behörden eine Zurückweisung entweder in das Heimatland oder nach Polen an.

    Weitere aktuelle Einsätze der Bundespolizei findest Du auch in unseren Bereichen News, Deutschland und Fahndungen.

    Offizielle Informationen zur Arbeit der Bundespolizei stellt auch die Bundespolizei auf ihrer Internetseite bereit.

  • Vier moldauische Staatsangehörige ins Herkunftsland abgeschoben

    Vier moldauische Staatsangehörige ins Herkunftsland abgeschoben

    Abschiebung vier moldauischer Staatsangehöriger

    Die Bundespolizei Freilassing hat am Dienstag, 25. November, insgesamt vier moldauische Staatsangehörige in ihr Herkunftsland zurückgeführt. Die Einsatzkräfte stellten zuvor mehrere Fälle unerlaubter Einreise sowie unerlaubten Aufenthalts fest. Die Maßnahmen erfolgten nach zwei gezielten Kontrollen auf der Autobahn A94 im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung.

    Kontrolle am Sonntag: Drei Moldauer überschreiten visumsfreien Aufenthalt

    Am Sonntag, 23. November, überprüften Beamte der Bundespolizei ein litauisches Fahrzeug mit sechs Insassen. Der 31-jährige Fahrer aus Rumänien zeigte einen gültigen Reisepass vor. Bei vier mitreisenden Moldauern fiel jedoch schnell auf, dass drei von ihnen den visumsfreien Bezugszeitraum deutlich überschritten hatten. Damit entstand der Verdacht auf unerlaubte Einreise und unerlaubten Aufenthalt.

    Gegen den Fahrer leiteten die Einsatzkräfte zusätzlich ein Verfahren wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Weiterreise fortsetzen. Die drei Moldauer erhielten eine Meldeauflage und wurden vorübergehend entlassen. Parallel plante die Bundespolizeiinspektion Freilassing bereits ihre Abschiebung per Flug am 25. November ab München in die Republik Moldau.

    Erneute Kontrolle am Montag: Manipulierter Reisepass führt zu weiterer Abschiebung

    Bereits am folgenden Tag überprüften die Einsatzkräfte erneut ein Fahrzeug mit rumänischer Zulassung. Ein 20-jähriger Moldauer geriet ins Visier der Beamten, nachdem sein Reisepass mehrere herausgetrennte Seiten aufwies. Zudem fehlten sämtliche Ein- und Ausreisestempel. Die Bundespolizei ging deshalb von Verändern amtlicher Ausweise und einem weiteren Fall unerlaubter Einreise aus.

    Aufgrund der zeitlichen Nähe zur bereits geplanten Sammelabschiebung reservierten die Beamten vorsorglich einen Haftplatz in einer Abschiebehafteinrichtung. Dank schneller Bearbeitung konnte die Maßnahme allerdings ohne Haftantritt erfolgen. Der Mann wurde schließlich ebenfalls dem Rückführungsflug zugeführt.

    Rückführung erfolgt planmäßig per Flug nach Moldau

    Alle vier moldauischen Staatsangehörigen traten schließlich am Dienstagabend die Rückreise in ihr Herkunftsland an. Der Flug startete vom Flughafen München und fand ohne Zwischenfälle statt. Die Bundespolizei betonte nach Abschluss der Rückführung die Bedeutung konsequenter Kontrollen auf den Hauptreiserouten im Grenzgebiet.

    Weiterführende Informationen

  • Mehrfach gesuchter Straftäter festgenommen

    Mehrfach gesuchter Straftäter festgenommen

    Mehrfach gesuchter Straftäter festgenommen

    Kehl

    Am Montagnachmittag (23.06.) wurde ein tunesischer Staatsangehöriger als Fahrgast eines aus Frankreich kommenden Fernzuges am Bahnhof Kehl von der Bundespolizei kontrolliert.

    Den Beamten gegenüber wies sich der Mann mit einem Foto eines tunesischen Reisepasses aus. Die Überprüfung der Personalien ergab diverse Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung, sowie einen Sicherungshaftbefehl wegen Bedrohung und einen Haftbefehl wegen unerlaubten Aufenthalts.

    Da der 25-Jährige keinerlei gültige Dokumente für den Grenzübertritt vorweisen konnte, muss er mit einer Anzeige wegen unerlaubter Einreise rechnen. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

  • Mit drei falschen Ausweisen erwischt

    Mit drei falschen Ausweisen erwischt

    Mit drei falschen Ausweisen erwischt

    Waidhaus

    Bei Grenzkontrollen auf der Autobahn A6 haben Beamte der Bundespolizei Waidhaus am Donnerstagabend (13. Februar) zwei Migranten mit drei gefälschten Ausweisen im Gepäck aufgegriffen.

    Gegen die beiden wird nun wegen versuchter unerlaubter Einreise, Missbrauch von Ausweispapieren und Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen ermittelt. Zudem leitet die Bundespolizei Waidhaus ein Ermittlungsverfahren gegen einen unbekannten Schleuser ein. Da sie in Deutschland Asyl beantragt hatten, leiteten die Beamten sie an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Regensburg weiter.

    Bei der Grenzkontrolle eines Fernreisebusses auf der A6 bei Waidhaus fielen
    den Beamten zwei Insassen mit zweifelhaften Dokumenten auf.

    Ein 26-jähriger Fahrgast händigte den Bundespolizisten eine belgische Identitätskarte aus, die nach kurzer Überprüfung durch die Beamten auf eine andere Person ausgestellt war. Auch seine 25-jährige Begleiterin versuchte die Grenzbeamten mit einem niederländischen Reisepass zu täuschen, auf dem das Bild einer anderen Person abgebildet war.

    Die nähere Überprüfung der Dokumente ergab, dass beide Ausweise im europäischen Fahndungssystem als gestohlen notiert waren.

    Bei der Durchsuchung des Gepäcks der Personen fanden die Bundespolizisten neben zwei griechischen Asylkarten mit den syrischen Personalien der Migranten auch eine gefälschte portugiesische Identitätskarte, die auf den Namen des 26-jährigen Syrers ausgestellt war.

    Da die Einreise offenbar mit Unterstützung eines bislang unbekannten Schleusers organisiert wurde,
    hat die Bundespolizei Waidhaus ein Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Die beiden Syrer müssen sich wegen versuchter unerlaubter Einreise, Verschaffens falscher Ausweise und Missbrauchs von Ausweispapieren verantworten.

    Die beiden syrischen Staatsangehörigen stellten in Deutschland einen Asylantrag und wurden daraufhin an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Regensburg weitergeleitet.

  • 55 Personen unerlaubt eingereist

    55 Personen unerlaubt eingereist

    Drei Großaufgriffe in Südbrandenburg: 55 Personen unerlaubt eingereist

    Cottbus/Roggosen/Döbern – 

    Die Polizei des Landes Brandenburg und die Bundespolizei deckten am Mittwoch in Südbrandenburg die unerlaubte Einreise von 55 Personen bei verschiedenen Feststellungen auf. Zwei Frauen mussten vorübergehend ärztlich betreut werden.

    Gegen 8:15 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte 14 türkische Staatsangehörige im Alter von ein bis 36 Jahren sowie einen 25-jährigen Afghanen, die zu Fuß in Cottbus unterwegs waren. Zwei 28- und 36-jährige Frauen mussten wegen Dehydrierung vorübergehend ärztlich betreut werden.

    Um 12:45 Uhr waren 18 syrische Staatsangehörige im Alter zwischen zwölf und 35 Jahren in mehreren Kleingruppen in den Orten Roggosen, Kathlow, Kahrow und Koppatz des Spree-Neiße-Kreises zu Fuß unterwegs, als Einsatzkräfte auf sie aufmerksam wurden.

    Insgesamt 22 Syrer im Alter von zehn bis 37 Jahren stellten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten
    ca. fünf Stunden später, gegen 17:45 Uhr, nach einem Bürgerhinweis in der Ortslage Döbern fest.

    Keine der Personen konnte legitimierende Dokumente für die Einreise bzw. den Aufenthalt in Deutschland vorweisen. Die Bundespolizei leitete gegen alle strafmündigen Personen Ermittlungsverfahren wegen
    des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes ein.

    Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Äußerung von Schutzersuchen leiteten die Einsatzkräfte 50 Personen zur Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg weiter. Fünf unbegleitete Minderjährige übergaben sie in die Obhut des zuständigen Jugendamtes.