Schlagwort: Verbraucherzentrale

  • BGH prüft Kündigungsbutton bei Fitnessstudio-Verträgen – Verstoß gegen Verbraucherschutz?

    BGH prüft Kündigungsbutton bei Fitnessstudio-Verträgen – Verstoß gegen Verbraucherschutz?

    Trick auf Kündigungsseite? Verbraucher klagen – BGH entscheidet!

    Der BGH steht im Mittelpunkt eines aktuellen Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof. Der I. Zivilsenat entscheidet, ob eine Bestätigungsseite nach Anklicken des Kündigungsbuttons gegen § 312k BGB verstößt, wenn sie neben dem Kündigungsformular auch Hinweise auf Alternativen zur Vertragsbeendigung enthält.

    Worum geht es konkret?

    Ein Fitnessstudio-Betreiber stellte auf seiner Website in der Fußzeile eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Vertrag kündigen“ bereit. Nach dem Anklicken leitete die Seite Verbraucher auf eine Bestätigungsseite weiter. Dort fanden sie ein Formular zur Eingabe der Vertragsdaten sowie eine Bestätigungsschaltfläche.

    Zusätzlich platzierte das Unternehmen im oberen Bereich der Seite einen hervorgehobenen Hinweis auf die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu pausieren. Ein orangefarbener Button mit der Aufschrift „Vertrag im Selfservice pausieren“ führte zu dieser Alternative.

    Verbraucherzentrale sieht Verstoß gegen § 312k BGB

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagte gegen diese Gestaltung. Der BGH argumentiert, dass der Kündigungsbutton in Fitnessstudios klaren gesetzlichen Vorgaben unterliege. § 312k Abs. 2 BGB verlangt eine einfache, unmittelbare und eindeutige Möglichkeit zur Vertragskündigung. Zusätzliche Hinweise könnten Verbraucher vom eigentlichen Kündigungsvorgang ablenken.

    Das Oberlandesgericht wies die Klage teilweise ab. Es stellte fest, dass Unternehmen grundsätzlich Alternativen zur Kündigung darstellen dürfen, solange sie Verbraucher nicht wesentlich beeinflussen oder den Kündigungsprozess erschweren.

    BGH-Entscheidung mit Signalwirkung

    Mit der zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Ziel weiter. Der Bundesgerichtshof klärt nun abschließend, ob der Kündigungsbutton ausschließlich der Kündigung dienen muss oder ob ergänzende Hinweise zulässig bleiben.

    Die Entscheidung betrifft zahlreiche Online-Dienstleister und Fitnessstudios in ganz Deutschland. Viele Unternehmen nutzen ähnliche Gestaltungen auf ihren Kündigungsseiten.

    Rechtlicher Hintergrund

    § 312k BGB verpflichtet Unternehmer, bei online abgeschlossenen Dauerschuldverhältnissen eine leicht zugängliche Kündigungsschaltfläche bereitzustellen. Verbraucher sollen Verträge genauso einfach kündigen können, wie sie diese abschließen.

    Weitere Informationen zum Bundesgerichtshof stellt die offizielle Seite des Bundesgerichtshofs bereit. Hinweise zu Verbraucherrechten veröffentlicht auch die Verbraucherzentrale.

    Aktuelle Entwicklungen aus Deutschland finden Leser zudem in unserer Rubrik Deutschland sowie unter News

  • Asbest im Kinder-Spielsand entdeckt

    Asbest im Kinder-Spielsand entdeckt

    Asbest im Spielsand: Behörden schlagen Alarm nach Funden in Europa

    Für viele Kinder gehört Sand einfach dazu. Doch aktuelle Untersuchungen sorgen für große Verunsicherung: In mehreren Proben wurde Asbest im Spielsand nachgewiesen. Die Funde stammen aus den Niederlanden und betreffen Produkte, die regulär im Handel erhältlich sind.

    Mindestens 25 Proben mit Asbestfasern belastet

    Niederländische Medien berichten, dass in mindestens 25 untersuchten Sandproben Asbestfasern enthalten waren. Betroffen sind unter anderem Bastelsand, Sand für Spieltische sowie sogenannter kinetischer oder „magischer“ Sand. Eine Zeitung hatte eigene Labortests in Auftrag gegeben und die Ergebnisse veröffentlicht.

    Bereits zuvor meldeten Behörden in Australien und Neuseeland ähnliche Belastungen.

    Die niederländische Lebensmittel- und Warenbehörde Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (NVWA) untersucht derzeit rund 90 weitere Proben. Innerhalb der kommenden zwei Wochen wollen die Verantwortlichen entscheiden, ob sie den Verkauf bestimmter Produkte untersagen.

    Produkte auch über Online-Shops erhältlich

    Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen waren betroffene Artikel über große Online-Plattformen wie Amazon, AliExpress oder andere Händler erhältlich. Dadurch könnten belastete Produkte auch nach Deutschland gelangt sein. Das Risiko besteht vor allem bei farbigem Spiel-, Bastel- oder Dekosand für den Innenbereich.

    Die Ursache für Asbest im Spielsand liegt vermutlich im Ursprung des Materials. Der gefärbte Sand stammt offenbar aus chinesischen Gruben, in denen Asbest natürlich vorkommen kann. Da die Belastung von Charge zu Charge variiert, lässt sich derzeit nicht eindeutig feststellen, welche Produkte betroffen sind.

    Verbraucherschützer raten zur Vorsicht

    Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Eltern, gefärbten Spiel- oder Bastelsand für Innenräume vorerst nicht zu verwenden. Diese Warnung betrifft ausdrücklich nicht klassischen Spielsand für Sandkästen im Freien.

    Wurde entsprechender Sand bereits im Haus genutzt, sollten Eltern ihn vorsichtig entfernen. Experten raten dazu, das Material vor dem Aufwischen anzufeuchten, um Staubbildung zu vermeiden. Das Einatmen von Stäuben gilt es unbedingt zu verhindern. Bei Bedarf sollte eine FFP2-Maske getragen werden.

    Wie gefährlich ist Asbest im Spielsand?

    Asbest zählt zu den besonders gesundheitsgefährdenden Stoffen. Gelangen Fasern in die Atemwege, können sie schwere Erkrankungen wie Asbestose oder Krebs auslösen. Diese Krankheiten treten häufig erst viele Jahre nach der Belastung auf.

    Wie groß die konkrete Gefahr durch Asbest im Spielsand tatsächlich ist, prüfen derzeit Fachbehörden. Bis belastbare Ergebnisse vorliegen, empfehlen Experten erhöhte Vorsicht beim Kauf und bei der Nutzung von farbigem Sand für Innenräume.

    Weitere aktuelle Meldungen findest Du in unserem Bereich News sowie unter Deutschland. Offizielle Informationen zu Produktsicherheit stellt außerdem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereit.

  • KI als neue Betrugsfalle im Online-Handel: So schützen Sie sich beim Einkaufen im Netz

    KI als neue Betrugsfalle im Online-Handel: So schützen Sie sich beim Einkaufen im Netz

    Sicher online einkaufen mit KI

    Der Online-Handel boomt. Millionen Menschen kaufen täglich im Netz ein – bequem, schnell und oft günstiger als im Geschäft.

    Doch mit der rasanten Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) wächst auch die Gefahr, auf Betrüger hereinzufallen.

    Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und das Landeskriminalamt (LKA) warnen:

    Cyberkriminelle nutzen KI, um täuschend echte Fake-Shops zu erstellen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre digitale Aufmerksamkeit schärfen und gezielte Sicherheitsmechanismen einsetzen, um sicher online einzukaufen.

    KI-Fakeshops: So professionell wie nie zuvor

    Moderne KI-Tools ermöglichen es, in Minuten professionell gestaltete Webseiten zu generieren – inklusive realistischer Produktbilder, vermeintlicher Kundenrezensionen und sogar fehlerfreier Rechtstexte. Auf den ersten Blick wirken diese Shops seriös. Doch oft bleibt die bestellte Ware aus, oder sie kommt in minderwertiger Qualität aus dem Ausland. In sozialen Netzwerken kursieren zudem KI-generierte Deepfakes, die mit gefälschten Prominenten-Videos Vertrauen schaffen sollen.

    Fünf einfache Schritte für mehr Sicherheit beim Online-Shopping

    Die Verbraucherzentrale und das LKA Rheinland-Pfalz raten zu mehr Achtsamkeit und empfehlen folgende Schutzmaßnahmen, um sicher online einzukaufen mit KI:

    1. Inhalte kritisch prüfen

    Wirken Produktbeschreibungen oder Rezensionen zu perfekt, ist Skepsis angebracht. Achten Sie auf unnatürliche Bewegungen, starre Blicke oder monotone Sprache in Videos – typische Merkmale von KI-generierten Inhalten.

    2. Nur sichere Zahlungsmethoden verwenden

    Wählen Sie immer den Kauf auf Rechnung oder Zahlungsdienste mit Käuferschutz wie PayPal. Verzichten Sie auf Vorkasse an unbekannte Anbieter.

    3. Impressum und Unternehmensdaten prüfen

    Ein fehlendes Impressum ist ein klares Warnsignal. Aber auch ein vorhandenes Impressum schützt nicht immer. Überprüfen Sie die angegebene Adresse mit einer kurzen Online-Suche – häufig entlarvt sich ein Fake-Shop durch eine falsche Firmenadresse.

    4. Den Fakeshop-Finder nutzen

    Das kostenlose Online-Tool der Verbraucherzentralen hilft, verdächtige Shops schnell zu überprüfen. So erkennen Sie innerhalb weniger Sekunden, ob ein Anbieter vertrauenswürdig ist. Zum Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

    5. Bewertungen und Preise hinterfragen

    Suchen Sie nach Erfahrungsberichten auf unabhängigen Plattformen wie Trustpilot oder Watchlist Internet. Und: Wenn der Preis 70 Prozent unter dem Marktwert liegt, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Betrug.

    Wenn es doch passiert ist

    Bleibt die Ware aus oder vermuten Sie Betrug, sollten Sie umgehend Anzeige erstatten. Nutzen Sie dafür die Onlinewache der Polizei. Auch eine Beratung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kann helfen, weitere Schritte zu klären.

    Weitere Informationen

    Fazit: Künstliche Intelligenz verändert den Online-Handel – und stellt Verbraucherinnen und Verbraucher vor neue Herausforderungen. Mit kritischem Blick, technischer Vorsicht und den richtigen Tools bleibt das Einkaufen im Netz dennoch sicher und bequem.

  • LKA warnt: Künstliche Intelligenz macht Betrugsmaschen gefährlicher

    LKA warnt: Künstliche Intelligenz macht Betrugsmaschen gefährlicher

    LKA warnt: Betrüger nutzen KI für täuschend echte Betrugsmaschen

    Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen eindringlich vor einer neuen Dimension digitaler Kriminalität. Immer häufiger setzen Betrüger Künstliche Intelligenz (KI) gezielt ein, um Menschen zu täuschen und finanziell zu schädigen.

    Durch moderne KI-Technologien imitieren Täter Stimmen, Bilder, Videos und Texte täuschend echt – oft in Echtzeit.

    KI-gestützte Betrugsmaschen nehmen zu

    Kriminelle nutzen KI, um Vertrauen zu erschleichen und sensible Daten oder Geld zu erbeuten. Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche,
    die über soziale Netzwerke kontaktiert werden. Täter geben sich als Gleichaltrige aus oder setzen ihre Opfer mit gefälschten Inhalten unter Druck. Häufig geht es um sexuelle Erpressung, auch bekannt als Sextortion.

    Doch auch Erwachsene geraten zunehmend ins Visier.

    Altbekannte Methoden wie Schockanrufe, der Enkeltrick oder Love Scamming werden durch KI noch überzeugender. Stimmen klingen vertraut, Gesichter wirken echt – die Täuschung ist nahezu perfekt.

    Ziel ist meist die Überweisung von Geldbeträgen oder die Herausgabe persönlicher Daten.

    Typische Methoden der Betrüger

    • Stimmen-Imitation: KI ahmt Stimmen täuschend echt nach. Betrüger geben sich als Angehörige in Not aus.
    • Manipulierte Nachrichten: Gefälschte E-Mails, Chats oder Fotos wirken authentisch, stammen aber von Tätern.
    • Deepfake-Videos: Kriminelle nutzen künstlich erzeugte Videos, um Vertrauen zu gewinnen oder Opfer zu erpressen.

    So schützt du dich vor KI-Betrug

    Bleibe wachsam und prüfe stets die Echtheit von Nachrichten oder Anrufen.

    Folgende Maßnahmen helfen, KI-gestützte Betrugsmaschen zu erkennen und abzuwehren:

    • Lass dich nicht unter Druck setzen – auch nicht bei vertrauter Stimme oder bekanntem Bild.
    • Beende Gespräche bei Verdacht und kontaktiere die Person über eine bekannte Nummer.
    • Gib keine sensiblen Daten oder Zugangsdaten spontan weiter – weder telefonisch noch online.
    • Veröffentliche private Informationen nur mit Bedacht in sozialen Medien.
    • Sprich mit Familie und Freunden über Betrugsrisiken. Notfallkennwörter können helfen.
    • Überweise kein Geld ohne unabhängige Überprüfung der Angaben.

    Wer Opfer einer solchen Masche wurde, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei Rheinland-Pfalz erstatten. Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nimmt Hinweise entgegen.

    Weitere Informationen

    Aktuelle Sicherheitswarnungen findest du auch auf BlaulichtMYK.de und im Bereich Deutschland-News. Informiere dich regelmäßig, um digitale Risiken frühzeitig zu erkennen und dich zu schützen. 

  • Mogelpackung des Jahres

    Mogelpackung des Jahres

    „Mogelpackung des Jahres 2024“: Granini Trinkgenuss Orange unter Kritik

    Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die „Mogelpackung des Jahres“ gewählt.
    Mehr als 32.000 Menschen nahmen an der Abstimmung teil.
    Der Titel ging an den Orangensaft Granini Trinkgenuss Orange. Der Grund: Der Hersteller Eckes-Granini hat die Rezeptur verändert, ohne dies transparent zu kommunizieren.

    Halbierung des Orangensaft-Anteils und Kritik an Granini

    Im Frühjahr 2024 reduzierte Eckes-Granini die Menge des Orangensaftes in jeder Flasche drastisch. Stattdessen wurde der Saft mit Zuckerwasser gestreckt. Trotz dieser Änderung blieb der
    Verkaufspreis unverändert. Laut Verbraucherzentrale entspricht dies einer Verdopplung des
    Preises.

    Die Verpackung des Produkts wurde kaum angepasst. Ein deutlicher Hinweis auf die
    neue Zusammensetzung fehlt. Lediglich die Angabe „100 Prozent Fruchtsaft“ wurde entfernt.
    Für Verbraucher ist die Änderung ohne genaues Studium der Zutatenliste kaum erkennbar.

    Kritik der Verbraucherzentrale Hamburg

    Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg äußerte sich klar:
    „Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben Eckes-Granini zu Recht einen Denkzettel verpasst.“
    Valet kritisiert, dass der Hersteller versucht habe, die Änderung zu verschleiern. Er fordert mehr Transparenz und klare Kennzeichnungen, um solche Täuschungen zu verhindern.

    Die steigenden Preise für Lebensmittel und Orangensaftkonzentrat seien zwar verständlich, so Valet weiter. Doch Produkte mit weniger wertvollen Zutaten anzubieten, sei der falsche Weg.
    Statt Shrinkflation und Skimpflation brauche es Preisklarheit und Ehrlichkeit.

    Gesetzgeber soll Verbraucher besser schützen

    Die Verbraucherzentrale fordert strengere Regeln, um Verbraucher vor verdeckten Preiserhöhungen und schrumpfenden Füllmengen zu schützen. „Der Gesetzgeber muss eingreifen und Unternehmen verpflichten, Preis- und Mengenänderungen klar zu kennzeichnen“, betonte Valet.

    Weitere Kandidaten der „Mogelpackung des Jahres“

    Neben Granini Trinkgenuss Orange standen vier weitere Produkte zur Wahl:

    Platz 2: Tomaten-Gewürzsalz von Lebensbaum, Platz 3: Vanilleeis von Cremissimo,
    Platz 4: Duschcreme von Dove und Platz 5: Waffelblättchen von Biscotto

    Jedes dieser Produkte fiel durch Füllmengenreduzierungen oder intransparente Preisänderungen auf.

    Reaktion von Eckes-Granini

    Der Hersteller Eckes-Granini reagierte empfindlich auf die Auszeichnung. Ein Sprecher kritisierte die Verbraucherzentrale Hamburg scharf. Er erklärte, es sei unangebracht, Nektare als „gestreckten Saft“ zu bezeichnen. Schließlich mache diese Kategorie einen bedeutenden Anteil des deutschen Saftmarktes aus. 

  • Vorsicht vor Fake-Anzeigen und dubiosen Anlageplattformen: So schützen Sie sich vor Betrug

    Vorsicht vor Fake-Anzeigen und dubiosen Anlageplattformen: So schützen Sie sich vor Betrug

    Vorsicht vor Fake-Anzeigen und dubiosen Anlageplattformen: So schützen Sie sich vor Betrug

    Mainz

    In regelmäßigen Abständen tauchen gefälschte Internetseiten auf, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu dubiosen Anlagegeschäften animieren sollen. Sie werben mit erfundenen Promi-Aussagen und versprechen hohe Gewinne, ohne dass konkrete Informationen zur Funktionsweise oder den Hintermännern angegeben werden. Häufig werden solche Seiten nach kurzer Zeit wieder gelöscht.

    Ein bekanntes Beispiel ist die Fake-Anzeige, in der behauptet wird, die Deutsche Bundesbank habe
    Carolin Kebekus verklagt, nachdem sie in einer Fernsehsendung über eine gewinnbringende
    Krypto-Plattform gesprochen habe.

    Die Nutzer werden durch solche Anzeigen auf undurchsichtige Plattformen geleitet und aufgefordert, persönliche Daten preiszugeben.

    Der Betrug beginnt oft mit einem kleinen Startkapital und einer professionell wirkenden Online-Präsenz.

    Sobald gutgläubige “Kunden” ihre Kontaktdaten auf den betrügerischen Seiten angeben, werden sie schnell von vermeintlichen Anlageberatern kontaktiert. Diese Berater und Beraterinnen wirken äußerst professionell und bauen über Tage und Wochen hinweg ein Vertrauensverhältnis auf. Sie locken am Telefon mit hohen Renditen, niedrigem Risiko und der Möglichkeit, mit kleinen Beträgen einzusteigen.
    Oft liegt die Anfangsinvestition zwischen 200 und 250 Euro.

    Nach der ersten Investition können die “Kunden” die angebliche Kursentwicklung ihrer Geldanlage in einem gefälschten Trading-Konto (Depot) verfolgen. Ermutigt durch vermeintlich hohe Gewinne und die geschickte Überzeugungsarbeit der Betrüger, lassen sich viele “Kunden” zu immer höheren Investitionen verleiten. Die Geschädigten sollen Gelder auf reale Krypto-Börsen überweisen, häufig unterstützt durch den Broker, der Fernzugriff auf den Rechner der Verbraucher fordert. Über Software wie “AnyDesk” oder “TeamViewer” wird den Betrügern der Zugriff gewährt, sodass sie ohne weiteres Zutun der Betroffenen agieren können.

    Besonders heimtückisch wird der Betrug, wenn die Betroffenen versuchen, ihr Geld auszahlen zu lassen. Dann fordern die Betrüger immer neue Gebühren oder brechen den Kontakt völlig ab. In manchen Fällen erweitern die Betrüger den Betrug durch gefälschte Anwaltskanzleien oder Kreditverträge.

    Doch wie schützt man sich vor dieser Betrugsmasche? Prüfen Sie das Angebot und den Anbieter genau, bevor Sie investieren. Achten Sie auf folgende Hinweise:

       - Man sollte keine sensiblen Daten preisgeben - wie Zugangsdaten 
         zum Online-Banking oder zum Depot und niemals Zugriff auf den 
         eigenen Rechner gewähren.
       - Über die Trading-Plattformen kann man sich vorab informieren, 
         bevor man sich anmeldet oder Geld überweist. Dafür kann man 
         beispielsweise die Unternehmensdatenbank der BaFin 
         (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)nutzen: 
         https://www.bafin.de/DE/ PublikationenDaten/Datenbanken/Unterneh
         menssuche/unternehmenssuche _node.html
       - Finger weg, wenn ungewöhnlich hohe Gewinne mit wenig Einsatz 
         versprochen werden.
       - Die Verlinkungen auf den scheinbar seriösen Nachrichtenseiten 
         sollten überprüft werden. Verweisen alle auf die beworbene 
         Plattform, ist es unwahrscheinlich, dass die Seite seriös ist.
       - Wenn die Investitionen ausschließlich in Kryptowährungen 
         getätigt werden müssen, sollte das misstrauisch machen.
       - Wer einem Betrug aufgesessen ist, sollte bei der Polizei Anzeige
         erstatten.

    Haben Sie den Verdacht von einem Betrug betroffen zu sein? Mit Hilfe dieser Fragen können Sie herausfinden, ob Ihr Anlagegeschäft eventuell eine Betrugsmasche ist:

       - Haben Sie anfangs 200-250 Euro investiert und damit rasante 
         Gewinne erzielt?
       - Hat Ihr Anlageberater Sie ständig, teils aufdringlich, 
         kontaktiert und zu höheren Investitionen ermutigt?
       - Haben Sie Ihrem angeblichen Berater Fernzugriff auf Ihren 
         Rechner ermöglicht?
       - Sollen Sie Gebühren oder Steuern für die Auszahlung Ihres Geldes
         zahlen?
       - Ist der Berater unter der üblichen Nummer oder Kontaktadresse 
         nicht mehr erreichbar?

    Können Sie eine oder mehrere Fragen mit Ja beantworten, sind Sie möglicherweise Opfer eines Betrugs geworden. Tätigen Sie keine weiteren Zahlungen und setzen Sie sich unmittelbar mit der Polizei und Ihrer Bank in Verbindung.

    Sie können auch online eine Strafanzeige erstatten: https://portal.onlinewache.polizei.de/de/

    Weitere Informationen finden Sie unter:

    https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/so-erkennen-sie-unserioese-onlinetradingplattformen-31474

    https://www.polizei.rlp.de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-trier/unsere-dienststellen/kriminaldirektion-trier/cyber-trading-fraud