Schlagwort: Verkehrssünder

  • Ferrari-Fahrer mit 69 km/h zu schnell auf der A 1

    Ferrari-Fahrer mit 69 km/h zu schnell auf der A 1

    Polizei stoppt 58-Jährigen mit Fake-Kennzeichen

    Münster / Greven

    Polizisten haben bereits am Mittwoch (02.07., 12:06 Uhr) einen 58-jährigen Ferrari-Fahrer auf der A1 bei Greven gestoppt. Der Mann war deutlich zu schnell unterwegs und nutzte gefälschte Kennzeichen.

    Der Ferrari fiel den Beamten in Fahrtrichtung Bremen auf. Eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung erfasste das Fahrzeug mit 169 km/h. Erlaubt waren an dieser Stelle jedoch nur 100 km/h.

    Nach Abzug der Toleranz blieb ein klarer Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Doch das war nicht alles.

    Die Beamten entdeckten sofort einen weiteren Verstoß. Auf den norwegischen Kennzeichen des Fahrzeugs war das Namenskürzel des Fahrers abgebildet – statt einer gültigen Buchstaben-Zahlen-Kombination.

    Die Polizei verständigte zusätzliche Einsatzkräfte. Diese konnten den Fahrer wenig später auf einem Parkplatz bei Greven anhalten und kontrollieren.

    Die gefälschten Kennzeichen wurden sichergestellt. Der Fahrer, ein norwegischer Staatsbürger, musste eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich zahlen.

    Er durfte die Fahrt nur fortsetzen, nachdem er die regulären norwegischen Kennzeichen an seinem Ferrari angebracht hatte. 

  • Gesuchter Verkehrssünder gefasst

    Gesuchter Verkehrssünder gefasst

    Gesuchter Verkehrssünder gefasst

    Waidhaus

    Bei Grenzkontrollen haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus in der Nacht zum Montag
    (21. Oktober) einen mit Haftbefehl gesuchten Verkehrssünder festgenommen. Der Osteuropäer verbüßt nun die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Weiden. Zwei weitere gesuchte Straftäter konnten ihre Justizschulden begleichen.

    Bereits vor zwei Jahren hatte das Amtsgericht Neu-Ulm den 28-jährigen Rumänen wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Diese blieb er der deutschen Staatskasse bislang schuldig und landete deshalb auf der Fahndungsliste der Staatsanwaltschaft Memmingen. Beamte der Bundespolizei vollstreckten nun auf der A6 bei Waidhaus den Haftbefehl der Justizbehörde und ließen die Handschellen klicken. Da er seine Justizschulden nicht begleichen konnte, lieferten sie ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein. Dort muss er nun die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verbüßen.

    Zwei weitere gesuchte Straftäter beglichen am Wochenende bei Grenzkontrollen ihre offenen Justizschulden und blieben auf freiem Fuß. So bezahlte ein 39-jähriger Bulgare seine im Haftbefehl festgesetzte Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 1.800 Euro und setzte anschließend seine Reise fort. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs hatte das Amtsgericht Ansbach einen 45-jährigen Rumänen zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt, die er noch vor Ort bezahlte.

  • Verkehrssünder fährt ein – Bundespolizei nimmt gesuchten Straftäter fest

    Verkehrssünder fährt ein – Bundespolizei nimmt gesuchten Straftäter fest

    Verkehrssünder fährt ein – Bundespolizei Waidhaus nimmt gesuchten Straftäter fest

    Waidhaus

    Beamte der Bundespolizei nahmen in der Nacht auf Sonntag (29. September) bei Grenzkontrollen in Waidhaus einen gesuchten Verkehrssünder fest. Sie lieferten den per Haftbefehl gesuchte Mann direkt von der A6 in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.

    Der Insasse eines Fernreisebusses nach Brügge blieb in der Nacht auf Sonntag im Fahndungsnetz der Bundespolizei hängen. Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus kontrollierten den 32-jährigen Kroaten bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus und ließen die Handschellen klicken. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte wegen nicht bezahlter Justizschulden Haftbefehl gegen den Kroaten erlassen. Ursächlich dafür war der Urteilsspruch des Amtsgerichts Oberhausen im Juli 2023. Das Gericht verurteilte den 32-Jährigen wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.900 Euro. Diese hatte er nur teilweise beglichen und entzog sich daraufhin der deutschen Justiz. Den offenen Restbetrag in Höhe von 3.000 Euro konnte er bei der Kontrolle an der A6 in Waidhaus nicht bezahlen und muss nun die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten antreten.