Schlagwort: Verurteilung

  • Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Urteil im Hamburger Fall einer Wasserleiche !

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revision eines wegen Totschlags Verurteilten verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig.

    Elf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe

    Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt. Dabei wurden weitere Strafen aus früheren Urteilen einbezogen. Zur Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gelten sieben Monate als vollstreckt.

    Tat im Jahr 2013 – Leiche erst 2023 gefunden

    Laut den Feststellungen des Landgerichts begann der Angeklagte Ende 2012 eine Beziehung mit der späteren 28-jährigen Getöteten. Als sie ihm im März 2013 androhte, die Beziehung öffentlich zu machen, tötete er sie. Er befestigte die Leiche an einer Metallplatte und versenkte sie in einem Kanal. Erst im Januar 2023 konnten Überreste der Frau sichergestellt werden.

    BGH sieht keine Rechtsfehler

    Die Revision des Angeklagten richtete sich gegen das Urteil des Landgerichts. Der Bundesgerichtshof prüfte das Verfahren, fand jedoch keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit bleibt die Strafe bestehen.

  • Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen !

    Verurteilung einer Krankenschwester wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen !

    Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil gegen frühere Krankenschwester aus Regensburg

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision einer früheren Krankenschwester verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28. Oktober 2024 rechtskräftig.

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und weiterer schwerer Delikte

    Die Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht sprach sie wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge sowie wegen versuchten Mordes in drei weiteren Fällen schuldig.

    Patienten im Krankenhaus betäubt und ausgeraubt

    Nach Feststellungen des Gerichts betäubte die Frau vier Patienten in einem Regensburger Krankenhaus. Anschließend entwendete sie Schmuck und andere Wertsachen. Ein Opfer starb infolge eines Herzstillstands und einer schweren Hirnschädigung. Die drei weiteren Patienten überlebten die Taten.

    Gericht erkennt Heimtücke und Habgier als Mordmerkmale

    Das Landgericht stellte fest, dass die Angeklagte aus Habgier und in heimtückischer Weise handelte. Diese Mordmerkmale führten zu der höchsten Strafe des deutschen Strafrechts.

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil – keine Rechtsfehler

    Die Angeklagte legte Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof prüfte sowohl die Verfahrensführung als auch die Rechtsanwendung. Dabei wurden keine Fehler festgestellt, die zu einer Änderung des Urteils geführt hätten. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

  • Verurteilung wegen Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg

    Verurteilung wegen Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg

    Urteil des BGH: Lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes bestätigt

    Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten R. und K. gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 20. September 2024 verworfen, durch das sie wegen Mordes jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Bezüglich des Angeklagten R. hat das Landgericht die besondere Schwere der Schuld bejaht.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der Angeklagte K. am Abend des 10. Mai 2023 aufgrund eines von R. entwickelten Tatplans auf der Bundesautobahn 9 die Lehrerin Carolin G., nachdem er sie zuvor mit dem von ihm geführten Fahrzeug gerammt hatte. Der Angeklagte R., der mit Carolin G. eine Beziehung geführt hatte und mit ihr um das Sorge- und Umgangsrecht für den gemeinsamen Sohn stritt, hatte das Tatfahrzeug und die Tatwaffe beschafft. Das Schwurgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe bejaht.

    Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    Vorinstanz:

    Landgericht Potsdam – Urteil vom 20. September 2024 – 21 Ks 7/23 – 486 Js 25623/23

    Maßgebliche Vorschriften des StGB:

    § 211 Mord

    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

    (2) Mörder ist, wer

    (…) aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln (…)

    einen Menschen tötet.

    § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    (1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

    1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
    2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
    3. die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.
  • Verurteilung wegen versuchten Totschlags im Zusammenhang mit einer Straßenblockade durch Landwirte !

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags im Zusammenhang mit einer Straßenblockade durch Landwirte !

    Urteil nach gefährlicher Durchfahrt durch Traktorblockade: Drei Jahre und sieben Monate Freiheitsstrafe

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines Angeklagten verworfen, der wegen eines äußerst gefährlichen Vorfalls im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Straßenblockade am 8. Januar 2024 verurteilt worden war. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    Tathergang

    Der Angeklagte war mit seinem Pkw auf der B 72 unterwegs, als er auf eine Straßenblockade durch mehrere Traktoren stieß. Trotz erkennbarer Unmöglichkeit einer gefahrlosen Durchfahrt und obwohl sich Menschen zwischen den Traktoren bewegten, beschleunigte der Angeklagte sein Fahrzeug und fuhr zwischen zwei Traktoren hindurch – wobei es zu Kollisionen mit beiden Fahrzeugen kam.

    Anschließend fuhr er einen Demonstranten von hinten an, der sich zu Fuß von ihm wegbewegte. Das Opfer wurde auf die Motorhaube aufgeladen. Der Angeklagte bremste scharf, wodurch der Mann auf die Fahrbahn stürzte. Anschließend überrollte der Angeklagte mit beiden Achsen ein Bein des Nebenklägers und verletzte ihn schwer. Danach flüchtete er vom Unfallort.

    Rechtsfolge

    Das Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen:

    • versuchten Totschlags

    • gefährlicher Körperverletzung

    • gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

    • unerlaubten Entfernens vom Unfallort

    Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Zudem wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von vier Jahren für eine Wiedererteilung festgesetzt. Auch Adhäsionsentscheidungen zugunsten des verletzten Nebenklägers wurden getroffen.

    BGH bestätigt Schuldspruch

    Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil in vollem Umfang: Die Prüfung ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig.

  • Bestatter vergewaltigt Kollegin neben Leiche

    Bestatter vergewaltigt Kollegin neben Leiche

    Nürnberg (Bayern) – Ungeheurer Fall um Bestatter

    Bestatter Bodo G. (69) wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er seine Kollegin (41) neben einem offenen Sarg mit einer Leiche vergewaltigt haben soll.

    Mehr als vier Monate nahm sich Richter Claas Werner vom Landgericht Nürnberg-Fürth Zeit, um den Fall zu beurteilen, in dem Aussage gegen Aussage stand. Bodo G. beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld. Seine Ex-Mitarbeiterin habe ein benutztes Kondom aus seinem Badezimmer-Mülleimer verwendet, um fingierte Spuren im Abschiedsraum zu hinterlassen.

    Die Nebenklägerin Susanne B. (Name geändert): „Nach einer Abschiedsfeier rief er mich an, er wollte mit mir dort Sex haben. Er hat mich immer begrapscht, jeden Tag!“

    Übergriffe in der Aussegnungshalle

    Angeklagt war Bodo G. wegen drei Missbrauchsfällen im Frühjahr 2022: vor dem Urnen-Lager, in der Aussegnungshalle und auf der Holzpalette eines Sarg-Innenausstatters.

    Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Doch laut Justizsprecherin Tina Haase nach dem Urteil gegenüber der BILD:

    „Die zweite Strafkammer hat den Angeklagten der Vergewaltigung in zwei Fällen und sexueller Nötigung schuldig gesprochen.“

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Für Susanne B. ist das klare Urteil eine Genugtuung. Bodo G. hatte sie zu Beginn des Prozesses verbal angegriffen:

    „Was die Dame von sich gelassen hat, ist beschämend – nur weil sie keinen Bock zu arbeiten hatte.“

    Er behauptete außerdem, sie sei lesbisch und habe sich an seine Frau herangemacht.

    Opfer leidet unter posttraumatischer Belastungsstörung

    Richter Claas Werner konfrontierte den Angeklagten mit belastenden Aussagen:

    „Sie sollen gesagt haben: ‘Mir juckt der Schwanz’.“

    Bodo G. bestritt das: Seine Frau sei 18 Jahre jünger, er habe keine Seitensprünge nötig. Auch die Geschichte mit dem angeblich gestohlenen benutzten Kondom überzeugte das Gericht nicht.

    „Wenn Sie sterilisiert sind, wozu benutzen Sie dann noch Kondome?“

    Bodo G. hat sein Unternehmen inzwischen verlassen. Susanne B. befindet sich wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung.

    Fotos des Angeklagten bei BILD

  • Verurteilung wegen Geiselnahme am Hamburger Flughafen !

    Verurteilung wegen Geiselnahme am Hamburger Flughafen !

    Verurteilung wegen Geiselnahme am Hamburger Flughafen !

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen
    ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen.

    Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Landgericht den Angeklagten am 25. Juni 2024 wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung und Waffendelikten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

    Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts entführte der Angeklagte am Abend des 4. November 2023 seine vier Jahre und acht Monate alte Tochter unter Einsatz von Gewalt und unter Vorhalt einer geladenen Schusswaffe aus der Wohnung der Kindsmutter in Stade.

    Anschließend fuhr er mit ihr zum Hamburger Flughafen. Dort verlangte der mit einer geladenen Pistole und mehreren Messern bewaffnete Angeklagte für sich und seine Tochter die Ausreise in die Türkei.

    Für den Fall, dass ihm diese nicht gewährt werden würde, drohte er an, seine Tochter und sich selbst zu töten. Seiner Forderung verlieh er durch das Werfen von Brandsätzen sowie durch die Abgabe dreier Warnschüsse in die Luft Nachdruck. Außerdem trug er zeitweise die von ihm selbst hergestellte Attrappe einer Sprengstoffweste, die er im Verlauf der Tat auszog und neben den von ihm genutzten Mietwagen warf.

    Nachdem dem Angeklagten bereits in der Nacht mitgeteilt worden war, dass seine Forderungen nicht erfüllt werden würden, konnte die Tochter am Nachmittag des 5. November 2023 an Polizeikräfte und sodann an ihre Mutter zurück gelangen.

    Zwischenzeitlich war der gesamte Flugverkehr zum Erliegen gekommen.

    Die Überprüfung des Urteils auf die mit der Sachrüge geführte Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

  • Verurteilung eines früheren Staatsanwalts wegen eines sexuellen Übergriffs auf seinen Sohn aufgehoben

    Verurteilung eines früheren Staatsanwalts wegen eines sexuellen Übergriffs auf seinen Sohn aufgehoben

    Verurteilung eines früheren Staatsanwalts wegen eines sexuellen Übergriffs auf seinen Sohn aufgehoben

    Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Angeklagten und die – zu seinen Gunsten eingelegte – Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 14. Februar 2024 aufgehoben.

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes und sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und bestimmt, dass vier Monate der verhängten Freiheitsstrafe wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten.

    Nach den Urteilsfeststellungen hatte der Angeklagte, der zu dieser Zeit Staatsanwalt in Lübeck war und sich sowohl beruflich als auch in seiner Ehe erheblich belastet fühlte, in einer Nacht im März 2019 sexuelle Handlungen an seinem damals achtjährigen Sohn vorgenommen.

    Ein im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Sachverständigengutachten war zunächst zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte die Tat im Zustand der Sexsomnie – einer Form des Schlafwandelns mit sexuellem Verhalten – begangen habe und deswegen schuldunfähig gewesen sei.

    Demgegenüber ist das Landgericht auf der Grundlage eines späteren Gutachtens eines anderen Sachverständigen und der Würdigung von Zeugenangaben zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte im Tatzeitpunkt unter keiner krankhaften seelischen Störung gelitten habe und deshalb
    seine Schuldfähigkeit weder aufgehoben noch erheblich eingeschränkt gewesen sei.

    Insbesondere habe er die Tat nicht während einer sexsomnischen Episode begangen, gegen deren Vorliegen spreche, dass es kein sexsomnisch zu deutendes Verhalten des Angeklagten in seiner Ehe oder früheren Beziehungen gegeben habe. Dieser Einschätzung hat sich der erste Sachverständige letztlich angeschlossen.

    Der Angeklagte hat sich mit der Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen gegen seine Verurteilung gewandt. Die Staatsanwaltschaft hat mit ihrer zu seinen Gunsten eingelegten und auf sachlich-rechtliche Beanstandungen gestützten Revision ebenfalls die Verurteilung des Angeklagten beanstandet.
    Der Generalbundesanwalt hat die Aufhebung des Urteils beantragt.

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die beiderseitigen Rechtsmittel das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Lübeck zurückverwiesen, da die sachlich-rechtliche Überprüfung des Urteils einen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung einer für die Beurteilung der Schuldfähigkeit besonders wichtigen Zeugenaussage offenbart hat.

  • Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg

    Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg

    Verurteilung nach Amoklauf an Schule in Offenburg

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie wegen Herstellens, Besitzes und Führens eines Brandsatzes und unerlaubten Führens einer Schusswaffe nebst dem Besitz von Munition zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts betrat der zur Tatzeit 15-jährige Angeklagte am
    9. November 2023 gegen Mittag über einen Hintereingang seine Schule in Offenburg mit einem Rucksack, in dem sich neben einer geladenen Schusswaffe und weiterer Munition ein Flüssigbrandsatz, ein von ihm erstellter Lageplan der Schule sowie eine Namensliste mit Opfern befanden.

    Der Angeklagte begab sich in das zweite Obergeschoss zu seinem Klassenzimmer und feuerte unmittelbar nach Betreten dieses Raums mit der Pistole aus einer Entfernung von einem bis zwei Metern zwei Schüsse auf einen Mitschüler ab, der an den Folgen der dabei erlittenen Verletzungen verstarb.

    Anschließend schlug der Angeklagte mit der Waffe auf eine hinzukommende Lehrerin ein, zerstörte eine Glastür und entzündete den mitgeführten Brandsatz. Diesen warf er im Treppenhaus der Schule in Richtung der Schulleiterin. Der Brandsatz schlug in einer Entfernung von drei Metern am Boden auf und zerschellte. Er explodierte jedoch nicht, da beim Wurf die Lunte erloschen war. Anschließend begab sich der Angeklagte in Richtung des Hinterausgangs der Schule. Dort legte er auf Aufforderung eines Zeugen die Schusswaffe weg und ließ sich widerstandslos festnehmen.

    Die revisionsgerichtliche Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben; der Senat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist daher insgesamt rechtskräftig.

  • Verurteilung wegen Dreifachmord von Langweid rechtskräftig

    Verurteilung wegen Dreifachmord von Langweid rechtskräftig

    Verurteilung wegen Dreifachmord von Langweid rechtskräftig

    Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten wegen drei Fällen des Mordes sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Es hat ferner die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte, ein Sportschütze, drei Nachbarn,
    gegen die er wegen jahrelanger, selbstverschuldeter Streitereien eine tiefe Abneigung hegte,
    mit Kopfschüssen, um den Auseinandersetzungen ein Ende zu bereiten.

    Im Anschluss schoss er durch die Wohnungstür des Sohnes eines Nachbarn, um auch ihn und seine Lebensgefährtin, die er in “Sippenhaft” nahm, zu töten. Die beiden überlebten den Angriff, wurden dabei jedoch schwer verletzt.

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.

    Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

  • Verurteilung eines Kasseler Serienvergewaltigers rechtskräftig

    Verurteilung eines Kasseler Serienvergewaltigers rechtskräftig

    Verurteilung eines Kasseler Serienvergewaltigers rechtskräftig

    Das Landgericht hat den Angeklagten mit Urteil vom 20. November 2023 wegen sechs Vergewaltigungstaten, die zum Teil mit Körperverletzungen, Raub und versuchter räuberischer Erpressung einhergingen und in zwei Fällen nicht zur Vollendung gelangten, wegen eines besonders schweren sexuellen Übergriffs, wegen Raubes in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung, und wegen räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

    Daneben hat es seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

    Nach den Urteilsfeststellungen griff der Angeklagte im Stadtgebiet von Kassel, so auch auf dem dortigen Hauptfriedhof, in der Zeit zwischen dem 17. Februar 2022 und dem 4. August 2022 Frauen im Alter
    von 23 bis 79 Jahren sowie einen jungen Mann an.

    Der Angeklagte verlangte von seinen Opfern gewaltsam die Durchführung sexueller Handlungen,
    wobei er ein Opfer schwer verletzte, nahm ihnen zum Teil Geld und andere Wertgegenstände ab oder forderte die Geschädigten zu Übergabe von Geld an ihn auf.

    Eine 84jährige stieß der Angeklagte auf dem Kasseler Hauptfriedhof rabiat zu Boden und entriss ihr die Handtasche.

    Die Überprüfung des Urteils durch den 2. Strafsenat hat keinen den Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

  • Verurteilung wegen des tödlichen Schusses an der Stadtbahnhaltestelle in Hannover-Döhren !

    Verurteilung wegen des tödlichen Schusses an der Stadtbahnhaltestelle in Hannover-Döhren !

    Verurteilung wegen des tödlichen Schusses an der Stadtbahnhaltestelle in Hannover-Döhren !

    Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 27. Oktober 2023 verworfen, mit dem der Angeklagte wegen Totschlags
    und vorsätzlichen Führens einer vollautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit weiteren Verstößen
    gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt wurde.

    Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen griff der Bruder des späteren Tatopfers den Angeklagten am 28. Februar 2023 aus Rache für eine wenige Wochen zuvor durch den Angeklagten erfahrene “Demütigung” hinterrücks an. Das spätere Tatopfer beendete die körperliche Auseinandersetzung und stellte sich schlichtend zwischen die beiden Kontrahenten. Dennoch zog der Angeklagte eine geladene vollautomatische Kurzwaffe und gab in schneller Abfolge aus kurzer Distanz zwei Schüsse auf die Brüder ab. Einer der Schüsse traf das Tatopfer, wie vom Angeklagten billigend in Kauf genommen, tödlich.

    Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Hannover auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Seine Verurteilung ist damit rechtskräftig.

  • Verurteilung eines ehemaligen Radsport-Profis wegen Kindesmissbrauchs rechtskräftig

    Verurteilung eines ehemaligen Radsport-Profis wegen Kindesmissbrauchs rechtskräftig

    Verurteilung eines ehemaligen Radsport-Profis wegen Kindesmissbrauchs rechtskräftig

    Das Landgericht Tübingen hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Kindern in 27 Fällen, Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Herstellen kinderpornographischer Schriften in vier Fällen, Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Anstiftung zum Herstellen kinderpornographischer Schriften in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

    Von weiteren ähnlich gelagerten Tatvorwürfen hat es ihn freigesprochen.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts stiftete der Angeklagte seine mitangeklagte Geliebte an,
    ihre im Tatzeitraum zwischen sieben und elf Jahre alte Tochter zur Vornahme sexueller Handlungen
    an sich selbst zu veranlassen, um hiervon Bilder und Videos für ihn zu erstellen.

    Das Mädchen musste darüber hinaus auf Wunsch des Angeklagten seine Mutter bei der Selbstbefriedigung und der Durchführung des vaginalen Geschlechtsverkehrs mit dem
    Angeklagten filmen.

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat.

    Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

  • Urteil gegen Bürgermeister wegen Untreue und Bestechlichkeit rechtskräftig

    Urteil gegen Bürgermeister wegen Untreue und Bestechlichkeit rechtskräftig

    Verurteilung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Oppenheim wegen Untreue und Bestechlichkeit rechtskräftig

    Beschluss vom 8. Februar 2023 – 3 StR 167/22

    Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Bestechlichkeit in vier Fällen sowie Untreue in zwölf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und ihn von weiteren Vorwürfen freigesprochen. Die auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hat sich gegen die Verurteilung gerichtet. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

    Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen schloss der Angeklagte als Bürgermeister der Stadt Oppenheim im Herbst 2013 im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bebauung des Baugebiets Krämereck-Süd mit der GAJ GmbH, deren faktischer Geschäftsführer der frühere Mitangeklagte war, einen Maklervertrag. Hintergrund war, dass zur Sanierung des desolaten Haushalts der Stadt Oppenheim verschiedene Grundstücke durch die Stadt vor dem Umlegungsverfahren angekauft und nach Erschließung gewinnbringend verkauft werden sollten. Die nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz erforderliche Schriftform wurde nicht eingehalten, zudem wurde der an sich zuständige Stadtrat nicht einbezogen. Der Angeklagte wollte insgesamt eine Einbindung des Stadtrates, der dem Abschluss eines Maklervertrages mangels Erforderlichkeit nicht zugestimmt hätte, umgehen und ging davon aus, zukünftige Rechnungen der GAJ GmbH auch ohne entsprechende Grundlage bei der Verbandsgemeinde allein durch Anweisung zur Auszahlung bringen zu können.

    Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Maklervertrages vereinbarten der Angeklagte und der frühere Mitangeklagte zudem, dass im Gegenzug ca. 10% der Provision von der GAJ GmbH bzw. dem früheren Mitangeklagten an die SPD Oppenheim fließen sollten.

    Insgesamt wurden in der Folgezeit mehrere Grundstücke unter Mitwirkung des früheren Mitangeklagten durch die Stadt Oppenheim angekauft. Diese bildeten die Grundlage für Provisionsrechnungen der
    GAJ GmbH, die auf Anweisung des Angeklagten in Höhe von insgesamt 172.249,94 € zum Nachteil der Stadt Oppenheim an die GAJ GmbH ausgezahlt wurden.

    Entsprechend der zwischen dem Angeklagten und dem früheren Mitangeklagten getroffenen Abrede leistete dieser in den Jahren 2014 und 2015 Spenden in Höhe von insgesamt 17.600 € an die SPD Oppenheim. Der Angeklagte und die Stadt sowie Mitarbeiter der Verbandsgemeinde, der die Stadt Oppenheim angehört, hätten den Ankauf der Grundstücke ohne Weiteres selbst organisieren können.

    Das Urteil ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig.