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  • Geflügelpest: Veterinäramt hebt Stallpflicht auf

    Geflügelpest: Veterinäramt hebt Stallpflicht auf

    Aufstallungspflicht im Kreis Mayen-Koblenz aufgehoben

    Geflügelhalter im Landkreis Mayen-Koblenz und im Stadtgebiet Koblenz erhalten zum Jahresbeginn 2026 eine spürbare Erleichterung.

    Seit dem 1. Januar 2026 gilt keine verpflichtende Aufstallung von Geflügel mehr. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hebt damit eine wichtige Schutzmaßnahme auf, die Ende des vergangenen Jahres zur Eindämmung der Geflügelpest angeordnet worden war.

    Risikoeinschätzung erlaubt Lockerung

    Nach einer umfassenden fachlichen Bewertung stuft das Veterinäramt die aktuelle Lage als vertretbar ein. Solange keine neuen Fälle der Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz oder im Bereich der Stadt Koblenz auftreten, entfällt die Pflicht zur Haltung in geschlossenen Ställen oder abgeschotteten Unterständen. Die Aufstallungspflicht im Kreis Mayen-Koblenz bleibt damit vorerst außer Kraft.

    Die Behörde reagiert damit flexibel auf die aktuelle Seuchenlage. Gleichzeitig betont sie, dass die Situation jederzeit neu bewertet werden kann. Bei neuen Nachweisen oder veränderten Risikofaktoren prüft das Veterinäramt umgehend weitere Maßnahmen.

    Biosicherheitsmaßnahmen bleiben entscheidend

    Trotz der Aufhebung der Aufstallungspflicht im Kreis Mayen-Koblenz appelliert das Veterinäramt eindringlich an alle Geflügelhalter, ihre Bestände weiterhin konsequent zu schützen. Besonders wichtig bleibt die Vermeidung direkter und indirekter Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln.

    Empfohlene Schutzmaßnahmen im Überblick

    Das Tragen spezieller Stallkleidung, strenge Hygieneregeln sowie die Reduzierung unnötiger Kontakte durch Personen oder andere Tiere spielen weiterhin eine zentrale Rolle. Diese Maßnahmen senken das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest erheblich und tragen zum Schutz der regionalen Tierbestände bei.

    Das Veterinäramt macht deutlich, dass Eigenverantwortung und Aufmerksamkeit der Halter entscheidend bleiben. Nur durch konsequente Vorsorge lassen sich erneute Einschränkungen vermeiden.

    Behörden behalten Entwicklung im Blick

    Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz beobachtet die Lage fortlaufend. Sollten neue Erkenntnisse auftreten, greift das Veterinäramt einzelfallbezogen ein. Aktuelle Informationen stellt die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz regelmäßig zur Verfügung.

    Weitere regionale Meldungen findest Du auch im Bereich News sowie unter Deutschland.

  • Veterinärdienst der Kreisverwaltung weist auf Gefahren für Tiere bei sommerlichen Temperaturen hin

    Veterinärdienst der Kreisverwaltung weist auf Gefahren für Tiere bei sommerlichen Temperaturen hin

    Hohe Temperaturen bedrohen Tiergesundheit – Tipps für Tierhalter

    Wenn das Thermometer über 25 Grad steigt, wird Hitze für viele Haustiere zur ernsten Gefahr.
    Darauf weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.

    Wärmestau und Hitzschlag bei Tieren erkennen

    Fehlen Schatten, Frischluft und Trinkwasser, entsteht in kleinen Tierkörpern schnell ein gefährlicher Wärmestau. Dieser kann zu einem Hitzschlag führen.

    Erste Warnzeichen sind Abgeschlagenheit, Unruhe und Taumeln. Tierhalter müssen dann umgehend reagieren und Erste Hilfe leisten.

    Erste Hilfe bei Überhitzung

    Das Tier muss sofort in den Schatten oder in einen kühlen Raum gebracht werden. Es braucht frisches Trinkwasser und Luftzufuhr.

    Bei Krämpfen, Atemnot oder Bewusstlosigkeit besteht Lebensgefahr. Dann Beine und Pfoten mit leicht kaltem Wasser kühlen – nie mit eiskaltem.

    Besonders gefährdet: Hunde mit kurzer Schnauze und kranke Tiere

    Mops, Bulldogge oder ältere und herzkranke Tiere leiden schneller unter Hitze. Sie sollten nie der Mittagshitze ausgesetzt werden.

    Selbst robuste Tiere sollten körperlich nur in den kühleren Morgen- oder Abendstunden aktiv sein.

    Kleintiere und Vögel brauchen echten Schatten

    Kaninchen, Meerschweinchen und Ziervögel sind besonders gefährdet. Ihre Gehege dürfen nicht der prallen Sonne ausgesetzt sein.

    Kleine Holzhäuschen bieten keinen ausreichenden Schutz. Es braucht natürliche Schattenquellen, etwa Bäume oder Sonnensegel.

    Trinkwasser für alle Tiere – auch für Kleintiere

    Der Glaube, Kaninchen oder Meerschweinchen brauchen kein Wasser, ist ein gefährlicher Irrtum.
    Im Sommer kann das tödlich enden.

    Gefahr Auto – Tiere niemals im Wagen lassen

    Im Auto droht schnell Lebensgefahr. Tiere dürfen bei Hitze niemals allein im Fahrzeug gelassen werden – auch nicht kurz.

    Fensterspalten reichen nicht aus. Schon wenige Minuten können im Innenraum tödliche Temperaturen verursachen.

    Planung ist Pflicht bei Fahrten mit Haustier

    Autofahrten mit Tieren müssen gut vorbereitet sein. Fahrten sollten auf kühlere Tages- oder Nachtzeiten gelegt werden.

    Wenn der Wagen aufgeheizt ist, ist sogar eine kurze Fahrt sehr belastend. Besser ganz vermeiden, wenn möglich.

    Tierschutzgesetz: Bei Verstößen drohen Konsequenzen

    Wer Tiere im heißen Auto zurücklässt, riskiert eine Strafe. Gedankenlosigkeit schützt nicht vor Verantwortung. 

  • Hasenpest im Kreis MYK aufgetreten – Vorsicht für Spaziergänger und Hundehalter

    Hasenpest im Kreis MYK aufgetreten – Vorsicht für Spaziergänger und Hundehalter

    Tularämie-Ausbruch im Kreis Mayen-Koblenz: Erreger bei Feldhase nachgewiesen – Vorsicht für Spaziergänger und Hundehalter

    Kreis MYK –

    Im Jagdbezirk Ochtendung wurde bei einem Feldhasen der Erreger der Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz warnt vor einer möglichen Ansteckungsgefahr und empfiehlt Spaziergängern, Hundehaltern und Jägern besondere Vorsicht.

    Feldhase mit Tularämie infiziert – Gesundheitsgefahr durch Kontakt mit Wildtieren

    Die gefährliche Erkrankung wurde entdeckt, nachdem ein Jäger in Ochtendung einen bereits schwer kranken Feldhasen erlegte. Aufgrund eines Verdachts brachte er das Tier zur Untersuchung ins Landesuntersuchungsamt Koblenz. Dort konnte der Erreger Francisella tularensis in Leber und Milz des Tieres nachgewiesen werden.

    Symptome und Verhalten erkrankter Wildtiere

    Von der Hasenpest sind vor allem Hasen, Wildkaninchen und andere Nagetierarten betroffen. Erkrankte Tiere zeigen häufig keine Scheu vor Menschen, was untypisch für gesunde Wildhasen ist. Weitere Anzeichen sind hohes Fieber, Schwäche und eine schnelle Atmung.

    Das Veterinäramt warnt: Anfassen von kranken oder toten Wildtieren ist
    unbedingt zu vermeiden.

    „Infizierte Hasen erscheinen oft zutraulich und fliehen nicht. Das sollte man jedoch nicht mit harmloser Neugier verwechseln“, erklärt Dr. Simone Nesselberger, Leiterin des Veterinäramtes MYK. Hände sollten nach jedem Kontakt sofort gereinigt und desinfiziert werden, um eine mögliche Ansteckung zu vermeiden.

    Übertragungsrisiken für Menschen und Tiere

    Die Tularämie kann auch auf Menschen übertragen werden. Eine Infektion ist möglich durch:

    – Kontakt mit offenen Wunden
    – Schleimhäute
    – Bindehaut der Augen
    – Einatmen erregerhaltigen Staubs

    Typische Symptome beim Menschen ähneln einer Grippe: Fieber, Abgeschlagenheit, geschwollene Lymphknoten, teilweise auch Übelkeit und Durchfall. In schweren Fällen kann es zu Lungenentzündungen oder Organkomplikationen kommen.

    Wer Kontakt zu einem erkrankten Tier hatte und Anzeichen einer Erkrankung verspürt, sollte umgehend einen Arzt aufsuchen.

    Hunde sind ebenfalls gefährdet – aber mit hoher natürlicher Resistenz

    Auch Hunde können sich grundsätzlich mit der Hasenpest infizieren und den Erreger weitergeben. Allerdings besitzen Hunde eine hohe natürliche Resistenz gegenüber der Krankheit. Hundehalter
    sollten dennoch darauf achten, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu toten oder kranken Wildtieren haben.

    Unterschied zwischen Tularämie und Myxomatose

    Tularämie darf nicht mit Myxomatose verwechselt werden. Während die Tularämie auch für
    den Menschen gefährlich ist, betrifft die Myxomatose ausschließlich Kaninchen und ist für Menschen ungefährlich. Erkrankte Tiere zeigen bei der Myxomatose vor allem Schwellungen und Entzündungen rund um die Augen.

    Was tun bei verdächtigen Tieren?

    Wer ein auffälliges oder totes Tier entdeckt, sollte dieses dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz melden. Dort werden umgehend die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.

    Kontaktmöglichkeiten:
    – Telefon: 0261 / 108-459 oder 108-455
    – Bei Nichterreichbarkeit: Kontakt zu örtlichen Ordnungsbehörden oder der Polizei

    Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Prävention

    Das Veterinäramt appelliert an die Bevölkerung, sich an die Sicherheitsvorkehrungen zu halten und bei Verdacht auf infizierte Tiere sofort die Behörden zu informieren. Nur durch schnelles Handeln kann eine weitere Ausbreitung der Tularämie verhindert werden.