Schlagwort: Veterinäramt

  • 32 Geckos qualvoll verendet – Veterinäramt deckt schwere Tierquälerei in Haßfurt auf

    32 Geckos qualvoll verendet – Veterinäramt deckt schwere Tierquälerei in Haßfurt auf

    Behörden sprechen von grober Tierquälerei

    In Haßfurt in Bayern haben Behörden einen erschütternden Fall von Tierquälerei in Haßfurt aufgedeckt. Ein Reptilienhalter aus Unterfranken ließ 32 seiner Geckos verhungern und verdursten. Bei einer Kontrolle entdeckte das Veterinäramt die verendeten Tiere. Weitere 64 lebende Geckos nahmen die Einsatzkräfte in Obhut und brachten sie vorübergehend anderweitig unter.

    Veterinäramt findet „unerträgliche“ Haltungsbedingungen vor

    Das Landratsamt Haßberge stufte die Zustände als „unerträglich“ und „grob tierschutzwidrig“ ein. Der Halter kümmerte sich nach Behördenangaben nicht um die grundlegenden Bedürfnisse der Reptilien. Die Tiere lebten in einem rund 16 Quadratmeter großen Raum.

    Die Einsatzkräfte fanden insgesamt 20 Terrarien vor. Zusätzlich hielt der Mann Geckos in einem Schrank, verteilt auf zwei Schubladen mit einer Fläche von jeweils 36 mal 25 Zentimetern. Die Behörden bewerten diese Unterbringung im Zusammenhang mit der Tierquälerei in Haßfurt als klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

    64 Geckos gerettet – Pathologie untersucht Todesursache

    Die 64 überlebenden Tiere wirkten teils stark abgemagert. Fachkräfte versorgen die geretteten Geckos nun und prüfen ihren Gesundheitszustand. Der Halter muss für die Untersuchung sowie die Unterbringung der Tiere aufkommen.

    Die genaue Todesursache der 32 verendeten Geckos klärt nun die Pathologie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Erst nach Abschluss der Untersuchungen steht fest, welche konkreten Umstände zum Tod der Tiere führten.

    Halter zeigt sich uneinsichtig und beleidigt Einsatzkräfte

    Während der Kontrolle verhielt sich der Mann uneinsichtig. Er verweigerte die Zusammenarbeit mit den Behörden und beleidigte Mitarbeiter des Veterinäramtes sowie eingesetzte Polizisten. Ihm droht nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

    Der Fall der Tierquälerei in Haßfurt sorgt für Entsetzen. Geckos zählen zu den Schuppenkriechtieren und leben weltweit in unterschiedlichen Lebensräumen – von Wüsten bis zu Tropenwäldern. Viele Menschen halten sie als Terrarientiere. Der aktuelle Vorfall zeigt jedoch, wie gravierend die Folgen ausbleibender Versorgung und falscher Haltung sein können.

    Weitere aktuelle Meldungen aus Bayern finden Sie in unserer Rubrik Deutschland sowie unter News. Informationen zum Tierschutzgesetz stellt auch das Bundesministerium der Justiz bereit. Details zur Arbeit des Landesamtes finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

  • Landratsamt schließt Hundezucht in Traubing

    Landratsamt schließt Hundezucht in Traubing

    Landratsamt schließt Hundezucht in Traubing: Behörden räumen „Lakeview Labrador“

    Das Landratsamt Starnberg hat eine Hundezucht in Traubing (Landkreis Starnberg) geschlossen. Die Betreiberin Anja Striegel züchtete dort seit 2019 Labradore unter dem Namen „Lakeview Labrador“. Allerdings fehlte nach Angaben der Behörde die nötige Nutzungserlaubnis für eine gewerbliche Hundezucht am Standort Brombergweg 17. Deshalb stoppte das Landratsamt den Betrieb jetzt.

    Nachbarn meldeten Ärger – Gemeinde wies früh auf Unzulässigkeit hin

    Rund um das Anwesen kam es laut Landratsamt schon länger zu Beschwerden. Anwohner kritisierten vor allem Lärm und Verunreinigungen, und sie wandten sich wiederholt an das Kreisbauamt sowie an die Gemeinde. Bereits 2019 soll die Gemeinde Tutzing die Züchterin darauf hingewiesen haben, dass eine Hundezucht an dieser Stelle nicht zulässig sei. Außerdem sollen weder ein Gewerbe noch Hunde ordnungsgemäß angemeldet gewesen sein.

    Kontrollen, Zwangsgeld und dann die Räumung

    Nach Darstellung des Landratsamts liefen über Jahre verschiedene Schritte, um den Betrieb zu beenden. Die Behörde setzte demnach auch Zwangsgelder fest und kontrollierte vor Ort. Trotzdem änderte sich die Situation nicht, und deshalb kündigte das Landratsamt schließlich die Räumung an.

    Am Mittwoch rückten dann Mitarbeiter des Veterinäramts und des Kreisbauamts zusammen mit dem Tierheim an. Außerdem unterstützte die Polizei den Einsatz. Vor Ort fanden die Behörden 28 Hunde. Die transportfähigen Tiere, die eindeutig zur Zucht gehörten, brachten die Helfer aus dem Anwesen heraus und sie brachten sie andernorts unter. Die Hunde bleiben im Eigentum der Züchterin, dennoch muss sie die Kosten für Verfahren und Unterbringung tragen.

    Zwölf Hunde kamen ins Tierheim – Züchterin sucht neue Lösung

    Die Betreiberin selbst sprach von 27 Hunden auf dem Grundstück. Nach ihren Angaben brachten die Einsatzkräfte zwölf Tiere in ein Tierheim sowie in andere Einrichtungen. Parallel arbeitet sie nach eigenen Worten an einer Lösung, damit die Hunde in Familien unterkommen. Wer ein Tier aufnehmen möchte, findet Informationen und Kontakte beim Tierheim Starnberg.

    Züchterin sieht „zweierlei Maß“ – Gericht wies Klage ab

    Anja Striegel wehrt sich gegen die Vorwürfe und kritisiert eine unterschiedliche Behandlung. Sie sagt, das Grundstück sei ihr als Gewerbefläche vermietet worden. Zudem verweist sie darauf, dass auf dem Gelände früher ein anderer Betrieb genehmigt gewesen sei. Ihre Klage gegen den Bescheid scheiterte jedoch bereits vor dem Verwaltungsgericht München.

    Inzwischen sucht Striegel nach einem neuen Ort für ihre Zucht. Sie wünscht sich viel Platz, und sie könnte sich auch eine Hofstelle vorstellen. Das Landratsamt kündigte gleichzeitig an, die Einhaltung der Nutzungsuntersagung weiter zu kontrollieren. Ansprechpartner rund um Tierschutz und Veterinärthemen nennt der Landkreis auf der Seite des Veterinärwesens im Landratsamt Starnberg.

    Mehr Meldungen aus München liest Du auch in unserer Rubrik München sowie bundesweit unter Deutschland.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Vogelgrippe: Stallpflicht im Landkreis Mayen-Koblenz und Koblenz-Stadtgebiet bis Ende November

    Vogelgrippe: Stallpflicht im Landkreis Mayen-Koblenz und Koblenz-Stadtgebiet bis Ende November

    Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Mayen-Koblenz und Koblenz-Stadtgebiet

    Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat eine sofortige Stallpflicht für sämtliches Geflügel im Landkreis Mayen-Koblenz und im Stadtgebiet Koblenz angeordnet.

    Diese Maßnahme soll die Ausbreitung der hochpathogenen Geflügelpest (H5N1) verhindern.

    Die Verfügung gilt vorerst bis zum 30. November 2025.

    Verordnung zum Schutz vor der Geflügelpest

    Alle Geflügelhalter müssen ihre Tiere – darunter Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Wachteln, Fasane und Laufvögel – in geschlossenen Ställen oder abgeschirmten Unterständen halten.

    Damit reagiert das Veterinäramt auf den seit Oktober 2025 zunehmenden Ausbruch des Virus in zahlreichen Bundesländern.

    Besonders betroffen sind Wildvögel, vor allem Kraniche, doch auch mehrere Geflügelbetriebe meldeten bereits Fälle.

    „Das Risiko einer Einschleppung durch Wildvögel ist derzeit sehr hoch“, erklärt Dr. Simone Nesselberger, Abteilungsleiterin des Veterinäramtes. Die Aviäre Influenza könne schnell ganze Bestände gefährden und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.

    Beim Menschen wurde bislang kein Krankheitsfall festgestellt.

    Begleitende Sicherheitsmaßnahmen

    Geflügelhalter müssen an allen Stalleingängen und für Gerätschaften geeignete Desinfektionsmöglichkeiten bereitstellen.

    Der Handel mit Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler ist verboten – ebenso die Ausrichtung solcher Veranstaltungen.
    Auch das Verfüttern von Eierschalen ist untersagt.

    Nesselberger mahnt zur Vorsicht:

    „Fremde Personen sollten keinen Zutritt zu den Beständen erhalten. Nur Tierärzte dürfen diese derzeit betreten.“ Halter sollen Schutzkleidung wie Overalls und Einmalstiefel nutzen und bei der Versorgung der Tiere gesonderte Kleidung tragen.

    Meldepflicht bei Krankheitsanzeichen

    Wer innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent Tierverluste oder auffällige Veränderungen der Legeleistung bemerkt, muss dies unverzüglich dem Veterinäramt melden. Diese Maßnahme schützt die Tiergesundheit und verhindert eine weitere Verbreitung des Virus.

    „Die Aufstallung ist entscheidend, um große und kleine Geflügelhaltungen gleichermaßen zu schützen“, betont Nesselberger.

    „Die Anordnung dient dem Schutz der Tiere und indirekt auch dem Schutz der Menschen.“

    Weitere Informationen

    Die vollständige Verfügung steht unter www.kvmyk.de. Ansprechpartner für Rückfragen ist Thomas Brunnhübner, Referatsleiter im Veterinäramt, unter Tel. 0261/108-458.

    Aktuelle regionale Nachrichten finden Sie auch auf blaulichtmyk.de/news/ und blaulichtmyk.de/deutschland/.

  • Bestätigter Vogelgrippe-Ausbruch im Westerwaldkreis – Funde weiterhin dem Veterinäramt melden

    Bestätigter Vogelgrippe-Ausbruch im Westerwaldkreis – Funde weiterhin dem Veterinäramt melden

    Vogelgrippe im Westerwaldkreis bestätigt – Bevölkerung soll Funde melden

    Das Friedrich-Löffler-Institut hat bei zwei im Westerwaldkreis tot aufgefundenen Kranichen den Vogelgrippe-Virus nachgewiesen.

    Damit ist der Ausbruch der Krankheit auch in diesem Landkreis offiziell bestätigt. Die Behörden reagieren mit erhöhter Aufmerksamkeit und appellieren an die Bürger, verdächtige Funde umgehend zu melden.

    Mehrere positive Nachweise bei Kranichen

    Bisher wurden im Westerwaldkreis rund 20 tote Kraniche dem Veterinäramt gemeldet. Fünf der Tiere konnten durch Mitarbeitende geborgen und im Landesuntersuchungsamt Koblenz (LUA) untersucht werden. Alle Proben zeigten ein positives Ergebnis. Die Referenzuntersuchung am Friedrich-Löffler-Institut bestätigte in zwei Fällen den Virusnachweis.

    Sicherheitsmaßnahmen beim Bergen der Tiere

    Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe im Westerwaldkreis zu verhindern, sammelt das Veterinäramt alle erreichbaren Tierkörper ein – allerdings nur, wenn für die Einsatzkräfte keine Gefahr besteht. Am Dreifelder Weiher erschwert der abgesenkte Wasserstand die Bergung, da sich viele Tiere im Morast befinden. In solchen Fällen verzichtet das Amt auf riskante Einsätze.

    Meldung von Funden und auffälligem Verhalten

    Die Veterinärverwaltung des Westerwaldkreises bittet die Bevölkerung eindringlich, tote oder auffällig kranke Wildvögel nicht anzufassen oder selbst zu bergen. Stattdessen sollen solche Funde dem amtstierärztlichen Dienst gemeldet werden. Während der Dienstzeiten nimmt das Veterinäramt Meldungen unter der Telefonnummer 02602 124-555 entgegen. Außerhalb der Dienstzeiten kann die Polizei Hinweise aufnehmen.

    Handlungsempfehlungen für Geflügelhalter

    Geflügelhalter im Westerwaldkreis sollten ihre Tiere besonders aufmerksam beobachten und auf strikte Hygienemaßnahmen achten. Die Behörde hat entsprechende Handlungsempfehlungen veröffentlicht, um Infektionen in Beständen vorzubeugen. Weitere aktuelle Informationen zur Lage in Rheinland-Pfalz finden sich auf blaulichtmyk.de/deutschland/.

    Hinweis zur Vorsicht

    Die Vogelgrippe stellt für Menschen in der Regel keine direkte Gefahr dar, doch die Behörden warnen eindringlich davor, Tiere oder Federn anzufassen. Ziel der aktuellen Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung bei Wild- und Nutzvögeln zu verhindern.

  • Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz: Kranich positiv auf H5N1 getestet

    Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz: Kranich positiv auf H5N1 getestet

    Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz 

    Im Kreis Mayen-Koblenz wurde ein am Rheinufer in Koblenz verendeter Kranich positiv auf den Erreger der Geflügelpest (Aviäre Influenza, Subtyp H5N1) getestet.

    Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz bestätigte den Befund nach einer Laboranalyse.

    Weitere tote oder erkrankte Kraniche aus Thür und Bendorf werden derzeit untersucht.

    Eine Probe ging zur abschließenden Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für Tierseuchen.

    Virus breitet sich in Deutschland weiter aus

    Das FLI stuft das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz und bundesweit derzeit als hoch ein.

    Besonders im Herbst, während der Zugzeit vieler Wildvögel, steigt die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Virusverbreitung.
    Laut Institut sind Tauben und Singvögel kaum empfänglich für das Virus und tragen zur Ausbreitung nur geringfügig bei.

    Veterinäramt ruft Geflügelhalter zu Wachsamkeit auf

    Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz appelliert an alle Geflügelhalter, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

    Besonders gefährdet sind Betriebe mit Zugang zu offenen Gewässern oder Freilaufhaltung.

    Leiter Thomas Brunnhübner betont:
    „Der beste Schutz gegen eine Einschleppung des Virus ist die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.“

    Empfohlene Schutzmaßnahmen:

    • Geflügel möglichst im Stall halten (gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung).
    • Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
    • Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.
    • Nur frisches Leitungswasser zum Tränken verwenden, kein Oberflächenwasser.
    • Keine Speisereste oder Grünfutter von Feldern verfüttern.
    • Stalleigene Kleidung und Schuhe verwenden.
    • Geräte regelmäßig reinigen und desinfizieren.
    • Konsequente Schadnagerbekämpfung.
    • Neuzugänge in Quarantäne halten.
    • Zugang zur Geflügelhaltung absichern.

    Was ist die Geflügelpest?

    Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Virusinfektion, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Stämme wie H5N1 führen häufig zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.

    Das Virus überträgt sich durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln oder über kontaminierte Materialien wie Futter, Kleidung oder Gerätschaften. Auf Oberflächen kann der Erreger bei 20 °C bis zu einer Woche, bei 4 °C sogar bis zu einem Monat überleben.

    Was tun bei Verdacht oder Tierfund?

    Bei Krankheitsanzeichen wie Atemnot, Apathie, Durchfall oder plötzlichen Todesfällen müssen Geflügelhalter sofort das zuständige Veterinäramt informieren.

    Jeder Verdacht auf eine Tierseuche ist meldepflichtig.

    Tote oder kranke Wildvögel dürfen nicht angefasst werden. Funde von toten Wasservögeln oder Greifvögeln sind unter Angabe von Fundort und Datum per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de zu melden.

    Keine Gefahr für den Menschen

    Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts besteht für Menschen bei Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln kein nennenswertes Risiko.

    Eine Übertragung auf den Menschen erfordert engen Kontakt mit infiziertem Geflügel.

    Registrierungspflicht für Geflügelhalter

    Alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – müssen ihre Tierhaltung beim Veterinäramt registrieren.

    Die Online-Erfassung ist über das Serviceportal Rheinland-Pfalz möglich. Die Kreisverwaltung beobachtet die Lage kontinuierlich und
    informiert über aktuelle Entwicklungen.

  • Schweinfurter Zoll stoppt illegalen Welpentransport auf der A3

    Schweinfurter Zoll stoppt illegalen Welpentransport auf der A3

    Illegaler Welpenhandel aufgedeckt: Zoll stoppt Transport auf der A3

    Am vergangenen Samstag kontrollierte eine Einheit des Schweinfurter Zolls einen Kleintransporter
    mit rumänischer Zulassung auf dem Autobahn-Parkplatz Sandgraben Nord an der A3.

    Dabei stießen die Einsatzkräfte auf fünf Hundewelpen, die mutmaßlich illegal nach Deutschland
    gebracht werden sollten.

    Welpen in beengter Transportbox entdeckt

    Die Zollbeamten fanden die Tiere auf der Ladefläche des Fahrzeugs, versteckt unter Decken in einer kleinen Transportbox. Dort standen ihnen nur wenig Hundefutter und Wasser zur Verfügung. Nach Angaben der Beamten wirkten die Welpen stark verängstigt und verunsichert.

    Fehlende Unterlagen und Sicherheitsleistung

    Das überprüfte Fahrzeug wurde von einem Ehepaar gesteuert, das angab, in Frankreich zu leben und gerade von einer Urlaubsreise aus Rumänien zurückzukehren. Die für einen legalen Transport notwendigen veterinärrechtlichen Dokumente, wie gültige Impfausweise, konnten die beiden jedoch nicht vorlegen. Daraufhin setzten die Einsatzkräfte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro fest.

    Veterinäramt übernimmt Versorgung der Tiere

    Die beschlagnahmten Welpen wurden unmittelbar dem zuständigen Veterinäramt übergeben. Dort erhalten sie nun medizinische Betreuung und eine artgerechte Unterbringung. Gegen das Ehepaar leiteten die Behörden ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein.

    Zoll warnt vor illegalem Handel mit Tieren

    „Jeder gekaufte Welpe aus illegalem Handel unterstützt Tierquälerei und organisierten Schmuggel. Solchen Machenschaften treten wir entschieden entgegen“, betonte Benedikt Danz, Pressesprecher des Hauptzollamts Schweinfurt.

    Der Zoll warnt regelmäßig vor dem Kauf von Tieren ohne offizielle Nachweise. Häufig stammen die Welpen aus osteuropäischen Ländern, werden viel zu jung von ihren Muttertieren getrennt und unter katastrophalen Bedingungen transportiert.

    Käuferinnen und Käufer sollten deshalb auf legale Herkunftsnachweise achten.

    Hintergrund: Zunehmender illegaler Welpenhandel

    Die Zahl der Fälle von illegalem Welpenhandel steigt kontinuierlich. Neben den erheblichen Risiken für die Tiergesundheit stellt dies eine massive Gefährdung des Tierwohls dar. Behörden und Tierschutzorganisationen appellieren daher an die Bevölkerung, beim Kauf von Haustieren genau hinzusehen und seriöse Quellen zu bevorzugen.

    Weitere Nachrichten zu Polizeieinsätzen in Deutschland finden Sie auf blaulichtmyk.de.

    Regionale Entwicklungen und Meldungen sind außerdem im Bereich News abrufbar.

  • Ausgesetzte Hunde an der B244 gefunden – ein Tier bei Unfall überfahren

    Ausgesetzte Hunde an der B244 gefunden – ein Tier bei Unfall überfahren

    Hunde an der B 244 ausgesetzt – Ein Hund wurde überfahren und überlebte nicht

    Helmstedt

    Am Sonntagmorgen, den 10. August 2025, wurden an der Bundesstraße 244 nahe einer Gärtnerei vier Yorkshire-Terrier entdeckt.

    Drei der Hunde saßen verängstigt in einem Grünstreifen am Fahrbahnrand.

    Ein vierter Hund war zuvor von einem Auto erfasst worden und verstarb.

    Eine Zeugin bemerkte die Tiere gegen 04:30 Uhr während eines Spaziergangs mit ihrem eigenen Hund.

    Sie informierte sofort die Polizei.

    Die ausgewachsenen Yorkshire-Terrier wirkten stark verängstigt und verwahrlost.

    Polizeibeamte setzten die drei überlebenden Hunde behutsam in den Streifenwagen.

    Anschließend brachten sie die Tiere ins Tierheim, wo sie sofort versorgt wurden.

    Es handelt sich um einen Rüden und zwei Hündinnen ohne Chipkennzeichnung.

    Das genaue Alter der Hunde ist unbekannt.

    Kurz vor dem Fund ereignete sich an der B244 ein Verkehrsunfall.

    Ein Pkw-Fahrer hatte einen verwahrlosten Yorkshire-Terrier angefahren.

    Trotz tierärztlicher Hilfe verstarb das Tier.

    Das Veterinäramt des Landkreises Helmstedt wurde eingeschaltet.

    Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf Aussetzen von Tieren.

    Zeugen, die Hinweise zur Herkunft der Hunde geben können, melden sich bitte bei der Polizei.

  • Veterinäramt der Kreisverwaltung bittet Taubenhalter um Unterstützung

    Veterinäramt der Kreisverwaltung bittet Taubenhalter um Unterstützung

    Neues Zuhause für Brieftauben gesucht

    Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wendet sich aktuell mit einer dringenden Bitte an erfahrene Taubenhalterinnen und Taubenhalter. Für mehrere Brieftauben wird ein artgerechtes und dauerhaftes Zuhause gesucht.

    Die Tiere haben nach dem plötzlichen Tod ihres Besitzers ihre gewohnte Umgebung verloren. Sie benötigen nun dringend eine neue, fachkundige Unterbringung.

    Brieftauben aus Zucht – gepflegt und an Freiflug gewöhnt

    Bei den Tieren handelt es sich um Brieftauben aus einer ehemaligen Zucht. Sie waren bislang in einer Voliere mit täglichem Freiflug untergebracht. Die Vögel wurden bis zuletzt sorgfältig gepflegt und lebten in einem gut strukturierten Haltungsumfeld.

    Fachkundige Halter mit Erfahrung dringend gesucht

    Um den gewöhnten Haltungsbedingungen weiterhin gerecht zu werden, sucht das Veterinäramt gezielt nach Personen mit Fachwissen in der Taubenhaltung. Wichtig sind ausreichend Platz, eine geeignete Voliere und die Bereitschaft zur artgerechten Pflege.

    Nur so kann eine stressfreie Eingewöhnung und langfristige Versorgung sichergestellt werden.

    Kreisverwaltung bittet um aktive Unterstützung

    Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz ruft dazu auf, die Suche nach neuen Haltern aktiv zu verbreiten. Ziel ist es, den Brieftauben zeitnah eine sichere und fürsorgliche Umgebung zu bieten.
    Kontakt unter Telefon: 0261 / 108-781

  • Tiere im Streichelzoo in NRW getötet

    Tiere im Streichelzoo in NRW getötet

    Zwölf Tiere brutal getötet – Polizei ermittelt

    Am Morgen des 3. April entdeckte eine Nachbarin ein schockierendes Bild. Sie fand tote Hühner und Meerschweinchen im Außengelände des Vereins „sunshine4kids-Oase“ in Niedersprockhövel. Blutverschmierte Werkzeuge, ausgerissene Federn – die Tat erschüttert die gesamte Region.

    Tierquälerei in NRW: Tiere mit brutaler Gewalt erschlagen

    Der kleine Hof im Ennepe-Ruhr-Kreis ist ein Ort der Begegnung. Er bietet Kindern mit traumatischen Erfahrungen Zuflucht und Heilung. Doch nun wurde dieser sichere Ort zum Schauplatz eines grausamen Verbrechens.

    Unbekannte Täter drangen nachts in das Gelände ein. Sie töteten die Tiere mit äußerster Brutalität. Die Polizei spricht von gezielter Gewalt. Mistgabeln und Schaufeln lagen blutverschmiert neben den leblosen Körpern.

    Vereinsgründerin tief erschüttert

    Gaby Schäfer, Gründerin des Vereins „sunshine4kids“, ist fassungslos. Sie zog viele der Tiere selbst groß. Die getöteten Tiere waren mehr als nur Nutztiere. Sie waren Wegbegleiter, Seelentröster und Freunde – vor allem für die Kinder.

    Viele der betreuten Kinder haben Gewalt, Verlust oder schwere Traumata erlebt. Der Kontakt zu den Tieren half ihnen, Vertrauen aufzubauen und Trost zu finden. Die Tat trifft sie besonders hart.

    Amtstierärztin bestätigt gezielte Tötung

    Eine Untersuchung durch das Veterinäramt ergab ein klares Ergebnis. Die Tiere starben durch massive Gewalt. Genickbrüche und andere Verletzungen sprechen gegen eine natürliche Todesursache.

    Ein Angriff durch Wildtiere ist ausgeschlossen. Ein Marder hätte die Köpfe abgerissen. Füchse oder Greifvögel hätten die Tiere mitgenommen. Keinerlei Hinweise deuten auf eine Seuche oder Vergiftung hin. Der endgültige Bericht bestätigte die grausame Gewalt.

    Wiederholte Angriffe auf den Verein

    Es ist nicht der erste Vorfall. Seit rund zehn Jahren wird der Verein immer wieder Ziel von Angriffen. Es gab Einbrüche, Cyberattacken und vergiftete Tiere. Erst kürzlich starb eine geliebte norwegische Waldkatze durch Gift.

    Polizei ermittelt wegen schwerer Straftat

    Die Polizeiinspektionen Hattingen und Ennepetal ermitteln. Es laufen intensive Nachforschungen. Hinweise aus der Bevölkerung sind willkommen. Wer etwas beobachtet hat, soll sich an die Behörden wenden.

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  • Hundewelpen im Karton entdeckt – Zoll stoppt Tierschmuggel

    Hundewelpen im Karton entdeckt – Zoll stoppt Tierschmuggel

    Drei Hundewelpen im Karton entdeckt

    Regensburg

    Große Augen bei den Zöllnern – und auch bei den Tieren:

    Am Mittwoch, den 26. März 2025, kontrollierten Zöllner aus Wernberg-Köblitz einen rumänischen Autofahrer. Auf der Rückbank seines Autos fanden sie drei Hundewelpen.

    Der 35-jährige Mann war über den ehemaligen Grenzübergang Waidhaus nach Deutschland eingereist.
    Im Rahmen einer Kontrolle an der Dienststelle in Wernberg-Köblitz kam die tierische Fracht ans Licht.

    Für die Welpen konnte der Fahrer keinerlei erforderliche Unterlagen – wie Impfnachweise oder Heimtierausweise – vorlegen. Auf Nachfrage erklärte er, die Hunde stammten aus Ungarn und seien als Geschenke gedacht.

    Da der Verdacht besteht, dass die Tiere illegal nach Deutschland gebracht wurden, übergab der Zoll den Fall an die Verkehrspolizei Amberg. Die Hundewelpen wurden in die Obhut des Veterinäramts gegeben und werden jetzt versorgt.

    “Tiere ohne Papiere und Impfungen können gefährliche Krankheiten mitbringen – zum Beispiel Tollwut. Das ist nicht nur für Menschen ein Risiko, sondern auch für andere Tiere. Außerdem ist so ein Transport oft eine große Belastung für die Tiere selbst. Ihr Wohl wird dabei oft völlig ignoriert. Deshalb gibt es in der EU strenge Regeln, um die Gesundheit und das Tierwohl zu schützen.”, erklärt Stefan Melchner, stellvertretender Leiter der Kontrolleinheit Großröntgentechnik Wernberg-Köblitz. 

  • Tierschmuggel verhindert

    Tierschmuggel verhindert

    Tierschmuggel verhindert

    Breitenau

    In den Morgenstunden des 21. März 2025 erschien ein Pkw Opel Meriva mit bulgarischer Zulassung am Grenzübergang Breitenau zur Einreisekontrolle.

    Was die Beamten bei Sichtkontakt des Fahrzeuges stutzig machte, war eine Gitterbox, befüllt mit persönlichen Sachen, auf dem Dach des Pkw`s. Der Grund dafür wurde bei der Kontrolle des Kofferraumes ersichtlich.

    In diesem befanden sich insgesamt, räumlich abgetrennt, 15 Hunde. Darunter waren 9 Erwachsene Hunde und 6 Welpen, der Rassen Französisch Bulldog und Cocker Spaniel. Das Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde über den Sachstand informiert, welches einen Mitarbeiter vor Ort entsandte.

    Durch diesen wurden anschließend 13 Hunde, darunter die Welpen mit Mutter sichergestellt und dem nächsten Tierheim zugeführt. Grund der Sicherstellung ist der fehlende Impfschutz und das Alter der Welpen. Gegen den Halter, ein 31-jähriger Deutscher, wurde einen Verfahren gegen das Tiergesundheitsgesetz eröffnet. Nach Rückbau der katastrophal befestigten Gitterbox, konnten sie ihre Reise fortsetzen.

  • Viele Verstöße bei Kontrollen im Güterverkehr aufgefallen

    Viele Verstöße bei Kontrollen im Güterverkehr aufgefallen

    Viele Verstöße bei Kontrollen im Güterverkehr aufgefallen

    Recklinghausen

    Die Polizei Recklinghausen hat sich in der vergangenen Woche an der europaweiten Kontrollaktion ROADPOL Truck & Bus beteiligt. Ziel war, die Sicherheit im gewerblichen Güterverkehr zu erhöhen und Verstöße zu ahnden.

    Die Beamten des Verkehrsdienstes führten umfassende Kontrollen in den Städten Haltern am See, Dorsten, Castrop-Rauxel, Bottrop und Recklinghausen durch. Bei Kontrollen an der B58/B224 in Dorsten sowie der B224 in Bottrop wurde die Polizei durch die Kooperationsbehörde BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) unterstützt.

    Insgesamt wurden an den Kontrolltagen 129 Fahrzeuge sowie deren Fahrer/Fahrerinnen überprüft.
    Dabei wurden bei 78 Fahrzeugen Verstöße festgestellt, die in 15 Fällen zur Untersagung der Weiterfahrt führten. Zudem wurden drei Sicherheitsleistungen erhoben.

    Ein besonders auffälliger Fall ereignete sich bei der Kontrolle eines Kastenwagens
    auf der B224/Braukstraße in Bottrop.

    Hier wurde falsch gelagertes Fleisch auf der Ladefläche entdeckt – es fehlten Abdeckungen und das Fleisch hatte teilweise Kontakt mit der Innenwand des Fahrzeugs.

    Das Veterinäramt wurde hinzugezogen, die Ware musste letztendlich entsorgt werden. Außerdem wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben.

    Die Ergebnisse der Kontrollen durch den Verkehrsdienst:

       - Strafanzeigen: 5
       - Verstöße gegen Sozialvorschriften/Arbeitszeitverordnung: 68
       - Mangelhafte Ladungssicherung: 15
       - Überladungen: 1
       - Technische Mängel: 3
       - Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften: 1
       - Sonstige Verstöße: 15

    Der Verkehrsdienst wird auch in Zukunft regelmäßige Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

  • Zoll entdeckt Hundewelpen auf Ladefläche

    Zoll entdeckt Hundewelpen auf Ladefläche

    Zoll entdeckt Hundewelpen auf Ladefläche

    Singen

    Döggingen: Einen zehn Wochen alten Yorkshire Terrier Welpen fanden Zöllner des Hauptzollamts Singen am 17.02.2025 auf der unbeheizten Ladefläche eines im Kanton Thurgau zugelassenen Kleintransporters.

    Der 63-jährige portugiesische Fahrer gab auf Befragen gegenüber den Kontrollbeamten an, das Tier von Portugal in die Schweiz zu liefern. Aus dem vorgelegten EU-Heimtierausweis ging hervor, dass der Hund gerade einmal zehn Wochen alt ist und noch nicht alle notwendigen Impfungen, insbesondere gegen Tollwut, eingetragen waren.

    “Beim Öffnen der Ladefläche wurde der Yorkshire Terrier Welpe in einem kleinen Wäschekorb zwischen Kisten und Paketen am Ende der Ladefläche gefunden.”

    beschreibt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. “Die Decken, auf denen das Tier lag, waren mit Kot und Urin verschmutzt. Es wird vermutet, dass das Tier seit Reisebeginn in Portugal auf der nicht beheizten Ladefläche transportiert wurde. Der Welpe war nach Aussage des Veterinäramts des Schwarzwald-Baar-Kreises unterkühlt und nicht ausreichend mit Wasser und Futter versorgt.” so Müller weiter.

    Das Tier wurde sichergestellt und in die Obhut des zuständigen Veterinäramts gegeben. Zwischenzeitlich wurden die erforderlichen Dokumente für eine Ausreise in die Schweiz vorgelegt. Der Welpe durfte, erholt von der strapaziösen Reise, von seinen neuen Besitzern abgeholt werden. Die zuständige Veterinärbehörde prüft aktuell die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den Fahrer des Transporters.

    Zusatzinformationen:

    Das Tiergesundheitsrecht selbst umfasst eine Vielzahl von Vorschriften. Hierbei handelt es sich sowohl um einzelstaatliche Vorschriften der Mitgliedstaaten, als auch um Rechtsakte auf gemeinschaftlicher Ebene.

    Auf nationaler Ebene sind für Deutschland insbesondere das Tiergesundheitsgesetz zu nennen. Daneben gelten jedoch zahlreiche Bestimmungen, die bereits auf Europäischer Ebene erlassen wurden, um ein einheitliches Schutzniveau gegenüber Drittländern sicherzustellen.

    Für die Durchführung des Tiergesundheitsgesetz sind in Deutschland die Veterinärbehörden zuständig. Die Zollbehörden wirken bei der Überwachung der tiergesundheitsrechtlichen Bestimmungen mit und können zu diesem Zweck betroffene Tiere bei der Ein- und Ausfuhr zur Überprüfung anhalten.

    Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) warnt zudem vor illegalem Welpenhandel. Die Tiere seien häufig zu jung, geschwächt, nicht geimpft und unzureichend sozialisiert. Das BMEL empfiehlt daher den Welpenkauf vor Ort beim seriösen Züchter oder aus dem Tierheim. Auf der Homepage des BMEL (www.bmel.de) finden Sie Hinweise um unseriöse Angebote im Internet zu erkennen.

  • Drei Pferde und ein Fuchs erschossen: 82-jähriger Landwirt unter Verdacht

    Drei Pferde und ein Fuchs erschossen: 82-jähriger Landwirt unter Verdacht

    Drei tote Pferde auf Koppel entdeckt

    Hornbach (Landkreis Südwestpfalz)

    Am Donnerstagvormittag teilten Zeugen der Polizei Zweibrücken mit, dass ihr Pferd erschossen auf einer Weide im Bereich Hornbach liegen würde.

    Die Einsatzkräfte konnten auf der Koppel insgesamt drei tote Pferde und einen toten Fuchs feststellen.
    Die Tiere wurden nach derzeitigem Kenntnisstand vermutlich in der Nacht zu Donnerstag erschossen.

    Als verantwortlicher Schütze konnte ein 82-Jähriger Landwirt ermittelt werden. Zwei der getöteten Pferde gehörten nach bisherigem Kenntnisstand diesem Landwirt, das dritte Pferd einem 60-Jährigen aus dem Landkreis.

    Die mutmaßliche Tatwaffe wurde durch die Polizei sichergestellt. Die Waffenbehörde der Kreisverwaltung Südwestpfalz war ebenfalls vor Ort und hat weitere Waffen sowie die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein des Schützen eingezogen. Die waffenrechtliche Erlaubnis des Mannes wird aktuell geprüft. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung war bei dem Einsatz gutachterlich für Polizei und Staatsanwaltschaft tätig. Die Hintergründe des Vorfalls sind derzeit Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen. 

  • Lebensmitteltransporter mit defekter Kühlung gestoppt

    Lebensmitteltransporter mit defekter Kühlung gestoppt

    Polizei stoppt Lebensmitteltransporter mit defekter Kühlung – 850 kg Ware entsorgt

    Düren

    Am Freitagmorgen (31.01.2025) zog der Verkehrsdienst der Polizei Düren einen Lebensmitteltransporter aus dem Verkehr, da die Kühlkette nicht mehr gewährleistet war.

    Gegen 10:30 Uhr fiel den Beamten auf der Bismarckstraße in Düren ein Transporter auf, dessen hintere Tür nicht geschlossen war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Ladetüren aufgrund eines Defekts nicht richtig verriegelt werden konnten. Der 47-jährige Fahrer aus Aachen transportierte Tiefkühlwaren, die normalerweise bei -18 Grad Celsius gelagert werden müssen. Da die Temperatur im Laderaum offensichtlich über dem erforderlichen Wert lag, wurde das zuständige Veterinäramt des Kreises Düren hinzugezogen. Eine Messung ergab eine Temperatur von +8 Grad Celsius im Laderaum.

    Da die Kühlkette unterbrochen und die Lebensmittel somit unbrauchbar waren, ordnete das Veterinäramt die Entsorgung der gesamten Ladung an. Insgesamt wurden 850 kg Nahrungsmittel, darunter Fleisch, Käse und Fisch, unter Aufsicht des Veterinäramtes vernichtet. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Der Verkehrsdienst Düren wird auch in Zukunft gezielte Kontrollen von Lebensmitteltransporten durchführen, um die Einhaltung der Hygiene- und Transportvorschriften sicherzustellen.

  • Katzen Schmuggel am Flughafen Dortmund – Zöllner verhindern illegalen Import

    Katzen Schmuggel am Flughafen Dortmund – Zöllner verhindern illegalen Import

    Zoll stellt zwei Katzen mit mutmaßlich gefälschten Papieren sicher

    Dortmund

    Am 19.01.2025 passierte ein aus der Türkei einreisender Mann den grünen Ausgang am Flughafen Dortmund.

    “Über seine Reisetasche, die er über den Arm gehängt hatte, hatte er seine Jacke gelegt”, so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. “Den aufmerksamen Zöllnern am Dortmunder Flughafen entging nicht, dass der Reisende offenbar den Inhalt seiner Tasche verbergen wollte”,
    so Münch weiter.

    Der Vorfall: Verdächtige Tasche und unzureichende Dokumente

    Die Beamten baten den 33-jährigen Mann zur Kontrolle. In seiner durchsichtigen Tasche befanden sich zwei Katzen, augenscheinlich der Rasse Britisch Kurzhaar. Der Reisende gab an, dass er die Tiere im Auftrag seiner Mutter und Schwester befördere. Für beide Katzen wurden türkische Heimtierausweise und Gesundheitszertifikate mit Blutuntersuchungen vorgelegt.

    Bei der anschließenden Überprüfung der vorgelegten Dokumente stellten die Zöllner fest, dass die aufgebrachten Stempel teilweise gedruckt waren. Außerdem wiesen die Heimtierausweise dieselbe laufende Ausweisnummer auf.

    Während der weiteren Kontrolle des Reisegepäcks fanden die Zöllner noch zwei weitere türkische und einen russischen Heimtierausweis. Der Reisende. gab an, dass diese Dokumente ebenfalls zu den mitgeführten Katzen gehörten. Er wisse aber nicht, was sie zu bedeuten hätten, da er die Katzen lediglich nach Deutschland befördern sollte.

    Mikrochips und Kennnummern stimmen nicht überein

    Im Rahmen der Kontrolle zur Identitätsfeststellung der Tiere stellte sich heraus, dass die in den Dokumenten eingetragene Kennzeichnung mit der Kennnummer des Transponders nur bei einer Katze übereinstimmte. Die Nummer des Mikrochips der zweiten Katze konnte auf keinem Papier festgestellt werden.

    Aufgrund der Unstimmigkeiten ergab sich somit der Verdacht, dass die gesetzlichen Bestimmungen der Heimtierverordnung nicht erfüllt waren.

    Die Katzen wurden nach Rücksprache mit dem Veterinäramt sichergestellt und durch die Tierrettung der Feuerwehr Dortmund ins Tierheim verbracht. Dort sind sie nun in Quarantäne.

    Zusatzinformation

    Für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Damit es bei der Einreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat importiert wird, durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutschutzimpfung haben, von einem EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) beziehungsweise von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist.

    Zusätzlich sind Impfpapiere sowie gegebenenfalls der Befund eines Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitzuführen.

    Voraussetzung für die Einreise in die EU ist des Weiteren die Begleitung der Tiere durch eine verantwortliche Person, das heißt, durch den Besitzer oder der von dieser schriftlich ermächtigten Person, die eine schriftliche Erklärung mitführt, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf beziehungsweise Besitzerwechsel dient. Für Einreisen aus Ländern wie zum Beispiel der Schweiz gelten gesonderte Regelungen.

  • Veterinäramt nimmt Hundehalterin Tiere weg

    Veterinäramt nimmt Hundehalterin Tiere weg

    Veterinäramt nimmt Hundehalterin Tiere weg

    Stade

    Bereits vor vier Wochen wurden Beamte der Polizeistation Drochtersen und der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Stade eingesetzt, um im Rahmen der Amtshilfe das Veterinäramt des Landkreises Stade zu unterstützen.

    Eine Hundehalterin aus Balje war dabei bereits seit längerem in den Focus des Veterinäramtes geraten,
    da in der Vergangenheit mehrere Versuche, die artgerechte Haltung ihrer über 20 angemeldeten Hunde zu kontrollieren, gescheitert waren.

    Bei einer Überprüfung im Herbst 2022 waren bereits Haltungsmängel festgestellt worden. Bei einer weiteren Kontrolle Anfang November diesen Jahres gelang es dann endlich, die Tiere und ihre Haltungssituation zu besichtigen.

    Hier stellte sich heraus, dass anstatt der gemeldeten 25 Tiere, insgesamt 75 Hunde,
    5 Katzen und 2 Sittiche in nicht artgerechter Weise gehalten wurden.

    Die Halterin war offenbar nicht mehr in der Lage die Tiere entsprechend zu versorgen und ihnen
    die erforderliche Pflege und Betreuung sowie medizinische Versorgung zukommen zu lassen.

    Seitens des Landkreises wurde somit eine “Fortnahme” nach dem Tierschutzgesetz angeordnet.

    Die Tiere wurden dann am 18. November in einer gemeinsamen Aktion von Veterinäramt und Polizei bei der Halterin abgeholt und zunächst in verschiedenen Auffangstationen untergebracht.

  • Hundewelpen aus dem Verkehr gezogen

    Hundewelpen aus dem Verkehr gezogen

    Hundewelpen aus dem Verkehr gezogen Bundespolizei Waidhaus stoppt illegalen Tiertransport

    Waidhaus

    Für vier Hundewelpen war die Reise nach Deutschland am Freitag (18. Oktober) bereits in Waidhaus zu Ende. Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus entdeckten die vier Welpen im Alter von sechs bis acht Wochen auf der Ladefläche eines Transporters und hatten erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Transports.

    Der rumänische Transporter war auf dem Weg nach Großbritannien als ihn die Bundespolizisten an der A6 bei Waidhaus kontrollierten.

    Im Laderaum entdeckten sie zwei französische Bulldoggen und zwei Kleinspitzwelpen im Alter von sechs bis acht Wochen, die in ihren Transportboxen kauerten. Da die Beamten erhebliche Zweifel am ordnungsgemäßen Transport der Welpen hatten, informierten sie das zuständige Veterinäramt in Neustadt an der Waldnaab.

    Die hinzugezogene Amtstierärztin bestätigte den Verdacht der Beamten. Die Welpen waren nicht geimpft und für zu jung für einen Transport. Außerdem befanden sich die Tiere in einem schlechten Allgemeinzustand und hatten für die Reise kein Trinkwasser. Der 36-jährige rumänische Fahrer gab gegenüber den Beamten an, die Tiere zu Interessenten nach Deutschland zu transportieren.

    Die Beamte übergaben die vier Welpen in die Obhut des zuständigen Veterinäramtes Neustadt an der Waldnaab. Dort befinden sie sich derzeit in Quarantäne und warten auf die fehlende Tollwutimpfung. Dem Transporteur der Hunde und den Kaufinteressenten drohen nun Bußgeldverfahren. Die Ermittlungen dauern an.

  • Erster Fall von Blauzungenkrankheit im Kreis MYK

    Erster Fall von Blauzungenkrankheit im Kreis MYK

    Erster Fall von Blauzungenkrankheit in MYK

    KREIS MYK –

    Mehrere Bundesländer, darunter auch Rheinland-Pfalz, sind derzeit von der Blauzungenkrankheit betroffen. Jüngst wurde das Virus erstmals auch im Landkreis Mayen-Koblenz festgestellt.

    Aus diesem Anlass informiert das Veterinäramt zur aktuellen Situation. Die Blauzungenkrankheit ist eine Tierseuche, die durch ein Virus verursacht wird, das von blutsaugenden Insekten auf Schafe, Ziegen, Rinder, Wildwiederkäuer sowie Neuweltkameliden, zu deren Gattung Lamas und Alpakas gehören, übertragen werden kann.

    Verdachtsfälle auf die Blauzungenkrankheit sind umgehend dem betreuenden Tierarzt zu melden. Das teilt das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz mit. Die anzeigepflichtige Tierseuche ist für Menschen vollkommen ungefährlich, gleiches gilt für den Verzehr von Fleisch und Milch.

    Die Schutzimpfung ist die einzige verfügbare Maßnahme, um empfängliche Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz empfiehlt deshalb dringend, dass sich Tierhalter der gefährdeten Arten kurzfristig von ihrem Tierarzt zur Impfung beraten lassen. Darüber hinaus wird von den Veterinären ein Ektoparasiten-Schutz als zusätzliche vorbeugende Maßnahme empfohlen.

    Nach aktuellem Stand bietet die Impfung leider keinen vollständigen Schutz gegen die Infektion mit dem Virus, sie kann aber die Sterblichkeit sowie die Viruslast im Blut infizierter Tiere verringern. Dadurch trägt die Impfung in jedem Fall zur Verminderung der Ausbreitung des Virus bei.

    Schafe sind von der Blauzungenkrankheit besonders betroffen.

    Zu den Symptomen gehören Fieber, Apathie, Schwellungen an Kopf, Euter und Gliedmaßen, Rötung der Mundschleimhäute, bläuliche Verfärbung der Zunge und Atemnot. Erkrankte Tiere können acht bis zehn Tage nach der Infektion sterben. Im Falle einer Verendung, sollte der Kadaver mückensicher gelagert und fachgerecht durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt abgeholt werden.

    Bei Rindern ist häufig ein milderer Verlauf zu beobachten, hier treten besonders Entzündungen im Bereich der Zitzenhaut und der Schleimhäute auf.

    Die Infektion kann auch ohne sichtbare Symptome verlaufen. Bei Milchkühen wird zudem ein Rückgang der Milchleistung beobachtet. Die Schwere des Krankheitsverlaufs hängt unter anderem auch vom allgemeinen Gesundheitszustand der Herde und der Einzeltiere ab. Durch ein verbessertes Herdenmanagement kann die Immunantwort betroffener Tiere verbessert werden und zu einem milderen Verlauf der Erkrankung beitragen.

    Das Veterinäramt hat die Halter mit ausführlichen Informationen zur Behandlung der Tiere angeschrieben.

    Eine aktuelle Stellungnahme der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin kann auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts nachgelesen werden. Für den Transport von Tieren aus Regionen, die nicht frei von der Blauzungenkrankheit sind, gelten besondere Bestimmungen. Die Regelungen hierzu sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übersichtlich zusammengefasst. Meldungen von Tierhaltungen, die bisher nicht beim Veterinäramt Mayen-Koblenz registriert sind, sowie von plötzlichen Tierverlusten können per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de erfolgen.