Schlagwort: Videoüberwachung

  • Kameras nicht nur im Badezimmer – Vermieter filmt heimlich alles mit

    Kameras nicht nur im Badezimmer – Vermieter filmt heimlich alles mit

    Kameras nicht nur im Badezimmer – Vermieter filmt heimlich alles mit

    In einem Wohnhaus in L’Aquila (Italien) entdeckte eine Studentin plötzlich versteckte Kameras – und enthüllte damit einen schweren Fall heimlicher Überwachung. Der Vermieter soll seine Mieterinnen und Mieter in intimsten Momenten aufgezeichnet haben.

    Der Vorfall im Detail

    Die junge Mieterin fiel ein unauffälliges Funkeln hinter einem Regal im Badezimmer auf. Bei genauerem Hinsehen fand sie eine Mini-Kamera. Ermittlungen ergaben, dass der 56-jährige Vermieter angeblich in mindestens 15 Wohnungen seines Hauses Kameras installiert hatte, u. a. eingebaut in Lampen, Lüftungsgittern und sogar in einer Waschmaschine. Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie massiv die Verletzung der Intimsphäre war.

    Rechtliche Lage in Deutschland

    Auch hierzulande gilt klar: Eine heimliche Kameraüberwachung in der Wohnung greift in die geschützte Privatsphäre ein und kann straf- sowie zivilrechtliche Konsequenzen haben. Laut Urteilen des Bundesgerichtshof und einschlägiger Rechtsprechung dürfen etwa Aufnahmen ohne Einwilligung nicht als Beweismittel verwendet werden. Zudem haben betroffene Mieter Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und gegebenenfalls Schadensersatz.

    Was Mieter sofort tun sollten

    • Versteckte Kamera dokumentieren: Fotos machen und Position eindeutig festhalten.
    • Die Polizei informieren und Anzeige erstatten.
    • Rechtsberatung einholen: Mietvertrag prüfen, Mietminderung erwägen, zivilrechtliche Schritte prüfen.
    • Auf Daten- und Datenschutzrechte achten: Auskunft verlangen, ob Aufnahmen existieren.

    Der italienische Fall zeigt: Mieterrechte erfordern Schutz – gerade wenn der Wohnraum zur Überwachungszone wird.

    Externe Links: Versteckte Kameras in Wohnungen: Ermittlungen gegen Vermieter in L’Aquila Vermieter überwacht mit Kameras: Darf er das? Ihre Rechte Videoüberwachung am oder im Miethaus – was ist erlaubt?

    Interne Links: Mehr Meldungen auf BlaulichtMYK / News Verkehrspolitik & Mietrecht auf BlaulichtMYK

     

  • Nach 20 Monaten: Bundespolizei fasst gesuchten Exhibitionisten in Göttingen

    Nach 20 Monaten: Bundespolizei fasst gesuchten Exhibitionisten in Göttingen

    Bundespolizei fasst Exhibitionisten in Göttingen

    Die Bundespolizei Hannover erzielte einen bemerkenswerten Fahndungserfolg.

    Nach 20 Monaten gelang es den Ermittlern, einen 29-jährigen Exhibitionisten zu identifizieren und vorläufig festzunehmen. Der Mann hatte bereits im Januar 2024 eine 17-Jährige in einem Zug belästigt und sich dabei selbst gefilmt.

    Die Tat im Zug von Hannover nach Göttingen

    Im Januar 2024 stieg der Täter in Hannover in einen Zug Richtung Göttingen.

    Während der Fahrt befriedigte er sich vor einer damals 17-Jährigen und hielt die Szene mit seinem Smartphone fest. Mutig informierte die Jugendliche andere Fahrgäste, die sofort die Polizei alarmierten. Bevor die Streife eintraf, flüchtete der Mann in Sarstedt.

    Die Bundespolizei leitete sofort Ermittlungen wegen exhibitionistischer Handlung und Besitzes jugendpornografischer Inhalte ein. Dank einer präzisen Personenbeschreibung konnten Ermittler den Mann über Videoüberwachung am Hauptbahnhof Hannover beim Einstieg in den Zug identifizieren.

    Zivilfahnder erkennen Täter in Hannover

    Am gestrigen Morgen bemerkte eine erfahrene Zivilfahnderin den Gesuchten im Hauptbahnhof Hannover. Noch bevor die Beamten eingreifen konnten, stieg der Mann in einen ICE nach Göttingen. Über die Aufzeichnungen der Videoüberwachung im Bahnhof Göttingen stellten die Ermittler fest, dass er den Zug dort verließ und in die Innenstadt ging.

    Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mann unweit des Göttinger Bahnhofs arbeitete. Daraufhin machten sich die Fahnder aus Hannover auf den Weg in die Universitätsstadt.

    Festnahme in Göttingen

    Zur Mittagszeit verließ der 29-Jährige seinen Arbeitsplatz. In diesem Moment schlugen die Zivilbeamten zu. Sie nahmen ihn vorläufig fest und brachten ihn auf die Wache der Bundespolizei Göttingen. Dort überprüften die Beamten seine Identität, führten eine erkennungsdienstliche Behandlung durch und beschlagnahmten sein Handy.

    Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Mann die Dienststelle verlassen. Auf ihn wartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen exhibitionistischer Handlung und Besitzes jugendpornografischer Inhalte.

    Bundespolizei betont Ausdauer

    Polizeidirektor Martin Kröger lobte die Ausdauer seiner Zivilfahnder: „Dank beharrlicher Ermittlungsarbeit und moderner Videoüberwachungstechnik konnten wir den Täter trotz langer Fluchtzeit identifizieren und festsetzen. Dieser Erfolg zeigt, dass sich Straftäter nicht in Sicherheit wiegen dürfen.“

    Weitere aktuelle Polizeimeldungen finden Sie unter BlaulichtMYK News oder im Bereich Fahndungen. Offizielle Informationen stellt auch die Bundespolizei bereit.

  • Sachbeschädigung an 21 Fahrzeugen in Bendorf Sayn

    Sachbeschädigung an 21 Fahrzeugen in Bendorf Sayn

    Sachbeschädigung an 21 Fahrzeugen in Bendorf Sayn

    Bendorf

    Zwischen Samstag, dem 26.07.2025, ca. 18:00 Uhr und Sonntag, dem 27.07.2025, ca. 11:00 Uhr kam es
    in Bendorf Sayn zu 21 Sachbeschädigungen an
    Fahrzeugen.

    Der zunächst unbekannte Täter zerkratzte mit einem unbekannten Gegenstand die geschädigten Fahrzeuge großflächig. Es dürfte ein Schaden im mittleren, fünfstelligen Eurobereich entstanden sein. Im Rahmen von durchgeführten Ermittlungen konnte ein Tatverdächtiger anhand einer Videoaufzeichnung einer Tat ermittelt werden.

    Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 30-jährigen Mann aus Bendorf. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Taten geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Bendorf telefonisch unter 02622/94020 oder per Mail an pibendorf.wache@polizei.rlp.de zu melden.

  • Öffentlichkeitsfahndung nach Brandstiftung in Frankfurt-Fechenheim – Schaden in Millionenhöhe

    Öffentlichkeitsfahndung nach Brandstiftung in Frankfurt-Fechenheim – Schaden in Millionenhöhe

    Öffentlichkeitsfahndung nach Brandstiftung in Frankfurt-Fechenheim 

    Öffentlichkeitsfahndung wegen des Verdachts der Brandstiftung mit Millionenschaden am 15.10.2024 in Frankfurt am Main (Fechenheim)

    Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fahndet gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main nach einem unbekannten Tatverdächtigen, der in Verdacht steht, am 15.10.2024 gegen 20:54 Uhr in der Ferdinand-Porsche-Straße 5 in Frankfurt am Main (Fechenheim) gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen eine Lagerhalle mit einer Fläche von ca. 6.400 qm in Brand gesetzt zu haben.

    Die Lagerhalle brannte dadurch zu großen Teilen aus und stürzte teilweise ein. Durch das massive Brandgeschehen kam es zu einer derart starken Rauchentwicklung, dass im Stadtgebiet und den westlich angrenzenden Landkreisen entsprechende Notrufe eingingen. Die Rauchsäule war weithin sichtbar. Die Rettungskräfte der Frankfurter Feuerwehr waren mit einem großen Einsatzmittelaufgebot vor Ort und die Bevölkerung wurde über entsprechende Apps gewarnt.
    Es wird derzeit von einem Sachschaden von circa 10,94 Millionen Euro ausgegangen.

    Es existieren Aufnahmen von Überwachungskameras, die beide Tatverdächtigen zeigen. Durch die kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnte bereits ein Tatverdächtiger identifiziert werden. Bei der gesuchten Person handelt es sich um den derzeit unbekannten, zweiten Tatverdächtigen. Unter dem Link https://k.polizei.hessen.de/488551657 können die Videoaufnahmen und das Fahndungsplakat eingesehen werden. 

    Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizeipräsidium Frankfurt am Main fragen:

    Wer kann Angaben zu dem unbekannten Tatverdächtigen und seinem derzeitigen Aufenthaltsort machen?

    Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise zu dem Tatgeschehen geben?

  • 14-Jährige stehlen Sekt

    14-Jährige stehlen Sekt

    14-Jährige stehlen Sekt

    Jena

    Ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes erwischte am Montagnachmittag ein Mädchen und einen Jungen, beide 14 Jahre alt, bei einem Ladendiebstahl. Diese entnahmen in einem Drogeriemarkt in der Wiesenstraße sechs Dosen Sekt und wollten den Laden verlassen, ohne zu Bezahlen. Auf der Videoüberwachung bekam der Mitarbeiter jedoch die Tat mit und hielt die beiden Langfinger an. Eine Anzeige wegen Ladendiebstahl wurde aufgenommen.

  • Foto-Fahndung: Bargelddiebstahl in Pizzeria – Wer kennt diesen Mann

    Foto-Fahndung: Bargelddiebstahl in Pizzeria – Wer kennt diesen Mann

    Bargelddiebstahl in Pizzeria – Wer kennt diesen Mann?

    Bonn – 

    Ein bislang unbekannter Mann ist verdächtig, am 03.07.2023 in einer Bonner Pizzeria an der Sterntorbrücke Bargeld aus einer im Thekenbereich hinter dem Tresen abgelegten Geldbörse gestohlen
    zu haben.

    Zur Tatzeit gegen 15:20 Uhr wurde der Mann bei der Tatausführung von der Videoüberwachung aufgezeichnet.

    Da die weiteren Ermittlungen bislang nicht zur Identifizierung des Mannes geführt haben, wird nun
    auf richterlichen Beschluss ein Foto des Tatverdächtigen veröffentlicht. Dieses ist im Fahndungsportal der Polizei NRW unter https://polizei.nrw/fahndung/110997 abrufbar.

    Wer Angaben zur Identität des Mannes oder weitere Hinweise zum Tatgeschehen geben kann, setzt sich bitte mit dem Kriminalkommissariat 15 unter der Rufnummer 0228 15-0 oder per E-Mail unter KK15.Bonn@polizei.nrw.de in Verbindung.

  • Verdächtige Person in Gartenhaus

    Verdächtige Person in Gartenhaus

    Bad HönningenAm Freitagmorgen begab sich eine bislang unbekannte Person auf ein Grundstück in der Rudolf-Buse-Straße und durchwühlte das Inventar eines Gartenhauses. Der Eigentümer konnte die Tat im Nachhinein auf seiner Videoüberwachung erkennen. Der unbekannte Mann soll ein Firmenlogo auf seinem Pullover getragen haben. Die Polizei in Linz hat die Ermittlungen aufgenommen, Hinweise unter 02644/9430 oder pilinz@polizei.rlp.de

  • Öffentlichkeitsfahndung per Video nach Anschlägen auf Funkmasten

    Öffentlichkeitsfahndung per Video nach Anschlägen auf Funkmasten

    Öffentlichkeitsfahndung nach Anschlägen auf Funkmasten und Verteilerkästen im Bereich Saarlouis/Staatsanwaltschaft Saarbrücken setzt Belohnung aus


    Saarbrücken/Saarlouis – Seit dem 23.05.2021 kam es im Landkreis Saarlouis zu einer Serie von Brandanschlägen auf Funkmasten, Verteilerkästen und Versorgungseinrichtungen. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

    Im Rahmen intensiver Ermittlungen konnten zwischenzeitlich Bilder und Videos des Tatverdächtigen von den Taten am 29.05.2021 und 30.05.2021 auf der Bergehalde in Ensdorf gesichert werden. Diese zeigen einen Unbekannten bei der Tatausführung. Nach derzeitigem Stand schließen die Ermittler des Landespolizeipräsidiums einen Tatzusammenhang zwischen den einzelnen Taten nicht aus.

    Für Hinweise, die zur Identifikation des Gesuchten führen, hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt.

    Wer Angaben zur Person oder auch vage Angaben zu Namen, Spitznamen, Adressen, Aufenthaltsorten oder zu Personen aus dem Umfeld des Gesuchten geben kann, wird gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer 0681-9622133 zu wenden.

    Hinweise können auch über die Online-Wache des Landespolizeipräsidiums unter www.onlinewache.saarland.de in der Rubrik “Hinweis” übermittelt werden.

  • Polizei weitet Videobeobachtung in Bonn aus

    Polizei weitet Videobeobachtung in Bonn aus

    Bonn – Die Bonner Polizei wird ab dem 9. April 2021 an den Wochenenden die Videobeobachtungsanlagen zur Verhinderung von Straftaten einsetzen.
    Die beiden Kameratürme werden zeitgleich am linksrheinischen Ufer (Brassert- und Erzbergerufer) sowie an der Beueler Rheinpromenade an der Rheinaustraße platziert. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Einsatz an der Poppelsdorfer Allee sowie auf dem Bertha-von-Suttner-Platz liegen ebenfalls vor.
    Die Videobeobachtung erfolgt nicht durchgängig, sondern flexibel und ausschließlich zu einsatzrelevanten Zeiten. Dies sind insbesondere die Nachmittags- und Abendstunden an den Wochenenden – freitags bis sonntags.
    An allen Einsatzorten wurden in der Vergangenheit wiederholt Straftaten, insbesondere Körperverletzungen und Eigentumsdelikte begangen.
    Gesetzliche Grundlage für die Videobeobachtung ist Paragraph 15 a des Polizeigesetzes NRW. An kriminogenen Orten, die eine Begehung von Straftaten begünstigen, kann die Videobeobachtung durchgeführt werden, wenn zu erwarten ist, dass dort auch weiterhin Straftaten begangen werden.


    Videos auf Blaulicht Report – klick hier

    “Vor diesem Hintergrund habe ich an allen zuvor genannten Orten für April und Mai 2021 eine temporäre Videobeobachtung angeordnet”, erklärt der Bonner Polizeipräsident Frank Hoever. Vor Ort werden Hinweisschilder auf die Videobeobachtung aufmerksam machen.

    Über Kameras, die sich auf zwei Anhängern in sechs Meter Höhe befinden, werden die Videobilder in die Einsatzleitstelle der Bonner Polizei übertragen und durch speziell geschulte Mitarbeiter*innen des Polizeipräsidiums Bonn live beobachtet und bewertet. Ziel ist es, bevorstehende Straftaten frühzeitig zu erkennen und diese durch unverzügliche Entsendung von Einsatzkräften möglichst zu verhindern.
    Bei Feststellung von bereits begangenen oder noch andauernden Straftaten sollen diese beendet, die Straftäter gefasst und ein beweissicheres Strafverfahren ermöglicht werden.
    Die Videodaten werden aufgezeichnet, gespeichert und nach 14 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht als Beweismittel im Strafverfahren dienen. Aufgenommen wird ausschließlich der öffentliche Raum, nicht-öffentliche Bereiche werden ausgeblendet. Bei Demonstrationen oder Kundgebungen, die in den Videobeobachtungsbereichen stattfinden, werden die Videoanlagen abgeschaltet und verdeckt.