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  • Vogelgrippe: Stallpflicht im Landkreis Mayen-Koblenz und Koblenz-Stadtgebiet bis Ende November

    Vogelgrippe: Stallpflicht im Landkreis Mayen-Koblenz und Koblenz-Stadtgebiet bis Ende November

    Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Mayen-Koblenz und Koblenz-Stadtgebiet

    Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat eine sofortige Stallpflicht für sämtliches Geflügel im Landkreis Mayen-Koblenz und im Stadtgebiet Koblenz angeordnet.

    Diese Maßnahme soll die Ausbreitung der hochpathogenen Geflügelpest (H5N1) verhindern.

    Die Verfügung gilt vorerst bis zum 30. November 2025.

    Verordnung zum Schutz vor der Geflügelpest

    Alle Geflügelhalter müssen ihre Tiere – darunter Hühner, Enten, Gänse, Truthühner, Wachteln, Fasane und Laufvögel – in geschlossenen Ställen oder abgeschirmten Unterständen halten.

    Damit reagiert das Veterinäramt auf den seit Oktober 2025 zunehmenden Ausbruch des Virus in zahlreichen Bundesländern.

    Besonders betroffen sind Wildvögel, vor allem Kraniche, doch auch mehrere Geflügelbetriebe meldeten bereits Fälle.

    „Das Risiko einer Einschleppung durch Wildvögel ist derzeit sehr hoch“, erklärt Dr. Simone Nesselberger, Abteilungsleiterin des Veterinäramtes. Die Aviäre Influenza könne schnell ganze Bestände gefährden und erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.

    Beim Menschen wurde bislang kein Krankheitsfall festgestellt.

    Begleitende Sicherheitsmaßnahmen

    Geflügelhalter müssen an allen Stalleingängen und für Gerätschaften geeignete Desinfektionsmöglichkeiten bereitstellen.

    Der Handel mit Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler ist verboten – ebenso die Ausrichtung solcher Veranstaltungen.
    Auch das Verfüttern von Eierschalen ist untersagt.

    Nesselberger mahnt zur Vorsicht:

    „Fremde Personen sollten keinen Zutritt zu den Beständen erhalten. Nur Tierärzte dürfen diese derzeit betreten.“ Halter sollen Schutzkleidung wie Overalls und Einmalstiefel nutzen und bei der Versorgung der Tiere gesonderte Kleidung tragen.

    Meldepflicht bei Krankheitsanzeichen

    Wer innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent Tierverluste oder auffällige Veränderungen der Legeleistung bemerkt, muss dies unverzüglich dem Veterinäramt melden. Diese Maßnahme schützt die Tiergesundheit und verhindert eine weitere Verbreitung des Virus.

    „Die Aufstallung ist entscheidend, um große und kleine Geflügelhaltungen gleichermaßen zu schützen“, betont Nesselberger.

    „Die Anordnung dient dem Schutz der Tiere und indirekt auch dem Schutz der Menschen.“

    Weitere Informationen

    Die vollständige Verfügung steht unter www.kvmyk.de. Ansprechpartner für Rückfragen ist Thomas Brunnhübner, Referatsleiter im Veterinäramt, unter Tel. 0261/108-458.

    Aktuelle regionale Nachrichten finden Sie auch auf blaulichtmyk.de/news/ und blaulichtmyk.de/deutschland/.

  • Bestätigter Vogelgrippe-Ausbruch im Westerwaldkreis – Funde weiterhin dem Veterinäramt melden

    Bestätigter Vogelgrippe-Ausbruch im Westerwaldkreis – Funde weiterhin dem Veterinäramt melden

    Vogelgrippe im Westerwaldkreis bestätigt – Bevölkerung soll Funde melden

    Das Friedrich-Löffler-Institut hat bei zwei im Westerwaldkreis tot aufgefundenen Kranichen den Vogelgrippe-Virus nachgewiesen.

    Damit ist der Ausbruch der Krankheit auch in diesem Landkreis offiziell bestätigt. Die Behörden reagieren mit erhöhter Aufmerksamkeit und appellieren an die Bürger, verdächtige Funde umgehend zu melden.

    Mehrere positive Nachweise bei Kranichen

    Bisher wurden im Westerwaldkreis rund 20 tote Kraniche dem Veterinäramt gemeldet. Fünf der Tiere konnten durch Mitarbeitende geborgen und im Landesuntersuchungsamt Koblenz (LUA) untersucht werden. Alle Proben zeigten ein positives Ergebnis. Die Referenzuntersuchung am Friedrich-Löffler-Institut bestätigte in zwei Fällen den Virusnachweis.

    Sicherheitsmaßnahmen beim Bergen der Tiere

    Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe im Westerwaldkreis zu verhindern, sammelt das Veterinäramt alle erreichbaren Tierkörper ein – allerdings nur, wenn für die Einsatzkräfte keine Gefahr besteht. Am Dreifelder Weiher erschwert der abgesenkte Wasserstand die Bergung, da sich viele Tiere im Morast befinden. In solchen Fällen verzichtet das Amt auf riskante Einsätze.

    Meldung von Funden und auffälligem Verhalten

    Die Veterinärverwaltung des Westerwaldkreises bittet die Bevölkerung eindringlich, tote oder auffällig kranke Wildvögel nicht anzufassen oder selbst zu bergen. Stattdessen sollen solche Funde dem amtstierärztlichen Dienst gemeldet werden. Während der Dienstzeiten nimmt das Veterinäramt Meldungen unter der Telefonnummer 02602 124-555 entgegen. Außerhalb der Dienstzeiten kann die Polizei Hinweise aufnehmen.

    Handlungsempfehlungen für Geflügelhalter

    Geflügelhalter im Westerwaldkreis sollten ihre Tiere besonders aufmerksam beobachten und auf strikte Hygienemaßnahmen achten. Die Behörde hat entsprechende Handlungsempfehlungen veröffentlicht, um Infektionen in Beständen vorzubeugen. Weitere aktuelle Informationen zur Lage in Rheinland-Pfalz finden sich auf blaulichtmyk.de/deutschland/.

    Hinweis zur Vorsicht

    Die Vogelgrippe stellt für Menschen in der Regel keine direkte Gefahr dar, doch die Behörden warnen eindringlich davor, Tiere oder Federn anzufassen. Ziel der aktuellen Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung bei Wild- und Nutzvögeln zu verhindern.

  • Massentötung von Enten wegen Vogelgrippe – Video

    Massentötung von Enten wegen Vogelgrippe – Video

     

    Vogelgrippe-Ausbruch in Neuhardenberg: Geflügelbetrieb unter Sperrzone – Massentötung

    In Neuhardenberg (Landkreis Märkisch-Oderland) hat ein Ausbruch der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb eine offizielle Sperrzone zur Folge – und damit gravierende Konsequenzen für Tiere, Betrieb und Region. Käfig für Käfig tötet das Gesundheits- und Veterinäramt die Tiere in Containern mittels Argon-CO₂-Gemisch, um die Seuche einzudämmen. Für die betroffenen Halter drohen dadurch erhebliche wirtschaftliche Schäden.

    Situation vor Ort im Betrieb

    Der Ausbruch betrifft einen größeren Geflügelbetrieb in Neuhardenberg, bei dem der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen wurde. Behörden ordnen jetzt eine Schutz- und Überwachungszone um den Betrieb an und setzen auf radikale Maßnahmen: Die Tiere werden gezielt getötet, wegtransportiert und fachgerecht entsorgt. Ziel ist, eine weitere Ausbreitung zu verhindern – insbesondere in der umgebenden Geflügelwirtschaft und bei Wildvögeln.

    Die betroffenen Halter stehen vor mehreren Herausforderungen: Sie verlieren ihre Tiere, haben Produktionsausfälle, müssen die Betriebshygiene auf den Prüfstand stellen und sehen sich mit behördlichen Auflagen konfrontiert. Zugleich wirkt die Seuchenlage als Alarmzeichen für die gesamte Region, da sie die Anfälligkeit solcher Betriebe aufzeigt.

    Allgemeine Informationen zur Geflügelpest (Vogelgrippe)

    Die Vogelgrippe (auch aviäre Influenza genannt) bezeichnet eine Infektion von Vogelbeständen, vornehmlich Hausgeflügel wie Hühner, Enten oder Gänse, aber auch Wildvögel. In Deutschland löst sie häufig der Virus-Subtyp H5 (z. B. H5N1) aus. Behörden berichten von einem starken Anstieg der Fälle dieses Herbstes.

    Wildvögel, insbesondere Wasservogelarten, gelten als Hauptüberträger: Beim Vogelzug transportieren sie das Virus über große Distanzen und können Nutzgeflügel infizieren.

    Die Lage einschätzend, stuft das Robert Koch‑Institut das Risiko für die Bevölkerung weiterhin als gering ein – dennoch gilt sie bei Geflügelbetrieben als ernst- zu nehmende Tierseuche.

    Wichtige Fakten im Überblick

    • Die Vogelgrippe wird ausgelöst durch Influenza-A-Viren, hauptsächlich die Subtypen H5 oder H7.
    • Die Erkrankung kann bei Geflügel und Wildvögeln massenhafte Todesfälle verursachen.
    • Beim Menschen sind Infektionen selten – doch bei engem Kontakt mit infizierten Vögeln besteht eine Ansteckungsgefahr.
    • Behördlich werden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet: Meist 3 km Schutz- und 10 km Überwachungszone.

    Praktische Schutz- und Vorsorgemaßnahmen für Betriebe

    Um eine Ausbreitung zu verhindern, gelten für Geflügelhaltungen hohe Anforderungen an Biosicherheit. Es empfehlen sich folgende Maßnahmen:

    • Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermeiden – Freilandhaltung ggf. einschränken.
    • Zugangskontrollen für Personen, Fahrzeuge und Geräte – Desinfektionsstationen nutzen.
    • Aufstallungspflicht oder geschlossene Haltung bei erhöhter Wildvogelaktivität.
    • Verdachts- oder Krankheitsfälle sowie verendete Vögel sofort an das zuständige Veterinäramt melden – bei unterlassener Meldung drohen Kürzungen von Entschädigungen.
    • Bei Todesfällen von Wildvögeln – Meldung über das Bundesportal „Meldung toter und erkrankter Vögel“.

    Was bedeutet das konkret für Neuhardenberg?

    Im konkreten Fall in Neuhardenberg zeigt sich, wie schnell eine Stallhaltung durch einen Ausbruch zur Sperrzone wird – und wie rigoros Maßnahmen greifen können. Damit ist klar: Die Kombination aus Tierseuchennachweis, Biosicherheitsauflagen, Tötungsmaßnahmen und Sperrzonen ist das vom Gesetz vorgesehene Mittel, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu stoppen.

    Für betroffene Halter heißt das: kurzfristiger Verlust der Tiere, mittel- bis langfristige Belastung durch Auflagen und wirtschaftliche Risiken. Zugleich wird klar, wie wichtig Prävention, Monitoring und konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sind.

    Fazit

    Der Ausbruch der Vogelgrippe in Neuhardenberg illustriert deutlich, dass die Geflügelpest keineswegs nur ein abstraktes Risiko ist, sondern reale Folgen für Betriebe und Region hat. Gleichzeitig macht der Fall sichtbar, wie wichtig es ist, dass Betriebe, Behörden und Öffentlichkeit gemeinsam handeln: durch schnelle Meldung, durch Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen und durch Wachsamkeit im Geflügel- und Wildvogelbereich.

    Mehr Informationen bietet das Robert Koch-Institut unter www.rki.de. Weitergehende Hinweise für Geflügelhalter finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmlel.de.

    Relevante Artikel auf unserem Portal: Geflügelpest-Ausbruch in Brandenburg, Geflügelhaltung und Vogelgrippe: Schutz-maßnahmen im Fokus.

  • Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz: Kranich positiv auf H5N1 getestet

    Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz: Kranich positiv auf H5N1 getestet

    Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz 

    Im Kreis Mayen-Koblenz wurde ein am Rheinufer in Koblenz verendeter Kranich positiv auf den Erreger der Geflügelpest (Aviäre Influenza, Subtyp H5N1) getestet.

    Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz bestätigte den Befund nach einer Laboranalyse.

    Weitere tote oder erkrankte Kraniche aus Thür und Bendorf werden derzeit untersucht.

    Eine Probe ging zur abschließenden Bestätigung an das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für Tierseuchen.

    Virus breitet sich in Deutschland weiter aus

    Das FLI stuft das Risiko für Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Mayen-Koblenz und bundesweit derzeit als hoch ein.

    Besonders im Herbst, während der Zugzeit vieler Wildvögel, steigt die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Virusverbreitung.
    Laut Institut sind Tauben und Singvögel kaum empfänglich für das Virus und tragen zur Ausbreitung nur geringfügig bei.

    Veterinäramt ruft Geflügelhalter zu Wachsamkeit auf

    Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz appelliert an alle Geflügelhalter, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

    Besonders gefährdet sind Betriebe mit Zugang zu offenen Gewässern oder Freilaufhaltung.

    Leiter Thomas Brunnhübner betont:
    „Der beste Schutz gegen eine Einschleppung des Virus ist die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.“

    Empfohlene Schutzmaßnahmen:

    • Geflügel möglichst im Stall halten (gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung).
    • Fütterung nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.
    • Futter, Einstreu und Geräte wildvogelsicher lagern.
    • Nur frisches Leitungswasser zum Tränken verwenden, kein Oberflächenwasser.
    • Keine Speisereste oder Grünfutter von Feldern verfüttern.
    • Stalleigene Kleidung und Schuhe verwenden.
    • Geräte regelmäßig reinigen und desinfizieren.
    • Konsequente Schadnagerbekämpfung.
    • Neuzugänge in Quarantäne halten.
    • Zugang zur Geflügelhaltung absichern.

    Was ist die Geflügelpest?

    Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Virusinfektion, die insbesondere Hühner, Puten, Enten und Gänse betrifft. Hochpathogene Stämme wie H5N1 führen häufig zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit.

    Das Virus überträgt sich durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln oder über kontaminierte Materialien wie Futter, Kleidung oder Gerätschaften. Auf Oberflächen kann der Erreger bei 20 °C bis zu einer Woche, bei 4 °C sogar bis zu einem Monat überleben.

    Was tun bei Verdacht oder Tierfund?

    Bei Krankheitsanzeichen wie Atemnot, Apathie, Durchfall oder plötzlichen Todesfällen müssen Geflügelhalter sofort das zuständige Veterinäramt informieren.

    Jeder Verdacht auf eine Tierseuche ist meldepflichtig.

    Tote oder kranke Wildvögel dürfen nicht angefasst werden. Funde von toten Wasservögeln oder Greifvögeln sind unter Angabe von Fundort und Datum per E-Mail an veterinaerdienst@kvmyk.de zu melden.

    Keine Gefahr für den Menschen

    Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts besteht für Menschen bei Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln kein nennenswertes Risiko.

    Eine Übertragung auf den Menschen erfordert engen Kontakt mit infiziertem Geflügel.

    Registrierungspflicht für Geflügelhalter

    Alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – müssen ihre Tierhaltung beim Veterinäramt registrieren.

    Die Online-Erfassung ist über das Serviceportal Rheinland-Pfalz möglich. Die Kreisverwaltung beobachtet die Lage kontinuierlich und
    informiert über aktuelle Entwicklungen.