Schlagwort: Vortäuschens einer Straftat

  • Frau droht mit Sprengstoff in Rumflasche

    Frau droht mit Sprengstoff in Rumflasche

    Frau droht mit Sprengstoff in Rumflasche

    Frankfurt/Main

    Weil eine 32-Jährige an der Luftsicherheitskontrolle mit Sprengstoff drohte, hat sie nicht nur ihren Flug verpasst, sondern erhielt auch eine Strafanzeige. Am Dienstag wollte die Schweizerin, die zuvor aus Mauritius nach Frankfurt am Main kam, eigentlich in ihre Heimat fliegen.

    Beim Umstieg in Frankfurt musste sie dazu noch einmal durch die Luftsicherheitskontrolle. Dort führte das Kontrollpersonal einen routinemäßigen Sprengstofftest bei einer Flasche Rum durch, die die Frau aus Mauritius mitgebracht hatte. Offenbar genervt von den Maßnahmen, äußerte sie, dass es sich um Sprengstoff handele. Diese Aussage wiederholte sie auch gegenüber den hinzugerufenen Bundespolizisten mehrfach.

    Daraufhin forderten die Beamten Spezialkräfte an, welche letztendlich die Ungefährlichkeit der Flasche feststellen konnten. Am Ende sorgte die Schweizerin so mit den durch sie selbst verursachten Sicherheitsmaßnahmen für ihr eigenes Flugversäumnis. Zudem wurde gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

    Mit falschen Behauptungen ist nicht zu scherzen, denn auch vermeintliche Späße oder genervte Äußerungen dieser Art können bestraft werden. In diesem Fall besteht der Straftatverdacht der Störung des öffentlichen Friedens und des Vortäuschens einer Straftat. Beide Straftaten können mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

  • Messerangriff in Bernkastel-Kues war frei erfunden

    Messerangriff in Bernkastel-Kues war frei erfunden

    Messerangriff in Bernkastel-Kues war frei erfunden

    Die Polizeiinspektion Bernkastel-Kues hat bestätigt, dass der vermeintliche Messerangriff auf dem Forumsplatz nicht stattgefunden hat. Der Vorfall, der ursprünglich gemeldet wurde, entpuppte sich nach intensiven Ermittlungen als Falschmeldung.

    Videoaufnahmen entlarven Ungereimtheiten

    Im Rahmen der Untersuchungen wertete die Polizei Videoaufnahmen des Forumsplatzes aus.
    Diese zeigten keine Hinweise auf einen Angriff. Aufgrund der erkannten Widersprüche wurde der
    16-jährige Anzeigenerstatter erneut befragt. Dabei räumte er ein, dass der Messerangriff erfunden war.

    Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat

    Der Jugendliche hatte zunächst behauptet, am Freitagnachmittag von zwei Männern mit einem Messer angegriffen worden zu sein. Nach dem Eingeständnis der Falschmeldung wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet. Laut Strafgesetzbuch drohen in solchen Fällen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

    Jugendstrafrecht greift bei 16-Jährigem

    Da der Beschuldigte erst 16 Jahre alt ist, wird das Jugendstrafrecht angewandt. In solchen Fällen stehen erzieherische Maßnahmen im Vordergrund. Möglich ist, dass der Jugendliche mit Sozialstunden oder einer ähnlichen Strafe rechnen muss. Haftstrafen sind in solchen Fällen äußerst selten.

    Auswirkungen von Falschaussagen

    Die Polizei betonte, dass Falschaussagen den Behörden wertvolle Zeit rauben. Diese Zeit fehle bei der Bearbeitung echter Straftaten. Bürgerinnen und Bürger werden daher dringend aufgefordert, bei der Polizei nur wahre Angaben zu machen.