Schlagwort: Zoll

  • Großkontrollen auf der A2: Polizei stoppt gefährliche Lkw und deckt 95 Verstöße auf

    Großkontrollen auf der A2: Polizei stoppt gefährliche Lkw und deckt 95 Verstöße auf

    Polizei Bielefeld stellt 95 Verstöße fest

    Bielefeld/A2. Bei zwei kooperativen Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs haben Einsatzkräfte am Donnerstag, 30. April 2026, und Dienstag, 5. Mai 2026, insgesamt 130 Fahrzeuge überprüft. Die A2 Kontrolle bei Bielefeld führte zu 95 festgestellten Verstößen.

    Beamte des Verkehrsdienstes der Autobahnpolizei Bielefeld kontrollierten gemeinsam mit mehreren Behörden auf dem Rastplatz Fuchsgrund und an der Raststätte Gütersloh Nord. An den Maßnahmen beteiligten sich unter anderem das Hauptzollamt Bielefeld, das Bundesamt für Logistik und Mobilität, das Veterinäramt, Lebensmittelkontrolleure des Kreises Gütersloh sowie die Bezirksregierung Detmold.

    Viele Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten

    Die meisten Verstöße lagen nach Angaben der Polizei im Bereich der Sozialvorschriften. Dabei ging es vor allem um nicht eingehaltene Lenk- und Ruhezeiten. Außerdem stellten die Kontrollkräfte zahlreiche Mängel bei der Ladungssicherung fest.

    Fünf Fahrzeugführer durften ihre Fahrt wegen technischer Mängel oder mangelhafter Ladungssicherung zumindest vorläufig nicht fortsetzen. Weitere Meldungen aus dem Verkehr gibt es auf blaulichtmyk.de/verkehr.

    Durchgerostete Achse und gefälschter Führerschein

    Auf dem Rastplatz Fuchsgrund stoppten die Einsatzkräfte den Fahrer einer litauischen Sattelzugmaschine. Die Achse am Auflieger war an mehreren Stellen stark durchgerostet. Da eine solche Achse die notwendige Tragfähigkeit nicht mehr gewährleisten kann, werteten die Beamten den Zustand als erheblichen Sicherheitsmangel.

    Der Container auf dem Auflieger musste auf einen anderen Anhänger umgeladen werden. Zudem stellten die Beamten fest, dass der Fahrer einen gefälschten ukrainischen Führerschein mitführte. Wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis leiteten sie ein Strafverfahren ein. Der Fahrer zahlte vor Ort eine Sicherheitsleistung von 600 Euro.

    Gefahrgut nicht richtig gesichert

    Auch ein 43-jähriger Fahrer einer polnischen Sattelzugmaschine musste seine Fahrt beenden. Auf der Ladefläche befanden sich unter anderem Gefahrgutbehälter, die nicht ordnungsgemäß gesichert waren.

    Das Transportunternehmen musste ein Ersatzfahrzeug zum Kontrollort schicken, da der Fahrer die Ladung mit dem vorhandenen Material nicht korrekt sichern konnte. Für die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn und das Unternehmen zahlte der Fahrer eine Sicherheitsleistung von 2.000 Euro. Gegen vier weitere für die Verladung verantwortliche Personen leiteten die Behörden ebenfalls Verfahren ein.

    Bremsanlage stark beschädigt

    Bei der A2 Kontrolle bei Bielefeld an der Raststätte Gütersloh Nord fiel eine weitere polnische Sattelzugmaschine mit erheblichen technischen Mängeln auf. Am Auflieger waren die Bremsbeläge komplett verschlissen. Außerdem war der Druckluftbehälter der Bremse weitestgehend durchgerostet. Ein Stoßdämpfer wies bereits Löcher auf.

    Die Halterfirma musste eine Reparaturwerkstatt mit dem Austausch der defekten Einzelteile beauftragen. Nachrichten aus Deutschland finden Leserinnen und Leser auch unter blaulichtmyk.de/deutschland.

    Zoll ahndet illegale Beschäftigung

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls stellte an der Raststätte Gütersloh Nord acht Verstöße im Bereich illegaler Beschäftigung fest. Damit zeigte die A2 Kontrolle, wie wichtig gemeinsame Maßnahmen von Polizei, Zoll und Fachbehörden im gewerblichen Verkehr sind.

    Weitere Polizeimeldungen gibt es unter blaulichtmyk.de/news. Informationen zur Arbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen finden sich außerdem bei der Polizei NRW und beim Zoll.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit: Über 2.900 Einsatzkräfte gegen Schwarzarbeit im Einsatz

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit: Über 2.900 Einsatzkräfte gegen Schwarzarbeit im Einsatz

    Zoll kontrolliert Paketbranche bundesweit

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt

    heute im gesamten Bundesgebiet umfangreiche Schwerpunktprüfungen in der Kurier-, Express- und Paketbranche durch. Insgesamt sind mehr als 2.900 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz.

    Die Maßnahmen richten sich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse. Dabei kontrollieren die Einsatzkräfte sämtliche Tätigkeiten der Branche. Im Fokus stehen unter anderem das Sammeln, Transportieren, Umschlagen und Zustellen von Paketsendungen.

    Kontrollen in Zustellzentren und Depots

    Die Beschäftigten des Zolls führen ihre Prüfungen insbesondere in Transportbereichen, Depots sowie Verteilzentren durch. Die Kontrollen erfolgen durch Personenbefragungen und die Überprüfung von Geschäftsunterlagen.

    Nach Angaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellen die Einsatzkräfte regelmäßig Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben fest. Besonders häufig betreffen diese den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde.

    Mindestlohnverstöße im Fokus

    Nach Erkenntnissen des Zolls werden Arbeitszeiten teilweise nicht oder nur unvollständig vergütet. Dazu zählen beispielsweise Überstunden, Zeiten für das Beladen der Fahrzeuge oder Fahrten zwischen Paketzentren und dem ersten Zustellort.

    Außerdem beobachten die Behörden verstärkt den Einsatz von Subunternehmen. Diese Konstruktionen dienen laut Zoll teilweise dazu, Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten oder Steuern zu hinterziehen.

    Zunehmend Beschäftigte aus Drittstaaten

    Das eingesetzte Personal stammt nach Angaben der Behörden häufig aus EU-Mitgliedstaaten. Gleichzeitig steigt jedoch auch der Anteil von Beschäftigten aus Drittstaaten.

    Die bundesweiten Maßnahmen dauern noch bis in die Abendstunden an. Erste vorläufige Ergebnisse der Schwerpunktprüfung will der Zoll spätestens Ende der Woche in einer gesonderten Pressemitteilung veröffentlichen.

    Weitere Informationen zum Thema Schwarzarbeit und Zollkontrollen finden Sie auch auf der offiziellen Webseite des Zolls.

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie unter News, Deutschland sowie Verkehr.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Haftstrafe für Gastronom: Betreiber verurteilt wegen illegaler Beschäftigung

    Haftstrafe für Gastronom: Betreiber verurteilt wegen illegaler Beschäftigung

    Haftstrafe für Gastronom nach Urteil des Landgerichts Stuttgart

    Das Urteil der Landgericht Stuttgart sorgt für deutliche Konsequenzen. Das Landgericht verurteilte vor zwei Tagen einen 49-jährigen Betreiber einer asiatischen Gastronomiekette zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von 235.000 Euro an, die der Verurteilte unrechtmäßig erwirtschaftet hatte.

    Illegale Beschäftigung und Ausbeutung von Arbeitskräften

    Nach Überzeugung des Gerichts beschäftigte der Gastronom über einen längeren Zeitraum hinweg unter anderem georgische Staatsangehörige, die keine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland besaßen. Das Urteil stellt klar, dass der Angeklagte gezielt gegen geltendes Recht verstieß.

    Um die illegalen Arbeitsverhältnisse zu verschleiern, beschaffte der Verurteilte gefälschte Ausweisdokumente für die betroffenen Personen. Gleichzeitig nutzte er deren wirtschaftliche Notlage aus und zahlte ihnen deutlich weniger als den vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestlohn.

    Mehrere Straftaten in zahlreichen Fällen

    Das Gericht verurteilte den 49-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 33 Fällen. Zusätzlich stellte es Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in 17 Fällen sowie das gewerbsmäßige Verschaffen falscher amtlicher Ausweise in 24 Fällen fest. Das Urteil des Landgericht Stuttgart zeigt damit das gesamte Ausmaß der begangenen Straftaten.

    Ermittlungen durch den Zoll führten zum Erfolg

    Den umfangreichen Ermittlungen ging die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Stuttgart nach. Bereits im Frühjahr 2024 erhielt der Zoll erste Hinweise auf mögliche Verstöße.

    Im Mai 2025 folgten schließlich groß angelegte Durchsuchungsmaßnahmen in insgesamt 30 Objekten. Dabei vollstreckten die Einsatzkräfte auch einen Haftbefehl gegen den Hauptbeschuldigten.

    Weitere Informationen zur Arbeit des Zolls finden Sie auf der offiziellen Seite des Zolls.

    Urteil noch nicht rechtskräftig

    Das Urteil des Landgericht Stuttgart ist bislang noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob der Verurteilte Rechtsmittel einlegen wird.

    Weitere aktuelle Meldungen finden Sie in unserem Bereich News sowie unter Deutschland.

  • Urteil im Millionenfall: Haftstrafen für Betreiber illegaler Zigarettenfabrik in Düsseldorf

    Urteil im Millionenfall: Haftstrafen für Betreiber illegaler Zigarettenfabrik in Düsseldorf

    Urteil gegen Betreiber einer illegalen Zigarettenfabrik in Düsseldorf

    Das Landgericht Düsseldorf hat am 27.03.2026 vier weitere Angeklagte wegen Steuerhinterziehung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Mittelpunkt stand der Betrieb einer illegalen Zigarettenfabrik in Düsseldorf, der einen enormen Steuerschaden verursachte.

    Illegale Produktion über Monate organisiert

    Nach den Feststellungen des Gerichts betrieben die Täter zwischen April 2024 und März 2025 gemeinsam mit weiteren Beteiligten eine professionelle Produktionsanlage für Zigaretten. Die Fabrik arbeitete ohne Genehmigung und unter Umgehung sämtlicher steuerlicher Vorschriften.

    Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Essen deckten die Anlage am 18.03.2025 auf. Die Durchsuchung erfolgte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Dabei stellten die Behörden umfangreiche Beweismittel sicher.

    Steuerschaden von über 54 Millionen Euro

    Die illegale Produktion verursachte nach aktuellen Erkenntnissen einen Steuerschaden von mehr als 54 Millionen Euro. Die Täter hatten gezielt darauf abgezielt, Tabaksteuer zu umgehen und die Zigaretten anschließend gewinnbringend auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen.

    Weitere Informationen veröffentlichte der Zoll im Rahmen der Ermittlungen.

    Mehrjährige Haftstrafen für alle Angeklagten

    Das Gericht verhängte gegen die Angeklagten folgende Strafen:

    • Ein polnischer Haupttäter erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
    • Ein weiterer polnischer Angeklagter, der als Vorarbeiter tätig war, wurde zu fünf Jahren verurteilt.
    • Zwei ukrainische Facharbeiter (Tabakschneider) erhielten Haftstrafen von drei Jahren und drei Monaten sowie zwei Jahren und zehn Monaten.

    Das Gericht sah es als erwiesen an, dass alle Verurteilten aktiv in die Organisation und Durchführung der illegalen Produktion eingebunden waren.

    Urteil noch nicht rechtskräftig

    Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

    Weitere aktuelle Meldungen zu Ermittlungen und Kriminalität findest Du auch in unserer Kategorie News sowie unter Deutschland und Fahndungen.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Zoll kontrolliert Teestube in Marl: Georgische Arbeitnehmerin ohne Arbeitserlaubnis angetroffen

    Zoll kontrolliert Teestube in Marl: Georgische Arbeitnehmerin ohne Arbeitserlaubnis angetroffen

    Zoll kontrolliert Teestube in Marl: Georgische Arbeitnehmerin ohne Arbeitserlaubnis angetroffen

    Bei einer Kontrolle in einer Teestube in Marl haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund eine georgische Arbeitnehmerin angetroffen, die offenbar ohne gültige Arbeitserlaubnis in Deutschland tätig war. Die Maßnahme fand am 26.01.2026 statt und erfolgte nach einem entsprechenden Hinweis.

    Kontrolle nach Hinweis: Zoll wird in Marl aktiv

    Die Beamten überprüften die Teestube gezielt und trafen dabei eine 39-jährige Frau aus Georgien an. Sie konnte sich vor Ort lediglich mit einem georgischen Reisepass ausweisen. Für eine Beschäftigung in Deutschland reicht dieses Dokument jedoch nicht aus, da georgische Staatsangehörige in vielen Fällen einen nationalen Aufenthaltstitel benötigen, der ausdrücklich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

    Da die Frau keinen entsprechenden Aufenthaltstitel und auch keine gültige Arbeitsgenehmigung vorlegen konnte, gingen die Einsatzkräfte von einem Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen aus. Die Beamten nahmen die 39-Jährige daraufhin vorläufig fest.

    Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts

    Im Anschluss leiteten die Behörden ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen übergaben die Beamten die Frau an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Marl. Diese entscheidet nun über den weiteren Verbleib der Betroffenen im Bundesgebiet.

    Ausländerbehörde Marl entscheidet über weiteres Vorgehen

    Welche Konsequenzen die Frau konkret erwartet, hängt von der Bewertung der zuständigen Stelle ab. Dabei spielen unter anderem die persönlichen Umstände, mögliche Voraufenthalte sowie die rechtliche Einordnung des Aufenthalts eine entscheidende Rolle.

    Auch Arbeitgeber im Fokus: Hohe Strafen möglich

    Für den Arbeitgeber bleibt der Vorfall ebenfalls nicht ohne Folgen. Nach Angaben der Behörden erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung.

    Im Raum steht dabei eine empfindliche Strafe: Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich kann die zuständige Stelle ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro verhängen. Die Ermittlungen dauern an.

    Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Kontrollen in der Gastronomie bleiben Schwerpunkt

    Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt regelmäßig Prüfungen durch, insbesondere in Branchen, in denen Behörden häufig Verstöße gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht feststellen. Dazu zählen unter anderem Gastronomie, Baugewerbe und Dienstleistungsbereiche. Mit solchen Kontrollen will der Zoll illegale Beschäftigung verhindern, faire Arbeitsbedingungen sichern und Sozialabgaben-Ausfälle vermeiden.

    Weitere Meldungen rund um Einsätze und Ermittlungen findest Du auch in unseren Bereichen News, Deutschland und Fahndungen.

    Mehr Informationen zum Zoll und zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit bietet auch die offizielle Seite des Zolls.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Zoll stoppt türkischen LKW mit Potenzhonig auf A3 bei Regensburg

    Zoll stoppt türkischen LKW mit Potenzhonig auf A3 bei Regensburg

    Zoll stoppt türkischen LKW auf der A3 bei Regensburg: 523 Gramm Potenzhonig sichergestellt

    Bei einer Kontrolle auf der A3 bei Regensburg haben Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Furth im Wald am 23.01.2026 einen türkischen LKW aus dem Verkehr gezogen. Der Fahrer erklärte zunächst, dass er keine verbotenen oder anmeldepflichtigen Waren mitführe. Dennoch nahmen die Einsatzkräfte das Fahrzeug genauer unter die Lupe.

    Drei Gläser in der Fahrerkabine: Verdächtiger Fund bei der Kontrolle

    Im Rahmen der Überprüfung entdeckten die Zöllner in der Fahrerkabine drei Gläser mit insgesamt 523 Gramm sogenanntem Potenzhonig mit Sildenafil. Solche Produkte wirken häufig nicht nur durch pflanzliche Inhaltsstoffe, sondern enthalten teils Arzneistoffe, die ohne medizinische Kontrolle erhebliche Risiken mit sich bringen können.

    Sildenafil im Honig: Rezeptpflichtiger Wirkstoff nicht zugelassen

    Nach Angaben der Zollbehörden enthielt der aufgefundene Honig den Wirkstoff Sildenafil. Dabei handelt es sich um einen verschreibungspflichtigen Arzneistoff, der in Deutschland in dieser Form nicht zugelassen ist. Der Fahrer konnte zudem kein ärztliches Rezept vorlegen. Aus diesem Grund stellten die Beamten den Potenzhonig mit Sildenafil sicher.

    Zoll warnt vor Gesundheitsrisiken

    René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg, betonte die Problematik solcher Produkte: „Potenzfördernde Produkte mit nicht zugelassenen Wirkstoffen werden häufig im Ausland oder über Online-Plattformen angeboten. Die Einnahme ohne ärztliche Beratung kann erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen.“

    Strafverfahren wegen Arzneimittelgesetz und Bannbruch eingeleitet

    Gegen den Fahrer leiteten die Behörden ein Strafverfahren ein. Der Vorwurf lautet auf einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz in Verbindung mit Bannbruch. Nach Abschluss der zollrechtlichen Maßnahmen durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.

    Serie ähnlicher Aufgriffe: Bereits fünf Fälle seit Anfang Januar

    Der aktuelle Fund gilt nicht als Einzelfall. Seit Anfang Januar registrierte die Kontrolleinheit Verkehrswege bereits fünf ähnliche Fälle, bei denen entweder Potenzhonig mit Sildenafil oder potenzfördernde Tabletten mitgeführt wurden. Die Zollbehörden achten daher weiterhin besonders auf verdächtige Mitbringsel und Waren aus dem Ausland.

    Weitere Meldungen aus dem Bereich Kontrollen und Einsätze findest Du in unserer Kategorie News sowie unter Deutschland.

    Offizielle Informationen und Hinweise zu illegalen Arzneimitteln bieten unter anderem die Behördenseiten des Zolls und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Vorsicht beim Feuerwerkskauf: Zoll warnt vor gefährlicher Pyrotechnik aus dem Ausland

    Vorsicht beim Feuerwerkskauf: Zoll warnt vor gefährlicher Pyrotechnik aus dem Ausland

    Gefährliches Feuerwerk zum Jahreswechsel: Zoll warnt eindringlich

    Der Jahreswechsel rückt näher und mit ihm der Ansturm auf Feuerwerkskörper. Doch nicht jedes Angebot ist harmlos. Der deutsche Zoll warnt ausdrücklich vor illegalem Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung, das häufig aus dem Ausland stammt oder online angeboten wird. Diese Pyrotechnik entspricht oft nicht den deutschen Sicherheitsstandards und kann beim Zünden unberechenbare sowie schwerwiegende Folgen haben.

    Über sieben Tonnen illegale Pyrotechnik sichergestellt

    Zollbeamtinnen und Zollbeamte stellen jedes Jahr große Mengen gefährlicher Feuerwerkskörper sicher. Allein im Jahr 2024 beschlagnahmten die Behörden über sieben Tonnen nicht konformer Pyrotechnik. Dabei handelt es sich häufig um Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung oder mit gefälschten Prüfzeichen. Die Einfuhr solcher Produkte verstößt klar gegen das Sprengstoffgesetz.

    Besonders im grenznahen Raum sowie in Paketsendungen aus dem Ausland stoßen die Einsatzkräfte regelmäßig auf illegales Feuerwerk. Wer versucht, derartige Produkte nach Deutschland einzuführen, macht sich strafbar und muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Weitere Polizeimeldungen zu ähnlichen Fällen finden Leserinnen und Leser auch im Bereich Fahndungen oder unter Deutschland.

    CE-Kennzeichnung ist Pflicht

    Alle in Deutschland legal erhältlichen Feuerwerkskörper müssen geprüft sein und eine gültige CE-Kennzeichnung tragen. Illegales Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung erfüllt diese Voraussetzungen nicht und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Häufig fehlen wichtige Schutzmechanismen oder die enthaltene Sprengstoffmenge entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.

    Thomas Molitor, Pressesprecher beim Hauptzollamt Koblenz, betont: „Nicht getestete Böller sind unberechenbar. Ihre Nutzung kann extrem gefährlich werden und im schlimmsten Fall zu Verbrennungen, Verätzungen oder sogar zum Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht führen.“

    Erlaubnispflicht für bestimmte Feuerwerkskategorien

    Für bestimmte Kategorien von Feuerwerk ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften übernehmen in Deutschland die zuständigen Landesbehörden sowie die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Stellen aktiv bei Kontrollen und Maßnahmen.

    Ausführliche Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Feuerwerkskategorien stellt auch der Zoll auf seiner offiziellen Internetseite bereit. Weitere sicherheitsrelevante Themen rund um den Jahreswechsel finden sich zudem im Ressort Verkehr.

    Der Zoll appelliert daher eindringlich: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ausschließlich geprüftes und zugelassenes Feuerwerk im deutschen Handel kaufen und auf dubiose Angebote verzichten. Nur so lässt sich ein sicherer Start ins neue Jahr gewährleisten.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Großrazzien in NRW: Ermittler schlagen gegen organisierten Sozialleistungs- und Steuerbetrug zu

    Großrazzien in NRW: Ermittler schlagen gegen organisierten Sozialleistungs- und Steuerbetrug zu

    Organisierter Leistungs- und Steuerbetrug in NRW

    Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum ging am 10. Dezember 2025 in zwei eng verknüpften Ermittlungsverfahren entschieden gegen organisierte Kriminalität vor.

    Seit 2022 führt die Behörde landesweit Verfahren, in denen der Verdacht des Leistungsmissbrauchs besteht. Ermittler verschiedener Behörden handelten zeitgleich und spürten zwei kriminelle Strukturen auf, die unabhängig voneinander, aber über einen gemeinsamen Beschuldigten miteinander verbunden sind. Die Einsätze fanden überwiegend im Ruhrgebiet statt und richteten sich gegen mehrere Beschuldigte, die in großem Stil Sozial- und Steuerleistungen hinterzogen.

    Scheinarbeitsverträge und falsche Wohnungsgeberbestätigungen

    Im ersten Verfahren arbeiteten die Ermittler eng mit dem Hauptzollamt Dortmund, dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW (LBF NRW) sowie der Bundespolizei zusammen. Die Beschuldigten sollen bandenmäßig Dokumente wie Wohnungsgeberbestätigungen und Scheinarbeitsverträge verkauft haben. Diese Unterlagen ermöglichten Käufern den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, darunter Bürgergeld und Kindergeld. Nach bisherigem Stand veruntreuten die Beschuldigten rund 175.000 Euro an Sozialleistungen.

    Zusätzlich gerieten umfangreiche Renovierungsarbeiten einer von den Verdächtigen betriebenen GmbH in den Fokus. Dort meldete die Bande Arbeiter nicht zur Sozialversicherung an und entrichtete keine Beiträge an die Sozialkasse der Bauwirtschaft. Der Schaden durch hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge beträgt etwa 293.000 Euro. Ermittler sprechen von einem strukturierten Vorgehen und klar arbeitsteiligen Abläufen, die das Netzwerk über längere Zeit aufrechterhielt.

    Umsatzsteuerkarussell mit Millionenvolumen

    Das zweite Verfahren richtet sich gegen eine Gruppe, die ein komplexes Umsatzsteuerkarussell betrieben haben soll. Neben dem LBF NRW unterstützten die Polizei Dortmund und das Landeskriminalamt 3 Berlin die Maßnahmen. Die Verdächtigen nutzten ein Geflecht aus Firmen, um Umsatzsteuer künstlich zu verschieben und so in erheblichem Umfang zu verkürzen. Der bisher ermittelte Steuerschaden beläuft sich auf etwa 1,8 Millionen Euro.

    Ermittler betonen, dass diese Form der Steuerkriminalität nur durch professionalisierte Strukturen möglich ist. Das Netzwerk agierte arbeitsteilig, nutzte Scheinfirmen und brachte große Mengen an Waren und Rechnungen in Umlauf, um Finanzämter zu täuschen. Die Ermittlungen laufen weiter und sollen nun die Geldflüsse im Detail nachvollziehen.

    Großaufgebot an Einsatzkräften

    Für beide Einsätze stellte Nordrhein-Westfalen ein beeindruckendes Kräfteaufgebot. Insgesamt beteiligten sich acht Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 76 Kräfte des LBF, zahlreiche Polizeieinheiten aus Dortmund und Berlin sowie 223 Beschäftigte des Hauptzollamts Dortmund. Auch die Bundespolizei unterstützte die Maßnahmen. Die Behörden beschlagnahmten umfangreiche Unterlagen und digitale Datenträger, um die Strukturen der Netzwerke weiter aufzuklären.

    Weitere Hintermänner und mögliche Verbindungen in andere Bundesländer stehen im Fokus. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum kündigte an, die Ermittlungen mit hoher Intensität fortzuführen. Bürgerinnen und Bürger können Hinweise zu wirtschaftskriminellen Aktivitäten über die offiziellen Meldewege der Bundespolizei und der Polizei NRW einreichen.

    Aktuelle regionale Meldungen finden Leser zudem jederzeit auf blaulichtmyk.de/news/ oder im Bereich Deutschland.

    Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

  • Zoll stellt unverzollte Fahrzeuge bei Autohändler in Waldshut sicher

    Zoll stellt unverzollte Fahrzeuge bei Autohändler in Waldshut sicher

    Zoll entdeckt unverzollte Fahrzeuge im Landkreis Waldshut

    Kontrolle des Hauptzollamts Singen führt zu Steuerstrafverfahren

    Eine Zollstreife des Hauptzollamts Singen entdeckte Mitte November drei unverzollte Fahrzeuge auf dem Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers im Landkreis Waldshut. Die Fahrzeuge trugen Schweizer Kennzeichenhalter, was die Aufmerksamkeit der Beamten sofort erhöhte. Der 49-jährige deutsche Inhaber des Betriebs legte zwar Nachweise über die Abmeldung der Autos in der Schweiz vor, doch eine ordnungsgemäße Verzollung konnte er nicht belegen. Er erklärte, Kunden aus der Schweiz hätten ihm die Fahrzeuge überlassen.

    Der Zoll untersuchte die Situation intensiver, da die Einfuhr von Gebrauchtwagen klaren zollrechtlichen Vorgaben unterliegt. „Der Zoll führt auch abseits der Grenzübergänge Kontrollen durch und prüft, ob zollrechtliche Vorschriften eingehalten wurden,“ betonte Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. Die fehlenden Unterlagen deuteten auf einen möglichen Verstoß gegen das Zollrecht hin.

    Fahrzeuge unter Verfügungsverbot gestellt

    Der Gesamtwert der betroffenen BMW- und Mercedes-Modelle lag bei rund 34.000 Euro. Daraus ergaben sich Einfuhrabgaben von etwa 10.500 Euro. Da der Händler die fälligen Abgaben nicht sofort entrichten konnte, stellten die Zöllner die Fahrzeuge auf dem Firmengelände unter Verfügungsverbot. Zusätzlich nahmen sie die Fahrzeugschlüssel an sich, um eine Weiterveräußerung auszuschließen.

    Das eingeleitete Steuerstrafverfahren übergab das Hauptzollamt Singen zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe. Für den Händler könnten nun empfindliche Sanktionen folgen, sollten sich die Vorwürfe bestätigen.

    Regeln für die Einfuhr von Fahrzeugen

    Wer ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land wie der Schweiz in die Europäische Union importiert, muss bei der Einfuhr eine Zollanmeldung abgeben und die entsprechenden Einfuhrabgaben zahlen. Erst danach stellt die Zollstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Dieses Dokument ist notwendig, um das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen und dient als Nachweis über die ordnungsgemäße Verzollung. Solche Vorgaben sollen sicherstellen, dass Steuern korrekt abgeführt und Handelswege transparent bleiben.

    Weiterführende Informationen finden Interessierte auch im Nachrichtenbereich oder im Ressort Deutschland. Hintergrundwissen zu Verkehrs- und Kontrollmaßnahmen bietet zudem die Zollverwaltung.

  • Zoll warnt vor Black-Friday-Schnäppchen

    Zoll warnt vor Black-Friday-Schnäppchen

    Zollbestimmungen für Online-Bestellungen zur Weihnachtszeit

    In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday steigt das Versandaufkommen rasant. Viele Menschen bestellen Geschenke im Internet und jagen vermeintlichen Schnäppchen nach. Der Zoll erinnert deshalb daran, dass Zollbestimmungen für Online-Bestellungen eine entscheidende Rolle spielen, wenn Pakete aus dem Ausland kommen.

    Bestellungen innerhalb der EU: Wann Steuern anfallen

    Wer Waren innerhalb der Europäischen Union bestellt, profitiert von einem weitgehend freien Warenverkehr. In der Regel entfallen Zollformalitäten, und die Pakete erreichen ohne zusätzliche Abgaben den Empfänger. Trotzdem gelten Ausnahmen: Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie alkoholischen Getränken, alkoholhaltigen Erzeugnissen oder Kaffee fallen in Deutschland Verbrauchsteuern an – auch dann, wenn es sich um ein Geschenk handelt, das privat versendet wurde.

    Kundinnen und Kunden sollten deshalb immer prüfen, welche Art von Ware im Paket liegt. Schon eine gemischte Sendung mit Wein, Spirituosen oder Kaffeebohnen kann neben dem Kaufpreis zusätzliche Kosten auslösen. Wer Geschenksendungen innerhalb der EU verschickt, sollte die Inhalte klar deklarieren und die Belege aufbewahren, um Rückfragen schnell zu klären.

    Drittländer: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zoll

    Anders läuft der Einkauf in sogenannten Drittländern, also in Nicht-EU-Staaten. Für diese Bestellungen gelten besondere Einfuhrvorschriften. Grundsätzlich erhebt der deutsche Zoll bei der Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer: in der Regel 19 Prozent, bei bestimmten Waren wie Büchern oder vielen Lebensmitteln 7 Prozent. Zusätzlich können Verbrauchsteuern anfallen, etwa bei Alkohol oder Kaffee.

    Ab einem Warenwert von über 150 Euro kommt noch ein warenabhängiger Zollsatz hinzu. Eine allgemeine Wertfreigrenze existiert nicht mehr. Nur echte Geschenksendungen von Privatperson zu Privatperson bleiben bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Enthält das Paket jedoch verbrauchsteuerpflichtige Waren, gelten zusätzlich strenge Mengenbegrenzungen – zum Beispiel für Zigaretten, Tabak oder Spirituosen. Wer diese Grenzen überschreitet, muss trotz Geschenksendung Abgaben zahlen.

    Wer kümmert sich um die Abfertigung? Post- und Kurierdienste im Einsatz

    In der Praxis übernehmen meist Post-, Kurier- oder Expressdienste die Zollformalitäten. Sie melden die Ware beim Zoll an, strecken Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern vor und berechnen den Betrag später dem Empfänger. Zusätzlich verlangen viele Unternehmen ein Bearbeitungsentgelt für diesen Service. Dieses Entgelt gehört ausschließlich dem Beförderer und stellt keine staatliche Abgabe dar.

    Fehlen wichtige Angaben oder Unterlagen zur Sendung, leitet der Beförderer das Paket an das zuständige Zollamt weiter. Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten dann eine Benachrichtigung und müssen die Zollabwicklung selbst übernehmen. In solchen Fällen zahlt sich eine vollständige Rechnung in deutscher oder englischer Sprache aus, damit der Zoll den Wert der Ware schnell prüft.

    Gefährliche Fälschungen: Zoll schützt Verbraucherinnen und Verbraucher

    Viele unseriöse Händler locken mit täuschend echt wirkenden Fotos und extrem niedrigen Preisen. Was wie ein Markenprodukt aussieht, entpuppt sich häufig als billige Fälschung. Der Zoll kontrolliert Sendungen deshalb nicht nur aus fiskalischen Gründen, sondern schützt aktiv die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher.

    Besonders kritisch fallen Waren auf, die nicht den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen: Kinderspielzeug mit giftigen Weichmachern, Kleidung mit hautreizenden Farbstoffen, technische Geräte ohne ausreichenden Schutz vor Stromschlägen oder Überhitzung sowie Kosmetika mit nicht zugelassenen Inhaltsstoffen. Stellt der Zoll derartige Verstöße fest oder fehlen Kennzeichnungen wie CE-Zeichen und Warnhinweise, schaltet er die zuständige Marktüberwachungsbehörde ein. Diese entscheidet häufig, dass die Waren nicht in den freien Verkehr gelangen und zurückgehen oder vernichtet werden.

    Wer bei einem dubiosen Auslands-Shop bestellt, riskiert nicht nur die Beschlagnahme der Ware. In vielen Fällen bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen und muss im schlimmsten Fall mit zivilrechtlichen Ansprüchen von Markeninhabern rechnen.

    Tabakwaren und E-Zigaretten: Online-Bestellungen meist verboten

    Besonders streng fallen die Regeln für Tabakwaren und entsprechende Substituten aus. Pakete nach Deutschland, die Zigaretten, Rauchtabak, Zigarren, nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten oder Einweg-E-Zigaretten enthalten, dürfen nur dann legal einreisen, wenn die Waren gültige deutsche Steuerzeichen tragen und alle Kennzeichnungs- und Warnvorschriften erfüllen.

    Der Bezug dieser Produkte über den Internethandel aus dem In- oder Ausland ist in der Regel verboten, weil die vorgeschriebenen Steuerzeichen normalerweise fehlen. Trifft der Zoll entsprechende Sendungen an, beschlagnahmt er die Ware, erhebt Tabaksteuer nach und prüft gegebenenfalls weitere Konsequenzen. Wer hier zum vermeintlichen Schnäppchen greift, riskiert hohe Nachzahlungen und strafrechtliche Ermittlungen.

    Tipps für sichere Online-Bestellungen in der Weihnachtszeit

    Damit der Paketzusteller vor Weihnachten keine unerwarteten Rechnungen oder Beschlagnahmebescheide bringt, sollten Kundinnen und Kunden einige Grundregeln beachten. So nutzen Sie Zollbestimmungen für Online-Bestellungen aktiv als Orientierung und vermeiden böse Überraschungen.

    • Prüfen Sie vor jeder Bestellung das Herkunftsland des Händlers und des Versandlagers.
    • Rechnen Sie bei Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten immer mit Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll sowie Verbrauchsteuern.
    • Seien Sie skeptisch bei extrem niedrigen Preisen für Markenprodukte – oft handelt es sich um Fälschungen.
    • Achten Sie auf vollständige Anbieterangaben, Impressum, Kontaktmöglichkeiten und Bewertungen.
    • Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsbelege auf, um den Warenwert gegenüber dem Zoll nachzuweisen.

    Für eine erste Einschätzung nutzen Sie die Informationsangebote der Zollverwaltung, zum Beispiel die Übersichtsseiten für Privatpersonen oder den Abgabenrechner für Postverkehr. Auch der Chatbot „TinA“ beantwortet viele Fragen zu Zoll- und Steuerregeln rund um den Online-Kauf. So setzen Sie Zollbestimmungen für Online-Bestellungen gezielt ein, planen Ihre Kosten und vermeiden Ärger mit Fake-Shops und riskanten Produkten.

    Zusätzlich informieren Sie sich über sicherheitsrelevante Themen und aktuelle Fälle auf Ihrem regionalen Nachrichtenportal. Auf Blaulicht-Report News finden Sie weitere Berichte, auf Deutschland bundesweite Entwicklungen und in der Rubrik Verkehr Hinweise zu Witterung, Unfällen und Sperrungen, die auch Paketwege betreffen können.

    Wer sich rechtzeitig informiert, unterstützt fairen Handel, schützt sich und seine Familie vor gefährlichen Produkten und stellt sicher, dass Geschenke pünktlich und ohne zusätzliche Kosten unter dem Weihnachtsbaum liegen.

    Weitere Informationen zu Rechten, Pflichten und Einfuhrabgaben erhalten Sie direkt bei der Zollverwaltung, zum Beispiel über das Portal www.zoll.de, den Chatbot „TinA“ oder den offiziellen Abgabenrechner für Postverkehr.

  • Großkontrolle auf der A61: Polizei stoppt übermüdete Busfahrer und ahndet schwere Verstöße

    Großkontrolle auf der A61: Polizei stoppt übermüdete Busfahrer und ahndet schwere Verstöße

    Großkontrolle auf der A61 

    Am Mittwoch, den 08. Oktober 2025, führte die Polizei im Rahmen der länder- und behördenübergreifenden Zusammenarbeit eine großangelegte Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs durch.

    Über 70 Spezialistinnen und Spezialisten aus allen Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz arbeiteten gemeinsam mit Kräften aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern, dem Zoll, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), den Landesforsten Rheinland-Pfalz sowie dem Sachgebiet Abfallmanagement Rheinland-Pfalz.

    Die Einsatzkräfte überprüften auf dem Autobahnparkplatz „Auf dem Hahnen“ an der BAB 61 Fahrzeuge, Ausrüstungen und Genehmigungen.

    Ziel war, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Verstöße aufzudecken und potenzielle Gefahren frühzeitig zu unterbinden. Dabei kontrollierten die Teams nicht nur die vorgeschriebene Ausrüstung und den technischen Zustand der Fahrzeuge, sondern auch Beladung, Fahrtüchtigkeit und die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.

    25 Teams kontrollieren über 70 Fahrzeuge

    Insgesamt überprüften 25 Teams über 70 Fahrzeuge, darunter Sattelschlepper, Reisebusse, Schwertransporte, Abfalltransporte und Gefahrguttransporte.

    Diese Kontrollen erforderten umfassendes Fachwissen aus verschiedenen Rechtsbereichen. In mehr als 55 Fällen stellten die Beamtinnen und Beamten Beanstandungen fest. Besonders häufig betrafen diese Verstöße gegen die Sozialvorschriften (23 Fälle) und
    mangelhafte Ladungssicherung (7 Fälle).

    In 11 Fällen war die Weiterfahrt aufgrund gravierender Mängel untersagt.

    Reisebus ohne Pause über 25 Stunden unterwegs

    Ein besonders gefährlicher Fall betraf einen vollbesetzten Reisebus, dessen Fahrerteam bereits über 25 Stunden ohne Unterbrechung unterwegs war. Hinzu kam ein erheblicher Wartungsrückstand, der zu einem gravierenden Fahrwerkschaden führte. Die Polizei stoppte die Weiterfahrt sofort. Die Fahrgäste mussten ihre Reise mit einem Ersatzfahrzeug und einer neuen Besatzung fortsetzen.

    Unerlaubte Holztransporte geahndet

    Auch ein Holztransporter geriet in den Fokus der Kontrolleure.

    Er führte nach EU-Recht unerlaubte Transporte in Deutschland durch. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität verhängte vor Ort ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro. Erst nach Zahlung durfte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen.

    Die Polizei betont, dass solche Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs entscheidend sind, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Ähnliche Maßnahmen werden regelmäßig auf stark frequentierten Autobahnen durchgeführt.

    Weitere aktuelle Meldungen aus Rheinland-Pfalz finden Sie unter blaulichtmyk.de/news und blaulichtmyk.de/verkehr. Informationen zur Verkehrssicherheit stellt die Polizei Rheinland-Pfalz bereit.

  • Schweinfurter Zoll stoppt illegalen Welpentransport auf der A3

    Schweinfurter Zoll stoppt illegalen Welpentransport auf der A3

    Illegaler Welpenhandel aufgedeckt: Zoll stoppt Transport auf der A3

    Am vergangenen Samstag kontrollierte eine Einheit des Schweinfurter Zolls einen Kleintransporter
    mit rumänischer Zulassung auf dem Autobahn-Parkplatz Sandgraben Nord an der A3.

    Dabei stießen die Einsatzkräfte auf fünf Hundewelpen, die mutmaßlich illegal nach Deutschland
    gebracht werden sollten.

    Welpen in beengter Transportbox entdeckt

    Die Zollbeamten fanden die Tiere auf der Ladefläche des Fahrzeugs, versteckt unter Decken in einer kleinen Transportbox. Dort standen ihnen nur wenig Hundefutter und Wasser zur Verfügung. Nach Angaben der Beamten wirkten die Welpen stark verängstigt und verunsichert.

    Fehlende Unterlagen und Sicherheitsleistung

    Das überprüfte Fahrzeug wurde von einem Ehepaar gesteuert, das angab, in Frankreich zu leben und gerade von einer Urlaubsreise aus Rumänien zurückzukehren. Die für einen legalen Transport notwendigen veterinärrechtlichen Dokumente, wie gültige Impfausweise, konnten die beiden jedoch nicht vorlegen. Daraufhin setzten die Einsatzkräfte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro fest.

    Veterinäramt übernimmt Versorgung der Tiere

    Die beschlagnahmten Welpen wurden unmittelbar dem zuständigen Veterinäramt übergeben. Dort erhalten sie nun medizinische Betreuung und eine artgerechte Unterbringung. Gegen das Ehepaar leiteten die Behörden ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein.

    Zoll warnt vor illegalem Handel mit Tieren

    „Jeder gekaufte Welpe aus illegalem Handel unterstützt Tierquälerei und organisierten Schmuggel. Solchen Machenschaften treten wir entschieden entgegen“, betonte Benedikt Danz, Pressesprecher des Hauptzollamts Schweinfurt.

    Der Zoll warnt regelmäßig vor dem Kauf von Tieren ohne offizielle Nachweise. Häufig stammen die Welpen aus osteuropäischen Ländern, werden viel zu jung von ihren Muttertieren getrennt und unter katastrophalen Bedingungen transportiert.

    Käuferinnen und Käufer sollten deshalb auf legale Herkunftsnachweise achten.

    Hintergrund: Zunehmender illegaler Welpenhandel

    Die Zahl der Fälle von illegalem Welpenhandel steigt kontinuierlich. Neben den erheblichen Risiken für die Tiergesundheit stellt dies eine massive Gefährdung des Tierwohls dar. Behörden und Tierschutzorganisationen appellieren daher an die Bevölkerung, beim Kauf von Haustieren genau hinzusehen und seriöse Quellen zu bevorzugen.

    Weitere Nachrichten zu Polizeieinsätzen in Deutschland finden Sie auf blaulichtmyk.de.

    Regionale Entwicklungen und Meldungen sind außerdem im Bereich News abrufbar.

  • Zoll stoppt Hundetransport

    Zoll stoppt Hundetransport

    Zoll stoppt Hundetransport

    Augsburg/Schwaben

    Einen Kleintransporter mit insgesamt 45 Hunden stoppten Zöllner des Hauptzollamts Augsburg kürzlich auf der BAB 8 Anschlussstelle Leipheim.

    Der Transporteur verstieß gegen tierschutzrechtliche Transportanforderungen.

    Das Fahrzeug bot nicht ausreichend Platz für alle Tiere. Die Beamten zogen den Kleintransporter mit rumänischer Zulassung aus dem fließenden Verkehr, um diesen zu kontrollieren.

    Der Fahrer gab an, 45 Hunde von Rumänien nach England zu transportieren.

    Bei allen Hunden konnten die jeweils notwendigen Impfungen nachgewiesen werden. Bei der Kontrolle der Ladefläche stellten die Zöllner jedoch eine unzureichende Größe einiger Transportboxen fest. Die vom Transport unterrichtete Autobahnpolizei Günzburg setzte sich mit dem zuständigen Veterinäramt Günzburg in Verbindung.

    Die hinzugezogene Mitarbeiterin konnte durch Umsetzung der unterschiedlich großen Hunde einen Transport in ausreichend großen Boxen für 43 Tiere sicherstellen. Zwei Hunde mussten aufgrund des mangelnden Platzangebots vorübergehend im Tierheim untergebracht werden. Diese wurden einige Tage später abgeholt. Gegen den Transporteur wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

  • Minibagger ohne Zolldokumente

    Minibagger ohne Zolldokumente

    Bielefelder Zoll entdeckt Schmuggelversuch auf der A2 bei Hamm

    Bielefeld

    Bei einer routinemäßigen Fahrzeugkontrolle auf der A2 bei Hamm gelang Zollbeamten ein bedeutender Fund.

    Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) aus Anröchte, die dem Hauptzollamt Bielefeld unterstellt ist, kontrollierten ein Fahrzeug mit polnischer Zulassung.

    Auf dem Anhänger entdeckten sie einen Minibagger, den der Fahrer nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte.

    Der Fahrer war allein unterwegs.

    Er wurde am Montag, den 21. Juli 2025, an der Rastanlage Rhynern Süd kontrolliert. Nach eigenen Angaben kam er aus Großbritannien und war auf dem Weg nach Polen.

    Dort wollte er den Bagger für Bauarbeiten an seinem Haus einsetzen. Laut eigener Aussage hatte er das Baugerät in Großbritannien gekauft.

    Dem Zollbeamten überreichte der Mann lediglich eine Rechnung über rund 15.000 Euro. Zwingend notwendige Zolldokumente konnte er jedoch nicht vorlegen.

    Laut Zoll hätte der Fahrer den Bagger beim Grenzübertritt in die EU deklarieren müssen. Dazu wäre auch die Zahlung der fälligen Einfuhrumsatzsteuer erforderlich gewesen.

    Diese hätte in diesem Fall etwa 2.870 Euro betragen.

    Da dies unterlassen wurde, besteht der Verdacht der Steuerhinterziehung. Die Zollbeamten leiteten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein.

    Nach Abschluss der Kontrolle durfte der Mann weiterfahren. Zuvor musste er die ausstehenden Abgaben vollständig begleichen. 

  • Reisender am Flughafen BER mit 50 Kilogramm der berauschenden Pflanze Kath im Gepäck erwischt

    Reisender am Flughafen BER mit 50 Kilogramm der berauschenden Pflanze Kath im Gepäck erwischt

    Wegen Verdachts des Drogenschmuggels ermittelt nun der Zoll

    Potsdam

    Anfang Juni entdeckte der Zoll am Flughafen BER in zwei Gepäckstücken eines 23-jährigen Reisenden aus Israel mehr als 50 Kilogramm Kath.

    Hauptwirkstoffe von Kath sind Cathinon und Cathin. Diese unterliegen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. Aus diesem Grund leiteten die Beamten gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Das Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.

    Nach Durchschreiten des grünen Ausganges für anmeldefreie Waren baten die Zöllner den jungen Mann zur Kontrolle. Der Reisende führte zwei Koffer und einen Rucksack mit sich. Die Kontrolle des Rucksackes verlief ohne Beanstandungen. Die Röntgenkontrolle der Koffer ergab jedoch Unstimmigkeiten, die sich beim anschließenden Öffnen der Gepäckstücke bestätigten. Zum Vorschein kamen in Küchenrolle gewickelte grüne Pflanzenteile. Ein daraufhin durchgeführter Drogentest verlief positiv auf Kath. Die Zöllner stellten die Koffer samt Inhalt sicher.

    Insgesamt zählten sie eine beachtliche Menge von 264 Bündel der berauschenden Pflanze

  • Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit

    Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit

    Zoll führt bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch – Verdacht auf Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße

    Am 16. Juni 2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine groß angelegte bundesweite Schwerpunktprüfung auf Baustellen durchgeführt.

    Ziel der Maßnahme war es, Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, Mindestlohnbestimmungen und illegale Beschäftigung aufzudecken. Auch der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit und Leistungsbetrug stand im Fokus.

    Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Koblenz waren rund 80 Zöllnerinnen und Zöllner an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier im Einsatz.

    Über 390 Personen wurden kontrolliert und zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

    Dabei ergaben sich in zahlreichen Fällen Auffälligkeiten:

    • In 13 Fällen besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften.

    • Bei 9 Fällen vermutet der Zoll, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn nicht gezahlt wurde.

    • Weitere Prüfungen betreffen mögliche Beitragsvorenthaltung und Verstöße gegen Meldepflichten.

    Bereits vor Ort leitete die FKS 13 Strafverfahren und 26 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

    Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts Koblenz, betonte:

    „Die Prüfungsergebnisse zeigen, dass weiterhin ein hoher Kontrolldruck notwendig ist.“

    In den nächsten Wochen folgt die Auswertung der vor Ort erhobenen Daten. Diese werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen. Zusätzlich findet ein Abgleich mit Geschäftsunterlagen statt.

    Die FKS arbeitet dabei eng mit anderen Behörden und der Rentenversicherung zusammen.

    Die Baubranche steht wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung sowie komplexer gesetzlicher und tariflicher Regelungen besonders im Fokus des Zolls.

  • Strategischer Kontrolleinsatz in Oberhausen

    Strategischer Kontrolleinsatz in Oberhausen

    Strategische Fahndung in Oberhausen: Polizei und Netzwerkpartner zeigen starke Präsenz

    Am Dienstagabend, dem 10. Juni 2025, führte die Polizei Oberhausen gemeinsam mit der Stadt und
    dem Zoll einen groß angelegten Kontrolleinsatz durch.

    Der Einsatz dauerte bis in die Nachtstunden und fand im Rahmen der strategischen Fahndung
    gemäß § 12a des Polizeigesetzes NRW statt.

    Ziel: Kriminalität bekämpfen und Sicherheit stärken

    Die Maßnahme diente nicht nur der Fahndung nach Straftätern. Sie verfolgte auch das Ziel,
    kriminellen Strukturen vorzubeugen und durch sichtbare Präsenz das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.

    Unterstützt wurde der Einsatz durch eine Einsatzhundertschaft aus Essen.

    Koordinierter Einsatz mit zahlreichen Behörden

    Die Stadtverwaltung Oberhausen war mit dem Ordnungsamt, Bauordnungsamt, Gewerbeaufsichtsamt und der Ausländerbehörde vertreten.

    Auch der Zoll beteiligte sich aktiv und setzte einen Spürhund zur Drogenfahndung ein.

    Ergebnisse des Kontrolleinsatzes: Verstöße, Festnahmen, Sicherstellungen

    Die Kontrollen konzentrierten sich auf Personen, Fahrzeuge und Betriebe im öffentlichen Raum.

    Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt:

    • Betäubungsmittel und unversteuerter Shisha-Tabak wurden sichergestellt.

    • Mehrere Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz und das Lebensmittelrecht wurden geahndet.

    • In einer Shisha-Bar wurde der Betrieb aufgrund defekter Kohlenmonoxidmelder eingestellt.

    • Vier Geldspielgeräte wurden versiegelt.

    • Es kam zu einer Festnahme und mehreren Identitätsfeststellungen durch die Polizei.

    • Personen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus wurden angetroffen. Die Ausländerbehörde leitete entsprechende Verfahren ein.

    Starke Botschaft der Stadtspitze – Vertrauen in die Sicherheit stärken

    Polizeipräsidentin Dr. Sylke Sackermann, Oberbürgermeister Daniel Schranz und Ordnungsdezernent Michael Jehn begleiteten den Einsatz persönlich. Damit setzten sie ein deutliches Zeichen für die Bedeutung gemeinsamer Prävention und Rechtsdurchsetzung.

    Zitate der Verantwortlichen

    Oberbürgermeister Daniel Schranz:

    „Wir greifen durch, damit Oberhausen eine der sichersten Großstädte Deutschlands bleibt!“

    Polizeipräsidentin Dr. Sylke Sackermann:

    „Wir lassen nicht locker, wenn es darum geht, kriminelle Strukturen aufzudecken und zu
    zerschlagen.“

  • Schwerverkehrskontrolle auf der B10 – Polizei und Zoll ziehen Bilanz

    Schwerverkehrskontrolle auf der B10 – Polizei und Zoll ziehen Bilanz

    Schwerverkehrskontrolle auf der B10 bei Rinnthal

    Rinnthal

    Am 11.06.25, zwischen 9-13.30 Uhr, fand eine Schwerverkehrskontrolle, mit Zielrichtung Güterkraftverkehr, auf dem Parkplatz an der B 10, bei Rinnthal, statt.

    Neben Polizei, mit speziell geschulten Kräften für LKW Kontrollen, war auch der Zoll dabei. Bei der Kontrolle konnten Geschwindigkeitsverstöße und Verstöße gegen Sozialvorschriften und Arbeitsrecht festgestellt werden. Insgesamt wurden 18 LKWs durch die Kräfte kontrolliert.

  • Zollfahndung deckt großangelegten Zigarettenschmuggel auf

    Zollfahndung deckt großangelegten Zigarettenschmuggel auf

    3,4 Millionen Euro Steuerschaden verhindert

    Hamburg

    Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes Hamburg haben am vergangenen Donnerstag mehrere Objekte durchsucht. Ziel waren vier Speditionen im Hamburger Hafen sowie eine Privatadresse in
    Schleswig-Holstein.

    Die Maßnahmen standen im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen banden- und gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung. Die Verdächtigen sollen am großflächigen Schmuggel von Zigaretten beteiligt gewesen sein.

    Bereits Mitte 2024 wurden über 14 Millionen unversteuerte Zigaretten sichergestellt. Die Tabakwaren waren für die Einfuhr über den Hamburger Hafen bestimmt.

    Zur Tarnung meldeten die Täter Vorratsbehälter beim Zoll an. Tatsächlich befand sich darin die Schmuggelware, gut versteckt in Containern.

    Dank eines Hinweises aus der internationalen Zusammenarbeit konnten die Zigaretten rechtzeitig entdeckt werden. Die Ermittlungen begannen daraufhin im Mai 2024.

    Im Zuge der Ermittlungen gerieten mehrere Speditionen in den Fokus.

    Der Verdacht: Unterstützung bei der Täuschung der Zollbehörden.

    Bei den nun erfolgten Durchsuchungen sicherten die Zollbeamten zahlreiche Beweismittel.
    Zusätzlich wurden über 19.000 Euro Bargeld beschlagnahmt.

    Der entstandene Steuerschaden durch den geplanten Schmuggel hätte rund 3,4 Millionen Euro betragen. Dieser Schaden konnte erfolgreich abgewendet werden.

    Nils Gärtner, Leiter des Zollfahndungsamtes Hamburg, betont die Bedeutung der Ermittlungen.
    „Wir setzen ein klares Zeichen gegen illegalen Tabakhandel“, so Gärtner.

    Die Ermittlungen werden durch das Zollfahndungsamt Hamburg im Auftrag der
    Staatsanwaltschaft Hamburg weitergeführt. Weitere Maßnahmen sind nicht ausgeschlossen.